Dürfen Kaffee und Tee nach Taiwan versendet werden? Quarantäne, Ursprungsbeschränkungen und Zölle 2026 im Überblick

Fazit in einem Satz

Die Zollsätze stammen aus der Zolldatenbank der taiwanischen Zollverwaltung des Finanzministeriums mit 11-stelligen CCC-Codes; die Einfuhrcodes stammen aus den Ein- und Ausfuhrbestimmungen der International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums.

Letzte Aktualisierung: 2026-07-30|Grundlagen: Bestimmungen über die Genehmigung des Handels zwischen dem Taiwan-Gebiet und dem Festlandgebiet, Gesetz über Pflanzenschutz und Pflanzenquarantäne, Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Bestimmungen über Anmeldung, Verzollung und Freigabe des Gepäcks einreisender Reisender

Kaffee: Quarantäneunterschiede zwischen grünen und gerösteten Bohnen

Die Zölle auf Kaffee sind in Taiwan äußerst niedrig: Für den gesamten Abschnitt 0901 mit grünen und gerösteten Bohnen beträgt der Zollsatz in Spalte 1 0%. Instantprodukte und Extrakte unter 2101.11 und 2101.12 unterliegen ebenfalls nur 2%. Die eigentliche Hürde ist nicht der Zoll, sondern die Pflanzenquarantäne: Entscheidend ist, ob die Bohnen noch keimen können.

Versandfähig: verarbeitete Erzeugnisse ohne Keimfähigkeit

  • Geröstete Kaffeebohnen, deren Keim durch die Hochtemperaturröstung inaktiviert wurde — CCC 0901.21
  • Filterkaffee und Drip-Bags, bereits gemahlen und abgepackt
  • Instantkaffee, Kaffeeextrakt, Kaffeekonzentrat und Kaffeekapseln — CCC 2101.11/2101.12
  • In den Einfuhrbestimmungen ist nur F01 für die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln aufgeführt; ein Code für Pflanzenquarantäne ist nicht enthalten

Beschränkt: grüne Kaffeebohnen, nicht geröstet

  • Nicht geröstete grüne Bohnen sind keimfähig und gelten als quarantänepflichtige pflanzliche Erzeugnisse
  • Die Einfuhrbestimmungen für CCC 0901.11 enthalten B01: Die Abwicklung muss gemäß der Liste quarantänepflichtiger Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse sowie den einschlägigen Quarantänebestimmungen der zuständigen Behörde erfolgen
  • Erforderlich ist ein von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis. Außerdem muss die Einfuhr bei der Animal and Plant Health Inspection Agency des Landwirtschaftsministeriums angemeldet und die Quarantäne bestanden werden
  • Privatpersonen können dieses Zeugnis normalerweise nicht erhalten; in der Praxis ist der Post- oder Sammelversand grüner Bohnen daher nahezu unmöglich

Praktische Empfehlung: Wer Bohnen einer bestimmten Plantage trinken möchte, kann stattdessen bereits geröstete Bohnen kaufen. Diese lassen sich normal per Sammelversand einführen und unterliegen ebenfalls 0% Zoll. Wenn tatsächlich grüne Bohnen benötigt werden, ist eine gewerbliche Einfuhr mit förmlicher Zollanmeldung und Quarantäneverfahren erforderlich. Das Problem bei grünen Bohnen ist die Quarantäne, nicht der Zoll — das wird häufig missverstanden.

Tee: Das Ursprungsland entscheidet über die Versandfähigkeit

Der wichtigste Unterschied zwischen Tee und Kaffee besteht darin, dass Tee zusätzlich den Handelskontrollen zwischen Taiwan und Festlandchina unterliegt. Für Waren aus Festlandchina gilt in Taiwan der Grundsatz „verboten, sofern nicht ausdrücklich zugelassen“. Artikel 7 der Bestimmungen über die Genehmigung des Handels zwischen dem Taiwan-Gebiet und dem Festlandgebiet bestimmt: „Waren aus dem Festlandgebiet dürfen mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Fälle nicht in das Taiwan-Gebiet eingeführt werden.“ Eingeführt werden dürfen nur Waren, deren Einfuhr von der zuständigen Behörde ausdrücklich bekannt gegeben und zugelassen wurde.

Was bedeutet MW0?

Ist eine Zolltarifposition in den Ein- und Ausfuhrbestimmungen mit dem Einfuhrcode MW0 gekennzeichnet, bedeutet dies: „Waren aus Festlandchina dürfen nicht eingeführt werden.“ Sobald das Ursprungsland einer solchen Ware Festlandchina ist, steht sie nicht auf der Liste der zur Einfuhr zugelassenen Waren und darf weder im normalen Handel noch als Postpaket, per Kurier oder Sammelversand eingeführt werden. Dasselbe Produkt aus einem anderen Herstellungsland unterliegt dieser Beschränkung dagegen nicht.

Ursprungsbeschränkungen und Zollsätze nach Teesorte

Teesorte (11-stelliger CCC-Code)Zollsatz in Spalte 1Einfuhr aus Festlandchina zulässig
Grüner Tee, nicht fermentiert, je Packung ≤ 3 kg
0902.10.00.00-7
17% Einfuhr verboten
Anderer grüner Tee, nicht fermentiert, je Packung > 3 kg
0902.20.00.90-6
17% Einfuhr verboten
Teilweise fermentierter Tee wie Oolong oder Tieguanyin, je Packung ≤ 3 kg
0902.30.20.00-9
25% Einfuhr verboten
Teilweise fermentierter Tee, je Packung > 3 kg
0902.40.20.00-7
22% Einfuhr verboten
Anderer schwarzer Tee, fermentiert, je Packung ≤ 3 kg
0902.30.90.00-4
17% Einfuhr verboten
Pu-Erh-Tee, je Packung ≤ 3 kg
0902.30.10.00-1
17% Einfuhr zulässig
Pu-Erh-Tee, je Packung > 3 kg
0902.40.10.00-9
17% Einfuhr zulässig
Instanttee, Milchtee-Pulver, Teeextrakte und Zubereitungen mit Tee als Hauptbestandteil
2101.20.00.00-0
27.5% Einfuhr zulässig

Zwei leicht zu übersehende Details: ① Ob eine Packung mehr als 3 kg wiegt, verändert Tarifposition und Zollsatz: Teilweise fermentierter Tee in kleinen Packungen unterliegt 25%, in großen Packungen dagegen nur 22%. ② Obwohl Pu-Erh-Tee, teilweise fermentierter Tee und anderer schwarzer Tee alle unter 0902.30 fallen, gelten jeweils 17%, 25% und 17%. Die pauschale Annahme „0902.30 bedeutet immer 25%“ ist daher falsch.

Für Kunden des Sammelversands über die China-Route bedeutet das: Praktisch versandfähig sind nur zwei Kategorien: Pu-Erh-Tee sowie Teeerzeugnisse wie Instanttee und Milchtee-Pulver. Longjing, Biluochun, Tieguanyin oder Lapsang Souchong chinesischen Ursprungs können nicht legal per Sammelversand eingeführt werden. Stammt die Ware dagegen aus Taiwan, Japan, Sri Lanka, Indien oder einem anderen Land, gilt die MW0-Beschränkung nicht; dann gelten die normalen Zolltarif- und Kontrollbestimmungen.

Gesamttabelle der CCC-Zollsätze für Kaffee und Tee

Die folgenden Zollsätze stammen aus Spalte 1 der Zolldatenbank der taiwanischen Zollverwaltung des Finanzministeriums und entsprechen den allgemeinen Zollsätzen. Maßgeblich ist stets die tatsächliche Einstufung durch den Zoll anhand des 11-stelligen CCC-Codes. Für einige Länder gelten Präferenzzollsätze aus Spalte 2, beispielsweise 0% für Tee aus Neuseeland und Singapur.

WareCCC-TarifpositionZollEinfuhrbestimmungenWichtigster Hinweis
Grüne Kaffeebohnen, nicht geröstet und nicht entkoffeiniert Übernehmen 0901.11.00.00-7 0% B01 F01 Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich; für Privatpersonen praktisch nicht erhältlich
Geröstete Kaffeebohnen, Filterkaffee und Drip-Bags Übernehmen 0901.21.00.00-5 0% F01 Verarbeitetes Lebensmittel, normal versandfähig
Instantkaffee und Kaffeeextrakte Übernehmen 2101.11.00.00-1 2% F01 Verarbeitetes Lebensmittel, normal versandfähig
Zubereitungen mit Kaffee als Hauptbestandteil Übernehmen 2101.12.00.00-0 2% F01 Beispielsweise 3-in-1-Kaffee
Grüner Tee (≤ 3 kg je Packung) Übernehmen 0902.10.00.00-7 17% 465 F01 MW0 Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten
Teilweise fermentierter Tee/Oolong (≤ 3 kg je Packung) Übernehmen 0902.30.20.00-9 25% 465 F01 MW0 Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten
Teilweise fermentierter Tee/Oolong (> 3 kg je Packung) Übernehmen 0902.40.20.00-7 22% 465 F01 MW0 Der Zollsatz für Großpackungen ist sogar niedriger
Anderer schwarzer Tee (≤ 3 kg je Packung) Übernehmen 0902.30.90.00-4 17% 465 F01 MW0 Einfuhr von Waren aus Festlandchina verboten
Pu-Erh-Tee (≤ 3 kg je Packung) Übernehmen 0902.30.10.00-1 17% F01 Enthält kein MW0; Waren aus Festlandchina dürfen eingeführt werden
Instanttee, Milchtee-Pulver und Zubereitungen aus Teeextrakten Übernehmen 2101.20.00.00-0 27.5% F01 Versandfähig, aber der Zollsatz ist mehr als zehnmal so hoch wie bei Kaffeeprodukten

Erläuterung der Einfuhrcodes

  • F01: Die Einfuhr von Lebensmitteln und verwandten Erzeugnissen muss gemäß dem Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -hygiene sowie den einschlägigen Bekanntmachungen zur Einfuhrkontrolle abgewickelt werden.
  • B01: Die Abwicklung muss gemäß der Liste quarantänepflichtiger Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse sowie den einschlägigen Quarantänebestimmungen der Animal and Plant Health Inspection Agency des Landwirtschaftsministeriums erfolgen.
  • 465: Eine von der Regierung des Ausfuhr- oder Herstellungslandes ausgestellte Ursprungsbescheinigung ist vorzulegen; bei einer Einfuhr zum Eigenbedarf von höchstens 6 kg ist sie jedoch nicht erforderlich.
  • MW0: Waren aus Festlandchina dürfen nicht eingeführt werden.

Einfuhrpostsendungen mit einem Zollwert unter NT$2,000 sind meist von Zoll und Umsatzsteuer befreit. Für eine einzelne Packung Kaffee oder eine kleine Menge Tee fallen deshalb üblicherweise keine Abgaben an. Abgabenfreiheit bedeutet jedoch nicht Befreiung von den Einfuhrbestimmungen: MW0, B01, 465 und andere Bestimmungen entfallen nicht aufgrund eines geringen Warenwerts.

Reisegepäck und Sammel-/Postversand: zwei verschiedene Regelungen, die nicht verwechselt werden dürfen

Die online häufig zitierte Grenze von „1 kg Tee und insgesamt 6 kg“ gilt tatsächlich nur für das persönlich mitgeführte Gepäck einreisender Reisender. Sie stammt aus der Tabelle zu Artikel 4 der Bestimmungen über Anmeldung, Verzollung und Freigabe des Gepäcks einreisender Reisender und kann nicht auf Sammel- oder Postsendungen übertragen werden. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Regelungen mit vollständig verschiedenen Voraussetzungen.

Persönlich mitgeführtes Gepäck einreisender Reisender

  • Von jeder Teesorte dürfen höchstens 1 kg mitgeführt werden; die Gesamtmenge an landwirtschaftlichen, tierischen und aquatischen Erzeugnissen darf 6 kg nicht überschreiten.
  • Für Waren aus Festlandchina gelten zusätzliche Sonderbestimmungen: Tee ist auf 1 kg und Konserven auf jeweils 6 Dosen begrenzt; die Gesamtmenge darf ebenfalls 6 kg nicht überschreiten.
  • Für Tee aus Festlandchina besteht hier eine ausdrückliche Ausnahme: Artikel 7 Absatz 1 Nummer 10 der Bestimmungen über die Genehmigung des Handels führt „vom Finanzministerium genehmigte und durch den Zoll bekannt gegebene Waren, deren Mitführung bei der Einreise durch Reisende zulässig ist“ als eine Kategorie zugelassener Einfuhren auf.
  • Bei Überschreitung der Höchstmengen muss eine von der International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums ausgestellte Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden.

Sammelversand, Postpaket und Kurier

  • Die Reisendenausnahme nach Nummer 10 gilt hier nicht — sie ist ausdrücklich auf Waren begrenzt, die einreisende Reisende persönlich mitführen, und gilt weder für Post- noch für Kurier- oder Sammelsendungen.
  • Daher dürfen grüner Tee, schwarzer Tee und Oolong-Tee aus Festlandchina, die mit MW0 gekennzeichnet sind, unabhängig von der noch so geringen Menge nicht per Sammelversand eingeführt werden.
  • Tee mit einem anderen Ursprungsland kann nach Maßgabe von 465 normal versendet werden; bei Eigenbedarf und einer Menge von höchstens 6 kg ist keine Ursprungsbescheinigung erforderlich.
  • Kaffeeprodukte einschließlich gerösteter Bohnen aus China unterliegen nicht MW0 und können normal per Sammelversand eingeführt werden.
  • Waren mit Kontrollpflicht müssen im regulären Zollverfahren abgefertigt werden: Erfordert die Tarifposition eine Tier- oder Pflanzenquarantäne (B01) oder eine TFDA-Einfuhrkontrolle (F01), ist die vereinfachte Abfertigung von Luft- und See-Express nicht möglich — es ist eine reguläre Zollanmeldung erforderlich, und bereits im Express-Lager befindliche Ware muss zunächst in ein allgemeines Lager umgelagert werden.

Häufiges Missverständnis: „Ich versende nur 200 g für meinen eigenen Verbrauch, dann sollte es doch kein Problem geben?“ — Mengenbegrenzungen und die Liste der zur Einfuhr zugelassenen Waren sind zwei verschiedene Dinge. MW0 entscheidet, ob eine Ware überhaupt eingeführt werden darf, nicht, wie viel davon eingeführt werden darf. Eine kleine Menge für den Eigenbedarf macht aus einer verbotenen Ware keine zulässige Einfuhr.

Bedingungen für die Befreiung von der Lebensmittelkontrolle bei Eigenbedarf und Verkaufsverbot

Nach einer Bekanntmachung der Taiwan Food and Drug Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales werden Lebensmittel, die eine Privatperson für den Eigenbedarf und ohne gewerblichen Zweck aus dem Ausland einführt, bei Erfüllung der folgenden Bedingungen unmittelbar vom Zoll freigegeben und sind von der Beantragung einer Einfuhrkontrolle bei der Lebensmittelbehörde befreit:

  • Allgemeine Lebensmittel, ausgenommen Lebensmittel in Tabletten- oder Kapselform: Wert je Einzelposition ≤ US$1,000 und Gewicht ≤ 6 kg. Gerösteter Kaffee und Tee gehören zu dieser Kategorie.
  • Lebensmittel in Tabletten- oder Kapselform: je Sorte ≤ 12 Flaschen beziehungsweise Schachteln, Dosen, Packungen oder Beutel, insgesamt ≤ 36 Flaschen und nur in der Originalverpackung. Diese Regel gilt für Kaffee- und Teetabletten.

Von der Kontrolle befreit eingeführte Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden

Lebensmittel, die unter Berufung auf den Eigenbedarf kontrollfrei eingeführt wurden, dürfen nicht auf dem Markt verkauft werden. Ein Verstoß gilt nach Artikel 30 Absatz 1 des Gesetzes über Lebensmittelsicherheit und -hygiene als rechtswidrig und wird gemäß Artikel 47 desselben Gesetzes mit einer Geldbuße von mindestens NT$30,000 und höchstens NT$3,000,000 geahndet. Verkäufer, die Waren zum Weiterverkauf beschaffen möchten, müssen das förmliche Einfuhrkontrollverfahren durchlaufen und dürfen nicht den kontrollfreien Einfuhrweg für den Eigenbedarf nutzen.

Befreiung von der Lebensmittelkontrolle ≠ Befreiung von Quarantäne und Einfuhrbestimmungen. Grüne Kaffeebohnen müssen weiterhin die Pflanzenquarantäne nach B01 erfüllen, Tee aus Festlandchina unterliegt weiterhin MW0, und bei nicht zum Eigenbedarf bestimmtem oder die Höchstmenge überschreitendem Tee ist weiterhin nach 465 eine Ursprungsbescheinigung vorzulegen. Diese drei Hürden sind voneinander unabhängig; die Erfüllung einer Voraussetzung hebt die anderen nicht automatisch auf.

Häufig gestellte Fragen zum Versand von Kaffee und Tee nach Taiwan

Können Kaffeebohnen per Sammelversand nach Taiwan geschickt werden?
Geröstete Bohnen, Filterkaffee, Drip-Bags und Instantkaffee gelten als verarbeitete Lebensmittel, können normal versendet werden, unterliegen 0~2% Zoll und sind nicht von den Einfuhrbeschränkungen für Waren aus Festlandchina betroffen. Nur nicht geröstete grüne Kaffeebohnen sind aufgrund ihrer Keimfähigkeit quarantänepflichtige pflanzliche Erzeugnisse und enthalten in ihren Einfuhrbestimmungen B01. Sie benötigen ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes, das Privatpersonen für den Eigenbedarf praktisch nicht erhalten können; ihre Einfuhr ist daher beschränkt.
Kann ich in China, etwa bei Taobao, gekauften Tee per Sammelversand nach Taiwan schicken?
In den meisten Fällen nein. Grüner Tee, schwarzer Tee und Oolong-Tee beziehungsweise teilweise fermentierter Tee chinesischen Ursprungs sind in den Ein- und Ausfuhrbestimmungen mit MW0 „Waren aus Festlandchina dürfen nicht eingeführt werden“ gekennzeichnet. Gemäß Artikel 7 der Bestimmungen über die Genehmigung des Handels zwischen dem Taiwan-Gebiet und dem Festlandgebiet dürfen sie weder per Sammelversand noch als Postpaket oder per Kurier nach Taiwan eingeführt werden, unabhängig von der noch so geringen Menge. Eine Ausnahme ist Pu-Erh-Tee (CCC 0902.30.10 und 0902.40.10): Er enthält kein MW0, kann versendet werden und unterliegt 17% Zoll. Teeprodukte wie Instanttee und Milchtee-Pulver (CCC 2101.20) können ebenfalls versendet werden, unterliegen jedoch 27.5% Zoll.
Warum kann Pu-Erh-Tee versendet werden, Oolong-Tee aber nicht?
Weil beide unterschiedliche Tarifpositionen haben und unterschiedlichen Einfuhrbestimmungen unterliegen. Pu-Erh-Tee ist gesondert unter 0902.30.10 und 0902.40.10 aufgeführt; seine Einfuhrbestimmungen enthalten nur F01 für die Lebensmittelkontrolle. Die Positionen für grünen Tee, anderen schwarzen Tee und teilweise fermentierten Tee enthalten dagegen MW0 und gehören somit zu den Waren aus Festlandchina, deren Einfuhr verboten ist. Die zuständige Behörde entscheidet gemäß Artikel 8 der Bestimmungen über die Genehmigung des Handels für jede einzelne Warenposition unter Berücksichtigung der nationalen Sicherheit und der Auswirkungen auf die Wirtschaft, ob sie zugelassen wird.
Ist die Online-Aussage falsch, dass 1 kg Tee versendet werden darf?
Diese Vorschrift existiert tatsächlich, gilt aber für das „persönlich mitgeführte Gepäck einreisender Reisender“. Sie stammt aus der Tabelle zu Artikel 4 der Bestimmungen über Anmeldung, Verzollung und Freigabe des Gepäcks einreisender Reisender: Von jeder Teesorte dürfen höchstens 1 kg mitgeführt werden, und die Gesamtmenge an landwirtschaftlichen, tierischen und aquatischen Erzeugnissen darf 6 kg nicht überschreiten. Für Sammel- und Postsendungen gelten weder diese Mengenregelung noch die Ausnahme für persönlich mitgeführtes Reisegepäck. Daraus darf daher nicht geschlossen werden, dass „1 kg Tee aus Festlandchina per Sammelversand eingeführt werden darf“.
Kann Tee aus Taiwan, Japan oder Sri Lanka versendet werden?
Ja. MW0 gilt nur für Waren mit Ursprungsland Festlandchina. In anderen Ländern hergestellter Tee unterliegt dieser Beschränkung nicht und kann nach den allgemeinen Bestimmungen eingeführt werden: Grüner und schwarzer Tee unterliegen 17%, teilweise fermentierter Tee 25% beziehungsweise 22% bei Packungen über 3 kg. Der Einfuhrcode 465 verlangt grundsätzlich eine Ursprungsbescheinigung; bei einer Einfuhr zum Eigenbedarf von höchstens 6 kg ist sie jedoch nicht erforderlich.
Warum ist der Zoll auf Instanttee und Milchtee-Pulver so viel höher als auf Instantkaffee?
Weil sie unterschiedlichen Tarifpositionen zugeordnet werden. Instantkaffee und Kaffeeextrakte fallen unter 2101.11 und 2101.12 und unterliegen 2% Zoll. Extrakte und Konzentrate aus Tee oder Mate sowie Zubereitungen mit Tee als Hauptbestandteil, darunter die meisten Milchtee-Pulver und Instant-Teegetränke, fallen dagegen unter 2101.20 und unterliegen 27.5% Zoll. Obwohl beide als Aufguss- oder Instantpackungen erscheinen, ist die Abgabenbelastung bei Tee mehr als zehnmal so hoch wie bei Kaffee. Daher sollte die Zusammensetzung der Ware vor dem Kauf geprüft werden.
Muss ich mich bei einem Zollwert unter NT$2,000 überhaupt nicht um diese Vorschriften kümmern?
Nein. NT$2,000 ist die Freigrenze für Zoll und Umsatzsteuer und betrifft damit nur die Abgabenebene. MW0 für das Einfuhrverbot, B01 für die Pflanzenquarantäne und 465 für die Ursprungsbescheinigung gehören zur Ebene der Einfuhrbestimmungen. Beide Ebenen sind voneinander unabhängig. Oolong-Tee aus Festlandchina bleibt auch bei einem noch so geringen Warenwert eine verbotene Einfuhrware, und grüne Kaffeebohnen benötigen weiterhin ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Prüfen Sie vor der Einfuhr erneut die Zusammensetzung, den Verarbeitungszustand, das Ursprungsland, die Menge und den 11-stelligen CCC-Code der Ware. Diese Zusammenfassung ersetzt keine Entscheidung der zuständigen Behörden.

Diese Seite dient als Orientierungshilfe zum Verständnis der Einfuhrbestimmungen, Quarantäneanforderungen und Abgaben für Kaffee und Tee. Maßgeblich für die tatsächliche Einfuhrfähigkeit, Pflanzenquarantäne, Kontrolle, Zollsätze und Mengenbegrenzungen sind die geltenden Vorschriften und Entscheidungen der International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, der Animal and Plant Health Inspection Agency des Landwirtschaftsministeriums, der Taiwan Food and Drug Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie der Zollverwaltung des Finanzministeriums. Vorschriften können geändert werden; beachten Sie daher stets die neuesten amtlichen Bekanntmachungen.

Gerösteten Kaffee, Pu-Erh-Tee und Teeprodukte sicher per Sammelversand nach Taiwan schicken

Geröstete Bohnen, Filterkaffee, Instantkaffee und zulässige Teesorten können normal per Sammelversand eingeführt werden. Unser taiwanisches Zollabfertigungsteam unterstützt bei der Tarifeinstufung und Zollabfertigung; Abgaben werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und mit Rechnung abgerechnet. Nach der Registrierung erhalten Sie sofort die Adresse des Sammelversandlagers.

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Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16