Wie wird die elektronische Rechnung für Fracht- und Servicegebühren ausgestellt und wie erhalten Sie sie?
Kurz gesagt: Wie kommt die Rechnung nach der Zahlung zustande?
Ja. Für Versandkosten und Servicegebühren des Sammelversands stellt HowBridge nach der Zahlung eine elektronische Rechnung aus; die Position lautet stets „Sammelversand-Servicegebühr“ (集運服務費). Für verauslagte Einfuhrzölle und die Umsatzsteuer selbst wird keine Rechnung ausgestellt.
Nach erfolgreicher Online-Zahlung wird die elektronische Rechnung sofort ausgestellt; Sie müssen weder einen Kontenabgleich noch einen Monatsabschluss abwarten. Die an der Kasse gewählte Ausstellungsart entscheidet darüber, wohin sie geht: Tragen Sie einen Handy-Barcode oder den Barcode eines digitalen Bürgerzertifikats ein, wird die Rechnung im Träger gespeichert und nicht gedruckt; tragen Sie einen Spendencode ein, geht sie unmittelbar an die begünstigte Organisation; tragen Sie eine Steuernummer ein, wird eine Rechnung mit der Steuernummer des Käufers ausgestellt, deren Beleg gedruckt werden kann; tragen Sie nichts ein, wird eine zweiteilige Rechnung ausgestellt, deren Beleg-PDF Sie anschließend im Reiter „Zolldokumente“ der Abrechnungsseite, im Unterreiter „Frachtrechnungen“, selbst herunterladen können (die Schaltfläche „Meine Rechnungen“ im Bereich für elektronische Rechnungen auf der Startseite oder die direkte Eingabe der alten Adresse /member/invoices führen Sie ebenfalls dorthin). Nach der Ausstellung übermitteln wir die Angaben fristgerecht zur Archivierung an die integrierte E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums; dort sowie in der App des Finanzministeriums zur Gewinnprüfung von Einheitsrechnungen können Sie die Rechnung ebenfalls finden.
Die Rechnungsstellung bei HowBridge: die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick
Nachstehend die tatsächlichen Parameter unserer elektronischen Rechnungsstellung, damit Sie einschätzen können, wann Sie die Rechnung erhalten sollten, wo Sie sie abrufen und ob Sie sie steuerlich geltend machen können:
| Beginn der Ausstellung mit offiziellem Nummernkreis | Online-Zahlungen werden seit 2026-09-07 automatisch elektronisch fakturiert; die Offline-Stapel „Überweisung an das Unternehmen (TWD)“ werden seit 2026-08-20 manuell durch die Buchhaltung ausgestellt. Frühere Zahlungen müssen von der Buchhaltung im Einzelfall geprüft werden und werden nicht automatisch nachträglich ausgestellt. |
| Zeitpunkt der Ausstellung | Frachtabrechnung: Ausstellung unmittelbar nach Abschluss der Online-Zahlung. Servicegebühr für Aufträge: Ausstellung nach Zahlungseingang durch einen Hintergrundprozess, in der Regel innerhalb einer Minute. Also weder beim Versand noch zum Monatsabschluss. |
| Wählbare Ausstellungsarten | 5 Arten: Handy-Barcode, Barcode des digitalen Bürgerzertifikats, Steuernummer des Unternehmens, Spendencode, zweiteilige Rechnung mit Papierbeleg |
| Artikelbezeichnung auf der Rechnung | Stets nur eine einzige Position, nämlich „Sammelversand-Servicegebühr“ (einheitliche Bezeichnung nach Vorgabe der nationalen Steuerbehörde), gleichgültig ob Sie Frachtkosten oder eine Servicegebühr für einen Auftrag bezahlen |
| Frist für die Übermittlung zur Archivierung | Ist der Käufer kein Unternehmer: innerhalb von 2 Tagen ab dem Tag nach der Ausstellung; ist er Unternehmer: innerhalb von 7 Tagen (fällt der letzte Tag auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist nicht) |
| So erhalten Sie den Beleg | PDF-Download im Reiter „Zolldokumente“ der Abrechnungsseite, im Unterreiter „Frachtrechnungen“; die Schaltfläche „Meine Rechnungen“ im Bereich für elektronische Rechnungen auf der Startseite und die alte Adresse /member/invoices führen beide direkt zu derselben Liste. Die Liste ist mitgliedsbezogen: alle elektronischen Rechnungen aus Online-Zahlungen, Offline-Überweisungsstapeln, Servicegebühren für Aufträge und Gebühren für die Entrichtung von Steuern und Abgaben in Ihrem Namen sind darin enthalten. Die Schaltfläche zum Herunterladen erscheint erst, nachdem die Plattform des Finanzministeriums die Archivierung bestätigt hat |
Die vorstehenden Fristen ergeben sich aus der Bekanntmachung Nr. 11304654280 des Finanzministeriums vom 12.12.2024, nämlich aus der „Tabelle über Umfang und Fristen der Angaben, die Unternehmer bei Ausstellung elektronischer Rechnungen zur Archivierung an die integrierte E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums zu übermitteln haben“; sie gilt seit dem 01.01.2025. Die vielfach noch kursierenden „48 Stunden“ stammen aus der alten Regelung – die Entwicklung der Vorschrift und ihren ursprünglichen Wortlaut finden Sie weiter unten im Abschnitt zur Plattform des Finanzministeriums.
Für welche Zahlungen wird eine elektronische Rechnung ausgestellt, und wann?
Die Abgrenzung ist einfach: Für jedes Entgelt, das HowBridge Ihnen für eigene Leistungen berechnet, wird eine Einheitsrechnung ausgestellt; staatliche Steuern und Abgaben, die wir in Ihrem Auftrag für Sie entrichten und unverändert weiterleiten, gehören dagegen nicht zu unserem Umsatz und stehen deshalb nicht auf dieser Rechnung. Nach der Anlage zum Mehrwertsteuergesetz, der „Tabelle der Fristen für die Ausstellung von Verkaufsbelegen durch Unternehmer“, gilt für das Werk- und Speditionsgewerbe (ausdrücklich genannt: „Übernahme von Güterbeförderung oder Güterumschlag“), das Transportgewerbe und das Lagergewerbe die Frist „spätestens bei Vereinnahmung des Entgelts“, für das Vermittlungsgewerbe (ausdrücklich genannt: „einschließlich Zollagenturen und Schiffsagenturen“) die Frist „spätestens bei Fälligkeit der vereinbarten Vermittlungsgebühr, Bearbeitungsgebühr oder Vergütung“. Die Rechnung wird also im Moment der Zahlung ausgestellt und nicht erst bei Ankunft oder Versand der Ware.
| Zahlungen, die Mitgliedern am häufigsten begegnen | Wird eine Rechnung ausgestellt? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Frachtabrechnung des Sammelversands (Fracht + Servicegebühr) | Ja | Ausstellung unmittelbar nach Abschluss der Online-Zahlung |
| Auftrag für den Fotoservice von Paketen | Ja | Ausstellung nach Zahlungseingang durch einen Hintergrundprozess, in der Regel innerhalb einer Minute |
| Auftrag für die Stückzählung von Paketen | Ja | Ausstellung nach Zahlungseingang durch einen Hintergrundprozess, in der Regel innerhalb einer Minute |
| Auftrag für den Rücksendeservice von Paketen | Ja | Ausstellung nach Zahlungseingang durch einen Hintergrundprozess, in der Regel innerhalb einer Minute |
| In Ihrem Namen entrichtete Einfuhrzölle und die vom Zoll erhobene Mehrwertsteuer selbst | Nein | Durchlaufende Posten und kein Umsatz unseres Portals; der Betrag wird lediglich im Bemerkungsfeld der Rechnung vermerkt |
| Bearbeitungsgebühr, die bei der Entrichtung der Einfuhrabgaben in Ihrem Namen zusätzlich erhoben wird | Ja | NT$40 pro Paket; das ist Umsatz unseres Portals und wird getrennt von der Steuer selbst in der Zeile darüber berechnet |
Nach Vorgabe der nationalen Steuerbehörde verwenden alle elektronischen Rechnungen unseres Portals einheitlich die einzige Position „Sammelversand-Servicegebühr“; daran ändert sich nichts, gleichgültig ob Sie Frachtkosten, eine Servicegebühr für einen Auftrag oder eine andere Leistung bezahlen. Der Betrag entspricht dem tatsächlich vereinnahmten Betrag abzüglich der durchlaufenden Steuern und Abgaben. Auf der Rechnung sehen Sie deshalb keine Einzelaufstellung; diese finden Sie auf der Abrechnungsseite.
① Zahlungen, die nicht in Neuen Taiwan-Dollar abgerechnet werden, werden nicht automatisch fakturiert; ② bei einem vereinnahmten Betrag von null oder einem negativen Betrag wird keine Rechnung ausgestellt; ③ ergibt sich nach Abzug der durchlaufenden Steuern und Abgaben ein Betrag von null, wird ebenfalls keine Rechnung ausgestellt. In diesen drei Fällen stellt das System keine Rechnung automatisch aus; die Buchhaltung muss den Fall prüfen und manuell bearbeiten.
Bei Online-Zahlungsmitteln (Kreditkarte, LINE Pay usw.) stellt das System die Rechnung automatisch aus. Bei Offline-Überweisungen ist derzeit nur die Zahlungsart „Überweisung an das Unternehmen (TWD)“ in die Rechnungsstellung einbezogen, und sie erfolgt manuell durch die Buchhaltung, nicht automatisch. Für andere Offline-Zahlungsarten wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Im Bemerkungsfeld der Rechnung zu einer Frachtabrechnung steht die zugehörige Abrechnungsnummer, damit Sie Rechnung und Abrechnung einander zuordnen können (bei Servicegebühren für Aufträge steht dort das interne Auftragskürzel). Fallen zu derselben Zahlung durchlaufende Steuern an, wird im Bemerkungsfeld zusätzlich vermerkt, dass vereinnahmte und weitergeleitete Steuern nicht zum Umsatz gehören.
Welche Art habe ich erhalten? Worin unterscheiden sich Cloud-Rechnung und Beleg?
Diese drei Begriffe werden oft vermischt, ihre amtlichen Definitionen unterscheiden sich jedoch grundlegend; eine Verwechslung kann darüber entscheiden, ob Sie an der Verlosung teilnehmen und ob Sie die Rechnung steuerlich geltend machen können. Alle drei sind Einheitsrechnungen und keine Quittungen.
| Amtlicher Begriff | Was es ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Elektronische Rechnung | Eine Einheitsrechnung, die über das Internet oder auf anderem elektronischen Weg ausgestellt, übermittelt oder empfangen wird. Sie muss aus drei Dateien bestehen: Stammdatei, Empfangsdatei und Nachweisdatei. | Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen, Artikel 7 Absatz 1 Nummer 5 |
| Cloud-Rechnung | Eine Teilmenge der elektronischen Rechnung: Der Käufer fordert sie über einen vom Finanzministerium zugelassenen Träger an oder spendet sie über einen angegebenen Spendencode, und der Beleg der elektronischen Rechnung wurde nicht gedruckt. Beide Voraussetzungen müssen zugleich erfüllt sein. | Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen, Artikel 7-1; Durchführungsrichtlinien für elektronische Rechnungen, Ziffer 2 |
| Beleg der elektronischen Rechnung | Ein Papierausdruck und keine eigene Rechnungsart. Er dient Personen mit Papierbedarf als Originalbeleg oder als Nachweis für die Einlösung eines Gewinns und wird im vorgeschriebenen Format und auf vorgeschriebenem Papier heruntergeladen und ausgedruckt. | Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen, Artikel 7 Absatz 3; Durchführungsrichtlinien, Ziffer 2 Nummer 4 |
| Nachweisdatei | Diejenige Datei, die der Aussteller zur Archivierung an die integrierte E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums übermittelt; sie ist auch der Grund dafür, dass Sie die Rechnung später auf der Plattform finden. | Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen, Artikel 7 Absatz 1 Nummer 5 Unterpunkt 3 |
Weil nur Cloud-Rechnungen am Sonderpreis für Cloud-Rechnungen teilnehmen. Artikel 3-1 Absatz 4 der Verordnung über die Preisvergabe für Einheitsrechnungen nimmt das Merkmal „kein gedruckter Beleg der elektronischen Rechnung“ in die Definition der Cloud-Rechnung selbst auf; wird die Rechnung vor der Ziehung als Beleg ausgedruckt, erfüllt sie die Definition nicht mehr und nimmt am Sonderpreis nicht teil. Umgekehrt gilt: Bei einer bereits gewinnenden Cloud-Rechnung schadet ein nachträglicher Ausdruck des Belegs nicht – Absatz 5 desselben Artikels bestimmt ausdrücklich, dass „für den Ausdruck des Belegs einer gewinnenden Cloud-Rechnung die Regelung des vorstehenden Absatzes über den nicht gedruckten Beleg keine Anwendung findet“.
Die fünf Ausstellungsarten bei der Zahlung: Welche sollten Sie wählen?
Die Kasse und die Zahlungsseite für Aufträge bieten dieselben fünf Optionen; drei davon schließen einander aus (die Steuernummer geht dem Träger vor, der Träger der Spende). Die Formate in der folgenden Tabelle sind die Schreibweisen, die unsere Felder tatsächlich akzeptieren. Nebenbei bemerkt: Die gängige Rede von der „dreiteiligen bzw. zweiteiligen elektronischen Rechnung“ ist ein Branchenjargon und meint, ob die Steuernummer des Käufers angegeben ist oder nicht; Artikel 7 der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen führt die elektronische Rechnung tatsächlich als eigene Art neben der dreiteiligen und der zweiteiligen Rechnung auf.
| Ausstellungsart | Was einzutragen ist | Für wen geeignet | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|---|
| Handy-Barcode | Ein Schrägstrich, gefolgt von 7 Zeichen; zulässig sind 0-9, A-Z sowie ., - und +, zum Beispiel /ABC1234 oder /AB.C-12 | Normale private Einkäufe, wenn Sie Ihre Rechnungen zentral verwalten und an der Verlosung teilnehmen möchten | Gilt als allgemeiner Träger. Nach der Speicherung wird kein Papier gedruckt; es handelt sich um eine Cloud-Rechnung, die am Sonderpreis für Cloud-Rechnungen teilnehmen kann |
| Barcode des digitalen Bürgerzertifikats | 2 Großbuchstaben und 14 Ziffern | Wer seine Rechnungen gewohnheitsmäßig dem digitalen Bürgerzertifikat zuordnet | Wird ebenfalls im Träger gespeichert, ohne Papierausdruck. Insgesamt 16 Zeichen; wir empfehlen, sie vorab unter „Rechnungseinstellungen“ zu hinterlegen |
| Steuernummer des Unternehmens | 8-stellige Steuernummer (die Prüfziffer wird geprüft), Firmenname optional, höchstens 60 Zeichen | Firmenkunden, die die Rechnung verbuchen und Vorsteuer abziehen wollen | Mit Steuernummer wird kein Träger übernommen; die Rechnung wird als gedruckter Beleg gekennzeichnet und nimmt deshalb von Gesetzes wegen nicht an der Verlosung teil; den Papierausdruck laden Sie weiterhin selbst herunter |
| Spendencode | 3 bis 7 Ziffern | Wer die Rechnung nicht behalten, sondern direkt spenden möchte | Nach der Spende löst die begünstigte Organisation den Gewinn ein; Sie selbst können ihn nicht mehr einlösen; bei der Ausstellung wird kein Beleg gedruckt |
| Zweiteilige Rechnung mit Papierbeleg | Nichts eintragen (Standardeinstellung) | Wer unsicher ist, was er wählen soll, oder den Papierbeleg selbst aufbewahren möchte | Das PDF können Sie später im Mitgliedsbereich oder auf der Abrechnungsseite selbst herunterladen |
Bitte unterscheiden Sie genau: Ist die Steuernummer keine 8-stellige Zahl oder der Spendencode keine 3- bis 7-stellige Zahl, wird die Zahlung abgebrochen und neben dem Feld ein Fehler angezeigt. Sieht die Eingabe dagegen formal gültig aus, ist aber tatsächlich falsch – etwa eine Steuernummer mit richtiger Stellenzahl, aber falscher Prüfziffer, oder ein Handy-Barcode mit unzulässigen Zeichen –, bricht das System die Zahlung nicht ab, sondern übergeht das gesamte Feld und stellt stattdessen eine gewöhnliche zweiteilige Verbraucherrechnung aus, ohne Sie am Bildschirm gesondert darauf hinzuweisen. Die Kasse führt vorab eine Formatprüfung im Frontend durch, die Zahlungsseite für Aufträge nicht; umso mehr empfehlen wir Ihnen, den richtigen Träger vorab unter Rechnungseinstellungen zu hinterlegen. Ein weiterer Hinweis: Wir prüfen derzeit nur das „Format“ des Trägers; die vom Finanzministerium bereitgestellte API zur Verifizierung des Handy-Barcodes ist noch nicht angebunden. Ein falsch eingegebener Träger fällt uns deshalb nicht auf, und die Rechnung wird dennoch ausgestellt und einem nicht existierenden Träger zugeordnet.
Mehr Details: je ein Leitfaden zur Lotterie und zum Handy-Barcode
Wie erfahre ich, ob meine Sammelversand-Rechnung gewonnen hat? Automatische Gewinnprüfung und Auszahlung bei HowBridge
HowBridge verschickt keine Gewinnbenachrichtigungen, das übernimmt das Finanzministerium; wie der Gewinn bei den fünf Rechnungsarten abgeholt wird und wie Ziehungstermin und Abholfrist berechnet werden.
Sammelversand-Rechnung auf dem Handy-Barcode speichern: Träger-Einstellungen bei HowBridge, ohne Zuordnung eines Mitglieder-Trägers
HowBridge hat keinen Mitglieder-Träger, eine gesonderte Zuordnung ist daher nicht nötig; wie Sie einen Handy-Barcode beantragen und ihn einmalig auf der Rechnungsseite zur automatischen Übernahme hinterlegen.
Wie richte ich es einmal ein, damit es künftig automatisch übernommen wird?
Sie müssen nicht bei jedem Bezahlvorgang alles neu eintragen. Öffnen Sie nach der Anmeldung rechts in der Reiterleiste der Abrechnungsseite das Zahnrad-Symbol „Rechnungseinstellungen“, um das Einstellungsfenster zu öffnen (die Schaltfläche „Rechnungsträger-Einstellungen“ im Bereich für elektronische Rechnungen auf der Startseite führt Sie ebenfalls zu demselben Fenster), und hinterlegen Sie den Träger, die Steuernummer oder den Spendencode, den Sie üblicherweise verwenden; bei jeder weiteren Zahlung wird er dann automatisch übernommen:
1Die „Rechnungseinstellungen“ aufrufen
Gehen Sie nach der Anmeldung zur Abrechnungsseite (/my-bills) und klicken Sie auf das Zahnrad-Symbol Rechnungseinstellungen rechts in der Reiterleiste – das Einstellungsfenster öffnet sich direkt; die direkte Eingabe der Adresse /member/invoice-settings führt ebenfalls zu demselben Fenster. Auch neue Mitglieder, die noch keine Abrechnung haben, können die Einstellungen bereits vornehmen und müssen nicht auf die erste Abrechnung warten.
2Ausstellungsart wählen und Nummer eintragen
Wählen Sie eine der fünf Arten. Wählen Sie die Steuernummer des Unternehmens, ruft das System nach Eingabe der 8-stelligen Nummer den Firmennamen automatisch aus dem Steuerregister des Finanzministeriums ab; wird dort nichts gefunden, wird lediglich nichts angezeigt, das Speichern wird dadurch nicht blockiert – prüfen Sie die Nummer deshalb bitte selbst.
3Nach dem Speichern sofort wirksam
Nach dem Speichern wird diese Einstellung an der Kasse und bei der Zahlung von Aufträgen für Fotoservice, Stückzählung und Rücksendung von Paketen vorab übernommen; bei der jeweiligen Zahlung können Sie dennoch eine andere Art wählen.
4Auch bei der Zahlung selbst wird Ihre Auswahl gemerkt
An der Kasse gibt es das Kontrollkästchen „Meine Auswahl merken“: Ist es aktiviert, wird der bei dieser Zahlung eingetragene Träger, die Steuernummer oder der Spendencode als neue Voreinstellung gespeichert und beim nächsten Mal automatisch übernommen; ist es nicht aktiviert, gilt die Eingabe nur für diese eine Zahlung, die bestehende Einstellung bleibt unverändert. Auf der Zahlungsseite für Aufträge gibt es dieses Kontrollkästchen nicht – dort wird Ihre Auswahl bei dieser Zahlung stets gespeichert; wählen Sie „Papier“, wird das ebenfalls als Voreinstellung gespeichert, und der bisherige Träger wird beim nächsten Mal nicht mehr automatisch übernommen.
Wo sehe ich die ausgestellten Rechnungen? Kann ich den Beleg herunterladen?
Es gibt drei Stellen, an denen Sie sie sehen, und das Beleg-PDF können Sie selbst herunterladen:
Klicken Sie nach der Anmeldung im Bereich für elektronische Rechnungen auf der Startseite auf Meine Rechnungen, oder geben Sie direkt die alte Adresse /member/invoices ein: Beides bringt Sie direkt zum Reiter „Zolldokumente“ der aktuellsten Abrechnung und dort in den Unterreiter „Frachtrechnungen“ (im Menü des Mitgliedsbereichs wird dieser Punkt seit September 2026 nicht mehr aufgeführt). Rechnungen werden einheitlich im Zolldokumente-Bereich der Abrechnung geführt, eine separate Liste wird nicht mehr gepflegt; die Liste ist mitgliedsbezogen – über welche Abrechnung Sie auch einsteigen, Sie sehen stets dieselbe Liste.
Auf der Abrechnungsseite (/my-bills/{Abrechnungsnummer}) gibt es im Reiter „Zolldokumente“ den Unterreiter „Frachtrechnungen“; er listet Ausstellungsdatum, Träger, Betrag und Status auf und bietet den Beleg zum Download an, zudem wird auf der Paketkarte die Rechnungsnummer als Kennzeichen angezeigt. Umfang: Alle elektronischen Rechnungen aus Online-Zahlungen, Offline-Stapeln „Überweisung an das Unternehmen (TWD)“, Servicegebühren für Aufträge und Gebühren für die Entrichtung von Steuern und Abgaben in Ihrem Namen sind hier enthalten. Sobald zu Ihrem Namen Zolldokumente vorliegen oder mindestens eine von uns ausgestellte elektronische Rechnung existiert, erscheint dieser Reiter; auch die Schaltfläche für den Berichtigungsantrag liegt im selben Bereich.
Nach der Übermittlung zur Archivierung können Sie Ihre Cloud-Rechnungen auch auf der integrierten E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums, in der App des Finanzministeriums zur Gewinnprüfung von Einheitsrechnungen oder an einem Multimedia-Terminal (KIOSK) mit Mobilnummer und Bestätigungscode abfragen. Nach Ziffer 24 der Durchführungsrichtlinien für elektronische Rechnungen muss der Unternehmer dem Käufer ermöglichen, auf dieser Plattform Rechnungsdetails, Angaben zu Rücksendungen und Nachlässen, Gewinnrechnungen, Stornierungen, Spenden und die Zuordnung abzufragen.
Erstens: Wir senden Ihnen keine Benachrichtigungs-E-Mail über die Rechnung. Nach Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen genügt es bei einem Käufer, der kein Unternehmer ist, dass der Unternehmer die Rechnungsdaten fristgerecht zur Archivierung an die Plattform übermittelt und dem Käufer ermöglicht, sie dort abzufragen und zu empfangen; Absatz 6 desselben Artikels bestimmt ausdrücklich: „Erfüllt der Aussteller die beiden vorstehenden Absätze, gilt die elektronische Rechnung als dem Käufer übergeben.“ Eine Übergabe per E-Mail schreibt das Recht nicht vor; wir bieten Abfrage und Download auf der Abrechnungsseite und im Mitgliedsbereich an.
Zweitens: Die Schaltfläche zum Herunterladen erscheint erst nach der Archivierungsbestätigung durch die Plattform; in den ersten Minuten nach der Ausstellung lässt sie sich noch nicht anklicken, und das ist normal.
Drittens zum „Nachdruck“. Ziffer 26 der Durchführungsrichtlinien für elektronische Rechnungen geht vom Grundsatz aus, dass der Beleg nur einmal gedruckt werden darf; der dort geregelte „Nachdruck“ ist eine eng begrenzte Ausnahme und nur zulässig, wenn der ursprüngliche Beleg beschädigt oder unleserlich ist und der Unternehmer die Übereinstimmung mit der Stammdatei geprüft hat, und er muss zum Einlösen eines Gewinns zusammen mit dem ursprünglichen Beleg vorgelegt werden. Wir lassen Sie den Beleg dennoch erneut herunterladen, versehen das PDF ab dem zweiten Mal aber mit dem Vermerk „Nachdruck“, damit Sie es zum Abgleich aufbewahren können; als alleiniger Nachweis für die Einlösung eines Gewinns taugt es damit nicht ohne Weiteres. Soll Ihre Cloud-Rechnung am Sonderpreis teilnehmen, laden Sie sie vor der Ziehung nicht herunter und drucken Sie sie nicht aus; wer auf der Plattform des Finanzministeriums bereits die automatische Überweisung von Gewinnen eingerichtet hat, darf den Beleg nach den Vorschriften ohnehin nicht mehr ausdrucken.
Kann ich eine Steuernummer und einen Firmennamen angeben? Lässt sich ein Fehler noch korrigieren?
Ja. Wählen Sie bei der Zahlung „Steuernummer des Unternehmens“ und tragen Sie die 8-stellige Steuernummer sowie den Firmennamen ein (optional, höchstens 60 Zeichen). Das System stellt dann eine elektronische Rechnung mit der Steuernummer des Käufers aus und kennzeichnet sie als gedruckten Beleg; sie dient Ihnen als Buchungsbeleg und als Grundlage für den Vorsteuerabzug. Die Steuernummer wird über ihre Prüfziffer verifiziert – es wird nicht jede beliebige 8-stellige Zahl akzeptiert.
1Am bequemsten ist es, die Angaben vor der Zahlung einzutragen
Auf der Kassenseite „Steuernummer des Unternehmens“ wählen → Steuernummer eingeben → das System fragt das Steuerregister des Finanzministeriums ab und übernimmt den Firmennamen automatisch (nur dann, wenn das Feld für den Firmennamen leer ist) → nach der Bestätigung bezahlen. Ist die Steuernummer als „keine Verwendung von Einheitsrechnungen“ registriert, weist der Bildschirm Sie darauf hin.
2Steuernummer vergessen: Berichtigungsantrag online möglich
Gehen Sie auf der Abrechnungsseite in den Unterreiter „Frachtrechnungen“ des Reiters „Zolldokumente“, klicken Sie auf Berichtigung beantragen, tragen Sie die richtigen Käuferdaten ein und senden Sie den Antrag ab. Voraussetzungen sind: Es handelt sich um Ihre eigene Abrechnung, die Rechnung wurde unter dem offiziellen Nummernkreis ausgestellt, die Zahlung erfolgte online, die Rechnung ist noch nicht storniert, die Archivierungsbestätigung der Plattform des Finanzministeriums liegt vor und es ist kein weiterer Antrag in Bearbeitung. Für Rechnungen aus Offline-Überweisungsstapeln ist eine Online-Berichtigung derzeit nicht möglich; wenden Sie sich für die Bearbeitung durch die Buchhaltung bitte an den Kundenservice.
3Berichtigungen werden stets manuell geprüft und niemals automatisch ausgeführt
Das ist bewusst so gestaltet. Ist der Umsatz des betreffenden Zeitraums bereits erklärt, darf die Rechnung nach Artikel 20 der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen nicht mehr zurückgenommen und storniert werden; dann bleibt nur der Weg über eine Bescheinigung über Warenrücksendung oder Nachlass, und das erfordert eine menschliche Beurteilung, die das System nicht selbst treffen kann. Nach positiver Prüfung stornieren wir die ursprüngliche Rechnung und stellen mit den neuen Käuferdaten eine neue aus; das Ergebnis sehen Sie in Ihrer Rechnungsliste – bitte sehen Sie dort nach und warten Sie nicht auf eine Benachrichtigung.
Artikel 11 Absatz 1 Nummer 9 der Verordnung über die Preisvergabe für Einheitsrechnungen bestimmt ausdrücklich: Ist der Käufer eine Behörde, ein staatliches Unternehmen, eine öffentliche Schule, eine militärische Einheit oder ein Unternehmer, wird kein Preis vergeben. Rechnungen mit der Steuernummer eines Unternehmens nehmen deshalb nicht an der Verlosung teil – das ist keine Regel von uns, sondern gilt landesweit einheitlich. Wollen Sie die Rechnung verbuchen, tragen Sie die Steuernummer ein; wollen Sie an der Verlosung teilnehmen, verwenden Sie einen persönlichen Träger. Beides zugleich ist nicht möglich.
Wie löse ich einen Rechnungsgewinn ein? Welche Rechnungen nehmen nicht an der Verlosung teil?
Welchen Weg nimmt Ihre Rechnung bei der Lotterie? Die fünf Ausstellungsarten im Vergleich
Auch bei Rechnungen von HowBridge gilt: Je nach der bei der Zahlung gewählten Ausstellungsart unterscheiden sich die möglichen Preise, wer für Sie die Gewinnprüfung übernimmt und wie Sie einen Gewinn abholen. Die folgende Tabelle beruht auf der Verordnung über die Gewinnausschüttung für Einheitsrechnungen und den „Hinweisen zu Beantragung und Nutzung des Handy-Barcodes“ des Finanzministeriums (Ver 1.3, 1. Juli 2026):
| Ausstellungsart | Teilnahme an welchen Preisen | Wie erfahre ich vom Gewinn? | Wie hole ich den Gewinn ab? |
|---|---|---|---|
| Handy-Barcode | Reguläre Preise + Sonderpreise für Cloud-Rechnungen (nur wenn vor der Ziehung kein Nachweisbeleg gedruckt wurde) | Automatische Gewinnprüfung durch die Plattform des Finanzministeriums; bei einem Gewinn schickt die integrierte Serviceplattform für elektronische Rechnungen eine E-Mail an die Adresse, die Sie bei der Beantragung des Handy-Barcodes verifiziert haben | Bis 23:59 Uhr am Tag vor der Ziehung auf der Plattform ein Auszahlungskonto hinterlegen; der Gewinn wird am 6. des auf die Ziehung folgenden Monats automatisch überwiesen (danach darf kein Nachweisbeleg mehr gedruckt werden). Ohne hinterlegtes Konto können Sie die Auszahlung in der Rechnungslotterie-App des Finanzministeriums einrichten oder am Multimedia-Terminal (KIOSK) einen Gewinnbeleg ausdrucken und damit den Gewinn abholen |
| Barcode des Bürgerzertifikats | Reguläre Preise + Sonderpreise für Cloud-Rechnungen (nur wenn vor der Ziehung kein Nachweisbeleg gedruckt wurde) | Abfrage durch Login mit dem Bürgerzertifikat auf der integrierten Serviceplattform für elektronische Rechnungen des Finanzministeriums; ob für diese Träger zusätzlich eine E-Mail verschickt wird, ist in den öffentlichen Erläuterungen des Finanzministeriums nicht angegeben | Nach § 8 der Gewinnausschüttungsverordnung: Wer vor der Ziehung auf die vom Finanzministerium bekanntgegebene Weise Identitäts- und Kontodaten hinterlegt hat, erhält den Gewinn abzüglich der fälligen Steuer direkt überwiesen; wer so nicht auszahlen lassen kann, holt den Gewinn mit dem Nachweisbeleg der elektronischen Rechnung am Schalter ab |
| Firmen-Steuernummer | Keine Gewinne (§ 11 Abs. 1 Nr. 9 der Gewinnausschüttungsverordnung: Käufer ist ein Unternehmer) | — | — |
| Spendencode | Reguläre Preise + Sonderpreise für Cloud-Rechnungen | Die Plattform benachrichtigt nach der Gewinnprüfung die begünstigte Einrichtung oder Organisation (Nr. 22 der Durchführungsbestimmungen für elektronische Rechnungen) | Den Gewinn holt die begünstigte Einrichtung oder Organisation ab, der Spender selbst kann ihn nicht mehr einlösen |
| Zweiteiliger Nachweisbeleg auf Papier (keine Angaben) | Nur reguläre Preise (weder auf einem Träger gespeichert noch gespendet, also keine Cloud-Rechnung und keine Teilnahme an den Sonderpreisen) | Selbst prüfen: Nachweisbeleg auf der Rechnungsseite herunterladen und die Nummer darauf mit den Gewinnnummern vergleichen, die das Finanzministerium am 25. jedes ungeraden Monats veröffentlicht | Gewinner ist der Inhaber des Nachweisbelegs; er holt den Gewinn mit dem Beleg innerhalb von 3 Monaten ab dem 6. des auf die Ziehung folgenden Monats bei einer Auszahlungsstelle ab. Ab dem 2. Download trägt das PDF den Vermerk „Nachdruck“ – wir empfehlen, es gleich beim ersten Download auszudrucken und sorgfältig aufzubewahren |
Was HowBridge tut und was nicht: Unser System ruft täglich die vom Finanzministerium veröffentlichten Gewinnnummern ab und gleicht sie mit den von unserem System ausgestellten elektronischen Rechnungen ab (ausgenommen gespendete Rechnungen; die Nummern der Sonderpreise für Cloud-Rechnungen lassen sich aus den veröffentlichten Nummern nicht ableiten). Gewinnbenachrichtigungen verschicken wir derzeit aber nicht – aktiv benachrichtigt werden Sie nur von der Plattform des Finanzministeriums. Im September 2026 ausgestellte Rechnungen gehören zur Periode September–Oktober 2026 und werden nach § 3 der Gewinnausschüttungsverordnung am 25. November 2026 gezogen. Einzelheiten zur Gewinnprüfung, zu Abholfristen und zur automatischen Überweisung für jede Rechnungsart finden Sie unter Wie erfahre ich, ob meine Sammelversand-Rechnung gewonnen hat? Automatische Gewinnprüfung und Auszahlung bei HowBridge.
Die Einheitsrechnungen werden jeweils am 25. der ungeraden Monate für die Rechnungen des vorangegangenen Zeitraums gezogen; der Sonderpreis für Cloud-Rechnungen wird am selben Tag gezogen. Preisklassen und Gewinnsummen richten sich nach Artikel 3 und Artikel 3-1 der Verordnung über die Preisvergabe für Einheitsrechnungen:
| Preisklasse | Gewinnbedingung | Gewinnsumme (NT$) |
|---|---|---|
| Spezialpreis | Die 8-stellige Nummer stimmt vollständig überein | 10.000.000 |
| Großer Preis | Die 8-stellige Nummer stimmt vollständig überein | 2.000.000 |
| Erster Preis | Die 8-stellige Nummer stimmt vollständig überein | 200.000 |
| Zweiter Preis | Die letzten 7 Stellen stimmen überein | 40.000 |
| Dritter Preis | Die letzten 6 Stellen stimmen überein | 10.000 |
| Vierter Preis | Die letzten 5 Stellen stimmen überein | 4000 |
| Fünfter Preis | Die letzten 4 Stellen stimmen überein | 1000 |
| Sechster Preis | Die letzten 3 Stellen stimmen überein | 200 |
Millionenpreis 1.000.000 NT$, Tausender-Preis 2000 NT$ (so der Wortlaut der Verordnung; die Abweichung zwischen Bezeichnung und Betrag ist kein Druckfehler), Achthundert-Preis 800 NT$ und Fünfhundert-Preis 500 NT$; maßgeblich ist jeweils die vollständige Übereinstimmung von Nummernkreis und 8-stelliger Nummer der Cloud-Rechnung mit dem gezogenen Nummernkreis und der gezogenen Nummer. Die gezogenen Nummernkreise und Nummern jeder Periode sowie die Einlösefristen werden am Tag nach der Ziehung auf den Websites des Finanzministeriums und der regionalen nationalen Steuerbehörden veröffentlicht. Die Anzahl der in jeder Periode ausgeschütteten Gewinnlose gibt die Steuerverwaltung des Finanzministeriums periodenweise bekannt: In der Periode Juli–Dezember 2026 sind es je Periode 30 Lose für den Millionenpreis, 16.000 Lose für den 2000-NT$-Preis, 100.000 Lose für den 800-NT$-Preis und 4.350.000 Lose für den 500-NT$-Preis (eine Aufstockung um 500.000 gegenüber den 3.850.000 Losen im ersten Halbjahr), insgesamt 4.466.030 Lose.
Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung über die Preisvergabe für Einheitsrechnungen bestimmt, dass Gewinner ihren Preis innerhalb von 3 Monaten ab dem 6. des auf die Ziehung folgenden Monats bei der auszahlenden Stelle einlösen müssen. Es sind also nicht „3 Monate ab der Ziehung“; der Fristbeginn ist der 6. des Folgemonats.
Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung über die Preisvergabe für Einheitsrechnungen bestimmt: Sind die Gewinner einer Cloud-Rechnung Inländer, Ausländer und Personen aus dem chinesischen Festland mit Aufenthaltserlaubnis oder Einwohner von Hongkong und Macau und haben sie bis 23:59 Uhr am Vortag der Ziehung auf der integrierten E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums ein Auszahlungskonto eingerichtet, so wird der Gewinn von der auszahlenden Stelle nach Abzug der zu entrichtenden Steuern am 6. des auf die Ziehung folgenden Monats (bei Feiertagen entsprechend später) automatisch überwiesen. Wer das Konto erst nach 24:00 Uhr ändert, für den wirkt die Änderung erst ab der nächsten Gewinnperiode; nach Einrichtung des Kontos darf der Beleg der elektronischen Rechnung nicht mehr ausgedruckt werden. Das Auszahlungskonto lässt sich auch in der am 1. Juli 2026 vollständig überarbeiteten App des Finanzministeriums zur Gewinnprüfung von Einheitsrechnungen einrichten; laut offizieller Erläuterung erspart die Einrichtung Ihnen den periodenweisen Aufwand der eigenständigen Gewinnabholung sowie die Stempelsteuer von 4 ‰.
Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung über die Preisvergabe für Einheitsrechnungen zählt die Fälle auf, in denen kein Preis vergeben wird; für unsere Leserinnen und Leser sind vor allem diese relevant: Rechnungen über null oder einen negativen Betrag, als storniert gekennzeichnete Rechnungen, Rechnungen mit einem nach dem Gesetz auf null festgesetzten Mehrwertsteuersatz, tageweise zusammengefasst ausgestellte Rechnungen, Rechnungen mit einem Unternehmer als Käufer (einschließlich Rechnungen mit angegebener Steuernummer) sowie Rechnungen, die nach Ablauf der vorgeschriebenen Einlösefrist nicht eingelöst wurden.
Unser Portal hat keine Funktion für Gewinnbenachrichtigungen und ruft Sie auch weder an noch schreibt es Ihnen, um Ihnen einen Rechnungsgewinn mitzuteilen. Erhalten Sie eine angebliche Gewinnbenachrichtigung von HowBridge, geben Sie keine persönlichen Daten und keine Bankverbindung heraus und leisten Sie keinerlei Zahlung. Sie können unsere Kundenservice-Hotline 03-3936426 anrufen und bei uns nachfragen oder die Betrugsberatung 165 wählen. Ob eine Rechnung gewonnen hat, prüfen Sie bitte stets selbst auf der integrierten E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums oder in der App des Finanzministeriums zur Gewinnprüfung von Einheitsrechnungen. Auch der Anti-Betrugs- und Falschinformations-Bereich des Finanzministeriums warnt: Betrügerbanden geben sich als „integrierte E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums“ aus und verschicken E-Mails wie „Ihre Rechnung hat gewonnen“ oder „Träger fehlerhaft, bitte Zuordnung aktualisieren“, um Sie zum Anklicken eines Links und zur Eingabe persönlicher Daten zu verleiten – die Adresse und die E-Mail-Endung der offiziellen Plattform lauten stets auf .gov.tw; klicken Sie nicht auf unbekannte Adressen und geben Sie keine persönlichen Daten wie Kreditkartennummern ein. Weitere Erkennungsmerkmale finden Sie im vollständigen Leitfaden gegen Betrug beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf.
Bei Erstattung oder Stornierung einer Bestellung: Wird die Rechnung storniert oder ein Nachlass ausgestellt?
Beides kommt vor. Das gesetzliche Kriterium ist, ob der Umsatz des betreffenden Zeitraums bereits erklärt wurde. Nach Artikel 20 der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen wird bei einem Käufer, der kein Unternehmer ist, die ursprüngliche Rechnung zurückgenommen und als „storniert“ gekennzeichnet, solange der Umsatz noch nicht erklärt ist; ist er bereits erklärt, muss eine Bescheinigung über Warenrücksendung oder Nachlass eingeholt werden. Die Mehrwertsteuer wird jeweils für einen Zeitraum von 2 Monaten erklärt; deshalb entscheiden wir in der Praxis vorsichtig danach, ob die Erstattung monatsübergreifend erfolgt und ob sie den vollen Betrag umfasst:
| Fall | Vorgehen | Was Sie sehen |
|---|---|---|
| Vollständige Erstattung innerhalb desselben Monats | Stornierung der ursprünglichen Rechnung | Der Rechnungsstatus wechselt auf „storniert“, und der Beleg steht nicht mehr zum Download bereit |
| Monatsübergreifende Erstattung oder Teilerstattung | Ausstellung einer Bescheinigung über Warenrücksendung oder Nachlass | Die ursprüngliche Rechnung bleibt bestehen; hinzu kommt eine Nachlassbescheinigung |
| Für die ursprüngliche Rechnung liegt noch keine Archivierungsbestätigung der Plattform vor | Übergabe an die manuelle Bearbeitung | Das dauert etwas; nach Abschluss wird es in der Rechnungsliste angezeigt |
Nach Artikel 20-1 der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen besteht auch die elektronische Bescheinigung über Warenrücksendung, Wareneingangsrückgabe oder Nachlass aus den drei Dateien Stammdatei, Empfangsdatei und Nachweisdatei, wobei die Nachweisdatei an die Plattform des Finanzministeriums zu übermitteln ist. Nach Ziffer 9 der Durchführungsrichtlinien für elektronische Rechnungen gilt außerdem: Ausstellung, Berichtigung, Stornierung, Warenrücksendung oder Nachlass einer elektronischen Rechnung bedürfen der Zustimmung des Käufers, und der Unternehmer muss diese Zustimmungsnachricht samt den zugehörigen Nachweisen mindestens 5 Jahre aufbewahren, damit die Steuerbehörde sie einsehen kann. Deshalb lassen sich Stornierung und Nachlass nicht als „Selbstbedienung mit einem Klick“ abbilden: Wir nehmen nur Ihren Antrag entgegen, die eigentliche Ausführung erfolgt manuell.
Warum stehen die in Ihrem Namen entrichteten Zölle und die Mehrwertsteuer nicht auf dieser Rechnung?
Das ist der Abschnitt, der am häufigsten missverstanden wird. Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren wird vom Zoll erhoben; Steuerschuldner ist der Empfänger der Ware, also Sie, und nicht die Plattform. Die Plattform entrichtet den Betrag in Ihrem Auftrag für Sie und leitet ihn ohne Differenz unverändert weiter; sind die beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, gehört er nicht zum Umsatz der Plattform und erscheint deshalb nicht auf unserer Rechnung.
| Zölle und Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren | Einheitsrechnung über die Servicegebühren von HowBridge | |
|---|---|---|
| Steuerschuldner / Aussteller | Empfänger oder Besitzer der eingeführten Ware (Sie) | HowBridge (Unternehmer, der Dienstleistungen erbringt) |
| Rechtsgrundlage | Mehrwertsteuergesetz, Artikel 41: Die bei der Einfuhr von Waren zu erhebende Mehrwertsteuer wird vom Zoll erhoben | Mehrwertsteuergesetz, Artikel 32: Die Einheitsrechnung ist nach der Fristentabelle für Verkaufsbelege auszustellen und dem Käufer zu übergeben |
| Bemessungsgrundlage | Der Zollwert zuzüglich der Einfuhrabgaben (Mehrwertsteuergesetz, Artikel 20) | Das von unserem Portal tatsächlich vereinnahmte Leistungsentgelt |
| Der Beleg, den Sie erhalten | Die Zahlungsbescheinigung des Zolls oder der Beleg, den Ihnen der Kurierdienst nach seiner Vorauszahlung ausstellt | Die elektronische Rechnung (Cloud-Rechnung oder Beleg der elektronischen Rechnung) |
| Freigrenze | Liegt der Zollwert einer Sendung unter dem vom Finanzministerium bekannt gemachten Grenzbetrag, wird keine Abgabe erhoben; dies gilt jedoch nicht bei häufigen Einfuhren oder bei bestimmten vom Finanzministerium bekannt gemachten Waren (Zollgesetz, Artikel 49 Absatz 2) | Keine solche Freigrenze |
Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen lautet: „Vereinnahmt ein Unternehmer im Auftrag Beträge und leitet sie weiter, ohne dass zwischen Vereinnahmung und Weiterleitung eine Differenz entsteht, und ist auf dem für die Weiterleitung erhaltenen Beleg der Auftraggeber als Käufer ausgewiesen, so darf er diesen Beleg dem Auftraggeber übergeben; er muss dann keine gesonderte Einheitsrechnung ausstellen, und der Betrag ist nicht in den Umsatz einzubeziehen.“ Entscheidend sind die beiden Voraussetzungen „keine Differenz“ und „Auftraggeber auf dem Beleg ausgewiesen“. Zu beachten ist: Es heißt „das ist nicht unser Umsatz“ und nicht „dieses Geld ist steuerfrei“ – die Einfuhrabgaben werden ganz normal erhoben, nur stammt der Beleg vom Zoll und nicht von uns. Klar zu unterscheiden ist: Für die Steuer selbst wird keine Rechnung ausgestellt; die Bearbeitungsgebühr, die wir für diese Abwicklung erheben (NT$40 pro Paket), ist dagegen Umsatz unseres Portals und wird in die elektronische Rechnung des betreffenden Zeitraums einbezogen. Wenn Sie genauer wissen möchten, wie die Einfuhrabgaben berechnet werden, lesen Sie die vollständige Erläuterung zur Einfuhranmeldung und zur Mehrwertsteuer.
Welche Rolle spielt die Plattform des Finanzministeriums dabei?
Die integrierte E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums ist das Herzstück des gesamten Systems: Wir übermitteln die Daten nach der Ausstellung dorthin zur Archivierung, und Sie fragen dort ab, ordnen Rechnungen zu und prüfen Gewinne. Die Übermittlungsfristen sind eine gesetzliche Pflicht und zugleich Ihr Maßstab dafür, wie lange es dauert, bis eine Rechnung auf der Plattform erscheint:
| Zu übermittelnde Angaben | Käufer ist kein Unternehmer | Käufer ist Unternehmer |
|---|---|---|
| Ausstellung, Berichtigung und Stornierung von Rechnungen sowie Bescheinigungen über Warenrücksendung, Wareneingangsrückgabe oder Nachlass | Ab dem Tag nach der Ausstellung innerhalb von 2 Tagen | Ab dem Tag nach der Ausstellung innerhalb von 7 Tagen |
| Trägerkennung, Zufallscode der Rechnung sowie Angaben zu Spende oder gedrucktem Beleg | Dieselbe Frist wie für die Archivierung der Rechnungsausstellung; werden Spende oder Druck erst nach der Ausstellung geändert, innerhalb von 2 Tagen ab dem Tag nach dem Ereignis | — |
| Nicht verwendete Nummernkreise und Angaben zur Nummernzuteilung | Je Zeitraum von 2 Monaten, innerhalb von 10 Tagen ab Beginn des Folgezeitraums | Je Zeitraum von 2 Monaten, innerhalb von 10 Tagen ab Beginn des Folgezeitraums |
In der Fassung der Verordnung über die Verwendung von Einheitsrechnungen vom 22.10.2021 verlangte Artikel 7 Absatz 4 die Übermittlung zur Archivierung ausdrücklich innerhalb von achtundvierzig Stunden nach der Ausstellung; die Änderung vom 12.12.2024 (in Kraft seit dem 01.01.2025) ersetzte dies durch „innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist“, und die konkreten Fristen wurden in die vom Finanzministerium am selben Tag bekannt gemachte Fristentabelle verlagert, die „2 Tage bzw. 7 Tage ab dem Folgetag“ vorsieht. Außerdem gilt: Fällt der letzte Tag der Archivierungsfrist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder sonstigen arbeitsfreien Tag, wird die Frist nicht verlängert. Texte im Internet, die weiterhin von „48 Stunden“ sprechen, sind meist veraltet.
Artikel 48-2 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und die Nicht-Mehrwertsteuer (eingefügt am 07.08.2024, in Kraft seit dem 01.01.2025) bestimmt: Wer nicht fristgerecht oder nicht wahrheitsgemäß zur Archivierung übermittelt, wird zur Nachbesserung innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert und kann darüber hinaus mit einem Bußgeld von 1500 NT$ bis 15.000 NT$ belegt werden; wer nach Fristablauf nicht oder unrichtig nachbessert, kann wiederholt bestraft werden. Die Steuerverwaltung des Finanzministeriums erläuterte am 18.12.2024 zusätzlich, dass für die nicht fristgerechte Übermittlung von Nachlassbelegen zur Archivierung eine sechsmonatige Übergangsfrist vom 01.01. bis 30.06.2025 ohne Sanktion gilt, ab dem 01.07.2025 aber flächendeckend geahndet wird; die Gesetzeshistorie des Legislativ-Yuan nennt als Beispiele für eine nicht wahrheitsgemäße Übermittlung u. a. die Eingabe eines Leerzeichens in ein zu übermittelndes Datenfeld oder eine Abweichung der übermittelten Angaben von den tatsächlichen Transaktionsdaten. Das ist unsere Pflicht und Verantwortung als ausstellende Seite; der Käufer wird dafür nicht bestraft.
„Zuordnung“ bedeutet, die Daten einer Cloud-Rechnung, die bereits mit einem anderen Träger verknüpft ist, zusätzlich mit Ihrer Identitätskennung oder einem allgemeinen Träger zu verknüpfen. Nach den Hinweisen des Finanzministeriums zur Beantragung und Nutzung des Handy-Barcodes gilt: Ein Träger kann wahlweise dem Handy-Barcode oder dem digitalen Bürgerzertifikat zugeordnet werden, jedoch nur einem von beiden; ein noch nicht zugeordneter Träger lässt sich lediglich einem einzigen Handy-Barcode zuordnen.
Ziffer 21 der Durchführungsrichtlinien für elektronische Rechnungen bestimmt ausdrücklich, dass Unternehmer und Plattformbetreiber es nicht ablehnen dürfen, wenn ein Käufer beim Geschäft mit einem allgemeinen Träger eine Cloud-Rechnung anfordert; ausgenommen sind jedoch die in Artikel 6 Nummer 4 des Mehrwertsteuergesetzes genannten Unternehmer – also ausländische Online-Anbieter ohne feste Betriebsstätte im Inland, die elektronische Dienstleistungen über das Internet an inländische natürliche Personen verkaufen; diese stellen Cloud-Rechnungen meist über den E-Mail-Träger für den grenzüberschreitenden Handel aus.
Manche Websites geben einen eigenen Mitglieder-Träger aus. Dort gespeicherte Rechnungen müssen anschließend auf der Plattform des Finanzministeriums dem Handy-Barcode zugeordnet werden, damit sie zentral abgefragt und automatisch geprüft werden können. HowBridge gibt keinen Mitglieder-Träger aus und akzeptiert nur die zwei allgemeinen Träger Handy-Barcode und Bürgerzertifikat; die Rechnung wird direkt unter dem angegebenen Barcode gespeichert, daher ist für HowBridge keine gesonderte Zuordnung eines Mitglieder-Trägers nötig. Wie Sie einen Handy-Barcode beantragen, ihn einmalig auf der Rechnungsseite zur automatischen Übernahme hinterlegen und was bei einem Tippfehler passiert, lesen Sie unter Sammelversand-Rechnung auf dem Handy-Barcode speichern: Träger-Einstellungen bei HowBridge, ohne Zuordnung eines Mitglieder-Trägers.
Wie weit ist das elektronische Rechnungswesen in Taiwan tatsächlich umgesetzt?
Wenn Sie wissen möchten, warum dieses System so gestaltet ist und was es bewirkt, finden Sie hier überprüfbare amtliche Statistiken und wissenschaftliche Untersuchungen:
| Nutzungsquote der Cloud-Rechnung (amtliche Statistik) | Der Anteil der Bevölkerung, der Cloud-Rechnungen auf einem Träger speichert, stieg von 47,19 % im September 2022 und 53,22 % im September 2023 auf 63,65 % im August 2025 (Pressemitteilung des Fiskalinformationszentrums des Finanzministeriums) |
| Entwicklung des Systems (amtlich) | Im Dezember 2000 begann der Pilotbetrieb der elektronischen B2B-Rechnung; im Dezember 2006 ging die integrierte E-Invoice-Serviceplattform in Betrieb; im Juni 2018 wurde die Verordnung über die Preisvergabe geändert und die „unkörperliche elektronische Rechnung“ in „Cloud-Rechnung“ umbenannt (Ausstellungsraum für Finanzgeschichte des Finanzministeriums) |
| Taiwans Stellung im internationalen Vergleich | Taiwan vergibt seit 1951 Preise für Einheitsrechnungen und gilt allgemein als weltweit erstes Land, das Verbraucher mit einem Lotteriemechanismus gegen die Hinterziehung indirekter Steuern mobilisiert hat; die Untersuchung von Hemels und Fabbri in „Intertax“, Band 41, Heft 8/9 (2013), hat genau diese Art von Rechnungslotterie zum Gegenstand |
| Empirie zu „Verbrauchern als Steuerprüfern“ | Naritomi zeigt in „American Economic Review“, Band 109, Heft 9 (2019), am Beispiel der Nota Fiscal Paulista in São Paulo (Brasilien), dass die von Unternehmen erklärten Umsätze innerhalb von 4 Jahren um mindestens 21 % stiegen und die Nettosteuereinnahmen nach Abzug der Prämienausgaben um 9,3 % zunahmen |
| Nutzungsquote nach Einführung der Pflicht | Lee dokumentiert im Policy Research Working Paper Nr. 7592 der Weltbank (2016), dass Südkorea die elektronische Steuerrechnung ab 2011 verpflichtend machte und die Nutzungsquote, gemessen am Transaktionsvolumen, bereits im ersten Jahr 99,8 % erreichte (vor der Pflicht rund 15 %); außerdem weist er darauf hin, dass die rechnungsbezogenen Kosten schon zuvor mehr als die Hälfte der gesamten Befolgungskosten der Unternehmen bei der Mehrwertsteuer ausmachten |
| Internationaler Trend | Die OECD zeigt in „Tax Administration 3.0 and Electronic Invoicing: Initial Findings“ (2022) anhand einer Erhebung bei 71 Steuerverwaltungen, dass die elektronische Rechnung bereits der wichtigste Weg zur Digitalisierung der Steuerverwaltung ist |
| Wirkung der flächendeckenden E-Rechnungspflicht in Europa | Italien hat die elektronische Rechnung ab 2019 flächendeckend zur Pflicht gemacht; die Untersuchung von Heinemann und Stiller in „International Tax and Public Finance“, Band 32, Heft 1 (2025), schätzt, dass sich die VAT-Ausfälle im Jahr 2019 gegenüber 2018 um rund 2,2 bis 2,6 Milliarden Euro verringerten. Die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu „VAT in the Digital Age“ (2022) schätzt zudem, dass die VAT-Einnahmen in Mitgliedstaaten, die zwischen 2014 und 2019 bereits digitale Meldepflichten eingeführt hatten, jährlich um 2,6 %–3,5 % stiegen |
| Kausale Evidenz aus Lateinamerika | Die Studie von Bellon et al. in „Journal of Public Economics“, Band 210 (2022), nutzt die stufenweise Einführung der E-Rechnungspflicht in Peru und schätzt, dass die von Unternehmen erklärten Verkäufe, Einkäufe und die geschuldete VAT im ersten Jahr nach Einführung um mehr als 5 % zunahmen, wobei sich der Effekt auf kleine Unternehmen und Branchen mit geringerer Befolgungsquote konzentrierte |
| Der Vergleich mit Chinas „Goldene-Steuer“-Projekt | Die Studie von Fan et al. in „Tax Policy and the Economy“, Band 38 (2024), schätzt, dass Chinas „Goldene-Steuer“-Reform – computergestützt ausgestellte und elektronisch abgeglichene VAT-Sonderrechnungen – durch die Eindämmung überhöhter Vorsteuerabzüge zwischen 1998 und 2007 rund 13,7 % des Wachstums der Mehrwertsteuer-Einnahmen beitrug |
| Das neueste randomisierte Experiment zur Rechnungslotterie | Das von Buluba et al. gemeinsam mit der tansanischen Steuerbehörde durchgeführte randomisierte Experiment (CMI-Arbeitspapier 2025:02) stellt fest, dass die Rechnungslotterie bei VAT-registrierten Unternehmen die monatlich erklärten Verkäufe gegenüber der Kontrollgruppe um 61 % und die geschuldete VAT um 66 % erhöhte, wobei die Unternehmen die Effekte teilweise dadurch abschwächten, dass sie seltener von sich aus Quittungen ausdruckten |
| Die tatsächliche Verteilung der Cloud-Rechnungs-Gewinne (amtliche Statistik) | Von den 113 Gewinnern des Spezialpreises, des Großen Preises, des Ersten Preises und des Cloud-exklusiven Millionenpreises in der Periode Mai–Juni 2026 (Ziehung am 25. Juli 2026) speicherten 83 ihre Cloud-Rechnung auf einem Träger, am häufigsten mit 49 Stück über den Handy-Barcode; die Gewinnsummen der vier großen Preise beliefen sich zusammen auf 249.200.000 NT$, die übrigen Preise auf über 3.694.480.000 NT$ (Pressemitteilung des Fiskalinformationszentrums des Finanzministeriums) |
| Empirische Evidenz aus Taiwan selbst | Huang You-Jun (黃宥鈞, National Chengchi University, 2021) führt anhand der Mehrwertsteuereinnahmen, der Anzahl der Einheitsrechnungen und der Gewinnwahrscheinlichkeit von 2005 bis 2020 eine Zeitreihenregression durch und stellt fest, dass eine höhere Gewinnwahrscheinlichkeit mit höheren Mehrwertsteuereinnahmen je Rechnung einhergeht und der Anstieg der Rechnungszahl hinter dem Steuerwachstum zurückbleibt – ein Befund, der dafür spricht, dass die Preisvergabe die Mehrwertsteuereinnahmen tatsächlich erhöht (Masterarbeit, keine peer-reviewte Zeitschrift) |
Beachten Sie die Art der genannten Literatur: Hemels und Fabbri (2013), Naritomi (2019), Bellon et al. (2022), Fan et al. (2024) sowie Heinemann und Stiller (2025) sind Zeitschriftenaufsätze, Lee (2016) und Buluba et al. (2025) sind Arbeitspapiere, die OECD-Veröffentlichung (2022) ist ein Forschungsbericht einer internationalen Organisation, die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission (2022) ist eine amtliche Wirkungsanalyse, und Huang You-Jun (2021) legt eine Masterarbeit vor. Die auf dieser Seite zitierten amtlichen Prozentwerte sind jeweils an einen Stichtag gebunden; maßgeblich ist die neueste Veröffentlichung des Finanzministeriums.
Begriffsübersicht: die amtliche Terminologie
Wer diese Begriffe kennt, versteht auch die Erläuterungen auf der Plattform des Finanzministeriums:
- Elektronische Rechnung
- Eine Einheitsrechnung, die über das Internet oder auf anderem elektronischen Weg ausgestellt, übermittelt oder empfangen wird; sie muss aus den drei Dateien Stammdatei, Empfangsdatei und Nachweisdatei bestehen. Sie ist eine Einheitsrechnung und keine Quittung.
- Cloud-Rechnung
- Eine elektronische Rechnung, die über einen vom Finanzministerium zugelassenen Träger angefordert oder über einen Spendencode gespendet wurde und deren Beleg der elektronischen Rechnung nicht gedruckt wurde. Beide Voraussetzungen müssen zugleich erfüllt sein, und nur sie nimmt am Sonderpreis für Cloud-Rechnungen teil.
- Beleg der elektronischen Rechnung
- Ein Papierausdruck, der im vorgeschriebenen Format und auf vorgeschriebenem Papier heruntergeladen und gedruckt wird und Personen mit Bedarf an Papierunterlagen als Originalbeleg oder als Nachweis für die Einlösung eines Gewinns dient. Nach Ziffer 26 der Durchführungsrichtlinien darf er nur einmal gedruckt werden; der dort genannte „Nachdruck“ ist auf den Fall beschränkt, dass der ursprüngliche Beleg beschädigt oder unleserlich ist, und muss zum Einlösen eines Gewinns zusammen mit dem ursprünglichen Beleg vorgelegt werden.
- Träger
- Eine vom Finanzministerium zugelassene Nummer, unter der die Daten einer Cloud-Rechnung gespeichert oder mit der sie verknüpft werden können. Der gesetzliche Rahmen umfasst die Personalausweisnummer, die Kartennummer des digitalen Bürgerzertifikats, Telefonnummern und Mitgliedsnummern sowie Nummern von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Debitkarten, Guthabenkarten und Konten für elektronische Zahlungen.
- Allgemeiner Träger
- Ein vom Finanzministerium zugelassener Träger, der bei allen Unternehmern verwendet werden kann, die Cloud-Rechnungen ausstellen; der Handy-Barcode gehört dazu. Fordert ein Käufer mit einem allgemeinen Träger eine Cloud-Rechnung an, darf der Unternehmer dies nicht ablehnen, ausgenommen ausländische Online-Anbieter.
- Zuordnung
- Die Verknüpfung der Daten einer Cloud-Rechnung, die bereits unter einem Träger geführt wird, mit Ihrer Identitätskennung oder einem allgemeinen Träger. Ein Träger kann nur entweder dem Handy-Barcode oder dem digitalen Bürgerzertifikat zugeordnet werden.
- Spendencode
- Eine Nummer, die die begünstigte Einrichtung oder Organisation auf der Plattform des Finanzministeriums einrichtet und mit der Käufer den Empfänger ihrer Spende bestimmen. Nach den Erläuterungen des Steuerportals des Finanzministeriums steht der Spendencode mit 3 bis 7 Ziffern für die begünstigte Organisation. Umgangssprachlich wird er „Herzenscode“ genannt, amtlich heißt er Spendencode; nach der Spende löst die begünstigte Einrichtung den Gewinn ein.
- Integrierte Serviceplattform
- Die integrierte E-Invoice-Serviceplattform des Finanzministeriums, die amtliche zentrale Anlaufstelle für Archivierung, Abfrage, Zuordnung, Spende und die Einrichtung der Gewinnauszahlung.
Häufige Fragen
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