Küstenwachgesetz|第 5 條|Küstenwache|Gesetz|In Kraft
海洋委員會|v1.0
Zuletzt geändert: 2019-06-21
Bedienstete der Küstenwachbehörden dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, soweit erforderlich, Identitätsprüfungen und Datenerhebungen durchführen; auf die Ausübung ihrer Befugnisse und den Rechtsschutz finden, sofern Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, die Vorschriften des Kapitels 2 und des Kapitels 4 des Gesetzes über die Ausübung polizeilicher Befugnisse entsprechend Anwendung.