Strafgesetzbuch der Republik China|第 5 條|Staatsanwaltschaft|Gesetz|In Kraft
第 一 章|法務部|v1.0
Zuletzt geändert: 2026-03-13
Dieses Gesetz findet auf Personen Anwendung, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik China eine der folgenden Straftaten begehen: 1. Straftaten des inneren Aufruhrs. 2. Straftaten gegen die äußere Sicherheit des Staates. 3. Straftaten der Behinderung der Amtsausübung nach den Artikeln 135, 136 und 138. 4. Gemeingefährliche Straftaten nach den Artikeln 185-1 und 185-2. 5. Straftaten der Geldfälschung. 6. Straftaten der Fälschung von Wertpapieren nach den Artikeln 201 bis 202. 7. Straftaten der Urkundenfälschung nach den Artikeln 211, 214 und 218 sowie nach Artikel 216 beim Gebrauch der in den Artikeln 211, 213 und 214 genannten Urkunden. 8. Betäubungsmittelstraftaten. Straftaten des Konsums von Betäubungsmitteln sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln, Samen oder Geräten zum Konsum von Betäubungsmitteln sind hiervon jedoch ausgenommen. 9. Straftaten gegen die Freiheit nach den Artikeln 296 und 296-1. 10. Straftaten der Piraterie nach den Artikeln 333 und 334. 11. Straftaten des schweren Betrugs nach Artikel 339-4.