Vorschriften über Zollabfertigungsverfahren für Luftfracht-Expresssendungen|第 6 條|Allgemeine Bestimmungen|Verordnung|In Kraft
財政部 / 關務署|v113.08.06
Inkrafttreten: 2026-03-01|Zuletzt geändert: 2026-02-23
本條界定「快遞貨物」的資格條件,不符合者不得在快遞貨物專區或航空貨物轉運中心辦理通關。條件有二:一、非屬關稅法規定不得進口之物品、管制品、侵害智慧財產權物品、生鮮農漁畜產品、活動植物、保育類野生動植物及其產製品;二、每件(袋)毛重七十公斤以下之貨物。這說明了為何部分品項無法循快遞管道通關,須改以其他方式處理。
Der Begriff Expresssendungen im Sinne dieser Vorschriften muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie gehören nicht zu den nach dem Zollgesetz einfuhrverbotenen Gegenständen, kontrollierten Waren, Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, frischen Agrar-, Fischerei- und Tierhaltungsprodukten, lebenden Tieren und Pflanzen, geschützten wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellten Produkten. 2. Waren mit einem Bruttogewicht von höchstens siebzig Kilogramm je Stück oder Sack. Waren, die den Vorschriften des vorstehenden Absatzes nicht entsprechen, dürfen nicht in einer Expresssendungs-Sonderzone oder einem Luftfracht-Umschlagzentrum zollabgefertigt werden.
依本條第一項第一款,屬關稅法規定不得進口之物品、管制品、侵害智慧財產權物品、生鮮農漁畜產品、活動植物、保育類野生動植物及其產製品者,不符快遞貨物條件。
依本條第一項第二款,應為每件(袋)毛重七十公斤以下之貨物。
依本條第二項,不符前項規定之貨物,不得在快遞貨物專區或航空貨物轉運中心辦理通關。