Taiwan CITES-Einfuhrgenehmigung 2026

Kurze Antwort: Wann ist eine CITES-Genehmigung erforderlich?

Für die Einfuhr von in den CITES-Anhängen gelisteten wild lebenden Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellten Erzeugnissen ist bei der International Trade Administration, MOEA eine CITES-Ein- und Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Das Verfahren umfasst die Bestimmung des einschlägigen Anhangs, die Zusammenstellung von Nachweisen über die legale Herkunft, die Online-Antragstellung über cfgate, die Abholung des Originaldokuments nach der Prüfung und die Angabe der Genehmigungsnummer bei der Zollanmeldung. Die Genehmigung ist sechs Monate gültig und berechtigt zu einer einzigen Einfuhr. Können die Waren nicht rechtzeitig vom ursprünglichen Verladehafen aus versandt werden, kann innerhalb eines Monats vor Ablauf gemäß Artikel 15 der Regulations Governing Import of Commodities eine Verlängerung beantragt werden; jede Verlängerung darf höchstens sechs Monate betragen, insgesamt sind höchstens zwei Verlängerungen zulässig. Waren, die durch öffentliche Bekanntmachung der International Trade Administration, MOEA, bestimmt wurden, können jedoch nicht verlängert werden und müssen innerhalb der Frist eingeführt werden; nach Fristablauf ist ein neuer Antrag erforderlich. Ob CITES-Waren zu dieser nicht verlängerbaren Kategorie gehören, sollte bei der ausstellenden Behörde bestätigt werden.

Letzte Aktualisierung: 27.05.2026 · HowBridge Logistics Sammelversand-Redaktion · Bewertet von einem AEO-Zollmaklerpartner

1. Was ist eine CITES-Genehmigung? Welche Güter brauchen einen?

CITESist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Taiwan kontrolliert den Import und Export von CITES-gelisteten Arten im Rahmen der Wildtierschutzbestimmungen.

Zu den gängigen importierten Waren, für die möglicherweise eine CITES-Genehmigung erforderlich ist, gehören:

KategorieGemeinsam kontrollierte Gegenstände
Tiere und ProdukteElfenbein und Schnitzereien, Nashornhorn, Schildpatt, Krokodilleder, asiatisches Arowana und einige Reptilien.
Holz und PflanzenPalisander, Adlerholz, Orchideen, Kakteen und verwandte Pflanzenprodukte.
Pflanzliche MaterialienBärengalle, Moschus, Nashornhornpulver und ähnliche Stoffe. Es können einige Ausnahmen gelten.
MeeresprodukteBestimmte Haifischflossen, Seepferdchen und andere gelistete Wasserarten.

Hinweis: Der Kontrollstatus hängt vom wissenschaftlichen Namen ab. Gebräuchliche Namen allein reichen nicht aus.

2. Anhangsstufen und Kontrollstärke

AnhangStatusImportregelGewerblicher Handel
Anhang IHöchstes AussterberisikoEine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich und das Ausfuhrland muss eine Ausfuhrgenehmigung erteilen. Oft ist eine Genehmigung einer anderen Behörde erforderlich.Gewerblicher Handel ist grundsätzlich verboten.
Anhang IIKann unkontrolliert bedroht werdenNutzen Sie zur Einfuhrkontrolle die ausländische Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrgenehmigung.Der legale Handel darf unter Kontrolle erfolgen.
Anhang IIIArtenliste nach einzelnen LändernJe nach Listungsland kann ein Ursprungszeugnis oder eine Genehmigung erforderlich sein.Befolgen Sie die Landesregeln für die Auflistung.
erneut exportierenExport aus einem Nicht-HerkunftslandDas Mittelland muss eine Wiederausfuhrgenehmigung erteilen.Die rechtliche Herkunft muss nachvollziehbar sein.

3. Verfahren zur Beantragung einer CITES-Einfuhrgenehmigung

Antragssystem:Elektronisches Import-/Exportgenehmigungssystem cfgate.trade.gov.tw

1

Sehen Sie sich den CITES-Anhang an

Verwenden Sie den wissenschaftlichen Namender Produktart, um zu prüfen, ob Anhang I, II oder III zutrifft.

2

Bereiten Sie rechtliche Quelldokumente vor

Bereiten Sie ausländische CITES-Genehmigungen, rechtliche Quellennachweise, Zuchtdokumente, künstliche Vermehrungsnachweise oder Kaufunterlagen vor.

3

Senden Sie den cfgate-Antrag

Melden Sie sich an, wählen Sie den CITES-Genehmigungstyp aus, geben Sieden wissenschaftlichen Namen, die Menge, die Quelle und den Zweckein und laden Sie Dateien hoch.

4

Besorgen Sie sich das Original der Papiergenehmigung

Holen Sie nach der Genehmigung die-Originalpapiergenehmigungpersönlich oder per Post ab. Reichen Sie es beim Zoll ein.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung: Eine Einfuhrgenehmigung ist ab dem Tag ihrer Ausstellung 6 Monate lang gültig (Regulations Governing Import of Commodities, Artikel 13); jede Genehmigung gilt für eine einmalige Einfuhr. Können die Waren innerhalb dieser Frist nicht vom ursprünglichen Verladehafen aus versandt werden, kann der Antragsteller innerhalb des letzten Monats vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen; jede Verlängerung beträgt höchstens 6 Monate, und es sind höchstens 2 Verlängerungen zulässig (Regulations Governing Import of Commodities, Artikel 15). Waren, die durch öffentliche Bekanntmachung der International Trade Administration bestimmt wurden, müssen jedoch innerhalb der Frist eingeführt werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Ob CITES-Waren in diese nicht verlängerbare Kategorie fallen, ist bei der ausstellenden Behörde zu bestätigen.

4. Hinweise zur Zollanmeldung

Die Einfuhr ohne CITES-Genehmigungkann zu Strafen, Beschlagnahmungen oder strafrechtlicher Haftung gemäß den Tierschutzbestimmungen führen.

5. Ausnahmen für Dokumente zur persönlichen Nutzung

Reisende, die kleine Mengen von CITES-gelisteten Gegenständen für den persönlichen Gebrauch mit sich führen, können von der Dokumentenbefreiung profitieren, wenn die offiziellen Bedingungen erfüllt sind, eine Zollanmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.

SituationRegel
Kleiner persönlicher GebrauchKann von einer ausländischen CITES-Genehmigung befreit werden, wenn die behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Erklärung bleibt jedoch erforderlich.
Gewerblicher ImportUnabhängig von der Menge ist eine CITES-Genehmigung erforderlich.
Anhang I ArtenEine vereinfachte Abwicklung gilt in der Regel nicht. Bestätigen Sie dies zunächst mit der Behörde.

Die Regeln für den persönlichen Gebrauch ändern sich je nach Art und Menge. Befolgen Sie die neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

6. Behörden und Suchkanäle

GenehmigungsbehördeInternationale Handelsverwaltung; Bewerbungssystem: cfgate.trade.gov.tw.
DenkmalschutzbehördeAmt für Forstwirtschaft und Naturschutz, Landwirtschaftsministerium.
ArtensucheRessourcen des Landwirtschaftsministeriums oder die offizielle CITES-Anhangliste.
Gültigkeit der GenehmigungAb dem Tag der Ausstellung 6 Monate lang gültig (Regulations Governing Import of Commodities, Artikel 13); können die Waren nicht fristgerecht versandt werden, kann der Antragsteller innerhalb des letzten Monats vor Ablauf der Frist eine Verlängerung von jeweils höchstens 6 Monaten beantragen, wobei höchstens 2 Verlängerungen zulässig sind (Artikel 15). Waren, die durch öffentliche Bekanntmachung der International Trade Administration bestimmt wurden, müssen jedoch innerhalb der Frist eingeführt werden; diese Frist kann nicht verlängert werden.
Zollkontrollcode8, d. h. Dokumenteneinsicht ist erforderlich.

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7. FAQ

Was braucht eine CITES-Einfuhrgenehmigung?
Für in der CITES-Liste aufgeführte Wildtiere, Pflanzen und daraus gewonnene Produkte ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, z. B. Elfenbein, Nashornhorn, Schildpatt, Arowana, Rosenholz, Adlerholz, einige Orchideen, Bärengalle und Moschus.
Was ist der Unterschied zwischen Anhang I und II?
Anhang I genießt den höchsten Schutz und der gewerbliche Handel ist grundsätzlich verboten. Anhang II kann unter Genehmigungskontrollen legal gehandelt werden.
Kann die CITES-Genehmigung heruntergeladen und ausgedruckt werden?
Nein. Der Zoll benötigt das Original der Papiergenehmigung. Nach der Genehmigung holen Sie das Original persönlich oder per Post ab.
Wie lange ist eine CITES-Genehmigung gültig?
Die Genehmigung gilt ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate und berechtigt zu einer einzigen Einfuhr (Regulations Governing Import of Commodities, Artikel 13). Können die Waren nicht rechtzeitig vom ursprünglichen Verladehafen aus versandt werden, kann innerhalb eines Monats vor Ablauf eine Verlängerung beantragt werden; jede Verlängerung darf höchstens sechs Monate betragen, insgesamt sind höchstens zwei Verlängerungen zulässig (Artikel 15 derselben Vorschriften). Waren, die durch öffentliche Bekanntmachung der International Trade Administration, MOEA, bestimmt wurden, müssen jedoch innerhalb der Frist eingeführt werden und können nicht verlängert werden; nach Fristablauf ist ein neuer Antrag erforderlich. Ob CITES-Waren zu dieser nicht verlängerbaren Kategorie gehören, sollte bei der ausstellenden Behörde bestätigt werden.
Wie wird CITES beim Zoll angemeldet?
Verwenden Sie den Prüfmethodencode 8, geben Sie den wissenschaftlichen Namen und die Genehmigungsnummer an und legen Sie die Originalgenehmigung vor.
Benötigen kleine Gegenstände für den persönlichen Gebrauch eine CITES-Genehmigung?
Für einige Artikel gelten möglicherweise behördliche Ausnahmen, eine Deklaration ist jedoch dennoch erforderlich. Für kommerzielle Importe sind immer entsprechende Genehmigungen erforderlich.
Diese Seite ist ein allgemeiner Leitfaden. Die tatsächlichen CITES-gelisteten Arten, Anwendungsregeln und Verfahren unterliegen den neuesten Bekanntmachungen der Taiwan International Trade Administration, des Landwirtschaftsministeriums und den Wildtierschutzgesetzen.

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Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16