Gesetz zur Verwaltung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene|第 15-1 條|Kapitel 4: Lebensmittelhygienemanagement|Gesetz|In Kraft
第 四 章|衛生福利部 / 食品藥物管理署|v108.06.12
Zuletzt geändert: 2019-06-12
Die zentrale Behörde kann die Art und Weise oder Bedingungen der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, essbare Teile, Verwendungsmenge, herstellbare Produkttypen oder andere Angelegenheiten für Rohstoffe, die für Lebensmittel verwendet werden können, einschränken. Die Liste der einzuschränkenden Rohstoffe und deren Einschränkungen gemäß dem vorherigen Absatz werden von der zentralen Behörde bekannt gegeben.