Gesetz zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene|第 18 條|Kapitel 4: Lebensmittelhygienemanagement|Gesetz|In Kraft
第 四 章|衛生福利部 / 食品藥物管理署|v108.06.12
Zuletzt geändert: 2019-06-12
Die Bezeichnungen, Spezifikationen sowie der Verwendungsbereich und die Grenzwertstandards von Lebensmittelzusatzstoffen werden von der zentralen Behörde festgelegt. Die Festlegung der Standards gemäß dem vorherigen Absatz muss auf die Mindestmenge beschränkt sein, die den erwarteten Effekt erzielen kann, und muss auf einer Risikobewertung basierend auf den Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung beruhen und gleichzeitig die Spezifikationsstandards einhalten.