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Act In Force

Artikel 2-1

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Law Name
Gesetz über Mehrwert- und Nicht-Mehrwertsteuer
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Article Number
2-1
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Category
Chapter I: General Provisions
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Authority
財政部 / 賦稅署
🏷️
Version
114.05.28
📦 Import Related

📝 Content

Außer in den im vorherigen Artikel festgelegten Fällen bedeutet Verkauf in diesem Gesetz die folgenden Handlungen:
1. Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen als Geschäft und Erhalt einer Gegenleistung. Jedoch nicht eingeschlossen sind Dienstleistungen, die von Arbeitnehmern, die dem Arbeitsstandard-Gesetz unterliegen, für Arbeitgeber erbracht werden, und von Leiharbeitnehmern, die dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegen, die Dienstleistungen für die entleihende Einheit erbringen und Arbeitsvergütung erhalten.
2. Übergabe von Waren an eine andere Person, Beauftragung dieser Person mit dem Einzug von Zahlungen und Erhalt einer Gegenleistung aus den eingezogenen Zahlungen.
3. Anvertrauen von Waren an eine andere Person zum Verkauf als Agent und Erhalt einer Gegenleistung beim Verkauf.
4. Anvertrauen von Waren an eine andere Person zum Verkauf als Agent, Erhalt einer Gegenleistung beim Verkauf und Auffüllung mit eigenen ähnlichen Waren.
5. Verwendung von Waren für Devisenabwicklung, Investition, Aktieneinlage, Spende oder Lotteriepreis. Jedoch nicht eingeschlossen, wenn Aktien einer Tochtergesellschaft als Dividende an Aktionäre ausgeschüttet werden, was zu einer Aktienübertragung führt.
6. Bereitstellung von Waren an den Eigentümer oder andere zur eigenen oder fremden Nutzung. Jedoch nicht eingeschlossen, wenn Sachleistungen als Teil der Vergütung an Arbeitnehmer gezahlt werden, die dem Arbeitsstandard-Gesetz unterliegen.
7. Behalten von Anlagevermögen mit Restwert nach Nutzung bei Liquidation oder Beendigung des Geschäfts. Jedoch nicht eingeschlossen, wenn nach dem Erbschaftsteuergesetz und anderen Gesetzen aufgrund des Todes des Unternehmers an Erben übertragen wird.
Für den Fall, dass Aktien einer Tochtergesellschaft als Dividende an Aktionäre ausgeschüttet werden, was zu einer Aktienübertragung führt, wie in Absatz 5 des vorherigen Absatzes erwähnt, werden die Frist und die Methode zur Bereitstellung der relevanten Informationen vom Finanzministerium festgelegt.