Zurück zur Liste

Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 4

Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels|第 4 條|Staatsanwaltschaft|Gesetz|In Kraft

法務部|v1.0

Zuletzt geändert: 2012-06-13

Inhalt

Wer eine Schmuggeltat begeht und dabei bewaffnet der Festnahme widersteht oder bewaffnet die Kontrolle verweigert und durch Verletzung eines Menschen dessen Tod verursacht, wird mit Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft; zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 10.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden. Wird eine schwere Verletzung verursacht, so wird lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren verhängt; zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 8.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden.

Strafbestimmung

Wer eine Schmuggeltat begeht und dabei bewaffnet der Festnahme widersteht oder bewaffnet die Kontrolle verweigert und durch Verletzung eines Menschen dessen Tod verursacht, wird mit Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft; zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 10.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden. Wird eine schwere Verletzung verursacht, so wird lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren verhängt; zusätzlich kann eine Geldstrafe bis zu 8.000.000 Neuen Taiwan-Dollar verhängt werden.

Verwandte gesetzliche Vorschriften – Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels

  • Artikel 92(第 92 條)
  • Feuerwehrgesetz - Artikel 11-1(第 11-1 條)
  • Gesetz zur Ahndung des Schmuggels - Artikel 1(第 1 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 2(第 2 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 3(第 3 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 5(第 5 條)
  • Gesetz zur Bestrafung des Schmuggels - Artikel 6(第 6 條)