Musikinstrumente nach Taiwan einführen: Zoll von 6.8% bis 10% und der Unterschied zu Teilen mit 3.5%
HowBridge bietet derzeit ausschließlich den Sammelversand von China (Konsolidierungslager Shenzhen) nach Taiwan an; Linien für die USA, Europa, Japan und andere Regionen sind noch nicht eröffnet, es gibt keine nutzbare Lageradresse im Ausland, und es wird weder eine Transportversicherung noch ein Einkaufs- oder Ersteigerungsauftrag angeboten, noch wird CITES oder eine sonstige Einfuhrgenehmigung besorgt. Die auf dieser Seite genannten ausländischen Bezugsquellen für Instrumente dienen nur der allgemeinen Marktorientierung; tragen Sie bitte nicht die Adresse eines ausländischen Lagers als Empfängeradresse unseres Lagers ein.
📅 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-04 · ✍️ Redaktion HowBridge Consolidation · 🛡️ Zollsätze und Einfuhrbestimmungen anhand unserer Zolltarif-Datenbank Position für Position geprüft
- 🔴 Der Zoll für Musikinstrumente beträgt nicht 3.5%: Laut unserer Zolltarif-Datenbank sind 3.5% der Satz für "Teile und Zubehör" (Position 9209), etwas völlig anderes als das Instrument selbst — ältere Seiten dieser Website haben den Teile-Satz fälschlich auf das ganze Instrument angewendet, ein häufiger Fehler.
- Das Instrument selbst gliedert sich in drei Stufen: Klaviere 8%; Saiteninstrumente (Violine, Gitarre) und elektronische Instrumente (Keyboard, E-Gitarre) 10%; Blechblas-, Holzblas- und Schlaginstrumente 6.8%. Hinzu kommen 5% Mehrwertsteuer.
- 🔴 Fertige Instrumente mit Palisander brauchen keine CITES-Genehmigung mehr: Die CITES-Anmerkung #15, in Kraft seit 26. November 2019, befreit fertige Instrumente, fertige Teile und fertiges Zubehör von der Genehmigungspflicht, gültig für alle Arten der Gattung Dalbergia — die einzige Ausnahme ist Brasilianischer Palisander (Dalbergia nigra), der weiterhin in Anhang I geführt wird. Ältere Seiten dieser Website, auf denen stand "ohne Dokumente immer Rücksendung", entsprechen nicht mehr der geltenden Regelung.
- China steht nicht auf der Präferenzliste der zweiten Spalte: Die begünstigten Länder der zweiten Spalte bei den Positionen des Kapitels 92 sind PA, GT, NI, SV, HN, NZ, SG (teilweise einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder), CN ist nicht dabei — Instrumente aus China unterliegen daher weiterhin dem Satz der ersten Spalte.
- Die Freigrenze ist eine Schwelle, kein Freibetrag: Liegt der Zollwert bei ≤ NT$2,000, sind Zoll und Mehrwertsteuer befreit; sobald der Wert darüber liegt, wird der gesamte Zollwert besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
- Nur eine Position im Kapitel 92 hat eine Einfuhrbestimmung eingetragen: Spieldosen (9208.10) tragen den Code C02, bei den übrigen 34 Positionen ist das Feld Einfuhrbestimmung leer.
Die dreizehn Zollsätze für Musikinstrumente im Vergleich (mit anklickbaren Zolltarifpositionen)
Die Einfuhrsteuer bemisst sich nach dem Zollwert (CIF = Warenwert + internationale Fracht + Versicherung): Zoll = Zollwert × Zollsatz; Mehrwertsteuer = (Zollwert + Zoll) × 5%. Die Sätze in Kapitel 92 sind sehr unterschiedlich verteilt — in der folgenden Tabelle sehen Sie, in welche Stufe das gewünschte Produkt fällt.
| Artikel | Zolltarifposition | Zollsatz Spalte 1 | Einfuhrbestimmung |
|---|---|---|---|
| Klavier (aufrecht) | 9201.10.00.00-7 | 8% | — |
| Flügel | 9201.20.00.00-5 | 8% | — |
| Violine | 9202.10.10.00-4 | 10% | — |
| Gitarre | 9202.90.20.00-5 | 10% | — |
| Blechblasinstrumente (Trompete, Posaune usw.) | 9205.10.00.00-3 | 6.8% | — |
| Andere Blasinstrumente (Flöte, Klarinette, Saxofon usw.) | 9205.90.90.00-7 | 6.8% | — |
| Schlaginstrumente (Trommel, Xylofon, Becken usw.) | 9206.00.00.00-4 | 6.8% | — |
| Keyboard | 9207.10.10.00-9 | 10% | — |
| E-Gitarre | 9207.90.00.10-2 | 10% | — |
| Spieldose | 9208.10.00.00-0 | 10% | C02 |
| Saiten für Musikinstrumente | 9209.30.00.00-5 | 3.5% | — |
| Teile und Zubehör für Klaviere | 9209.91.00.00-1 | 3.5% | — |
| Teile für andere Musikinstrumente | 9209.99.90.00-4 | 3.5% | — |
Die obige Tabelle stammt aus unserer Zolltarif-Datenbank, die mit der des Zollamts des Finanzministeriums abgeglichen ist; maßgeblich für den anwendbaren Satz bleibt die Festsetzung durch den Zoll. Ein Klick auf die Zolltarifposition zeigt den vollständigen Satz und die Einfuhrbestimmung dieser Position. Kapitel 92 umfasst insgesamt 35 Positionen mit Sätzen zwischen 0% (Teile des Mechanismus von Spieldosen) und 10%, wobei keine der Positionen für das "Instrument selbst" bei 3.5% liegt.
Warum "3.5%" falsch ist: die Grenze zwischen Instrument und Teilen
Auf älteren Seiten dieser Website stand "Zoll für Musikinstrumente 3.5% (vergleichsweise niedrig)", und die Kostenrechnung basierte auf dieser Zahl. Eine Prüfung des tatsächlichen Zolltarifs zeigt: Die 3.5% konzentrieren sich vollständig auf Position 9209 "Teile und Zubehör für Musikinstrumente" — kein einziges Instrument selbst hat diesen Satz. Wer beim Kauf eines kompletten Instruments 3.5% ansetzt, unterschätzt die tatsächliche Steuerlast.
- Tatsächlicher Geltungsbereich der 3.5%: Saiten für Musikinstrumente (9209.30), Teile und Zubehör für Klaviere (9209.91), Teile und Zubehör für Instrumente der Position 9202 (9209.92), Teile und Zubehör für Instrumente der Position 9207 (9209.94), Teile für andere Musikinstrumente (9209.99.90).
- Ebenfalls in Position 9209, aber nicht bei 3.5%: Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen liegen bei 5%; das Uhrwerk (Mechanismus) von Spieldosen bei 2.5%; und die Teile des Spieldosen-Mechanismus bei 0%.
- Der niedrigste Satz beim Instrument selbst liegt bei 6.8%: Blechblas-, andere Blasinstrumente und Schlaginstrumente; Klavier 8%; Saiteninstrumente und elektronische Instrumente 10%.
- Praktische Auswirkung: Beim Kauf einer Gitarre für NT$30,000 beträgt der Zoll 10% (NT$3,000), nicht 3.5% (NT$1,050); zusammen mit der Mehrwertsteuer beläuft sich die Differenz auf über NT$3,000. Der Kauf eines Bausatzes aus Einzelteilen zum Selbstzusammenbau und der Kauf des fertigen Instruments haben eine völlig unterschiedliche Steuerstruktur.
- Wie man prüft, in welche Position das eigene Produkt fällt: Die Einreihung richtet sich nach der tatsächlichen Beschaffenheit und Verwendung der Ware und wird vom Zoll festgestellt; bei höheren Beträgen kann beim Zollamt vorab eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden.
Hinweis: Für die Zolleinreihung zählt die Ware selbst, nicht die Kategorie, in die der Verkäufer sie einordnet. Auf derselben Verkaufsseite können "Gitarre" und "Gitarren-Zubehörset" in unterschiedliche Positionen fallen.
CITES-Holz: fertige Instrumente sind bereits befreit
Dies ist der Abschnitt dieser Seite, der am dringendsten aktualisiert werden musste. Gitarren mit Griffbrett aus Palisander (Rosewood) waren früher ein großes Problem für den Sammelversand, doch die Regelung hat sich geändert: Seit die CITES-Anmerkung #15 am 26. November 2019 in Kraft trat, sind fertige Instrumente, fertige Teile und fertiges Zubehör von der CITES-Genehmigungspflicht befreit. Ältere Seiten dieser Website, auf denen stand "ohne Dokumente immer Rücksendung", entsprechen nicht mehr der geltenden Regelung und haben Leser unnötig verunsichert.
- Umfang der Befreiung: finished musical instruments, finished parts, finished accessories — also Instrumente, Teile und Zubehör, die als fertiges Produkt hergestellt wurden.
- Erfasste Arten: alle Arten der Gattung Dalbergia, einschließlich auch Guibourtia (Bubinga/Afrikanischer Palisander).
- Datum des Inkrafttretens: 26. November 2019 (beschlossen auf der 18. Vertragsstaatenkonferenz von CITES, CoP18).
- Begründung der Befreiung: Der Handel mit fertigen Instrumenten birgt ein geringes Risiko für den Artenschutz, während die frühere Genehmigungspflicht Musiker und den Instrumentenhandel übermäßig belastete.
- Brasilianischer Palisander (Dalbergia nigra): bleibt weiterhin in CITES-Anhang I gelistet und fällt nicht unter die Befreiung für fertige Instrumente. Alte Gitarren aus den 1960er- und 1970er-Jahren wurden häufig aus diesem Holz gefertigt; beim Kauf eines Vintage-Instruments sollte dies besonders sorgfältig geprüft werden.
- Rohholz, Schnittholz und Furnier als Rohmaterial fallen nicht unter die Befreiung und benötigen weiterhin eine Genehmigung — befreit ist nur das "fertige" Produkt.
- Madagassisches Ebenholz (Diospyros spp.): Die großen Ebenholzarten dieses Landes stehen seit 2013 in CITES-Anhang II. Kontrolle und Befreiung richten sich nach der für diese Art geltenden Anmerkung; wer ein hochwertiges Instrument mit madagassischem Ebenholz kauft, sollte beim Verkäufer oder bei der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes klären, welche Dokumente benötigt werden.
- Elfenbein: Taiwan verbietet seit dem 1. Januar 2020 den Kauf und Verkauf von Elfenbein und Elfenbeinprodukten vollständig (Artikel 33-3 der Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Schutz der wildlebenden Tiere). Wirbel, Stege oder Mundstücke aus Elfenbein an alten Instrumenten fallen in diese Kategorie.
- Schildpatt: gelistet in CITES-Anhang I, in Taiwan zudem als Art der Stufe I (vom Aussterben bedroht) geschützt. Alte Plektren aus Schildpatt fallen in diese Kategorie.
🔴 Auf die genaue Tathandlung kommt es an: Wer ohne Zustimmung der zuständigen Zentralbehörde Erzeugnisse aus geschützten wildlebenden Tieren (Elfenbein, Schildpatt und andere tierische Materialien) einführt oder ausführt, kann nach Artikel 40 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz der wildlebenden Tiere (Vorschriftencode M0120001) mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft werden, wahlweise verbunden mit einer Geldstrafe von NT$300,000 bis NT$1,500,000, wobei diese Nummer keine "Verkaufsabsicht" voraussetzt — sie gilt ebenso für den Eigenbedarf. Für Materialien pflanzlichen Ursprungs (Palisander, Ebenholz) gilt ein anderes Regelwerk: Sie fallen nicht unter das Gesetz zum Schutz der wildlebenden Tiere, das nur Tiere erfasst; zuständige Behörde für die Einfuhrkontrolle ist das Büro für Außenhandel des Wirtschaftsministeriums. HowBridge besorgt keine CITES- oder sonstigen Einfuhrgenehmigungsdokumente.
Müssen elektronische Instrumente geprüft werden?
Auf älteren Seiten dieser Website stand "bei elektronischen Bauteilen sind BSMI und NCC erforderlich" — eine Aussage, die zwei verschiedene Dinge vermischt. Die "Einfuhrbestimmung" im Zolltarif und die "prüfpflichtigen Waren" des Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) sind zwei voneinander unabhängige Kontrollsysteme, die getrennt betrachtet werden müssen.
- Das Instrument selbst: im Zolltarif nicht erfasst. Von den 35 Positionen in Kapitel 92 trägt nur die Spieldose (9208.10) den Code C02; bei Keyboards, elektronischen Orgeln, E-Gitarren und anderen elektronischen Instrumenten ist das Feld Einfuhrbestimmung leer. C01 bedeutet, dass die gesamte Position prüfpflichtig ist; C02 bedeutet, dass ein Teil der Waren dieser Position prüfpflichtig ist — die genaue Zuordnung ergibt sich erst durch Abgleich von Warenbezeichnung und Spezifikation mit dem veröffentlichten Geltungsbereich.
- Für "elektronische Instrumente brauchen BSMI" gibt es keine Grundlage: In der Liste der prüfpflichtigen Waren des BSMI findet sich keine eigenständige Position unter der Bezeichnung elektronisches Instrument, Keyboard oder Synthesizer. Diese Aussage wurde bereits aus den älteren Seiten dieser Website entfernt.
- ⚠️ Verstärker und Lautsprecherboxen müssen jedoch getrennt betrachtet werden: Gitarren- oder Keyboard-Verstärker werden zolltariflich nicht Kapitel 92 (Musikinstrumente) zugeordnet, sondern Position 8518 in Kapitel 85 (Lautsprecher/Verstärker). Die Regel des BSMI lautet: Passive Lautsprecher (ohne eingebauten Verstärker) sind prüfbefreit; aktive Lautsprecher (mit eingebautem Verstärker, externe Stromversorgung erforderlich) müssen eine Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit und Sicherheit bestehen. Wer ein solches Produkt kaufen möchte, sollte zunächst dessen Zolltarifposition und die Prüfpflicht klären, statt die Schlussfolgerung zum Instrument selbst direkt zu übertragen.
- NCC: Auslöser sind Bluetooth oder WLAN: MIDI-Keyboards oder Synthesizer mit Bluetooth oder WLAN gelten als Niedrigleistungs-Funkgeräte; Herstellung und Einfuhr müssen der "Verordnung über Herstellung, Einfuhr und Anmeldung telekommunikationsrechtlich kontrollierter Funkgeräte" (Vorschriftencode K0060146) entsprechen. In der Praxis genügt meist eine Konformitätserklärung für Niedrigleistungs-Funkgeräte, keine Typzulassung mit obligatorischer Vorabprüfung. Der Einfuhrbestimmungscode 602 im Zolltarif bezeichnet genau diese Kategorie.
- Für den persönlichen Gebrauch gibt es eine klare Prüfbefreiungsschwelle (Originaltext der Vorschrift): Nach Artikel 5 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Prüfbefreiung von Waren (Vorschriftencode J0100033) sind nicht zum Verkauf bestimmte Waren für den Eigengebrauch prüfbefreit ohne Stückzahlbegrenzung, wenn der Gesamtwert derselben Spezifikation und Ausführung in derselben Zollanmeldung USD 1,000 oder weniger beträgt; übersteigt der Gesamtwert USD 1,000, gilt für allgemeine Waren (im Wortlaut "andere Waren") eine Stückzahlgrenze: 2 Stück für den Eigengebrauch, 5 Stück für Handelsmuster, Ausstellungsstücke oder Material für Forschung und Entwicklung. Musikinstrumente fallen unter diese Nummer.
- Achtung: Die Schwelle unterscheidet sich je nach Warenkategorie: Im selben Artikel legt Nr. 2 für Spielzeug fest "bis USD 1,000 und höchstens 5 Stück, oder darüber und begrenzt auf 1 Stück"; Nr. 7 für informationstechnische Geräte legt fest "bis USD 1,000, oder darüber und höchstens 5 Stück" — die Stückzahlgrenzen für Spielzeug oder IT-Geräte dürfen nicht auf Musikinstrumente übertragen werden. Nach Artikel 6 derselben Verordnung wird zudem, was den vorstehenden Artikel erfüllt und per Post oder als Reisegepäck einreist, vom Zoll unmittelbar freigegeben.
- Die Zahl "NT$15,000–30,000 für die BSMI-Typzulassung" hat keine amtliche Grundlage und wurde bereits entfernt. Nach Artikel 15 der Verordnung über Prüfgebühren für Waren (J0100023) beträgt die Prüfgebühr für die Typzulassung NT$3,500 je Haupttyp und NT$2,000 je Stück bei Serienprodukten; hinzu kommen Untersuchungs- und Testgebühren, die akkreditierte Prüflabore je nach Position und Testumfang individuell kalkulieren, ohne festen Betrag in der Vorschrift selbst — amtliche Gebühr und private Laborkosten zu vermischen, führt Leser in die Irre.
Prüfbefreiung bedeutet nur Befreiung von der Warenprüfung, nicht von der Steuer: Übersteigt der Zollwert NT$2,000, fällt weiterhin Mehrwertsteuer an. Ob eine konkrete Ware prüfpflichtig ist, richtet sich nach der Veröffentlichung des BSMI; im Zweifel kann dies beim BSMI oder bei der Zollagentur geklärt werden.
Verpackung, Volumengewicht und Beschädigungsrisiko
Musikinstrumente vereinen drei Faktoren: großes Volumen, hoher Wert und Stoßempfindlichkeit — die Frachtstruktur unterscheidet sich daher grundlegend von einem gewöhnlichen kleinen Paket. Verstehen Sie zunächst die Berechnung, bevor Sie entscheiden, ob sich der Versand lohnt.
- Große Instrumente werden meist nach Volumen, nicht nach Gewicht berechnet: Beim Seefracht wird in "Cai" (材) gerechnet, Cai = Länge × Breite × Höhe (cm) ÷ 28317; bei Seefracht-Express und Luftfracht wird das Volumengewicht als Länge × Breite × Höhe ÷ 10000 berechnet. Bei Gitarren-Hardcases, Schlagzeugsets oder Keyboards — voluminös, aber nicht besonders schwer — ist die letztlich maßgebliche Berechnungsgrundlage meist das Volumen und nicht das tatsächliche Gewicht.
- Innerhalb derselben Sendung gilt der größere Wert als einheitliche Grundlage: Bei demselben Kunden wird unabhängig von der Anzahl der Packstücke das Gesamtgewicht mit dem Gesamtvolumen verglichen und der größere Wert als Berechnungsgrundlage herangezogen; anschließend wird dieselbe Berechnung auf jedes Packstück angewendet, nicht Stück für Stück getrennt berechnet.
- Die Verstärkung mit einer Holzkiste wird gesondert berechnet: Die Systemgebühr für eine Holzkiste beträgt NT$500 pro Kiste. Bei großen oder hochwertigen, zerbrechlichen Instrumenten wird empfohlen, eine Holzkiste in Erwägung zu ziehen — dies erhöht jedoch auch das Volumen und sollte entsprechend in die Kostenkalkulation einbezogen werden.
- Die auf älteren Seiten genannte "kostenlose Verpackungsverstärkung im Lager" hat keine Grundlage im System und wurde bereits entfernt. Bitte klären Sie vor dem Versand mit dem Kundenservice, welche Verpackungsarten und Kosten tatsächlich verfügbar sind.
- HowBridge bietet keine Transportversicherung für Waren an; Schadensersatz bei Beschädigung richtet sich nach den Beförderungsbedingungen des ausführenden Logistikunternehmens und wird im Einzelfall beurteilt. Bei hochwertigen Instrumenten sollte eine Zusammenlegung mit anderen Waren in derselben Kiste vermieden und beim Empfang ein Auspack-Video als Nachweis aufgenommen werden.
- Instrumente aus Holz reagieren empfindlich auf Temperatur und Luftfeuchtigkeit: Gitarren und Violinen mit Massivholzdecke können sich bei langen Transporten und saisonalen Temperaturschwankungen verziehen oder Risse bekommen; dieses Risiko liegt außerhalb der allgemeinen Haftung des Transporteurs und muss vom Käufer selbst eingeschätzt werden.
Fracht und Gebühren richten sich nach dem Systemangebot zum Zeitpunkt der Bestellung; die in diesem Abschnitt genannten Divisoren und die Holzkistengebühr stammen aus den Tarifeinstellungen unserer Website.
Instrumente im Ausland kaufen: welcher Weg funktioniert
Zunächst der Leistungsumfang im Klartext: HowBridge betreibt ausschließlich ein Konsolidierungslager in Shenzhen und ein Betriebslager in Taoyuan und wickelt ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan ab. Für die USA, Europa und Japan sind keine Linien eröffnet, es gibt keine ausfüllbare Lageradresse im Ausland, und wir besorgen weder CITES noch sonstige Einfuhrgenehmigungen. Im Folgenden trennen wir klar "was wir leisten" von "was wir nicht leisten".
Instrumente und Zubehör bei chinesischen E-Commerce-Plattformen kaufen (innerhalb unseres Leistungsumfangs)
Gitarren, Keyboards und Instrumentenzubehör von chinesischen Plattformen wie Taobao oder JD.com können über unser Konsolidierungslager in Shenzhen nach Taiwan verschickt werden. Zu beachten: Die Präferenzliste der zweiten Spalte in Kapitel 92 enthält kein CN, sodass Instrumente chinesischen Ursprungs weiterhin dem Satz der ersten Spalte unterliegen (Gitarre 10%, Klavier 8%, Blas- und Schlaginstrumente 6.8%) — eine ECFA-ähnliche Vergünstigung gibt es nicht. Bei großen Instrumenten empfiehlt sich vorab eine Volumenschätzung.
Käufe im Ausland (bei uns nicht verfügbar, selbst zu organisieren)
Für Instrumente aus den USA, Europa oder Japan nutzen Sie bitte direkt den internationalen Versand des Verkäufers oder beauftragen einen lokalen Dienstleister mit dem Versand nach Taiwan; unsere Website kann für diese Regionen keine Empfangsadresse bereitstellen und auch nicht für Sie prüfen oder verstärken. Klären Sie bei der Wahl des Transporteurs direkt mit ihm die Höchstgrenze des deklarierten Werts und die Entschädigungsbedingungen — wir bieten keine Transportversicherung an.
Was unabhängig vom gewählten Weg vorzubereiten ist
Bewahren Sie die ursprüngliche Kaufrechnung und die Materialbeschreibung der Ware auf. Enthält das Instrument Palisander oder Ebenholz, sichern Sie zusätzlich die Materialangabe des Verkäufers (Felder Specifications/Materials); auch wenn fertige Instrumente bereits von der CITES-Genehmigungspflicht befreit sind, erspart eine sofort verfügbare Materialerklärung bei einer Stichprobenkontrolle viel Aufwand. Bei der Kurier-Einfuhr ist zusätzlich die erforderliche Identitätsverifizierung vorzunehmen.
Seien Sie bei jedem Angebot vorsichtig, das "Musikinstrumente mit Steuer inklusive", "garantierte prüfungsfreie Freigabe" oder "garantierte Besorgung von CITES-Dokumenten" verspricht — der Zollwert wird vom Zoll festgesetzt, die Einfuhrgenehmigung von der zuständigen Behörde erteilt, und niemand kann das Ergebnis im Voraus garantieren.
Häufig gestellte Fragen zur Einfuhr von Musikinstrumenten
Sammelversand von Musikinstrumenten und Zubehör aus China, mit HowBridge
Warenannahme im Lager Shenzhen, Fotodokumentation bei Wareneingang, kombinierte Umverpackung, Wahl zwischen See- und Luftfracht, kostenlos nutzbares Werkzeug zur Abfrage von Zollsätzen und Einfuhrbestimmungen. (Unsere Website wickelt ausschließlich Sendungen von China nach Taiwan ab; wir bieten kein Auslandslager, keine Versicherung, keinen Einkaufsauftrag und keine Dokumentenbeschaffung an.)
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