Legal Regulations
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Standards zur Urspru...
Artikel 11
Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern, die Vorzugszollsätze beanspruchen, müssen von einem von der Regierung des Ausfuhrlandes ausgestellten...
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Standards zur Urspru...
Artikel 12
Die Ursprungsbestimmung für Waren aus Ländern oder Gebieten, die Präferenzhandelsabkommen mit der Republik China unterzeichnet haben, richtet sich nac...
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Standards zur Urspru...
Artikel 13
Diese Verordnungen treten mit der Verkündung in Kraft. Die Änderungen der Artikel 4, 4-1 und 4-2 treten drei Monate nach der Verkündung in Kraft.