Zollgesetz|第 28-1 條|Kapitel II: Verfahren der Zollabfertigung|Gesetz|In Kraft
第 二 章/第 一 節|財政部 / 關務署|v113.01.03
Erlassdatum: 1967-08-08|Verkündungsdatum: 2024-01-03|Zuletzt geändert: 2022-05-11
本條規範海關封條制度。海關為確保貨物安全,對保稅運貨工具、經海關核准之運貨工具及卸存碼頭之海運貨櫃,得加封封條。所稱封條,指以單一識別碼標記、可供海關查證並確保貨物安全之裝置。四類業者經申請海關許可後,得於所定運貨工具或海運貨櫃加封自備封條:經海關登記且運輸工具為船舶之運輸業與承攬業(就其所載海運貨櫃)、經海關核准實施自主管理且位於機場管制區外之航空貨物集散站業(就其自有保稅運貨工具)、經海關核准實施自主管理之物流中心業(就運出該中心之海運貨櫃、保稅運貨工具或經核准之運貨工具)、經海關登記之內陸貨櫃集散站業(就進儲該集散站或自該集散站轉運出站之海運轉口貨櫃)。
Zur Gewährleistung der Warensicherheit kann die Zollbehörde an zollgebundenen Beförderungsmitteln, an von der Zollbehörde genehmigten Beförderungsmitteln sowie an Seecontainern, die an Kaianlagen gelöscht und gelagert werden, Siegel anbringen. Die folgenden Unternehmen können nach Beantragung und Genehmigung durch die Zollbehörde an den bestimmten Beförderungsmitteln oder Seecontainern eigene Siegel anbringen: 1. Bei Beförderungsunternehmen und Spediteuren, die bei der Zollbehörde registriert sind und deren Beförderungsmittel Schiffe sind, an den von ihnen beförderten Seecontainern. 2. Bei Betreibern von Luftfrachtumschlagstationen, die von der Zollbehörde zur Eigenverwaltung zugelassen sind und außerhalb des Flughafen-Kontrollbereichs liegen, an ihren eigenen zollgebundenen Beförderungsmitteln. 3. Bei Betreibern von Logistikzentren, die von der Zollbehörde zur Eigenverwaltung zugelassen sind, an Seecontainern, zollgebundenen Beförderungsmitteln oder von der Zollbehörde genehmigten Beförderungsmitteln, die aus dem Logistikzentrum verbracht werden. 4. Bei Betreibern von Binnencontainerumschlagplätzen, die bei der Zollbehörde registriert sind, an See-Durchfuhrcontainern, die in den Umschlagplatz eingelagert oder von dort weiterbefördert werden. Als Siegel im Sinne der vorstehenden zwei Absätze gilt eine mit einer eindeutigen Kennung versehene Vorrichtung, die der Zollbehörde die Überprüfung ermöglicht und die Warensicherheit gewährleistet. Die Vorschriften über die Qualifikationen, Bedingungen und Verfahren, die Unternehmen nach Absatz 2 für die Beantragung der Genehmigung der Zollbehörde zur Verwendung eigener Siegel erfüllen müssen, sowie über Arten eigener Siegel, Prüfungsstandards, Verwendungsbereich, Kalibrierung, Verwaltung, Aufhebung der Genehmigung und erneute Antragstellung sowie sonstige einzuhaltende Angelegenheiten werden vom Finanzministerium festgelegt.
依本條第三項,封條指以單一識別碼標記,可供海關查證並確保貨物安全之裝置。海關為確保貨物安全,對於保稅運貨工具與經海關核准之運貨工具及卸存碼頭之海運貨櫃,得加封封條。
依本條第二項,經申請海關許可者包括:經海關登記且運輸工具為船舶之運輸業、承攬業(就其所載之海運貨櫃);經海關核准實施自主管理且位於機場管制區外之航空貨物集散站業(就其自有之保稅運貨工具);經海關核准實施自主管理之物流中心業(就運出該物流中心之海運貨櫃、保稅運貨工具或經海關核准之運貨工具);經海關登記之內陸貨櫃集散站業(就進儲該集散站或自該集散站轉運出站之海運轉口貨櫃)。