Taiwan CITES-Einfuhrgenehmigung 2026

Kurze Antwort: Wann ist eine CITES-Genehmigung erforderlich?

Für die Einfuhr von in den CITES-Anhängen gelisteten wild lebenden Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellten Erzeugnissen ist bei der International Trade Administration, MOEA eine CITES-Ein- und Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Das Verfahren umfasst die Bestimmung des einschlägigen Anhangs, die Zusammenstellung von Nachweisen über die legale Herkunft, die Online-Antragstellung über cfgate, die Abholung des Originaldokuments nach der Prüfung und die Angabe der Genehmigungsnummer bei der Zollanmeldung. Die Genehmigung ist sechs Monate gültig und berechtigt zu einer einzigen Einfuhr. Können die Waren nicht rechtzeitig vom ursprünglichen Verladehafen aus versandt werden, kann innerhalb eines Monats vor Ablauf gemäß Artikel 15 der Regulations Governing Import of Commodities eine Verlängerung beantragt werden; jede Verlängerung darf höchstens sechs Monate betragen, insgesamt sind höchstens zwei Verlängerungen zulässig. Waren, die durch öffentliche Bekanntmachung der International Trade Administration, MOEA, bestimmt wurden, können jedoch nicht verlängert werden und müssen innerhalb der Frist eingeführt werden; nach Fristablauf ist ein neuer Antrag erforderlich. Ob CITES-Waren zu dieser nicht verlängerbaren Kategorie gehören, sollte bei der ausstellenden Behörde bestätigt werden.

Letzte Aktualisierung: 13.09.2026 · HowBridge Logistics Sammelversand-Redaktion · Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht

1. Was ist eine CITES-Genehmigung? Welche Güter brauchen einen?

CITESist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Taiwan kontrolliert den Import und Export von CITES-gelisteten Arten im Rahmen der Wildtierschutzbestimmungen.

Zu den gängigen importierten Waren, für die möglicherweise eine CITES-Genehmigung erforderlich ist, gehören:

KategorieGemeinsam kontrollierte Gegenstände
Tiere und ProdukteElfenbein und Schnitzereien, Nashornhorn, Schildpatt, Krokodilleder, asiatisches Arowana und einige Reptilien.
Holz und PflanzenPalisander, Adlerholz, Orchideen, Kakteen und verwandte Pflanzenprodukte.
Pflanzliche MaterialienBärengalle, Moschus, Nashornhornpulver und ähnliche Stoffe. Es können einige Ausnahmen gelten.
MeeresprodukteBestimmte Haifischflossen, Seepferdchen und andere gelistete Wasserarten.

Hinweis: Der Kontrollstatus hängt vom wissenschaftlichen Namen ab. Gebräuchliche Namen allein reichen nicht aus.

CITES-Einfuhr: Schlüsselzahlen (frei zitierbar)

  • Das Übereinkommen wurde 1973 von 21 Staaten in Washington unterzeichnet und trat am 1. Juli 1975 in Kraft; Stand Juni 2025 hat es 185 Vertragsparteien (184 Staaten + EU) und regelt über 40 900 Tier- und Pflanzenarten in 3 Anhängen.
  • Taiwan ist kein Vertragsstaat, doch nach Artikel 13-1 des Außenhandelsgesetzes dürfen Waren ohne Genehmigungsdokumente des Ausfuhrlandes nicht eingeführt werden; die Ausfuhr bedarf der Genehmigung durch die Internationale Handelsverwaltung.
  • Gültigkeit der Genehmigung: 6 Monate ab Ausstellungsdatum, nur für eine einmalige Aus- oder Einfuhr (Artikel 21 der Verwaltungsvorschriften); keine Verlängerung (Artikel 23); fehlerhafte Angaben erfordern Annullierung und Neuausstellung, eine Änderung ist nicht zulässig (Artikel 22).
  • Zollanmeldung: In der Einfuhranmeldung ist unter „Art der beantragten Prüfung“ der Code 8 einzutragen; für jede Position sind wissenschaftlicher Name, gebräuchlicher Name und die Nummer der CITES-Genehmigung des Ausfuhrlandes anzugeben (Artikel 5); nach der Prüfung übermittelt der Zoll die Originale monatlich gesammelt an die Internationale Handelsverwaltung (Artikel 6).
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Geschäftsunterlagen zu Aus- und Einfuhren sind 5 Jahre ab dem Tag nach der Zollfreigabe aufzubewahren (Artikel 25).
  • Sanktionen: Die Einfuhr ohne Genehmigungsdokumente des Ausfuhrlandes wird nach Artikel 28 des Außenhandelsgesetzes mit einer Geldbuße von NT$60 000–NT$3 000 000 oder der Aussetzung der Aus- und Einfuhr für 1 Monat bis 1 Jahr geahndet; die Einfuhr geschützter Arten ohne Zustimmung wird nach Artikel 40 des Wildtierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft, zusätzlich kann eine Geldstrafe von NT$300 000–NT$1 500 000 verhängt werden.
  • Mitnahme durch Reisende: Pflanzliche chinesische Arzneidrogen unter CITES wie Bletilla, Gastrodia, Dendrobium, Ginseng und Amerikanischer Ginseng sind bis insgesamt 1 kg ohne CITES-Dokumente zulässig; für Bestandteile geschützter Tierarten wie Nashornhorn, Tigerknochen, Bärengalle, Moschus oder Schuppentier ist vorab eine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich (Bekanntmachung des Zollamts Taipeh).
  • Herkunftscodes: W = der Natur entnommen, R = aus Farmhaltung (Ranching), F = in menschlicher Obhut geboren, C = entspricht der Definition der Nachzucht in Gefangenschaft (Auslegungsschreiben des Amts für Forstwirtschaft und Naturschutz).

2. Anhangsstufen und Kontrollstärke

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den internationalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen abgestuft in 3 Anhängen: Anhang I erfasst die am stärksten vom Aussterben bedrohten Arten; gewerblicher Handel ist grundsätzlich verboten, und für die Einfuhr sind sowohl eine Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes als auch eine von Taiwan ausgestellte Einfuhrgenehmigung erforderlich. Arten des Anhangs II dürfen unter Kontrolle legal gehandelt und mit einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes eingeführt werden. Anhang III umfasst von einzelnen Vertragsparteien freiwillig gemeldete Arten; hier genügt ein Ursprungsnachweis oder eine Genehmigung des betreffenden Landes. Stand Juni 2025 hat das Übereinkommen 185 Vertragsparteien und regelt über 40 900 Tier- und Pflanzenarten.

AnhangStatusImportregelGewerblicher Handel
Anhang IHöchstes AussterberisikoEine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich und das Ausfuhrland muss eine Ausfuhrgenehmigung erteilen. Oft ist eine Genehmigung einer anderen Behörde erforderlich.Gewerblicher Handel ist grundsätzlich verboten.
Anhang IIKann unkontrolliert bedroht werdenNutzen Sie zur Einfuhrkontrolle die ausländische Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrgenehmigung.Der legale Handel darf unter Kontrolle erfolgen.
Anhang IIIArtenliste nach einzelnen LändernJe nach Listungsland kann ein Ursprungszeugnis oder eine Genehmigung erforderlich sein.Befolgen Sie die Landesregeln für die Auflistung.
erneut exportierenExport aus einem Nicht-HerkunftslandDas Mittelland muss eine Wiederausfuhrgenehmigung erteilen.Die rechtliche Herkunft muss nachvollziehbar sein.

3. Verfahren zur Beantragung einer CITES-Einfuhrgenehmigung

Antragssystem:Elektronisches Import-/Exportgenehmigungssystem cfgate.trade.gov.tw

1

Sehen Sie sich den CITES-Anhang an

Verwenden Sie den wissenschaftlichen Namender Produktart, um zu prüfen, ob Anhang I, II oder III zutrifft.

2

Bereiten Sie rechtliche Quelldokumente vor

Bereiten Sie ausländische CITES-Genehmigungen, rechtliche Quellennachweise, Zuchtdokumente, künstliche Vermehrungsnachweise oder Kaufunterlagen vor.

3

Senden Sie den cfgate-Antrag

Melden Sie sich an, wählen Sie den CITES-Genehmigungstyp aus, geben Sieden wissenschaftlichen Namen, die Menge, die Quelle und den Zweckein und laden Sie Dateien hoch.

4

Besorgen Sie sich das Original der Papiergenehmigung

Holen Sie nach der Genehmigung die-Originalpapiergenehmigungpersönlich oder per Post ab. Reichen Sie es beim Zoll ein.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung: Eine Einfuhrgenehmigung ist ab dem Tag ihrer Ausstellung 6 Monate lang gültig (Regulations Governing Import of Commodities, Artikel 13); jede Genehmigung gilt für eine einmalige Einfuhr. Können die Waren innerhalb dieser Frist nicht vom ursprünglichen Verladehafen aus versandt werden, kann der Antragsteller innerhalb des letzten Monats vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen; jede Verlängerung beträgt höchstens 6 Monate, und es sind höchstens 2 Verlängerungen zulässig (Regulations Governing Import of Commodities, Artikel 15). Waren, die durch öffentliche Bekanntmachung der International Trade Administration bestimmt wurden, müssen jedoch innerhalb der Frist eingeführt werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Ob CITES-Waren in diese nicht verlängerbare Kategorie fallen, ist bei der ausstellenden Behörde zu bestätigen.

4. Hinweise zur Zollanmeldung

Die Einfuhr ohne CITES-Genehmigungkann zu Strafen, Beschlagnahmungen oder strafrechtlicher Haftung gemäß den Tierschutzbestimmungen führen.

5. Ausnahmen für Dokumente zur persönlichen Nutzung

Reisende, die kleine Mengen von CITES-gelisteten Gegenständen für den persönlichen Gebrauch mit sich führen, können von der Dokumentenbefreiung profitieren, wenn die offiziellen Bedingungen erfüllt sind, eine Zollanmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich.

SituationRegel
Kleiner persönlicher GebrauchKann von einer ausländischen CITES-Genehmigung befreit werden, wenn die behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Erklärung bleibt jedoch erforderlich.
Gewerblicher ImportUnabhängig von der Menge ist eine CITES-Genehmigung erforderlich.
Anhang I ArtenEine vereinfachte Abwicklung gilt in der Regel nicht. Bestätigen Sie dies zunächst mit der Behörde.
Mitnahme pflanzlicher CITES-Arzneidrogen durch ReisendeBletilla, Gastrodia, Dendrobium, Cibotium barometz (Goldhaarfarn), Nardostachys, Picrorhiza (Indischer Kutki), Cistanche, Ginseng, Amerikanischer Ginseng und Aloe sind bis insgesamt 1 kg ohne CITES-Genehmigungsdokumente zulässig; bei mehr als 1 kg oder anderen CITES-Arten sind Genehmigungsdokumente beizufügen und die Abfertigung beim Zoll durchzuführen (Zollamt Taipeh, „Vorschriften für die Einfuhrabfertigung von Arzneimitteln und Medizinprodukten“).
Chinesische Arzneidrogen mit Bestandteilen geschützter TierartenNashornhorn, Tigerknochen, Leopardenknochen, Schildpatt, Bärengalle, Moschus, Otterleber, Schuppentier usw. oder chinesische Arzneizubereitungen mit diesen Bestandteilen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums (vormals Council of Agriculture, Executive Yuan) mitgeführt werden; andernfalls ist die Mitnahme nicht zulässig.

Die Regeln für den persönlichen Gebrauch ändern sich je nach Art und Menge. Befolgen Sie die neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

6. Behörden und Suchkanäle

GenehmigungsbehördeInternationale Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums; Antragssystem: cfgate.trade.gov.tw.
Naturschutz-VollzugsbehördeAmt für Forstwirtschaft und Naturschutz, Landwirtschaftsministerium.
ArtensucheRessourcen des Landwirtschaftsministeriums oder die offizielle CITES-Anhangliste.
Gültigkeit der Genehmigung6 Monate ab Ausstellungsdatum, nur für eine einmalige Aus- oder Einfuhr, keine Verlängerung möglich (Artikel 21 und 23 der Verwaltungsvorschriften über die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Erzeugnisse); werden vor der Zollanmeldung fehlerhafte Angaben festgestellt, ist die Genehmigung zu annullieren und neu auszustellen, eine Änderung ist nicht zulässig (Artikel 22).
Zollkontrollcode8, d. h. Dokumenteneinsicht ist erforderlich.
SanktionenEinfuhr ohne Genehmigungsdokumente des Ausfuhrlandes: Artikel 28 Außenhandelsgesetz, Geldbuße von NT$60 000–NT$3 000 000 oder Aussetzung der Aus- und Einfuhr für 1 Monat bis 1 Jahr; Einfuhr geschützter Arten ohne Zustimmung: Artikel 40 Wildtierschutzgesetz, Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren, zusätzlich Geldstrafe von NT$300 000–NT$1 500 000 möglich.

Weiterführende Links und offizielle Stellen

7. FAQ

Was braucht eine CITES-Einfuhrgenehmigung?
Für in der CITES-Liste aufgeführte Wildtiere, Pflanzen und daraus gewonnene Produkte ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, z. B. Elfenbein, Nashornhorn, Schildpatt, Arowana, Rosenholz, Adlerholz, einige Orchideen, Bärengalle und Moschus.
Was ist der Unterschied zwischen CITES-Anhang I und Anhang II?
Anhang I hat die höchste Schutzstufe, gewerblicher Handel ist grundsätzlich verboten; Arten des Anhangs II dürfen unter Kontrolle legal gehandelt werden, es ist jedoch weiterhin eine Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung erforderlich.
Kann die CITES-Genehmigung heruntergeladen und ausgedruckt werden?
Nein. Der Zoll benötigt das Original der Papiergenehmigung. Nach der Genehmigung holen Sie das Original persönlich oder per Post ab.
Wie lange ist eine CITES-Genehmigung gültig?
Die Genehmigung ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig, berechtigt nur zu einer einmaligen Aus- oder Einfuhr und kann nicht verlängert werden (Artikel 21 und 23 der Verwaltungsvorschriften über die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Erzeugnisse); nach Ablauf ist ein neuer Antrag erforderlich. Werden vor der Zollanmeldung fehlerhafte Angaben festgestellt, ist die Genehmigung zu annullieren und neu auszustellen, eine Änderung ist nicht zulässig (Artikel 22). Beachten Sie, dass dies von allgemeinen Einfuhrgenehmigungen abweicht (nach Artikel 15 der Verordnung über die Wareneinfuhr bis zu 2-mal verlängerbar): Für CITES-Genehmigungen gibt es keine Verlängerung.
Wie wird CITES beim Zoll angemeldet?
Verwenden Sie den Prüfmethodencode 8, geben Sie den wissenschaftlichen Namen und die Genehmigungsnummer an und legen Sie die Originalgenehmigung vor.
Benötigen kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch eine CITES-Genehmigung?
Bei Erfüllung der bekannt gemachten Voraussetzungen kann eine CITES-Genehmigung des Ausfuhrlandes entbehrlich sein, eine Anmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich; für gewerbliche Einfuhren gilt die Befreiung für den Eigengebrauch nicht. Beispiel von Reisenden mitgeführte chinesische Arzneidrogen: Laut Bekanntmachung des Zollamts Taipeh sind pflanzliche CITES-Arzneidrogen wie Bletilla, Gastrodia, Dendrobium, Ginseng und Amerikanischer Ginseng bis insgesamt 1 kg ohne CITES-Dokumente zulässig; für Bestandteile geschützter Tierarten wie Nashornhorn, Tigerknochen, Bärengalle oder Moschus ist dagegen vorab eine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.
In wie viele Anhänge ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen gegliedert?
In 3: Anhang I (höchste Aussterbegefahr, gewerblicher Handel grundsätzlich verboten; für die Einfuhr sind eine Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes und eine Einfuhrgenehmigung Taiwans erforderlich), Anhang II (unter Kontrolle legal handelbar, mit Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes), Anhang III (von einzelnen Vertragsparteien freiwillig gemeldet, mit Ursprungsnachweis oder Genehmigung des betreffenden Landes). Stand Juni 2025 hat das Übereinkommen 185 Vertragsparteien und regelt über 40 900 Tier- und Pflanzenarten.
Was bedeuten die Herkunftscodes W, R, F und C auf CITES-Dokumenten?
W = der Natur entnommen, R = aus Farmhaltung (Ranching), F = in menschlicher Obhut geboren, C = entspricht der Definition der Nachzucht in Gefangenschaft (Auslegungsschreiben des Amts für Forstwirtschaft und Naturschutz des Landwirtschaftsministeriums). Nachzucht (F/C) bedeutet keine Befreiung: Bei nach dem Wildtierschutzgesetz öffentlich als geschützt ausgewiesenen Arten oder bei Arten, die in der Bekanntmachung zur Haltung und Zucht nach Artikel 55 desselben Gesetzes aufgeführt sind, bedarf die Einfuhr weiterhin vorab der Zustimmung des Amts für Forstwirtschaft und Naturschutz; auch bei nicht geschützten Arten sind bei der Zollanmeldung CITES-Dokumente beizufügen, sofern es sich um in den CITES-Anhängen aufgeführte Arten handelt.
Was passiert bei einer Einfuhr ohne CITES-Genehmigung?
Wer ohne Genehmigungsdokumente des Ausfuhrlandes einführt, kann nach Artikel 28 des Außenhandelsgesetzes mit einer Geldbuße von NT$60 000 bis NT$3 000 000 oder mit einer Aussetzung der Aus- und Einfuhr für 1 Monat bis 1 Jahr belegt werden; in schweren Fällen kann zudem die Registrierung als Ein- und Ausfuhrunternehmen widerrufen werden. Handelt es sich um lebende Exemplare oder Erzeugnisse geschützter Wildtiere und erfolgt die Einfuhr ohne Zustimmung der zentralen zuständigen Behörde, droht nach Artikel 40 des Wildtierschutzgesetzes eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren; zusätzlich kann eine Geldstrafe von NT$300 000 bis NT$1 500 000 verhängt werden, und die Ware kann eingezogen werden.
Diese Seite ist ein allgemeiner Leitfaden. Die tatsächlichen CITES-gelisteten Arten, Anwendungsregeln und Verfahren unterliegen den neuesten Bekanntmachungen der Taiwan International Trade Administration, des Landwirtschaftsministeriums und den Wildtierschutzgesetzen.

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Zitierte Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1 171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16

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