Feuerwehrgesetz|第 4 條|Feuerwehrwesen|Gesetz|In Kraft
第 一 章|內政部|v1.0
Inkrafttreten: 2025-06-01|Zuletzt geändert: 2024-11-29
Die Standards für Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und Personalausstattung der Sondergemeinden und Kreise (Städte) werden von der zentralen zuständigen Behörde festgelegt.