Arzneimittelgesetz|第 5 條|Lebensmittel- und Arzneimittelverwaltung|Gesetz|In Kraft
第 一 章|衛生福利部 / 食品藥物管理署|v107.01.31
Inkrafttreten: 9999-12-31|Zuletzt geändert: 2026-03-04
Prüfpräparate im Sinne dieses Gesetzes sind Arzneimittel, deren medizinische Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht nachgewiesen sind und die ausschließlich für tierpharmakologische Toxizitätsbewertungen oder klinische Prüfungen verwendet werden.