Fallen bei Onlinekäufen im Ausland Einfuhrabgaben an? Freigrenze, 6 Sendungen pro Halbjahr und Umsatzsteuer
- Abgabenfreigrenze: Bei einem Zollwert (Warenpreis + internationale Versandkosten + Versicherung) ≤ NT$2,000 fallen weder Zoll noch Waren- oder Umsatzsteuer an (ausgenommen Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen).
- 6 Sendungen pro Halbjahr: Führt derselbe Empfänger innerhalb eines Halbjahres (1/1–6/30, 7/1–12/31) mehr als 6 Einfuhren durch, kann die Zollbehörde die Abgabenbefreiung ab der 7. Sendung verweigern – selbst wenn der Wert der einzelnen Sendung unter NT$2,000 liegt.
- Berechnung bei Überschreitung: Zoll = Zollwert × Zollsatz; Umsatzsteuer = (Zollwert + Zoll + Warensteuer usw.) × 5%.
- Selbst abfragen: Seit 2020/7/1 bietet das Customs-Port-Trade Single Window einen Abfragedienst für häufige Einfuhren an, über den Sie Ihre verbleibenden abgabenfreien Einfuhren prüfen können.
- Entscheidend ist eine korrekte Anmeldung. Bei falschen oder offensichtlich zu niedrigen Angaben kann die Zollbehörde den Wert gemäß den Vorschriften festsetzen; Falschangaben können gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Zollschmuggels (海關緝私條例) verstoßen.
Quellen: Finanzministerium, Zollverwaltung des Finanzministeriums und Steuerportal des Finanzministeriums (siehe Quellenangaben am Ende des Artikels)
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-29 (Freigrenzen und Rechtsgrundlagen überprüft)
Abgabenfreigrenze von NT$2,000
Bei eingeführten Waren mit einem Zollwert von höchstens NT$2,000 fallen weder Zoll noch Waren- oder Umsatzsteuer an (ausgenommen Tabak und Alkohol sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen). Maßgeblich ist nicht nur der angegebene Warenpreis, sondern die Summe aus „Warenpreis + internationalen Versandkosten + Versicherungskosten“ – genau das wird häufig übersehen.
Häufiger Irrtum
Ein Warenpreis von NT$1,850 scheint zunächst unter der Freigrenze zu liegen. Werden jedoch internationale Versandkosten von NT$250 hinzugerechnet, beträgt der Zollwert NT$2,100 und liegt damit über der Freigrenze. Es fallen somit Zoll und 5% Umsatzsteuer an. Berücksichtigen Sie bei der Schätzung der Einfuhrabgaben immer auch die Versandkosten.
Beschränkung auf 6 Sendungen pro Halbjahr
Hinweis für häufige Onlinekäufer
Für geringwertige Post- oder Expresssendungen, die derselbe Empfänger zum persönlichen Gebrauch einführt, gilt eine Obergrenze von 6 Einfuhren pro Halbjahr (erstes Halbjahr: 1/1–6/30; zweites Halbjahr: 7/1–12/31). Bei mehr als 6 Einfuhren kann die Zollbehörde die Abgabenbefreiung ab der 7. Sendung verweigern – selbst wenn der Wert der einzelnen Sendung unter NT$2,000 liegt. Die Zählung beginnt jedes Jahr am 1/1 und 7/1 von Neuem.
Wer häufig Kleinigkeiten bestellt, kann die Obergrenze unbemerkt überschreiten. Durch das Zusammenfassen mehrerer Bestellungen in einer Sendung lässt sich die Zahl der Einfuhren reduzieren. Eine solche Paketkonsolidierung spart meist auch Versandkosten und erleichtert die Kontrolle der verfügbaren Einfuhren.
Wie viele Einfuhren sind noch verfügbar?
Seit dem 1 July 2020 bietet die Zollbehörde auf der Website des Customs-Port-Trade Single Window einen Abfragedienst für häufige Einfuhren an. Dort können Sie prüfen, wie viele abgabenfreie Einfuhren Ihnen im laufenden Halbjahr noch zur Verfügung stehen. Pro Halbjahr sind höchstens 6 vorgesehen. Eine Abfrage vor der Bestellung verhindert unangenehme Überraschungen bei der 7. Sendung.
💡 Praktischer Tipp: Wenn Sie sich der Obergrenze nähern, lassen Sie mehrere Kleinbestellungen zu einer Sendung zusammenfassen. So sparen Sie internationale Versandkosten und verbrauchen nur eine abgabenfreie Einfuhr.
Berechnung bei Überschreitung der Freigrenze
Der Zollsatz hängt von der jeweiligen Ware ab und liegt bei den meisten Konsumgütern zwischen 0–10%. Über die intelligente Zolltarifsuche können Sie anhand der Ware die Zolltarifnummer und den Zollsatz ermitteln. Mit dem Einfuhrabgabenrechner lässt sich außerdem der gesamte Einstandspreis direkt schätzen.
Ermittlung des Zollwerts: nicht zu niedrig anmelden
Der Zollwert basiert grundsätzlich auf dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Transaktionspreis zuzüglich Versand- und Versicherungskosten. Bei falschen oder offensichtlich zu niedrigen Angaben kann die Zollbehörde den Zollwert gemäß den Vorschriften festsetzen. Falschangaben zu Preis oder Menge können gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Zollschmuggels verstoßen und zur Einziehung der Waren sowie zu Geldbußen führen. Melden Sie den Wert daher korrekt an und bewahren Sie Bestell- und Zahlungsnachweise auf.
Neue Besteuerungsregeln für grenzüberschreitenden E-Commerce
Auf grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen, die ausländische E-Commerce-Anbieter an Privatpersonen in Taiwan verkaufen, wird seit dem 1 May 2017 Umsatzsteuer erhoben. Nach den Regelungen zur Erhebung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen (跨境電子勞務交易課徵營業稅規範) müssen ausländische E-Commerce-Anbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als NT$600,000 gemäß Article 28-1 of the Value-Added and Non-Value-Added Business Tax Act (營業稅法第 28 條之 1) und den Vorschriften zur steuerlichen Registrierung eine steuerliche Registrierung vornehmen und Umsatzsteuer entrichten. Seit 1 January 2020 müssen sie außerdem Cloud-Rechnungen ausstellen.
Hinweis: Diese Regelung betrifft die Besteuerung der Anbieter. Für Privatverbraucher sind weiterhin vor allem die Abgabenfreigrenze bei der Einfuhr, die Beschränkung auf 6 Sendungen pro Halbjahr und die korrekte Anmeldung maßgeblich.
Was Sie beachten sollten
4 wichtige Grundsätze
- Der Zollwert ist entscheidend:Er umfasst Versand- und Versicherungskosten, nicht nur den angegebenen Warenpreis.
- Anzahl der Einfuhren kontrollieren:Pro Halbjahr sind 6 Einfuhren vorgesehen. Prüfen Sie die verbleibende Anzahl über das Customs-Port-Trade Single Window und fassen Sie häufige Bestellungen gegebenenfalls zu einer Sendung zusammen.
- Wert korrekt anmelden:Melden Sie keinen zu niedrigen Wert an. Die Zollbehörde kann den Wert selbst festsetzen und Falschangaben ahnden.
- Abgaben vorab schätzen:Nutzen Sie die intelligente Zolltarifsuche oder den Einfuhrabgabenrechner, damit die Kosten bei der Zustellung keine Überraschung sind.
Häufig gestellte Fragen
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