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Act
In Force
Artikel 2
Last Amended:
2018-01-31
📝 Content
Die zuständige Gesundheitsbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist: auf zentraler Ebene das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt; in regierungsunmittelbaren Städten die Regierung der regierungsunmittelbaren Stadt; in Landkreisen (Städten) die Landkreis-(Stadt-)Regierung.