Vorschriften über Zollabfertigungsverfahren für Luftfracht-Expresssendungen|第 4 條|Allgemeine Bestimmungen|Verordnung|In Kraft
財政部 / 關務署|v113.08.06
Inkrafttreten: 2026-03-01|Zuletzt geändert: 2026-02-23
Der Begriff Luftfracht-Expressunternehmen im Sinne dieser Vorschriften (im Folgenden Expressunternehmen) bezeichnet ein gewinnorientiertes Unternehmen, das das Geschäft der Besorgung und Zustellung von Luftfracht-Expresssendungen betreibt.