Gesetz über Mehrwert- und Nicht-Mehrwertsteuer|第 2 條|Kapitel I Allgemeine Bestimmungen|Gesetz|In Kraft
第 一 章|財政部 / 賦稅署|v114.05.28
Zuletzt geändert: 2025-05-28
Steuerpflichtige sind: 1. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen. 2. Empfänger oder Besitzer von Importwaren. 3. Vertreter ausländischer Unternehmen ohne feste Geschäftsstätte im Hoheitsgebiet, die Dienstleistungen verkaufen. 4. Käufer bei Transaktionen mit ausländischen Parteien ohne Vertreter im Hoheitsgebiet.