Gesetzliche Vorschriften

Taiwan-Zollrechtsdatenbank: Vollständige Texte zu Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Handelsgesetz, Lebensmittelsicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften für Import/Export. 34812 Einträge, laufend aktualisiert.

20 von 34812 gesetzlichen Vorschriften werden angezeigt

  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1176-1 Rechtliche Angelegenheiten

    Wer sein Erbrecht ausgeschlagen hat, hat den von ihm verwalteten Nachlass bis zur Aufnahme der Verwaltung durch andere Erben oder den Nachlassverwalte...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1177 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist bei Beginn der Erbfolge unklar, ob Erben vorhanden sind, wählt der Familienrat innerhalb eines Monats einen Nachlassverwalter und meldet dem Geric...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1178 Rechtliche Angelegenheiten

    Nachdem der Familienrat die Meldung nach dem vorstehenden Artikel vorgenommen hat, hat das Gericht im Verfahren des öffentlichen Aufgebots eine Frist...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1178-1 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist bei Beginn der Erbfolge unklar, ob Erben vorhanden sind, kann das Gericht vor der Bestellung eines Nachlassverwalters auf Antrag eines Beteiligten...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1179 Rechtliche Angelegenheiten

    Die Aufgaben des Nachlassverwalters sind folgende: 1. Erstellung eines Nachlassverzeichnisses; 2. Vornahme der zur Erhaltung des Nachlasses erforderli...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1180 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Nachlassverwalter hat auf Verlangen des Familienrats, der Gläubiger des Erblassers oder der Vermächtnisnehmer über den Zustand des Nachlasses Beri...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1181 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Nachlassverwalter darf vor Ablauf der in Artikel 1179 Absatz 1 Nummer 3 bestimmten Frist gegenüber keinem Gläubiger des Erblassers und keinem Verm...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1182 Rechtliche Angelegenheiten

    Gläubiger des Erblassers oder Vermächtnisnehmer, die innerhalb der in Artikel 1179 Absatz 1 Nummer 3 bestimmten Frist keine Anmeldung oder Erklärung a...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1183 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Nachlassverwalter kann eine Vergütung verlangen; deren Höhe setzt das Gericht unter Berücksichtigung seines Verhältnisses zum Erblasser, der Einfa...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1184 Rechtliche Angelegenheiten

    Nimmt ein Erbe innerhalb der in Artikel 1178 bestimmten Frist die Erbschaft an, gelten die Amtshandlungen, die der Nachlassverwalter vor der Annahme d...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1185 Rechtliche Angelegenheiten

    Nimmt bis zum Ablauf der in Artikel 1178 bestimmten Frist kein Erbe die Erbschaft an, fällt ein nach Befriedigung der Forderungen und Herausgabe der V...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1186 Rechtliche Angelegenheiten

    Eine geschäftsunfähige Person kann kein Testament errichten. Eine beschränkt geschäftsfähige Person kann ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1187 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Erblasser kann durch Testament frei über den Nachlass verfügen, soweit dadurch die Vorschriften über den Pflichtteil nicht verletzt werden.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1188 Rechtliche Angelegenheiten

    Die Vorschriften des Artikels 1145 über den Verlust des Erbrechts gelten für Vermächtnisnehmer entsprechend.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1189 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein Testament ist in einer der folgenden Formen zu errichten: 1. eigenhändiges Testament; 2. notarielles Testament; 3. verschlossenes Testament; 4. du...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1190 Rechtliche Angelegenheiten

    Bei einem eigenhändigen Testament hat der Erblasser den gesamten Text des Testaments eigenhändig zu schreiben, Jahr, Monat und Tag anzugeben und eigen...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1191 Rechtliche Angelegenheiten

    Bei einem notariellen Testament hat der Erblasser mindestens zwei Zeugen zu bestimmen und vor dem Notar den Inhalt seines Testaments mündlich zu erklä...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1192 Rechtliche Angelegenheiten

    Bei einem verschlossenen Testament hat der Erblasser das Testament nach der Unterzeichnung zu verschließen, an der Verschlussstelle zu unterschreiben,...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1193 Rechtliche Angelegenheiten

    Entspricht ein verschlossenes Testament nicht der im vorstehenden Artikel bestimmten Form, erfüllt aber die in Artikel 1190 bestimmte Form des eigenhä...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1194 Rechtliche Angelegenheiten

    Bei einem durch Dritten niedergeschriebenen Testament bestimmt der Erblasser mindestens drei Zeugen und erklärt den Inhalt seines Testaments mündlich;...

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