Gesetz über Mehrwert- und Nicht-Mehrwertsteuer|第 3 條|Kapitel I Allgemeine Bestimmungen|Gesetz|In Kraft
第 一 章|財政部 / 賦稅署|v114.05.28
Zuletzt geändert: 2025-05-28
Warenverkauf im Sinne dieses Gesetzes bedeutet die Übertragung des Eigentums an Waren gegen Entgelt. Dienstleistungsverkauf bedeutet die Erbringung von Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Waren zur Nutzung durch andere gegen Entgelt.