Zollgesetz|第 60 條|Kapitel III: Zollbegünstigungen|Gesetz|In Kraft
第 三 章/第 二 節|財政部 / 關務署|v113.01.03
Erlassdatum: 1967-08-08|Verkündungsdatum: 2024-01-03|Zuletzt geändert: 2022-05-11
本條是物流中心制度的法源。經營保稅貨物倉儲、轉運及配送業務之保稅場所,業者得向海關申請登記為物流中心;進儲物流中心之貨物因業務需要得進行重整及簡單加工。稅務上:進口貨物存入物流中心,原貨出口或重整及加工後出口者免稅;國內貨物進儲物流中心,除已公告取消退稅之項目外,得於出口後依關稅法第六十三條規定辦理沖退稅。物流中心業者應向所在地海關申請登記及繳納保證金,其資格、條件、最低資本額、保證金數額與種類、貨物之管理及通關等辦法由財政部定之。
Betreiber zollgebundener Orte, die Lager-, Umlade- und Verteilgeschäfte für zollgebundene Waren durchführen, können bei der Zollbehörde die Registrierung als Logistikzentrum beantragen. In Logistikzentren eingelagerte Waren können, soweit dies für die Geschäfte nach dem vorstehenden Absatz erforderlich ist, umgestaltet und einfach verarbeitet werden. Werden eingeführte Waren in einem Logistikzentrum eingelagert und als ursprüngliche Waren ausgeführt oder nach Umgestaltung und Verarbeitung ausgeführt, sind sie zollfrei. Werden inländische Waren in einem Logistikzentrum eingelagert, kann, mit Ausnahme der Warenpositionen, für die die Erstattung durch Bekanntmachung aufgehoben wurde, nach der Ausfuhr gemäß Artikel 63 eine Verrechnung oder Erstattung erfolgen. Der Betreiber eines Logistikzentrums hat bei der örtlich zuständigen Zollbehörde die Registrierung zu beantragen und eine Sicherheitsleistung zu entrichten. Die Vorschriften über die von ihm zu erfüllenden Qualifikationen und Bedingungen, das Mindestkapital, den Betrag und die Art der Sicherheitsleistung, das Antragsverfahren, die Registrierung und deren Änderung, die Beantragung und Erneuerung von Bescheinigungen, die Verwaltung und Zollabfertigung von Waren sowie sonstige einzuhaltende Angelegenheiten werden vom Finanzministerium festgelegt.
依本條第一項,經營保稅貨物倉儲、轉運及配送業務之保稅場所,其業者得向海關申請登記為物流中心。
依本條第三項,進口貨物存入物流中心,原貨出口或重整及加工後出口者,免稅。國內貨物進儲物流中心,除已公告取消退稅之項目外,得於出口後依關稅法第六十三條規定辦理沖退稅。
依本條第二項,進儲物流中心之貨物,因第一項業務需要,得進行重整及簡單加工。