Gesetzliche Vorschriften

Taiwan-Zollrechtsdatenbank: Vollständige Texte zu Zollgesetz, Zolltarifgesetz, Handelsgesetz, Lebensmittelsicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften für Import/Export. 34812 Einträge, laufend aktualisiert.

20 von 34812 gesetzlichen Vorschriften werden angezeigt

  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 906-2 Rechtsangelegenheiten

    Ist die gesicherte Forderung fällig und nicht erfüllt worden, kann der Pfandgläubiger außer nach den Vorschriften der vorstehenden drei Artikel sein P...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 906-3 Rechtsangelegenheiten

    Kann eine Forderung, die Gegenstand des Pfandrechts ist, durch Ausübung eines bestimmten Rechts fällig gestellt werden, kann der Pfandgläubiger dieses...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 906-4 Rechtsangelegenheiten

    Nimmt der Schuldner nach Artikel 905 Absatz 1, Artikel 906 oder Artikel 906-1 eine Hinterlegung oder Leistung vor, hat der Pfandgläubiger den Verpfänd...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 907 Rechtsangelegenheiten

    Ist Gegenstand des Pfandrechts eine Forderung und wurde deren Schuldner von der Bestellung des Pfandrechts benachrichtigt, hat er bei Leistung an den...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 907-1 Rechtsangelegenheiten

    Ist Gegenstand des Pfandrechts eine Forderung und erwirbt deren Schuldner nach Benachrichtigung von der Bestellung des Pfandrechts eine Forderung gege...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 908 Rechtsangelegenheiten

    Ist Gegenstand des Pfandrechts ein Wertpapier ohne Angabe des Rechtsinhabers, wird die Bestellung des Pfandrechts durch Übergabe dieses Wertpapiers an...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 909 Rechtsangelegenheiten

    Ist Gegenstand des Pfandrechts ein Wertpapier ohne Angabe des Rechtsinhabers, ein Wechsel oder ein anderes durch Indossament übertragbares Wertpapier,...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 910 Rechtsangelegenheiten

    Ist Gegenstand des Pfandrechts ein Wertpapier, erstreckt sich die Wirkung des Pfandrechts auch auf die diesem Wertpapier beigefügten Zinsscheine, Rent...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 911 Rechtsangelegenheiten

    Ein Dianrecht ist das Recht, gegen Zahlung eines Dianpreises eine fremde unbewegliche Sache zu nutzen und Früchte daraus zu ziehen und das Eigentum an...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 912 Rechtsangelegenheiten

    Die vereinbarte Dauer eines Dianrechts darf dreißig Jahre nicht überschreiten. Überschreitet sie dreißig Jahre, wird sie auf dreißig Jahre verkürzt.

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 913 Rechtsangelegenheiten

    Ist die vereinbarte Dauer eines Dianrechts kürzer als fünfzehn Jahre, darf keine Klausel beigefügt werden, wonach der Gegenstand bei Nichtauslösung na...

    法務部
  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 914 Rechtsangelegenheiten

    (Gestrichen)

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 915 Rechtsangelegenheiten

    Während des Bestehens des Dianrechts kann der Dianberechtigte den Diangegenstand einem anderen weiter im Dianrecht überlassen oder vermieten. Besteht...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 916 Rechtsangelegenheiten

    Der Dianberechtigte haftet auf Schadensersatz für Schäden am Diangegenstand, die durch Unter-Dianrecht oder Vermietung entstehen.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 917 Rechtsangelegenheiten

    Der Dianberechtigte kann das Dianrecht einem anderen übertragen oder eine Hypothek daran bestellen. Ist der Diangegenstand ein Grundstück und hat der...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 917-1 Rechtsangelegenheiten

    Der Dianberechtigte hat den Diangegenstand entsprechend seiner Beschaffenheit zu nutzen und Früchte daraus zu ziehen und seine nachhaltige Nutzungsmög...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 918 Rechtsangelegenheiten

    Nach Bestellung des Dianrechts kann der Dianbesteller den Diangegenstand einem anderen übertragen. Das Dianrecht wird dadurch jedoch nicht berührt.

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 919 Rechtsangelegenheiten

    Verkauft der Dianbesteller den Diangegenstand an einen anderen, hat der Dianberechtigte ein Vorkaufsrecht zu gleichen Bedingungen. Im Fall des vorsteh...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 920 Rechtsangelegenheiten

    Geht der Diangegenstand während des Bestehens des Dianrechts infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise unter, erlöschen Dianrecht und Auslösungsrecht...

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  • Zivilgesetzbuch|Zivilgesetzbuch - Artikel 921 Rechtsangelegenheiten

    Geht der Diangegenstand während des Bestehens des Dianrechts infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise unter, darf der Dianberechtigte ihn, sofern de...

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