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Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 5

Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels|第 5 條|Staatsanwaltschaft|Gesetz|In Kraft

法務部|v1.0

Zuletzt geändert: 2012-06-13

Inhalt

Wer eine Schmuggeltat begeht und eine der folgenden Handlungen vornimmt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter sieben Jahren bestraft; zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 5.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden: 1. öffentlich die Führung übernimmt, eine Menschenmenge versammelt und bewaffnet der Festnahme widersteht oder bewaffnet die Kontrolle verweigert; 2. öffentlich die Führung übernimmt, eine Menschenmenge versammelt und Zollerhebungsbeamte oder andere nach Rechtsvorschriften mit Kontrollen betraute Personen bedroht.

Strafbestimmung

Wer eine Schmuggeltat begeht und eine der folgenden Handlungen vornimmt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter sieben Jahren bestraft; zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 5.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden: 1. öffentlich die Führung übernimmt, eine Menschenmenge versammelt und bewaffnet der Festnahme widersteht oder bewaffnet die Kontrolle verweigert; 2. öffentlich die Führung übernimmt, eine Menschenmenge versammelt und Zollerhebungsbeamte oder andere nach Rechtsvorschriften mit Kontrollen betraute Personen bedroht.

Verwandte gesetzliche Vorschriften – Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels

  • Artikel 92(第 92 條)
  • Feuerwehrgesetz - Artikel 11-1(第 11-1 條)
  • Gesetz zur Ahndung des Schmuggels - Artikel 1(第 1 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 2(第 2 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 3(第 3 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 4(第 4 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 6(第 6 條)