Schmuckimport nach Taiwan: 0% Zoll, CITES-Kontrolle und Zollwert-Ermittlung im Überblick

HowBridge bietet derzeit ausschließlich den Sammelversand von China (Konsolidierungslager in Shenzhen) nach Taiwan an; Linien in die USA, nach Hongkong, Europa oder Japan sind noch nicht eröffnet, es gibt keine nutzbare Lageradresse im Ausland, und es wird ebenfalls kein Transportversicherungsservice (Wertversicherung), kein Einkaufsservice und kein Ersteigern im Auftrag angeboten. Die auf dieser Seite genannten ausländischen Händler und Marken dienen ausschließlich als allgemeine Marktreferenz — tragen Sie die Empfängeradresse eines ausländischen Shops keinesfalls als Lageradresse dieser Website ein.

📅 Letzte Aktualisierung: 2026-09-04 · ✍️ Redaktion HowBridge · 🛡️ Zollsätze und Einfuhrbestimmungen Punkt für Punkt anhand der Zolltarif-Datenbank dieser Website geprüft

Schnellantwort in 30 Sekunden
  • 🔴 Der Schmuckzoll beträgt 0%, nicht 5% oder 10%: Die Zolltarif-Datenbank dieser Website zeigt, dass im Kapitel 71 (echte oder Zuchtperlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus, Modeschmuck) bei allen 81 Positionen der Zollsatz der ersten Spalte durchweg 0% beträgt — Diamanten, Perlen, Rubine und Saphire, Jade, Goldschmuck, Silberschmuck, vergoldeter Schmuck und Modeschmuck ausnahmslos.
  • Tatsächlich fällig wird die Einfuhrumsatzsteuer von 5%: Bei einem Zollsatz von 0% besteht die Einfuhrabgabe nur noch aus 5% Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert (zuzüglich 0,04% Außenhandelsförderabgabe).
  • Bei Feingold-Erzeugnissen entfällt sogar die Einfuhrumsatzsteuer: Barren, Blöcke, Bleche, Münzen, Drähte und Körner aus Feingold sowie Feingoldschmuck sind umsatzsteuerbefreit; K-Gold, Silberschmuck und vergoldeter Schmuck gelten jedoch nicht als Feingold — der Zollsatz bleibt bei 0%, aber die Einfuhrumsatzsteuer von 5% wird trotzdem erhoben. Näheres auf der Themenseite zur Einfuhrsteuer auf Goldschmuck.
  • Auch laborgezüchtete Diamanten sind zollfrei: Laborgezüchtete Diamanten fallen unter Position 7104 des Zolltarifs (synthetische oder rekonstituierte Edelsteine), nicht unter Position 7102 für natürliche Diamanten, doch der Zollsatz der ersten Spalte beträgt ebenfalls 0%.
  • 🔴 Die Freigrenze ist eine Schwelle, keine Freimenge: Bei einem Zollwert ≤ NT$2,000 entfallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vollständig; wird dieser Betrag überschritten, wird der gesamte Zollwert besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
  • Aufwendig ist die Wertangabe, nicht der Steuersatz: Da Schmuck einen hohen Stückwert hat, verlangt der Zoll bei der Ermittlung des Zollwerts häufig Kaufbelege; vollständige Originalrechnungen und Gutachten vorzuhalten ist weitaus wichtiger, als ein paar Prozentpunkte zu sparen.

Vergleich der elf Schmuck-Steuersätze (mit anklickbaren Zolltarifnummern)

Die Einfuhrabgaben bemessen sich nach dem Zollwert (CIF = Warenwert + internationale Fracht + Versicherung): Zoll = Zollwert × Zollsatz; Einfuhrumsatzsteuer = (Zollwert + Zoll) × 5%. Der Zollsatz in Kapitel 71 liegt durchgehend bei 0%, sodass nur noch 5% Einfuhrumsatzsteuer anfallen — bei Feingold-Erzeugnissen entfallen selbst diese 5%.

WareZolltarifnummerZoll (1. Spalte)Einfuhrumsatzsteuer
Natürliche Perlen, bearbeitet oder nicht7101.10.00.00-20%5%
Zuchtperlen, bearbeitet7101.22.00.00-80%5%
Nicht industrielle Diamanten, bearbeitet, jedoch nicht gefasst (lose Diamanten)7102.39.00.00-80%5%
Nicht industrielle synthetische Diamanten, bearbeitet (laborgezüchtete Diamanten)7104.91.20.00-70%5%
Rubine, Saphire und Smaragde, sonstige bearbeitet7103.91.00.00-20%5%
Andere Edel- und Schmucksteine, sonstige bearbeitet (Jade, Jaspis, Opal usw.)7103.99.00.90-50%5%
Gold in Barren oder Blöcken, nicht für Währungszwecke7108.12.10.00-10%befreit (Feingold)
Silberschmuck und Zubehör dazu (925er Silber)7113.11.00.00-70%5%
Anderer Schmuck aus Edelmetall und Zubehör dazu (Goldschmuck, K-Gold, Platin)7113.19.00.00-90%Feingold befreit / K-Gold 5%
Schmuck aus unedlem Metall mit Edelmetallauflage (vergoldet, dubliert)7113.20.00.00-60%5%
Anderer Modeschmuck aus unedlem Metall7117.19.00.00-50%5%

Zolltarifnummern und Sätze in obiger Tabelle stammen aus der mit der Zollverwaltung des Finanzministeriums synchronisierten Zolltarif-Datenbank dieser Website; der letztlich anwendbare Satz wird vom Zoll festgesetzt. Ein Klick auf die Zolltarifnummer zeigt den vollständigen Satz und die Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Position. Kapitel 71 umfasst insgesamt 81 Positionen; mit Ausnahme einer Position in 7112 (Abfälle von Edelmetallen) mit 6,5% liegt der Zollsatz der ersten Spalte bei allen übrigen bei 0%.

0% Zoll: Wo die Kosten tatsächlich liegen

Die alte Fassung dieser Seite sowie viele Artikel im Internet bezifferten den Schmuckzoll mit „5% bis 10%" und rechneten auf dieser Grundlage Kostenbeispiele. Bei tatsächlicher Prüfung des Zolltarifs liegt der Satz der ersten Spalte in Kapitel 71 durchweg bei 0% — diese Kostenposition existiert schlicht nicht. Was tatsächlich zusätzliche Kosten verursachen kann, steht nachfolgend.

Kurz gesagt: Beim Schmuckimport lohnt sich Aufwand für den „Wertnachweis" und die „Versandfähigkeit", nicht für die Frage „wie viel Prozent Zoll".

CITES-Abkommen und nicht einführbarer Schmuck

Zunächst ein verbreitetes Missverständnis klären: CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) regelt den internationalen Handel mit „wild lebenden Tier- und Pflanzenarten"; mineralische Edelsteine fallen ihrer Struktur nach überhaupt nicht in seinen Anwendungsbereich. Die tatsächliche Rechtsgrundlage auf taiwanesischer Seite ist das Wildtierschutzgesetz — lebende Wildtiere sowie Erzeugnisse aus geschützten Wildtierarten dürfen ohne Zustimmung der zuständigen zentralen Behörde nicht ein- oder ausgeführt werden (Artikel 24 Absatz 1).

❌ Schmuck aus tierischem Material: Vor der Einfuhr unbedingt prüfen
  • Elfenbein: Taiwan verbietet seit dem 1. Januar 2020 den Handel mit Elfenbein und Elfenbeinerzeugnissen vollständig (Artikel 33-3 der Durchführungsverordnung zum Wildtierschutzgesetz); auch Bestandsverkaufsgenehmigungen sind gleichzeitig erloschen. Elfenbeinsiegel, -schnitzereien und -armreifen unterliegen der Beschränkung selbst dann, wenn sie als Kunsthandwerk oder Antiquität ausgeführt sind.
  • Nashornhorn: Erzeugnis einer geschützten Wildtierart; darf ohne Zustimmung nicht eingeführt werden.
  • Echte Karettschildkröte (Schildpatt): In Anhang I von CITES gelistet (Verbot des kommerziellen internationalen Handels), in Taiwan zudem als Art der Stufe I mit unmittelbarer Aussterbegefährdung eingestuft. Häufige Formen sind Schmuckstücke und Brillenfassungen aus Schildpatt.
  • Riesenmuschel (Tridacna): Die gesamte Familie Tridacnidae ist in Anhang II von CITES gelistet. Anhang II bedeutet, dass für den Handel eine vom Ausfuhrstaat ausgestellte Genehmigung erforderlich ist, kein generelles Handelsverbot — ohne Genehmigung ist eine Einfuhr jedoch nicht möglich.

🔴 Beim Strafmaß genau auf die Tathandlung achten: Die Ein- oder Ausfuhr von Erzeugnissen geschützter Wildtierarten ohne Zustimmung der zuständigen zentralen Behörde kann nach Artikel 40 Nr. 1 des Wildtierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, wahlweise verbunden mit einer Geldstrafe von NT$300,000 bis NT$1,500,000, geahndet werden. Besonders zu beachten ist, dass diese Nummer keine „Verkaufsabsicht" voraussetzt (das ist Voraussetzung der Nr. 2 desselben Artikels betreffend Verkauf, Auslage und Ausstellung); „ich trage es nur selbst" stellt also keinen Befreiungsgrund dar. Zudem sind die Zuständigkeiten unterschiedlich verteilt: Für Landarten ist die Behörde für Forstwirtschaft und Naturschutz des Landwirtschaftsministeriums zuständig, für Meeresarten die Behörde für Meeresschutz des Ozeanrats, und die Ein-/Ausfuhrgenehmigungen nach dem Washingtoner Abkommen werden vom Büro für Außenhandel des Wirtschaftsministeriums ausgestellt.

GIA/HRD/IGI-Zertifikate richtig lesen

Das Gutachten ist gewissermaßen der Ausweis des Edelsteins und zugleich einer der stärksten Belege für den Zoll bei der Ermittlung des Zollwerts. Nachfolgend die drei international am weitesten anerkannten Labore; dieser Abschnitt beschreibt nur deren Stellung und Anwendungsbereich, ohne Gutachtengebühren aufzuführen — die Gebühren der einzelnen Labore variieren je nach Steingewicht, Leistungsumfang und Einreichungsort, und im Internet kursierende Zahlen sind meist veraltet.

Hinweis: Das Zertifikat bestätigt „die Klassifizierung dieses Steins", nicht „die Angemessenheit des Transaktionspreises". Der Zoll stützt sich bei der Ermittlung des Zollwerts auf die Transaktionsunterlagen; das Zertifikat dient lediglich als Hilfsmittel.

Einfuhr-Kernpunkte für sieben Schmuckkategorien

Im Folgenden Kategorie für Kategorie erläutert. Die Sätze richten sich durchweg nach der Zolltarif-Datenbank dieser Website — der Zollsatz der ersten Spalte beträgt stets 0%; der Unterschied liegt allein bei der Einfuhrumsatzsteuer und bei der Frage der Versandfähigkeit.

1. Diamanten (einschließlich laborgezüchteter Diamanten)

Zoll 0% (loser Diamant 7102.39, laborgezüchteter Diamant 7104.91) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Laborgezüchtete und natürliche Diamanten unterliegen demselben Satz, fallen jedoch unter unterschiedliche Zolltarifpositionen — bei der Anmeldung ist der tatsächliche Sachverhalt anzugeben. Nach Fassung in Ringe oder Ketten fallen sie unter Position 7113, der Zollsatz bleibt ebenfalls bei 0% — die alte Fassung dieser Seite, wonach „die Fassung in einen Ring 5-10% Zoll koste", war falsch. Gutachten und Originalrechnung sollten bereitgehalten werden.

2. Jade

Zoll 0% (7103.99) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Jade ist selbst keine von CITES kontrollierte Art (CITES regelt wild lebende Tiere und Pflanzen; Mineralien wie Jade fallen nicht darunter) — die alte Fassung dieser Seite, wonach Jade CITES-Beschränkungen unterliege, war falsch. Entscheidend ist die Qualität, nicht die Steuer: „A-Ware" ist natürlich und unbehandelt, „B-Ware" wurde säuregebleicht und mit Harz imprägniert, „C-Ware" wurde eingefärbt — die Preisunterschiede sind erheblich, ein internationales Gutachten ist daher unerlässlich.

3. Gold/Platin

Zoll 0%; Feingold-Erzeugnisse sind umsatzsteuerbefreit, Schmuck aus K-Gold-Legierung und aus Platin unterliegt der 5%-Einfuhrumsatzsteuer. Besonders zu beachten: „Währungsgold" (7108.20) ist im Zolltarif mit MW0 gekennzeichnet und als Ware festlandchinesischer Herkunft von der Einfuhr ausgeschlossen — auf der Chinalinie darf es nicht versendet werden; Goldbarren nicht für Währungszwecke (7108.12.10) unterliegen dieser Beschränkung hingegen nicht. Zudem ist beim Mitführen oder Einführen von Gold ab einem bestimmten Wert eine Meldung erforderlich — Einzelheiten auf der Themenseite zur Einfuhrsteuer auf Goldschmuck.

4. Silberschmuck (925er Feinsilber)

Zoll 0% (7113.11) + 5% Einfuhrumsatzsteuer — die alte Fassung dieser Seite, wonach „Silberschmuck 5% Zoll" trage, war falsch. Da Silberschmuck einen niedrigen Stückwert hat, kommt es in der Praxis eher vor, dass der kumulierte Zollwert NT$2,000 übersteigt und dadurch Einfuhrumsatzsteuer fällig wird — nicht der Zoll ist hier das Thema.

5. Perlen (Süßwasser/Meerwasser)

Zoll 0% (natürliche Perle 7101.10, Zuchtperle 7101.22) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Im Handel häufig sind japanische Akoya-Perlen, tahitianische schwarze Perlen und australische Südseeperlen. Natürliche Perlen und Zuchtperlen fallen im Zolltarif unter unterschiedliche Positionen — bei der Anmeldung ist zu unterscheiden; der Preisunterschied zwischen Zucht- und Naturperlen ist erheblich, Herkunfts- und Gutachtenangaben erleichtern die Wertermittlung.

6. Farbedelsteine (Rubin, Saphir, Smaragd, Opal)

Zoll 0% (Rubin, Saphir und Smaragd 7103.91, andere Edel- und Schmucksteine 7103.99) + 5% Einfuhrumsatzsteuer — die alte Fassung dieser Seite mit „0-5%" war ungenau: Die erste Spalte beträgt 0%. Herkunftsmäßig ist Chanthaburi in Thailand das weltweite Handelszentrum für Rubine und Saphire, bei Smaragden steht Kolumbien im Vordergrund, Opale stammen überwiegend aus Australien. Der Wert von Farbedelsteinen hängt stark davon ab, ob sie erhitzt, ölimprägniert usw. wurden; ein Farbedelstein-Bericht von GRS, SSEF oder GIA wird empfohlen.

7. Markenschmuck

Zoll 0% (überwiegend Position 7113) + 5% Einfuhrumsatzsteuer — die alte Fassung dieser Seite mit „5-10%" war falsch. Das eigentliche Risiko bei Markenschmuck liegt nicht im Steuersatz, sondern bei Fälschungen und der Preisermittlung: Kaufbeleg des Fachgeschäfts und Seriennummer stets aufbewahren, der angemeldete Preis muss mit den Unterlagen übereinstimmen.

Die zolltarifliche Einreihung der jeweiligen Ware wird vom Zoll festgestellt; bei Materialmischungen (z. B. Silber mit gefasstem Edelstein, vergoldet mit Diamant) richtet sich die Einreihung nach dem hauptsächlichen Material und der Verarbeitungsart.

Wie der Zoll den Zollwert von Schmuck ermittelt

Die eigentliche Hürde beim Schmuckimport ist nicht der Zollsatz (der Satz der ersten Spalte beträgt 0%), sondern die Fragen „wie viel ist diese Sendung wert" und „besteht eine Meldepflicht". Schmuck gehört zu den Waren mit der größten Preisstreuung überhaupt, und sowohl Zollwertermittlung als auch Meldevorschriften sind strenger als bei gewöhnlichen Waren.

Rechtsgrundlagen: Zollgesetz (Vorschriftencode G0350001), Artikel 29, 31–35; Zollabfertigungsverordnung für Postpakete (G0350072), Artikel 7, 11, 12; Verordnung über die Meldung und Anzeige der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung (G0350065), Artikel 2, 3; Zollschmuggel-Bekämpfungsverordnung (G0350029), Artikel 39-1; Markengesetz (J0070001), Artikel 97; Abfertigungsverordnung für Luftkurierfracht (G0350064), Artikel 17. Die endgültige Entscheidung obliegt stets dem Zoll.

Schmuck im Ausland kaufen: Welcher Weg funktioniert

Zunächst der Umfang des Angebots: HowBridge verfügt derzeit nur über das Konsolidierungslager in Shenzhen und das Betriebslager in Taoyuan und übernimmt ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan; für die USA, Hongkong, Europa und Japan sind keine Linien eröffnet, und es gibt keine ausländische Lageradresse zum Eintragen. Nachfolgend wird getrennt dargestellt, „was diese Website leisten kann" und „was diese Website nicht leisten kann" — bitte tragen Sie die Empfängeradresse eines ausländischen Shops keinesfalls als Lageradresse dieser Website ein.

Schmuck bei chinesischen Online-Händlern kaufen (innerhalb des Leistungsumfangs dieser Website)

Silberschmuck, Modeschmuck und Kristallschmuck von chinesischen Online-Händlern wie Taobao und JD.com können über das Konsolidierungslager dieser Website in Shenzhen nach Taiwan versendet werden, mit 0% Zoll und 5% Einfuhrumsatzsteuer, sobald der Zollwert NT$2,000 übersteigt. Zwei Dinge sind zu beachten: erstens das Fälschungsrisiko bei Markenschmuck, zweitens Währungsgold (7108.20) mit der Kennzeichnung MW0 als Ware festlandchinesischer Herkunft, deren Einfuhr nicht gestattet ist — solche Artikel sollten nicht bestellt werden.

Kauf im Ausland (von dieser Website nicht bedient — eigenständig zu organisieren)

Schmuck, der in den USA, Hongkong, Europa oder Japan gekauft wird, sollte direkt über den internationalen Versand des Verkäufers oder eigenständig über einen dortigen Dienstleister nach Taiwan versendet werden; diese Website kann für diese Regionen keine Empfängeradressen bereitstellen. Bei der Wahl des Transportunternehmens sollten die Höchstgrenze des angegebenen Werts und die Entschädigungsbedingungen direkt beim Transportunternehmen erfragt werden — diese Website bietet keinen Wertversicherungsservice und kann keine Versicherung im Namen des Kunden abschließen.

Für alle Wege gleichermaßen benötigte Unterlagen

Unabhängig vom gewählten Weg sollten Originalrechnung, Gutachten und Zahlungsnachweis stets aufbewahrt werden. Schmuck ist die Warenkategorie, bei der der Zoll bei der Zollwertermittlung am häufigsten Nachreichungen verlangt; vollständige Unterlagen sind weit wichtiger als das Studium der Steuersätze. Bei der Einfuhr per Kurierdienst ist zudem eine Identitätsauthentifizierung erforderlich.

Bei jedem Angebot, das „Schmuckimport zum Pauschalpreis inklusive aller Steuern" oder „garantierte Freigabe ohne Beschau" verspricht, ist erhöhte Vorsicht geboten — den Zollwert setzt der Zoll fest, niemand kann das Ergebnis der Wertermittlung im Voraus garantieren.

Häufig gestellte Fragen zum Schmuckimport

F1. Wie viel Steuern fallen bei der Einfuhr von Schmuck nach Taiwan tatsächlich an?
0% Zoll, 5% Einfuhrumsatzsteuer. Bei allen 81 Positionen des Kapitels 71 (Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus, Modeschmuck) beträgt der Zollsatz der ersten Spalte durchweg 0%, gleich ob Diamanten, Perlen, Farbedelsteine, Jade, Goldschmuck, Silberschmuck, vergoldeter Schmuck oder Modeschmuck. Übersteigt der Zollwert (Warenwert + internationale Fracht + Versicherung) NT$2,000, werden 5% Einfuhrumsatzsteuer fällig, hinzu kommt eine Außenhandelsförderabgabe von 0,04%. Feingold-Erzeugnisse (Barren, Blöcke, Bleche, Münzen, Feingoldschmuck) sind sogar von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, doch K-Gold, Silberschmuck und vergoldeter Schmuck gelten nicht als Feingold und unterliegen weiterhin 5%.
F2. Ist Goldschmuck aus Hongkong wirklich günstiger als in Taiwan?
Die Einfuhrabgabenlast auf taiwanesischer Seite ist tatsächlich sehr niedrig, die Zahlen müssen jedoch richtig eingeordnet werden. Feingold: 0% Einfuhrzoll in Taiwan, zudem umsatzsteuerbefreit — die alte Fassung dieser Seite mit „Sammelversand nach Taiwan kostet 5% Einfuhrsteuer + 5% Umsatzsteuer ≈ 10%" war falsch; diese 10% existieren schlicht nicht. Hongkong selbst erhebt keine Verkaufs- oder Umsatzsteuer, sodass der Preisunterschied hauptsächlich vom internationalen Goldpreis, den Arbeitskosten und dem Wechselkurs herrührt, nicht von der taiwanesischen Steuer. Achten sollte man stattdessen auf die Meldepflicht: Gold mit einem Gesamtwert von über umgerechnet USD 20,000 muss beim Zoll angemeldet werden, egal ob persönlich mitgeführt oder per Kurier/Post versendet. Zudem hat HowBridge kein Lager in Hongkong und keine Hongkong-Linie eröffnet — der Versand nach einem Kauf dort muss eigenständig organisiert werden. Ausführlicher auf der Themenseite zur Einfuhrsteuer auf Goldschmuck.
F3. Kann Jade versendet werden? Wird es von CITES blockiert?
Ja, es kann versendet werden, und Jade ist keine von CITES kontrollierte Art. CITES regelt den internationalen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen; Jade ist ein Mineral und fällt seiner Natur nach nicht unter das Abkommen — die alte Fassung dieser Seite, wonach birmanisches Jade durch CITES-Anhang III beschränkt sei, war falsch. Der Einfuhrzoll für Jade beträgt 0% (Position 7103.99) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Vorsicht ist bei der Qualität geboten, nicht bei den Vorschriften: „A-Ware" ist natürlich und unbehandelt, „B-Ware" wurde säuregebleicht und mit Harz imprägniert, „C-Ware" wurde eingefärbt — die Preisunterschiede zwischen den drei sind erheblich; ein internationales Gutachten sollte stets verlangt und der Kaufbeleg aufbewahrt werden, um die Zollwertermittlung zu erleichtern.
F4. Kann eine Kette aus roter Koralle nach Taiwan zurückgeschickt werden?
Ein generelles Embargo für rote Koralle gibt es nicht — es kommt auf Art und Dokumente an. Die alte Fassung dieser Seite schrieb, „Mittelmeer-Edelkoralle (Corallium rubrum) sei in CITES-Anhang III gelistet und in Taiwan embargiert", was nicht zutrifft: Die Mittelmeer-Edelkoralle ist in keinem CITES-Anhang gelistet; am 1. Juli 2008 wurden 4 Arten pazifischer Edelkorallen in Anhang III aufgenommen, und Anhang III verlangt einen vom Ausfuhrstaat ausgestellten Herkunftsnachweis, kein Handelsverbot. Taiwan selbst ist ein legales Quotenanbaugebiet für Edelkorallen, verwaltet nach dem Fischereigesetz (Verordnung zur Regelung der Korallenfischerei als Nebenerwerb von Fischereifahrzeugen). Praktischer Rat: Art und Ausfuhrdokumente beim Verkäufer bestätigen lassen; ohne vollständige Unterlagen nicht kaufen.
F5. Gibt es beim Zoll einen Unterschied zwischen laborgezüchteten und natürlichen Diamanten?
Beim Steuersatz gibt es keinen Unterschied, beide unterliegen 0% Zoll + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Die Zolltarif-Datenbank dieser Website zeigt, dass „nicht industrielle synthetische Diamanten, bearbeitet" (7104.91.20.00-7) mit 0% in der ersten Spalte gelistet sind, ebenso wie natürliche lose Diamanten (7102.39.00.00-8). Beide fallen im Zolltarif unter unterschiedliche Positionen, bei der Anmeldung ist die Warenbezeichnung wahrheitsgemäß anzugeben; die endgültige zutreffende Einreihung im Einzelfall bestimmt der Zoll, bei höheren Beträgen kann vorab eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der Zollverwaltung beantragt werden. Qualitativ besitzen laborgezüchtete und natürliche Diamanten dieselben physikalischen und chemischen Eigenschaften und sind mit bloßem Auge oder üblichen gemmologischen Tests nicht zu unterscheiden; der Unterschied liegt in Entstehung und Seltenheit. Labore wie GIA kennzeichnen laborgezüchtete Diamanten im Bericht ausdrücklich als „Laboratory-Grown".
F6. Muss hochwertiger Schmuck nach Taiwan gesondert angemeldet werden?
Möglicherweise ja, und diese Regel ist vielen unbekannt. Nach der Verordnung über die Meldung und Anzeige der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung sind Gold mit einem Gesamtwert von über umgerechnet USD 20,000 (Artikel 3 Absatz 1 Nr. 4) oder Diamanten, Edelsteine und Platin mit einem Gesamtwert von über umgerechnet NT$500,000, die über den Zweck des Eigengebrauchs hinausgehen (Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 Nr. 5), beim Zoll anzumelden. Entscheidend ist Artikel 3 Absatz 2, wonach ausdrücklich auch der Frachtversand, Kurier- oder Postversand meldepflichtig ist — nicht nur die persönliche Mitführung durch Reisende. Zu beachten: Voraussetzung nach Artikel 2 ist „über den Zweck des Eigengebrauchs hinausgehend"; rein privat genutzte Diamanten und Edelsteine fallen nicht unter diese Bestimmung, ob es sich jedoch um Eigengebrauch handelt, entscheidet der Zoll im Einzelfall — vollständige Unterlagen sind daher die sicherste Vorgehensweise.
F7. Was passiert, wenn versehentlich gefälschter Markenschmuck gekauft wird?
Die strafrechtliche Verantwortung hängt von der Verkaufsabsicht ab, die verwaltungsrechtliche Einziehung kennt jedoch keine Ausnahme für den Eigengebrauch. Artikel 97 des Markengesetzes bestraft die Einfuhr „mit Verkaufsabsicht"; rein privater Gebrauch begründet diese strafrechtliche Verantwortung nicht. Artikel 39-1 der Zollschmuggel-Bekämpfungsverordnung bestimmt jedoch, dass die Einfuhr von Waren, die — ohne echte Parallelimporte zu sein — Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzen, mit einer Geldbuße bis zum Dreifachen des Warenwerts und zusätzlich mit der Einziehung der Ware geahndet werden kann — der Gesetzestext selbst sieht keine Ausnahme für den Eigengebrauch vor. Anders gesagt: Eigengebrauch führt möglicherweise nicht zu strafrechtlicher Verantwortung, die Ware wird aber trotzdem eingezogen. Am praktischsten ist der Kauf im offiziellen Fachgeschäft oder über autorisierte Vertriebswege sowie die Aufbewahrung von Kaufbeleg und Seriennummer.

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✅ Wir bieten

  • Grenzüberschreitenden Sammelversand (Seefracht / See-Express / Luftfracht)
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  • Ausstellung amtlicher Rechnungen (rein für Sammelversandleistungen)
  • Kundenservice in 14 Sprachen + Unterstützung bei der EZ WAY-Identitätsprüfung

❌ Wir bieten nicht

  • Zahlungen in RMB oder Fremdwährung in Ihrem Namen (nach § 29 des taiwanesischen Bankgesetzes dürfen nur Banken Geldwechsel- und Überweisungsgeschäfte betreiben)
  • Bestellung und Bezahlung im Ausland in Ihrem Namen (bitte nutzen Sie Ihre eigenen Zahlungswege)
  • Vorstreckung von Geldern oder Kreditkartenzahlungen in Ihrem Namen
Rechtmäßige Wege für grenzüberschreitende Zahlungen:
① Alipay mit Identitätsprüfung über den Taiwan Compatriot Permit ② Auslandsüberweisung via Wise oder WorldFirst ③ RMB-Konto bei der E.SUN Bank oder der CTBC Bank ④ Manche Verkäufer akzeptieren die direkte Zahlung mit VISA- oder Mastercard-Kreditkarten
Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16