Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen|第 5 條|Soziales und Familie|Gesetz|In Kraft
第 一 章|衛生福利部|v1.0
Zuletzt geändert: 2025-08-01
Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen die Struktur oder Funktion der nachstehenden Körpersysteme aufgrund von Schädigungen oder Unvollständigkeit erheblich abweicht oder verloren gegangen ist, wodurch ihre Aktivität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt wird, und die nach Begutachtung und Bewertung durch ein Fachteam aus einschlägigen Fachkräften der Medizin, Sozialarbeit, Sonderpädagogik sowie beruflichen Beratung und Bewertung einen Nachweis über eine Behinderung besitzen: 1. Strukturen des Nervensystems sowie psychische und mentale Funktionen. 2. Auge, Ohr und verwandte Strukturen sowie Sinnesfunktionen und Schmerz. 3. Strukturen im Zusammenhang mit Stimme und Sprache sowie deren Funktionen. 4. Strukturen des Kreislauf-, blutbildenden, Immun- und Atmungssystems sowie deren Funktionen. 5. Mit dem Verdauungs-, Stoffwechsel- und endokrinen System zusammenhängende Strukturen sowie deren Funktionen. 6. Mit dem Harn- und Fortpflanzungssystem zusammenhängende Strukturen sowie deren Funktionen. 7. Mit Bewegung zusammenhängende Strukturen und Funktionen des Nerven-, Muskel- und Skelettsystems. 8. Haut und verwandte Strukturen sowie deren Funktionen.