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Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen - Artikel 4

Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen|第 4 條|Soziales und Familie|Gesetz|In Kraft

第 一 章|衛生福利部|v1.0

Zuletzt geändert: 2025-08-01

Inhalt

Die zuständigen Behörden der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte) sind für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Durchführung der zentralen Politiken, Rechtsvorschriften und Programme zum Schutz der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen. 2. Planung, Erlass, Bekanntmachung und Durchführung der Politiken, autonomen Rechtsvorschriften und Programme der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte) zum Schutz der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen. 3. Verteilung und Bezuschussung der Wohlfahrtsmittel für Menschen mit Behinderungen der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte). 4. Planung und Durchführung der Förderung und Evaluierung der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte). 5. Planung und Durchführung der Ausbildung einschlägiger Fachkräfte für Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte). 6. Durchführung von Schutzangelegenheiten für Menschen mit Behinderungen. 7. Durchführung der Zusammenführung von Daten über Menschen mit Behinderungen und der Integration von Wohlfahrtsdiensten im Zuständigkeitsgebiet der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte). 8. Anleitung bei der Errichtung, Überwachung und Evaluierung von Wohlfahrtseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte). 9. Förderung und Unterstützung der Beteiligung privater Träger an Wohlfahrtsdiensten für Menschen mit Behinderungen. 10. Planung und Aufsicht in sonstigen Angelegenheiten der regierungsunmittelbaren Städte und der Kreise (Städte) zum Schutz der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen.

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