Taiwan CITES-Einfuhrgenehmigung 2026
Für die Einfuhr von CITES-gelisteten Arten und Produkten wie Elfenbein, Rosenholz, Arowana, Nashornhorn oder bestimmten pflanzlichen Materialien ist eine Genehmigung erforderlich.
Für den Import von CITES-gelisteten Wildtieren, Pflanzen oder abgeleiteten Produkten ist eine CITES-Import-/Exportgenehmigung der taiwanischen International Trade Administration erforderlich. Prüfen Sie den Anhang, bereiten Sie Nachweise zur legalen Herkunft vor, beantragen Sie die Genehmigung über cfgate, holen Sie die Original-Papiergenehmigung ab und geben Sie die Genehmigungsnummer beim Zoll an. Die Genehmigung ist sechs Monate gültig, nur einmal nutzbar und nicht verlängerbar.
Inhalt
1. Was ist eine CITES-Genehmigung? Welche Güter brauchen einen?
CITESist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Taiwan kontrolliert den Import und Export von CITES-gelisteten Arten im Rahmen der Wildtierschutzbestimmungen.
Zu den gängigen importierten Waren, für die möglicherweise eine CITES-Genehmigung erforderlich ist, gehören:
| Kategorie | Gemeinsam kontrollierte Gegenstände |
|---|---|
| Tiere und Produkte | Elfenbein und Schnitzereien, Nashornhorn, Schildpatt, Krokodilleder, asiatisches Arowana und einige Reptilien. |
| Holz und Pflanzen | Palisander, Adlerholz, Orchideen, Kakteen und verwandte Pflanzenprodukte. |
| Pflanzliche Materialien | Bärengalle, Moschus, Nashornhornpulver und ähnliche Stoffe. Es können einige Ausnahmen gelten. |
| Meeresprodukte | Bestimmte Haifischflossen, Seepferdchen und andere gelistete Wasserarten. |
2. Anhangsstufen und Kontrollstärke
| Anhang | Status | Importregel | Gewerblicher Handel |
|---|---|---|---|
| Anhang I | Höchstes Aussterberisiko | Eine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich und das Ausfuhrland muss eine Ausfuhrgenehmigung erteilen. Oft ist eine Genehmigung einer anderen Behörde erforderlich. | Gewerblicher Handel ist grundsätzlich verboten. |
| Anhang II | Kann unkontrolliert bedroht werden | Nutzen Sie zur Einfuhrkontrolle die ausländische Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrgenehmigung. | Der legale Handel darf unter Kontrolle erfolgen. |
| Anhang III | Artenliste nach einzelnen Ländern | Je nach Listungsland kann ein Ursprungszeugnis oder eine Genehmigung erforderlich sein. | Befolgen Sie die Landesregeln für die Auflistung. |
| erneut exportieren | Export aus einem Nicht-Herkunftsland | Das Mittelland muss eine Wiederausfuhrgenehmigung erteilen. | Die rechtliche Herkunft muss nachvollziehbar sein. |
3. Verfahren zur Beantragung einer CITES-Einfuhrgenehmigung
Antragssystem:Elektronisches Import-/Exportgenehmigungssystem cfgate.trade.gov.tw
Sehen Sie sich den CITES-Anhang an
Verwenden Sie den wissenschaftlichen Namender Produktart, um zu prüfen, ob Anhang I, II oder III zutrifft.
Bereiten Sie rechtliche Quelldokumente vor
Bereiten Sie ausländische CITES-Genehmigungen, rechtliche Quellennachweise, Zuchtdokumente, künstliche Vermehrungsnachweise oder Kaufunterlagen vor.
Senden Sie den cfgate-Antrag
Melden Sie sich an, wählen Sie den CITES-Genehmigungstyp aus, geben Sieden wissenschaftlichen Namen, die Menge, die Quelle und den Zweckein und laden Sie Dateien hoch.
Besorgen Sie sich das Original der Papiergenehmigung
Holen Sie nach der Genehmigung die-Originalpapiergenehmigungpersönlich oder per Post ab. Reichen Sie es beim Zoll ein.
4. Hinweise zur Zollanmeldung
- Geben Sie im Feld Prüfmethode der Einfuhranmeldung den Code8ein.
- Geben Sie in der Warenbeschreibung den wissenschaftlichen-Namenund die Genehmigungsnummer an.
- Reichen Sie das-Originalpapier der CITES-Genehmigungzur Überprüfung beim Zoll ein.
- Holzwaren benötigen möglicherweise einen Artenidentifizierungsbericht, der mit der Genehmigung übereinstimmt.
- Wenn die Ware später wieder ausgeführt wird, beantragen Sie eine-Wiederausfuhrgenehmigung.
5. Ausnahmen für Dokumente zur persönlichen Nutzung
Reisende, die kleine Mengen von CITES-gelisteten Gegenständen für den persönlichen Gebrauch mit sich führen, können von der Dokumentenbefreiung profitieren, wenn die offiziellen Bedingungen erfüllt sind, eine Zollanmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.
| Situation | Regel |
|---|---|
| Kleiner persönlicher Gebrauch | Kann von einer ausländischen CITES-Genehmigung befreit werden, wenn die behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Erklärung bleibt jedoch erforderlich. |
| Gewerblicher Import | Unabhängig von der Menge ist eine CITES-Genehmigung erforderlich. |
| Anhang I Arten | Eine vereinfachte Abwicklung gilt in der Regel nicht. Bestätigen Sie dies zunächst mit der Behörde. |
Die Regeln für den persönlichen Gebrauch ändern sich je nach Art und Menge. Befolgen Sie die neuesten offiziellen Bekanntmachungen.
7. FAQ
Für in der CITES-Liste aufgeführte Wildtiere, Pflanzen und daraus gewonnene Produkte ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, z. B. Elfenbein, Nashornhorn, Schildpatt, Arowana, Rosenholz, Adlerholz, einige Orchideen, Bärengalle und Moschus.
Anhang I genießt den höchsten Schutz und der gewerbliche Handel ist grundsätzlich verboten. Anhang II kann unter Genehmigungskontrollen legal gehandelt werden.
Nein. Der Zoll benötigt das Original der Papiergenehmigung. Nach der Genehmigung holen Sie das Original persönlich oder per Post ab.
Die Gültigkeit beträgt sechs Monate ab Ausstellung, nur für eine einmalige Nutzung, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf erneut anwenden.
Verwenden Sie den Prüfmethodencode 8, geben Sie den wissenschaftlichen Namen und die Genehmigungsnummer an und legen Sie die Originalgenehmigung vor.
Für einige Artikel gelten möglicherweise behördliche Ausnahmen, eine Deklaration ist jedoch dennoch erforderlich. Für kommerzielle Importe sind immer entsprechende Genehmigungen erforderlich.
CITES-Zolldokumente vorbereiten
HowBridge Logistics-Tools helfen bei der Erstellung von Packlisten und Handelsrechnungen für die Überprüfung durch den AEO-Makler, sodass die CITES-Sendungsdaten vollständig bleiben.
Bereiten Sie Zolldokumente vor Genehmigungsleitfaden ansehen