Gesetz zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene|第 3 條|Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen|Gesetz|In Kraft
第 一 章|衛生福利部 / 食品藥物管理署|v108.06.12
Zuletzt geändert: 2019-06-12
Die Definitionen der Begriffe in diesem Gesetz lauten wie folgt: 1. Lebensmittel: alle Stoffe und Rohstoffe, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. 2. Spezialnahrungsmittel: Formelnahrung für Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen. 3. Lebensmittelzusatzstoffe: Stoffe, die während der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Handhabung, Verpackung, Transport, Lagerung von Lebensmitteln hinzugefügt werden, damit in Berührung kommen oder eindringen.