Wie berechnet sich die Abgabenfreigrenze bei Auslandskäufen? NT$2 000-Grenze, 6 Mal pro Halbjahr und Zahlungswege
- Freigrenze: Zollwert (Ware + internationaler Versand einschließlich Lade-, Entlade- und Umschlagskosten + Versicherung) ≤ NT$2 000 ist befreit von Zoll, Warensteuer und Umsatzsteuer (ausgenommen Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse unter Zollkontingent).
- 6 pro Halbjahr: Wird derselbe Steuerpflichtige (bei Postpaketen derselbe Empfänger) innerhalb eines Halbjahres (1/1–6/30, 7/1–12/31) mehr als 6-mal unter der Befreiungsregel abgefertigt, gilt die Befreiung ab der 7. Sendung nicht mehr; die Anzahl richtet sich nach dem in der Anmeldung angegebenen Einfuhrdatum, und nach Überschreiten wird auch eine einzelne Sendung unter NT$2,000 besteuert.
- Wie viele pro Jahr: Die befreiten Einfuhren werden getrennt nach erstem und zweitem Halbjahr gezählt, höchstens 6 pro Halbjahr; am 1. Januar und am 1. Juli beginnt die Zählung neu, nicht genutzte Einfuhren aus dem ersten Halbjahr werden nicht ins zweite übertragen.
- Berechnung über der Grenze: Zoll = Zollwert × Zollsatz; Umsatzsteuer = (Zollwert + Zoll + Warensteuer usw.) × 5 %.
- Selbst abfragbar: Melden Sie sich im Zoll-Hafen-Handel-Single-Window an (Zertifikat für natürliche Personen oder Unternehmenszertifikat erforderlich) und nutzen Sie die „Abfrage zur Einfuhrhäufigkeit“; so sehen Sie, wie viele abgabenfreie Freigaben im laufenden Zeitraum schon verbraucht sind.
- Entscheidend ist die wahrheitsgemäße Anmeldung. Hat der Zoll begründete Zweifel am angemeldeten Preis, kann er den Wert gesondert festsetzen; wer den Wert falsch angibt, kann nach Art. 37 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels mit einer Geldbuße bis zum Fünffachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben belegt werden oder die Ware verlieren (Einziehung).
Quellen: Finanzministerium, Zollverwaltung des Finanzministeriums und Steuerportal des Finanzministeriums (siehe Quellenangaben am Ende des Artikels)
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-12 (Erläuterungen zu 6 Einfuhren pro Halbjahr, zur Abfrage der Anzahl und zum Zollwert nach den Aufklärungsmaterialien und dem Gesetzeswortlaut des Finanzministeriums (Taiwan) aktualisiert)
Abgabenfreigrenze von NT$2 000
Bei eingeführten Waren mit einem Zollwert von höchstens NT$2 000 fallen weder Zoll noch Waren- oder Umsatzsteuer an (ausgenommen Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen). Maßgeblich ist nicht nur der angegebene Warenpreis, sondern die Summe aus „Warenpreis + internationalen Versandkosten (einschließlich Lade-, Entlade- und Umschlagskosten) + Versicherungskosten“ (Artikel 29 des Zollgesetzes) – genau das wird häufig übersehen.
Häufiger Irrtum
Ein Warenpreis von NT$1 850 scheint zunächst unter der Freigrenze zu liegen. Werden jedoch internationale Versandkosten von NT$250 hinzugerechnet, beträgt der Zollwert NT$2 100 und liegt damit über der Freigrenze. Es fallen somit Zoll und 5% Umsatzsteuer an. Berücksichtigen Sie bei der Schätzung der Einfuhrabgaben immer auch die Versandkosten.
Wie zählen die 6 abgabenfreien Einfuhren pro Halbjahr? (oft übersehen)
Hinweis für häufige Onlinekäufer
Bei Expresssendungen und regulären Einfuhren zählt derselbe Steuerpflichtige, bei Postpaketen derselbe Empfänger: Wurden innerhalb eines Halbjahres (erstes Halbjahr 1/1–6/30, zweites Halbjahr 7/1–12/31) mehr als 6 Sendungen unter der Befreiungsregel für geringwertige Waren abgefertigt, gilt die Befreiung ab der 7. Sendung nicht mehr, und auch eine einzelne Sendung unter NT$2,000 wird besteuert. Die Anzahl der Einfuhren richtet sich nach dem in der Anmeldung angegebenen Einfuhrdatum und wird jedes Jahr am 1/1 und 7/1 neu berechnet (Rechtsgrundlage: Art. 49 des Zollgesetzes Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, wonach das Finanzministerium (Taiwan) die Feststellung trifft; für Postpakete siehe außerdem Art. 12 der Verordnung über die Zollabfertigung bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen).
Wer oft Kleinigkeiten bestellt, überschreitet die Anzahl leicht unbemerkt. Sie können Sendungen zusammenfassen und so die Zahl der Einfuhren verringern (die Paketkonsolidierung spart ohnehin Versandkosten und hilft, die Anzahl im Griff zu behalten). Nach einem Bericht der Liberty Times vom 26. August 2020 unter Berufung auf Statistiken der Zollverwaltung hatten zwischen dem 1. Juli und dem 23. August 2020 bereits 126 000 Personen die Obergrenze von 6 abgabenfreien Paketen mit geringem Wert erreicht (Daten von 2020, nicht der aktuelle Stand).
HowBridge-Messdaten: Wie oft lässt derselbe Anmelder innerhalb eines Halbjahres über uns verzollen?
Nach den Verzollungsdaten von HowBridge vom 2026-07-01 bis 2026-09-30 (Beginn des Halbjahres bis Stichtag der Statistik) haben von 169 Anmeldern (insgesamt 547 Haus-Konnossemente von See-Express) 59.8% nur 1 Mal verzollt; der Median liegt bei 1 Mal. 9.5% haben bereits 6 Mal erreicht, davon 6.5% mehr als 6 Mal – wenn die ersten 6 Einfuhren unter die Befreiung für geringwertige Waren fielen, gilt ab der siebten keine Befreiung mehr.
- Nur 1 Verzollung: 59.8% (101 Anmelder)
- 2 bis 5 Verzollungen: 30.8%
- Genau 6 Verzollungen: 3.0%
- 7 oder mehr Verzollungen: 6.5% (11 Anmelder)
- 90% der Anmelder liegen bei höchstens 5 Verzollungen
Berechnungsgrundlage: Die Zahl der Verzollungen ist die Anzahl der Haus-Konnossemente von See-Express, die ein und derselbe Anmelder (Personalausweisnummer bzw. Unternehmensnummer) über HowBridge verzollt hat, zugeordnet nach dem vom Single Window für Zoll, Häfen und Handel gemeldeten Datum der Erfassung der Anmeldung beim Zoll; gezählt wird jede Verzollung, unabhängig davon, ob die Befreiung galt, und Einfuhren über andere Anbieter oder per Post sind nicht enthalten – wie viele Einfuhren Ihnen noch bleiben, entnehmen Sie bitte der Abfrage im Single Window. Testkonten und Haus-Konnossemente, die mehreren Anmeldern zugeordnet werden, sind ausgeschlossen; das zweite Halbjahr ist noch nicht zu Ende, die Anteile ändern sich daher mit den Einfuhren bis Jahresende. Stichprobe von 169 Anmeldern, Prüfdatum 2026-10-12, monatlich neu berechnet.
Wie oft pro Jahr kann man die Freigrenze bei Auslandskäufen nutzen?
Die abgabenfreien Einfuhren bei Auslandskäufen werden pro Halbjahr gezählt, nicht als Jahreskontingent: Januar–Juni und Juli–Dezember sind je ein Halbjahr, und dieselbe Person kann in jedem Halbjahr höchstens 6-mal unter der Befreiungsregel für geringwertige Waren bis NT$2,000 abgefertigt werden; ab der 7. Sendung wird besteuert. Am 1. Januar und am 1. Juli beginnt die Zählung neu, nicht genutzte Einfuhren aus dem ersten Halbjahr werden nicht ins zweite übertragen.
Die amtliche Aufklärung nennt ausdrücklich nur „6 pro Halbjahr“, ein Jahreskontingent ist nicht vorgesehen; bei Planungen über die Halbjahresgrenze hinweg gelten die beiden Neuberechnungszeitpunkte 1/1 und 7/1. Wer gezählt wird, hängt vom Versandweg ab: Bei Postpaketen zählt nach Art. 12 der Verordnung über die Zollabfertigung bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen „derselbe Empfänger“, bei Expresssendungen und regulären Einfuhren „derselbe Steuerpflichtige“ (Art. 49 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 des Zollgesetzes; Steuerportal des Finanzministeriums (Taiwan), „Hinweise zum Online-Kauf von Waren aus dem Ausland“). Hat dieselbe Person sowohl Postpakete als auch Expresssendungen eingeführt, sind beide getrennt zu prüfen.
Wie wird der Zoll nach mehr als 6 Einfuhren berechnet?
Ab der 7. Einfuhr im Halbjahr gilt die Befreiung bis NT$2,000 nicht mehr, es wird nach den allgemeinen Einfuhrregeln besteuert: Die Umsatzsteuer beträgt fest 5%; der Zoll wird nach dem Satz der 11-stelligen Zolltarifnummer der Ware berechnet (bei Waren mit einem Satz von 0% fällt nur die Umsatzsteuer von 5% an); bei steuerpflichtigen Waren kommt die Warensteuer hinzu; die Handelsförderungsgebühr beträgt 0.04% und wird nicht erhoben, wenn sie NT$100 nicht übersteigt. Beispiel (angenommen): Zollwert NT$1,500, Zollsatz 0%, keine warensteuerpflichtige Position, dann beträgt die Umsatzsteuer NT$75.
So wird nach mehr als 6 Einfuhren gerechnet: die wichtigsten Zahlen (direkt zitierbar)
| Fall | Zollwert | Ergebnis | Grundlage |
|---|---|---|---|
| 3. Einfuhr im Halbjahr | NT$1,800 (Fracht inbegriffen) | Abgabenfrei | Nicht über NT$2,000, nicht mehr als 6 Einfuhren |
| 3. Einfuhr im Halbjahr | Warenpreis NT$1,850 + Fracht NT$250 = NT$2,100 | Zoll + 5% Umsatzsteuer | Der Zollwert schließt die Fracht ein und liegt über der Schwelle |
| 7. Einfuhr im Halbjahr | NT$1,500 (angenommen: Zollsatz 0%, keine warensteuerpflichtige Position) | Zoll 0, Umsatzsteuer NT$75 | Mehr als 6 Einfuhren, Befreiung für geringwertige Waren gilt nicht |
| Handelsförderungsgebühr | Zollwert × 0.04% | Nicht erhoben, wenn der Betrag NT$100 nicht übersteigt | Bekanntmachung Nr. 11350200210 des Wirtschaftsministeriums vom 2. Februar 2024 (Anhang Nr. 8); zum Satz siehe die Zollverwaltung, „Welche Abgaben fallen bei der Einfuhr von Waren an?“ |
| 1. Einfuhr nach dem 1/1 bzw. 7/1 | — | Die Zählung beginnt neu | Aufklärung der Zollverwaltung des Finanzministeriums, vom 2024-10-01 (maßgeblich ist das in der Anmeldung angegebene Einfuhrdatum, Neuberechnung am 1/1 und 7/1) |
Die Beträge NT$1,500, NT$1,800 sowie Warenpreis NT$1,850 + Fracht NT$250 in der Tabelle sind reine Rechenbeispiele und nicht die tatsächlichen Frachtkosten von HowBridge; der tatsächliche Zollsatz hängt von der Zolltarifnummer der Ware ab und lässt sich vorab mit der intelligenten Zolltarifsuche ermitteln. Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist „Zollwert + Zoll + Warensteuer“; bei Waren mit einem Zollsatz über 0% fällt die Umsatzsteuer deshalb entsprechend höher aus.
Wie viele abgabenfreie Einfuhren sind pro Halbjahr noch übrig?
Melden Sie sich im Single Window für Zoll, Häfen und Handel an (Zertifikat für natürliche Personen oder Unternehmenszertifikat erforderlich) und rufen Sie unter „Abfertigungsdienste (Zertifikat erforderlich) / Zertifikatsabfertigung / Zertifikatsabfrage“ die „Abfrage der Daten zur Einfuhrhäufigkeit (GB377)“ auf: Dort sehen Sie, wie viele Einfuhren des laufenden Zeitraums unter der Befreiungsregel für geringwertige Waren abgefertigt wurden, und können ausrechnen, wie viele noch übrig sind (höchstens 6 je Halbjahr). Seit dem 1. Juli 2020 bietet die Zollverwaltung diese Abfrage im Single Window an; Abfragepfad und Vorgangscode stehen in der Pressemitteilung der Zollverwaltung vom 2020-08-25: „Der Zoll bietet eine Abfrage zur Einfuhrhäufigkeit an; Importeure sollten sie nutzen“ (siehe auch Liberty Times, 2020-08-26, mit Bezug auf die Zollverwaltung). Auch die Aufklärung des taiwanischen Finanzministeriums vom 2024-10-01 nennt ausdrücklich, dass die Bevölkerung im Single Window das Kontingent an Einfuhren mit Befreiung für geringwertige Waren abfragen kann. Bei Fragen zur Bedienung hilft das Servicecenter des Single Window unter 0800-299-889 oder (02)2550-6409. Wer vor der Bestellung nachsieht, erlebt keine Überraschung erst bei der siebten Einfuhr. Bei persönlich eingeführten Expresssendungen mit vereinfachter Anmeldung und Online-Vollmacht per Echtnamen-Authentifizierung muss seit dem 1. März 2026 zusätzlich in EZ WAY die vorherige Bestätigung der Vollmacht abgeschlossen werden; wie Sie nach einer Besteuerung den Nachweis über die gezahlten Abgaben erhalten, steht in der Erläuterung zum Zollbescheid.
💡 Praktischer Tipp: Wenn Sie sich der Obergrenze nähern, lassen Sie mehrere Kleinbestellungen zu einer Sendung zusammenfassen. So sparen Sie internationale Versandkosten und verbrauchen nur eine abgabenfreie Einfuhr.
Über der Freigrenze: Wie werden Zoll und Umsatzsteuer berechnet?
Der Zollsatz der einzelnen Waren hängt von der 11-stelligen Nummer des Zolltarifs ab; maßgeblich ist das Ergebnis der Zolltarifsuche. Waren mit einem Zollsatz von 0% sind zollfrei, aber wer die Befreiung verliert, zahlt dennoch 5% Umsatzsteuer. Mit der intelligenten Zolltarifsuche ermitteln Sie zur Ware die Zolltarifnummer und den Satz, und mit dem Einfuhrabgabenrechner schätzen Sie die gesamten Einstandskosten direkt. Die Formeln für die einzelnen Abgaben finden Sie bei der Zollverwaltung des Finanzministeriums, unter „Welche Abgaben fallen bei der Einfuhr von Waren an?“. He Yixing, Branchenberater des Taipei Importers & Exporters Association, weist in seinem Beitrag zur Zollpraxis im „Trade Magazine“ Nr. 408 (Juni 2025) darauf hin, dass Taiwan wie die meisten Länder weltweit den CIF-Wert als Bemessungsgrundlage verwendet; nach seinem Rechenbeispiel wird zuerst der Zoll, dann die Warensteuer und zuletzt die Umsatzsteuer berechnet, wobei die Bemessungsgrundlage Stufe für Stufe wächst und man nicht jeweils einzeln den Warenpreis multiplizieren darf.
Wie wird der Zollwert bestimmt? Was passiert bei zu niedriger Anmeldung?
Der Zollwert richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Transaktionspreis und schließt die Fracht bis zum Einfuhrhafen, die Lade-, Entlade- und Umschlagskosten sowie die Versicherung ein (Art. 29 des Zollgesetzes). Hat der Zoll begründete Zweifel an der Echtheit der Transaktionsunterlagen und kann der Steuerpflichtige sie auch nach seiner Erläuterung nicht ausräumen, kann der Zoll den angemeldeten Preis verwerfen und den Wert nacheinander nach gleichen Waren (Art. 31), ähnlichen Waren (Art. 32), dem Inlandsverkaufspreis (Art. 33) und dem errechneten Wert (Art. 34) festsetzen und erst zuletzt mit den angemessenen Methoden nach Art. 35; die Reihenfolge von Inlandsverkaufspreismethode und Wertberechnungsmethode kann auf Antrag des Steuerpflichtigen getauscht werden (Art. 33). Die falsche Angabe des Warenwerts fällt unter Art. 37 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels Abs. 1 Nr. 2: „je nach Schwere des Falls eine Geldbuße bis zum Fünffachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben oder die Einziehung der Waren bzw. zusätzlich die Einziehung der Waren“; betroffen ist, wer Waren zur Einfuhr anmeldet, und das gilt auch für private Online-Käufe. Bitte melden Sie wahrheitsgemäß an und bewahren Sie Bestell- und Zahlungsnachweise auf. Eine Masterarbeit des Statistischen Instituts der National Taipei University aus dem Jahr 2012 zeigt mit einer K-Means-Clusteranalyse empirisch, dass der Zollwert gleicher Einfuhrwaren nicht eins zu eins nach Herkunftsland festgelegt werden muss, sondern Waren mit ähnlichen Eigenschaften gruppiert werden und einen durchschnittlichen Stückpreis teilen können; sie zeigt auch, dass in der Praxis meist nach Art. 35 festgesetzt wird.
Neue Besteuerungsregeln für grenzüberschreitenden E-Commerce
Grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen (ausländische E-Commerce-Anbieter, die elektronische Dienstleistungen an natürliche Personen in Taiwan verkaufen) unterliegen seit dem 1. Mai 2017 (2017-05-01) der Umsatzsteuer. Nach den „Regeln zur Erhebung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen“ müssen ausländische E-Commerce-Unternehmen mit einem Jahresumsatz über der vom Finanzministerium festgelegten Schwelle gemäß Art. 28-1 des Umsatzsteuergesetzes und den Vorschriften zur steuerlichen Registrierung eine steuerliche Registrierung vornehmen und Umsatzsteuer abführen.
Hinweis: Diese Regelung betrifft die Besteuerung der Anbieter. Für Privatverbraucher sind weiterhin vor allem die Abgabenfreigrenze bei der Einfuhr, die Beschränkung auf 6 Sendungen pro Halbjahr und die korrekte Anmeldung maßgeblich.
Was Sie beachten sollten
6 richtige Grundsätze
- Für die Befreiung zählt der Zollwert:Einschließlich Versand und Versicherung – nicht nur der ausgewiesene Warenpreis.
- Anzahl im Blick behalten:Die „6 Mal pro Halbjahr“ zählen die Freigaben „unter der Befreiungsregel“. Die verbleibende Anzahl lässt sich vorab im Single Window für Zoll, Häfen und Handel abfragen.
- Aufteilen macht nicht abgabenfrei:Bei Expresssendungen gelten „derselbe Absender, derselbe Flug (bzw. dieselbe Fahrt), derselbe Empfänger“ als eine Sendung und dürfen vom Dienstleister nicht getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen); bei Postpaketen wird der Zollwert von mindestens zwei Stücken „desselben Absenders, am selben Ankunftstag, an denselben Empfänger“ zusammengerechnet (Art. 11 der Verordnung über die Zollabfertigung bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen). Werden die Stücke an verschiedenen Tagen oder mit verschiedenen Flügen verschickt, werden sie zwar nicht zusammengerechnet, aber jede Sendung zählt für die 6 pro Halbjahr.
- Wer die Abgaben zahlt:Übersteigt der Zollwert eines Postpakets NT$2,000, stellt der Zoll eine Zahlungsbescheinigung für Einfuhrabgaben bei Kleinpostpaketen aus, die die Post bei der Zustellung einzieht; bei Expresssendungen meldet der Expressdienstleister die Ware im Namen des Warenbesitzers an, zahlt die Abgaben und fordert sie dann von Ihnen ein (Art. 10 der Postpaket-Verordnung, Art. 18 der Verordnung über Luftexpresssendungen).
- Wahrheitsgemäß anmelden:Melden Sie keinen zu niedrigen Wert an – der Zoll kann den Wert festsetzen, und Falschangaben werden bestraft.
- Abgaben vorher schätzen:Schätzen Sie die Abgaben mit der intelligenten Zolltarifsuche oder dem Rechner vorab, um bei der Ankunft keine Überraschung zu erleben.
Begriffsdefinitionen
- Zollwert
- Die Bemessungsgrundlage für die Verzollung: Warenpreis + internationale Fracht (einschließlich Lade-, Entlade- und Umschlagskosten) + Versicherung (Art. 29 des Zollgesetzes); die Freigrenze von NT$2,000 bei Auslandskäufen wird anhand des Zollwerts beurteilt.
- Beschränkung auf 6 abgabenfreie Einfuhren pro Halbjahr
- Wird derselbe Steuerpflichtige (bei Postpaketen derselbe Empfänger) innerhalb eines Halbjahres (1/1–6/30, 7/1–12/31) mehr als 6-mal unter der Befreiungsregel abgefertigt, gilt die Befreiung für geringwertige Waren ab der 7. Sendung nicht mehr; die Zählung beginnt am 1/1 und 7/1 neu.
- Abfrage zur Einfuhrhäufigkeit (GB377)
- Abfrage im Single Window für Zoll, Häfen und Handel unter „Abfertigungsdienste (Zertifikat erforderlich) / Zertifikatsabfertigung / Zertifikatsabfrage“ mit dem Vorgangscode GB377. Die Anmeldung erfordert ein Zertifikat für natürliche Personen oder ein Unternehmenszertifikat; abgefragt werden kann, wie viele Einfuhren des laufenden Zeitraums unter der Befreiungsregel für geringwertige Waren abgefertigt wurden (Pressemitteilung der Zollverwaltung des Finanzministeriums vom 2020-08-25).
- Handelsförderungsgebühr
- Vom Zoll miterhobene Einfuhrgebühr, berechnet mit 0.04% des Zollwerts; beträgt der zu zahlende Betrag nicht mehr als NT$100, wird sie nicht erhoben.
- Zusammenrechnung derselben Sendung
- Expresssendungen: Waren, die derselbe Absender mit demselben Flug (bzw. derselben Fahrt) an denselben Empfänger sendet, gelten als eine Sendung und dürfen vom Dienstleister nicht getrennt angemeldet werden (Art. 14 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen). Postpakete: Gehen mindestens zwei Stücke desselben Absenders am selben Ankunftstag an denselben Empfänger, wird der Zollwert zusammengerechnet (Art. 11 der Verordnung über die Zollabfertigung bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen).
Weitere Begriffe zu Sammelfracht und Zollanmeldung finden Sie im Glossar zur grenzüberschreitenden Sammelfracht und Zollanmeldung (Definitionen zu Zolltarif, Zollabfertigung und EZ WAY); den vollständigen Einfuhrablauf und die Erläuterungen zu den Abgaben finden Sie im vollständigen Leitfaden zur Zollabfertigung bei der Einfuhr nach Taiwan.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Artikel
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