Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen|第 3 條|Soziales und Familie|Gesetz|In Kraft
第 一 章|衛生福利部|v1.0
Zuletzt geändert: 2025-08-01
Die zentrale zuständige Behörde ist für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Planung, Erlass und Bekanntmachung nationaler Politiken, Rechtsvorschriften und Programme zum Schutz der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen. 2. Überwachung und Koordinierung der Durchführung des Schutzes der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen durch die Regierungen der regierungsunmittelbaren Städte sowie der Kreise (Städte). 3. Verteilung und Bezuschussung der zentralen Wohlfahrtsmittel für Menschen mit Behinderungen. 4. Planung der Förderung und Evaluierung der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen in regierungsunmittelbaren Städten und Kreisen (Städten). 5. Planung der Ausbildung einschlägiger Fachkräfte für Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen. 6. Verbindung, Austausch und Zusammenarbeit in internationalen Angelegenheiten betreffend den Schutz der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen. 7. Planung der Schutzangelegenheiten für Menschen mit Behinderungen. 8. Zusammenführung landesweiter Daten über Menschen mit Behinderungen und Integration der Wohlfahrtsdienste. 9. Anleitung, Überwachung und landesweite Evaluierung nationaler Wohlfahrtseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 10. Förderung und Bezuschussung der Beteiligung privater Träger an der Erbringung von Wohlfahrtsdiensten für Menschen mit Behinderungen. 11. Planung und Aufsicht in sonstigen nationalen Angelegenheiten zum Schutz der Rechte und Interessen im Bereich der Wohlfahrtsdienste für Menschen mit Behinderungen.