Gesetz zur Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten|第 6 條|Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten|Gesetz|In Kraft
第 一 章|財政部|v1.0
Zuletzt geändert: 2022-12-21
Die zuständige Behörde ist für die folgenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten zuständig: 1. Erarbeitung und Festlegung von Politiken und Regelungen sowie Bekanntmachung von Rechtsvorschriften und Verwaltungsanordnungen. 2. Sammlung, Bekanntgabe und statistische Auswertung von Informationen. 3. Ausbildung von Fachpersonal. 4. Koordinierung der einschlägigen Angelegenheiten der jeweiligen Trägerbehörden sowie Aufsicht über und Bewertung der öffentlichen Infrastrukturprojekte. 5. Bearbeitung von Beschwerden und Schlichtung von Streitigkeiten über die Vertragserfüllung. 6. Sonstige damit zusammenhängende Angelegenheiten. Die Trägerbehörde sollte Fälle zur Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten durch Fachpersonal für die Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten bearbeiten lassen. Die Bestimmungen über Qualifikation, Prüfung, Ausbildung, Zertifizierung, Verwaltung und Auszeichnung des Fachpersonals für die Förderung der Beteiligung Privater an öffentlichen Infrastrukturprojekten nach dem vorstehenden Absatz werden von der zuständigen Behörde nach Beratung mit den einschlägigen Behörden festgelegt.