Gesetzliche Vorschriften

Taiwan-Zollrechtsdatenbank: Vollständige Texte zu Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Handelsgesetz, Lebensmittelsicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften für Import/Export. 34812 Einträge, laufend aktualisiert.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1195 Rechtliche Angelegenheiten

    Kann der Erblasser wegen Lebensgefahr oder sonstiger besonderer Umstände kein Testament in einer anderen Form errichten, kann er ein mündliches Testam...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1196 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein mündliches Testament verliert seine Wirkung, wenn seit dem Zeitpunkt, ab dem der Erblasser ein Testament in einer anderen Form errichten kann, dre...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1197 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein mündliches Testament ist von einem der Zeugen oder einem Beteiligten innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers dem Familienrat zur Fe...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1198 Rechtliche Angelegenheiten

    Folgende Personen dürfen nicht Testamentszeugen sein: 1. Minderjährige; 2. Personen, für die Vormundschaft oder Beistand angeordnet ist; 3. Erben sowi...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1199 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein Testament wird mit dem Tod des Erblassers wirksam.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1200 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist ein im Testament bestimmtes Vermächtnis mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, wird es mit Eintritt der Bedingung wirksam.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1201 Rechtliche Angelegenheiten

    Stirbt der Vermächtnisnehmer, bevor das Testament wirksam wird, entfaltet das Vermächtnis keine Wirkung.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1202 Rechtliche Angelegenheiten

    Hat der Erblasser bestimmtes Vermögen zum Gegenstand eines Vermächtnisses gemacht und gehört dieses Vermögen bei Beginn der Erbfolge teilweise nicht z...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1203 Rechtliche Angelegenheiten

    Erwirbt der Erblasser wegen Untergangs, Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Besitzverlusts des Vermächtnisgegenstands Rechte gegen einen andere...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1204 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist die Nutzung und Fruchtziehung des Nachlasses Gegenstand eines Vermächtnisses und bestimmt das Testament keine Rückgabefrist, die sich auch nicht a...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1205 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist ein Vermächtnis mit einer Verpflichtung belastet, haftet der Vermächtnisnehmer für deren Erfüllung nur bis zur Höhe des von ihm erlangten Vorteils...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1206 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis nach dem Tod des Erblassers ausschlagen. Die Ausschlagung des Vermächtnisses wirkt auf den Zeitpunkt des To...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1207 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein Erbe oder ein sonstiger Beteiligter kann eine angemessene Frist setzen und den Vermächtnisnehmer auffordern, innerhalb dieser Frist zu erklären, o...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1208 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist ein Vermächtnis unwirksam oder wird es ausgeschlagen, gehört das vermachte Vermögen weiterhin zum Nachlass.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1209 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Erblasser kann durch Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen oder einen anderen mit dessen Bestimmung beauftragen. Der nach dem vorstehen...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1210 Rechtliche Angelegenheiten

    Minderjährige sowie Personen, für die Vormundschaft oder Beistand angeordnet ist, dürfen nicht Testamentsvollstrecker sein.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1211 Rechtliche Angelegenheiten

    Hat das Testament keinen Testamentsvollstrecker bestimmt und keinen anderen mit der Bestimmung beauftragt, kann der Familienrat einen Testamentsvollst...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1211-1 Rechtliche Angelegenheiten

    Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, kann der Testamentsvollstrecker für die Ausführung seiner Aufgaben eine angemessene Vergütung verlan...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1212 Rechtliche Angelegenheiten

    Erfährt der Verwahrer eines Testaments vom Beginn der Erbfolge, hat er das Testament unverzüglich dem Testamentsvollstrecker zu übergeben und die beka...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1213 Rechtliche Angelegenheiten

    Ein verschlossenes Testament darf nur in Anwesenheit des Familienrats oder bei der Notariatsstelle des Gerichts geöffnet und eingesehen werden. Bei de...

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