Gesetzliche Vorschriften

Taiwan-Zollrechtsdatenbank: Vollständige Texte zu Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Handelsgesetz, Lebensmittelsicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften für Import/Export. 34812 Einträge, laufend aktualisiert.

20 von 34812 gesetzlichen Vorschriften werden angezeigt

  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1141 Rechtsangelegenheiten

    Gibt es mehrere Erben derselben Ordnung, erben sie nach Köpfen zu gleichen Teilen. Soweit gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, gilt dies jedoch nich...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1142 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1143 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1144 Rechtsangelegenheiten

    Ehegatten haben gegenseitig das Recht, den Nachlass zu erben; ihr gesetzlicher Erbteil bestimmt sich wie folgt: 1. Erbt der Ehegatte zusammen mit Erbe...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1145 Rechtsangelegenheiten

    In einem der folgenden Fälle verliert eine Person ihr Erbrecht: 1. Sie hat vorsätzlich den Tod des Erblassers oder eines Erbberechtigten herbeigeführt...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1146 Rechtsangelegenheiten

    Wird das Erbrecht verletzt, kann der Verletzte oder sein gesetzlicher Vertreter dessen Wiederherstellung verlangen. Der Anspruch auf Wiederherstellung...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1147 Rechtliche Angelegenheiten

    Die Erbfolge beginnt mit dem Tod des Erblassers.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1148 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Erbe tritt ab Beginn der Erbfolge, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, in sämtliche vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Erblas...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1148-1 Rechtliche Angelegenheiten

    Hat ein Erbe innerhalb von zwei Jahren vor Beginn der Erbfolge vom Erblasser Vermögen schenkweise erhalten, gilt dieses Vermögen als von ihm erworbene...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1149 Rechtliche Angelegenheiten

    Einer Person, die der Erblasser zu Lebzeiten fortlaufend unterhalten hat, ist vom Familienrat nach Maßgabe des Umfangs des erhaltenen Unterhalts und d...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1150 Rechtliche Angelegenheiten

    Kosten der Nachlassverwaltung, der Nachlassteilung und der Testamentsvollstreckung sind aus dem Nachlass zu zahlen. Dies gilt nicht für Kosten, die du...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1151 Rechtliche Angelegenheiten

    Bei mehreren Erben steht vor der Nachlassteilung der gesamte Nachlass allen Erben in Gesamthandsgemeinschaft zu.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1152 Rechtliche Angelegenheiten

    Der im vorstehenden Artikel genannte Nachlass in Gesamthandsgemeinschaft kann von einer Person verwaltet werden, die die Erben aus ihrer Mitte bestimm...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1153 Rechtliche Angelegenheiten

    Für Verbindlichkeiten des Erblassers haften die Erben gesamtschuldnerisch, jedoch nur bis zur Höhe des durch die Erbfolge erworbenen Nachlasses. Im In...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1154 Rechtliche Angelegenheiten

    Die Rechte und Pflichten eines Erben gegenüber dem Erblasser erlöschen nicht durch die Erbfolge.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1155 Rechtliche Angelegenheiten

    (gestrichen)

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1156 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Erbe hat innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von seinem Erbrecht erlangt, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und dem...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1156-1 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein Gläubiger kann beim Gericht beantragen, den Erben aufzugeben, innerhalb von drei Monaten ein Nachlassverzeichnis vorzulegen. Erfährt das Gericht,...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1157 Rechtliche Angelegenheiten

    Legt der Erbe dem Gericht nach den beiden vorstehenden Artikeln Bericht vor, hat das Gericht im Verfahren des öffentlichen Aufgebots bekanntzumachen u...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1158 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Erbe darf innerhalb der im vorstehenden Artikel bestimmten Frist gegenüber keinem Gläubiger des Erblassers Verbindlichkeiten erfüllen.

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