Gesetzliche Vorschriften

Taiwan-Zollrechtsdatenbank: Vollständige Texte zu Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Handelsgesetz, Lebensmittelsicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften für Import/Export. 34812 Einträge, laufend aktualisiert.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1214 Rechtliche Angelegenheiten

    Nach Amtsantritt hat der Testamentsvollstrecker, wenn hinsichtlich des testamentsbezogenen Vermögens die Erstellung eines Verzeichnisses erforderlich...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1215 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und die zur Vollstreckung erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Handlungen, die...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1216 Rechtliche Angelegenheiten

    Während der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben ausführt, dürfen die Erben nicht über den mit dem Testament zusammenhängenden Nachlass verfügen und...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1217 Rechtliche Angelegenheiten

    Gibt es mehrere Testamentsvollstrecker, wird die Ausführung ihrer Aufgaben mit Stimmenmehrheit beschlossen. Hat das Testament jedoch einen anderen Wil...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1218 Rechtliche Angelegenheiten

    Vernachlässigt der Testamentsvollstrecker die Ausführung seiner Aufgaben oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, kann ein Beteiligter vom Famili...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1219 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Erblasser kann jederzeit in der Form eines Testaments das Testament ganz oder teilweise widerrufen.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1220 Rechtliche Angelegenheiten

    Widersprechen sich ein früheres und ein späteres Testament, gilt das frühere Testament hinsichtlich des widersprechenden Teils als widerrufen.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1221 Rechtliche Angelegenheiten

    Widerspricht eine Handlung, die der Erblasser nach Errichtung des Testaments vornimmt, dem Testament, gilt das Testament hinsichtlich des widerspreche...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1222 Rechtliche Angelegenheiten

    Zerstört oder streicht der Erblasser das Testament vorsätzlich oder vermerkt er auf dem Testament seinen Willen, es aufzuheben, gilt das Testament als...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1223 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Pflichtteil der Erben richtet sich nach folgenden Bestimmungen: 1. Der Pflichtteil der Abkömmlinge in gerader Linie beträgt die Hälfte ihres geset...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1224 Rechtliche Angelegenheiten

    Der Pflichtteil wird aus dem nach Artikel 1173 berechneten Erbschaftsvermögen nach Abzug des Schuldenbetrags berechnet.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 1225 Rechtliche Angelegenheiten

    Ist der einer pflichtteilsberechtigten Person zustehende Betrag infolge eines vom Erblasser angeordneten Vermächtnisses unzureichend, kann der Fehlbet...

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