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Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen - Artikel 1

Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen|第 1 條|Sozial- und Familienwesen|Gesetz|In Kraft

第 一 章|衛生福利部|v1.0

Zuletzt geändert: 2025-08-01

Inhalt

Zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen, zur Gewährleistung ihrer gleichberechtigten Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie zur Förderung ihrer Selbstständigkeit und Entwicklung wird dieses Gesetz erlassen.

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