Feuerwehrgesetz|第 5 條|Feuerwehrwesen|Gesetz|In Kraft
第 二 章|內政部|v1.0
Inkrafttreten: 2025-06-01|Zuletzt geändert: 2024-11-29
Die Regierungen der regierungsunmittelbaren Städte sowie der Landkreise und Städte haben jährlich regelmäßig Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung durchzuführen; Behörden, Schulen, Organisationen und Massenmedien haben bei der Durchführung mitzuwirken.