Arzneimittelgesetz|第 3 條|Lebensmittel- und Arzneimittelverwaltung|Gesetz|In Kraft
第 一 章|衛生福利部 / 食品藥物管理署|v107.01.31
Inkrafttreten: 9999-12-31|Zuletzt geändert: 2026-03-04
Die zentrale Gesundheitsbehörde kann eine spezialisierte Arzneimittelverwaltungsbehörde einrichten; die Gesundheitsbehörden der regierungsunmittelbaren Städte und Landkreise (Städte) können bei Bedarf ebenfalls eine Genehmigung zur Einrichtung beantragen.