Gesetzliche Vorschriften

Taiwan-Zollrechtsdatenbank: Vollständige Texte zu Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Handelsgesetz, Lebensmittelsicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften für Import/Export. 34812 Einträge, laufend aktualisiert.

20 von 34812 gesetzlichen Vorschriften werden angezeigt

  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 976 Rechtsangelegenheiten

    Liegt bei einer Partei des Verlöbnisses einer der folgenden Umstände vor, kann die andere Partei das Verlöbnis lösen: 1. Nach Abschluss des Verlöbniss...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 977 Rechtsangelegenheiten

    Wird das Verlöbnis nach dem vorstehenden Artikel gelöst, kann die schuldlose Partei von der schuldhaften anderen Partei Ersatz des dadurch erlittenen...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 978 Rechtsangelegenheiten

    Verletzt eine Partei des Verlöbnisses das Verlöbnis ohne einen Grund nach Artikel 976, haftet sie der anderen Partei auf Ersatz des dadurch erlittenen...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 979 Rechtsangelegenheiten

    Im Fall des vorstehenden Artikels kann der Geschädigte auch wegen eines nicht vermögensrechtlichen Schadens Ersatz eines angemessenen Geldbetrags verl...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 979-1 Rechtsangelegenheiten

    Wurde wegen des Abschlusses eines Verlöbnisses eine Schenkung gemacht, kann bei Nichtigkeit, Lösung oder Aufhebung des Verlöbnisses eine Partei von de...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 979-2 Rechtsangelegenheiten

    Die in den Artikeln 977 bis 979-1 bestimmten Ansprüche erlöschen, wenn sie zwei Jahre lang nicht ausgeübt werden.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 980 Rechtsangelegenheiten

    Männer und Frauen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine Ehe schließen.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 981 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 982 Rechtsangelegenheiten

    Die Eheschließung hat schriftlich zu erfolgen, die Unterschriften von mindestens zwei Zeugen zu enthalten und von beiden Parteien bei der Haushaltsreg...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 983 Rechtsangelegenheiten

    Mit folgenden Verwandten darf keine Ehe geschlossen werden: 1. Blutsverwandte in gerader Linie und Verschwägerte in gerader Linie. 2. Seitenverwandte...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 984 Rechtsangelegenheiten

    Vormund und Mündel dürfen während des Bestehens der Vormundschaft keine Ehe schließen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Eltern des Mündels zustimmen.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 985 Rechtsangelegenheiten

    Wer einen Ehegatten hat, darf keine Doppelehe eingehen. Eine Person darf nicht gleichzeitig mit zwei oder mehr Personen verheiratet sein.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 986 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 987 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 988 Rechtsangelegenheiten

    Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: 1. Die Form des Artikels 982 ist nicht erfüllt. 2. Artikel 983 wird verletzt. 3. Art...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 988-1 Rechtsangelegenheiten

    Im Fall des Vorbehalts des Artikels 988 Nummer 3 gilt die frühere Ehe ab dem Tag der Entstehung der späteren Ehe als erloschen. Auf die Wirkung des al...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 989 Rechtsangelegenheiten

    Wird eine Ehe unter Verstoß gegen Artikel 980 geschlossen, kann die Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter beim Gericht deren Aufhebung beantragen. Is...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 990 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 991 Rechtsangelegenheiten

    Wird eine Ehe unter Verstoß gegen Artikel 984 geschlossen, kann das Mündel oder sein nächster Angehöriger beim Gericht deren Aufhebung beantragen. Ist...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 992 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

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