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Gesetz über die Entwicklung vorgelagerter Inseln - Artikel 1

Gesetz über die Entwicklung vorgelagerter Inseln|第 1 條|Allgemein|Gesetz|In Kraft

國家發展委員會|v1.0

Zuletzt geändert: 2024-08-07

Inhalt

Zur Förderung der Erschließung und Entwicklung vorgelagerter Inseln, zur Stärkung der industriellen Entwicklung, zur Erhaltung der natürlichen ökologischen Umwelt, zur Bewahrung kultureller Besonderheiten, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung des Wohls der Einwohner wird dieses Gesetz besonders erlassen; soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, finden die Bestimmungen anderer Gesetze Anwendung.

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