Gesetz zur Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten|第 3 條|Förderung der Beteiligung Privater|Gesetz|In Kraft
第 一 章|財政部|v1.0
Zuletzt geändert: 2022-12-21
Öffentliche Infrastrukturprojekte im Sinne dieses Gesetzes sind die folgenden Bauvorhaben und Dienstleistungen, die der öffentlichen Nutzung dienen und das öffentliche Interesse fördern: 1. Verkehrsinfrastruktur und gemeinsame Leitungskanäle. 2. Einrichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung. 3. Abwasserkanalisation, Wasserversorgung und Wasserwirtschaftsanlagen. 4. Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Medizinwesens. 5. Einrichtungen der Sozial- und Arbeitswohlfahrt. 6. Einrichtungen für Kultur und Bildung sowie für Film-, Bild- und Tonmedien. 7. Tourismus- und Erholungseinrichtungen. 8. Einrichtungen der Elektrizitätswirtschaft, Anlagen für grüne Energie sowie Einrichtungen zur öffentlichen Versorgung mit gasförmigen Brennstoffen. 9. Sportanlagen. 10. Park- und Grünflächenanlagen. 11. Industrie-, Handels- und Technologieeinrichtungen. 12. Entwicklung neuer Städte. 13. Landwirtschaftliche Anlagen sowie Anlagen zur Kreislaufführung und Wiederverwendung von Ressourcen. 14. Einrichtungen für Behördengebäude. 15. Digitale Infrastruktur. Als bedeutende öffentliche Infrastrukturprojekte im Sinne dieses Gesetzes gelten öffentliche Infrastrukturprojekte von wesentlicher Bedeutung und oberhalb einer bestimmten Größenordnung; ihr Umfang wird von der zuständigen Zentralbehörde im Benehmen mit dem Innenministerium und den zentralen zuständigen Fachbehörden festgelegt. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Bestimmung der zentralen zuständigen Fachbehörde für öffentliche Infrastrukturprojekte nach den einzelnen Nummern des Absatzes 1, hat die zuständige Zentralbehörde dies dem Exekutiv-Yuan zur Genehmigung vorzulegen.