Schmuckimport nach Taiwan: 0% Zoll, CITES-Kontrolle und Zollwert-Ermittlung im Überblick
HowBridge bietet derzeit ausschließlich den Sammelversand von China (Konsolidierungslager in Shenzhen) nach Taiwan an; Linien in die USA, nach Hongkong, Europa oder Japan sind noch nicht eröffnet, es gibt keine nutzbare Lageradresse im Ausland, und es wird ebenfalls kein Transportversicherungsservice (Wertversicherung), kein Einkaufsservice und kein Ersteigern im Auftrag angeboten. Die auf dieser Seite genannten ausländischen Händler und Marken dienen ausschließlich als allgemeine Marktreferenz — tragen Sie die Empfängeradresse eines ausländischen Shops keinesfalls als Lageradresse dieser Website ein.
📅 Letzte Aktualisierung: 2026-09-04 · ✍️ Redaktion HowBridge · 🛡️ Zollsätze und Einfuhrbestimmungen Punkt für Punkt anhand der Zolltarif-Datenbank dieser Website geprüft
- 🔴 Der Schmuckzoll beträgt 0%, nicht 5% oder 10%: Die Zolltarif-Datenbank dieser Website zeigt, dass im Kapitel 71 (echte oder Zuchtperlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus, Modeschmuck) bei allen 81 Positionen der Zollsatz der ersten Spalte durchweg 0% beträgt — Diamanten, Perlen, Rubine und Saphire, Jade, Goldschmuck, Silberschmuck, vergoldeter Schmuck und Modeschmuck ausnahmslos.
- Tatsächlich fällig wird die Einfuhrumsatzsteuer von 5%: Bei einem Zollsatz von 0% besteht die Einfuhrabgabe nur noch aus 5% Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert (zuzüglich 0,04% Außenhandelsförderabgabe).
- Bei Feingold-Erzeugnissen entfällt sogar die Einfuhrumsatzsteuer: Barren, Blöcke, Bleche, Münzen, Drähte und Körner aus Feingold sowie Feingoldschmuck sind umsatzsteuerbefreit; K-Gold, Silberschmuck und vergoldeter Schmuck gelten jedoch nicht als Feingold — der Zollsatz bleibt bei 0%, aber die Einfuhrumsatzsteuer von 5% wird trotzdem erhoben. Näheres auf der Themenseite zur Einfuhrsteuer auf Goldschmuck.
- Auch laborgezüchtete Diamanten sind zollfrei: Laborgezüchtete Diamanten fallen unter Position 7104 des Zolltarifs (synthetische oder rekonstituierte Edelsteine), nicht unter Position 7102 für natürliche Diamanten, doch der Zollsatz der ersten Spalte beträgt ebenfalls 0%.
- 🔴 Die Freigrenze ist eine Schwelle, keine Freimenge: Bei einem Zollwert ≤ NT$2,000 entfallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vollständig; wird dieser Betrag überschritten, wird der gesamte Zollwert besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
- Aufwendig ist die Wertangabe, nicht der Steuersatz: Da Schmuck einen hohen Stückwert hat, verlangt der Zoll bei der Ermittlung des Zollwerts häufig Kaufbelege; vollständige Originalrechnungen und Gutachten vorzuhalten ist weitaus wichtiger, als ein paar Prozentpunkte zu sparen.
Vergleich der elf Schmuck-Steuersätze (mit anklickbaren Zolltarifnummern)
Die Einfuhrabgaben bemessen sich nach dem Zollwert (CIF = Warenwert + internationale Fracht + Versicherung): Zoll = Zollwert × Zollsatz; Einfuhrumsatzsteuer = (Zollwert + Zoll) × 5%. Der Zollsatz in Kapitel 71 liegt durchgehend bei 0%, sodass nur noch 5% Einfuhrumsatzsteuer anfallen — bei Feingold-Erzeugnissen entfallen selbst diese 5%.
| Ware | Zolltarifnummer | Zoll (1. Spalte) | Einfuhrumsatzsteuer |
|---|---|---|---|
| Natürliche Perlen, bearbeitet oder nicht | 7101.10.00.00-2 | 0% | 5% |
| Zuchtperlen, bearbeitet | 7101.22.00.00-8 | 0% | 5% |
| Nicht industrielle Diamanten, bearbeitet, jedoch nicht gefasst (lose Diamanten) | 7102.39.00.00-8 | 0% | 5% |
| Nicht industrielle synthetische Diamanten, bearbeitet (laborgezüchtete Diamanten) | 7104.91.20.00-7 | 0% | 5% |
| Rubine, Saphire und Smaragde, sonstige bearbeitet | 7103.91.00.00-2 | 0% | 5% |
| Andere Edel- und Schmucksteine, sonstige bearbeitet (Jade, Jaspis, Opal usw.) | 7103.99.00.90-5 | 0% | 5% |
| Gold in Barren oder Blöcken, nicht für Währungszwecke | 7108.12.10.00-1 | 0% | befreit (Feingold) |
| Silberschmuck und Zubehör dazu (925er Silber) | 7113.11.00.00-7 | 0% | 5% |
| Anderer Schmuck aus Edelmetall und Zubehör dazu (Goldschmuck, K-Gold, Platin) | 7113.19.00.00-9 | 0% | Feingold befreit / K-Gold 5% |
| Schmuck aus unedlem Metall mit Edelmetallauflage (vergoldet, dubliert) | 7113.20.00.00-6 | 0% | 5% |
| Anderer Modeschmuck aus unedlem Metall | 7117.19.00.00-5 | 0% | 5% |
Zolltarifnummern und Sätze in obiger Tabelle stammen aus der mit der Zollverwaltung des Finanzministeriums synchronisierten Zolltarif-Datenbank dieser Website; der letztlich anwendbare Satz wird vom Zoll festgesetzt. Ein Klick auf die Zolltarifnummer zeigt den vollständigen Satz und die Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Position. Kapitel 71 umfasst insgesamt 81 Positionen; mit Ausnahme einer Position in 7112 (Abfälle von Edelmetallen) mit 6,5% liegt der Zollsatz der ersten Spalte bei allen übrigen bei 0%.
0% Zoll: Wo die Kosten tatsächlich liegen
Die alte Fassung dieser Seite sowie viele Artikel im Internet bezifferten den Schmuckzoll mit „5% bis 10%" und rechneten auf dieser Grundlage Kostenbeispiele. Bei tatsächlicher Prüfung des Zolltarifs liegt der Satz der ersten Spalte in Kapitel 71 durchweg bei 0% — diese Kostenposition existiert schlicht nicht. Was tatsächlich zusätzliche Kosten verursachen kann, steht nachfolgend.
- 5% Einfuhrumsatzsteuer (außer bei Feingold): fällig, sobald der Zollwert NT$2,000 übersteigt, und zwar auf den gesamten Zollwert, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
- Der Zollwert umfasst die Fracht: Der Zollwert ist der CIF-Wert — neben dem Warenwert müssen internationale Fracht und Versicherung hinzugerechnet werden, nicht nur der gezahlte Kaufpreis.
- 0,04% Außenhandelsförderabgabe: geringer Betrag, aber tatsächlich vorhanden.
- Der vom Zoll ermittelte Wert kann höher liegen als der angemeldete Wert: Schmuck ist eine Ware mit extrem großer Preisstreuung; liegt der angemeldete Wert erkennbar zu niedrig, nimmt der Zoll eine eigene Wertermittlung vor — genau das ist die häufigste Kostenüberraschung bei hochwertigem Schmuck.
- Steuerlast und Rückerstattung am Herkunftsort: Der eigentliche Preisunterschied entsteht meist am Herkunftsort (dortige Verbrauchsteuer, mögliche Steuerrückerstattung, Arbeitslohn), nicht bei der Einfuhrabgabe in Taiwan.
Kurz gesagt: Beim Schmuckimport lohnt sich Aufwand für den „Wertnachweis" und die „Versandfähigkeit", nicht für die Frage „wie viel Prozent Zoll".
CITES-Abkommen und nicht einführbarer Schmuck
Zunächst ein verbreitetes Missverständnis klären: CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) regelt den internationalen Handel mit „wild lebenden Tier- und Pflanzenarten"; mineralische Edelsteine fallen ihrer Struktur nach überhaupt nicht in seinen Anwendungsbereich. Die tatsächliche Rechtsgrundlage auf taiwanesischer Seite ist das Wildtierschutzgesetz — lebende Wildtiere sowie Erzeugnisse aus geschützten Wildtierarten dürfen ohne Zustimmung der zuständigen zentralen Behörde nicht ein- oder ausgeführt werden (Artikel 24 Absatz 1).
- Elfenbein: Taiwan verbietet seit dem 1. Januar 2020 den Handel mit Elfenbein und Elfenbeinerzeugnissen vollständig (Artikel 33-3 der Durchführungsverordnung zum Wildtierschutzgesetz); auch Bestandsverkaufsgenehmigungen sind gleichzeitig erloschen. Elfenbeinsiegel, -schnitzereien und -armreifen unterliegen der Beschränkung selbst dann, wenn sie als Kunsthandwerk oder Antiquität ausgeführt sind.
- Nashornhorn: Erzeugnis einer geschützten Wildtierart; darf ohne Zustimmung nicht eingeführt werden.
- Echte Karettschildkröte (Schildpatt): In Anhang I von CITES gelistet (Verbot des kommerziellen internationalen Handels), in Taiwan zudem als Art der Stufe I mit unmittelbarer Aussterbegefährdung eingestuft. Häufige Formen sind Schmuckstücke und Brillenfassungen aus Schildpatt.
- Riesenmuschel (Tridacna): Die gesamte Familie Tridacnidae ist in Anhang II von CITES gelistet. Anhang II bedeutet, dass für den Handel eine vom Ausfuhrstaat ausgestellte Genehmigung erforderlich ist, kein generelles Handelsverbot — ohne Genehmigung ist eine Einfuhr jedoch nicht möglich.
- 🔴 Jade ist keine CITES-Art: CITES regelt wild lebende Tiere und Pflanzen; Jade ist ein Mineral und kann seiner Natur nach in keinem Anhang gelistet sein. Die alte Fassung dieser Seite bezeichnete birmanisches Jade fälschlich als „durch CITES-Anhang III beschränkt". Birmanisches Jade kann in einzelnen Ländern anderen Sanktionen oder Herkunftsregeln unterliegen, das hat jedoch nichts mit CITES zu tun — beides sollte nicht verwechselt werden.
- 🔴 Rote Koralle unterliegt keinem generellen Embargo: Die alte Fassung dieser Seite schrieb „Mittelmeer-Edelkoralle (Corallium rubrum): CITES-Anhang III, in Taiwan embargiert" — tatsächlich ist die Mittelmeer-Edelkoralle in keinem CITES-Anhang gelistet; in Anhang III (in Kraft seit 1. Juli 2008) sind 4 Arten pazifischer Edelkorallen gelistet, und Anhang III verlangt einen Herkunftsnachweis des Ausfuhrstaats, kein Embargo. Taiwan selbst ist ein legales Quotenanbaugebiet für Edelkorallen und wird nach dem Fischereigesetz (Verordnung zur Regelung der Korallenfischerei als Nebenerwerb von Fischereifahrzeugen) verwaltet, nicht nach der Liste geschützter Arten des Wildtierschutzgesetzes.
- Rosenholz- und Ebenholz-Gebetsketten: Die Gattung Dalbergia ist seit 2017 vollständig in CITES-Anhang II gelistet, Pterocarpus santalinus (Rotes Sandelholz, „Zitan") ebenfalls in Anhang II; die CITES-Anmerkung #15 sieht jedoch eine Ausnahme für „Fertigwaren bis 10 kg je Sendung" sowie „fertige Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör" vor, sodass nicht jede fertige Gebetskette eine Genehmigung benötigt. Zudem handelt es sich um Pflanzen, sodass das nur Tiere regelnde Wildtierschutzgesetz nicht anwendbar ist; zuständig für die Einfuhrkontrolle ist das Büro für Außenhandel des Wirtschaftsministeriums.
- Bernstein: Bernstein ist fossiles Harz und fällt nicht unter CITES. Das taiwanesische Kulturgüterschutzgesetz sieht einen Einzelfall-Ausweisungsmechanismus für „Naturdenkmäler" vor (Artikel 3 und 78), doch es ist kein Fall bekannt, in dem Bernstein auf diese Weise ausgewiesen wurde — im Handel üblicher Bernstein unterliegt keiner besonderen Schutzregelung. Die Aussage der alten Fassung, wonach er „teilweise paläontologischen Schutzvorschriften unterliegt", war unzureichend belegt und wurde entfernt.
🔴 Beim Strafmaß genau auf die Tathandlung achten: Die Ein- oder Ausfuhr von Erzeugnissen geschützter Wildtierarten ohne Zustimmung der zuständigen zentralen Behörde kann nach Artikel 40 Nr. 1 des Wildtierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, wahlweise verbunden mit einer Geldstrafe von NT$300,000 bis NT$1,500,000, geahndet werden. Besonders zu beachten ist, dass diese Nummer keine „Verkaufsabsicht" voraussetzt (das ist Voraussetzung der Nr. 2 desselben Artikels betreffend Verkauf, Auslage und Ausstellung); „ich trage es nur selbst" stellt also keinen Befreiungsgrund dar. Zudem sind die Zuständigkeiten unterschiedlich verteilt: Für Landarten ist die Behörde für Forstwirtschaft und Naturschutz des Landwirtschaftsministeriums zuständig, für Meeresarten die Behörde für Meeresschutz des Ozeanrats, und die Ein-/Ausfuhrgenehmigungen nach dem Washingtoner Abkommen werden vom Büro für Außenhandel des Wirtschaftsministeriums ausgestellt.
GIA/HRD/IGI-Zertifikate richtig lesen
Das Gutachten ist gewissermaßen der Ausweis des Edelsteins und zugleich einer der stärksten Belege für den Zoll bei der Ermittlung des Zollwerts. Nachfolgend die drei international am weitesten anerkannten Labore; dieser Abschnitt beschreibt nur deren Stellung und Anwendungsbereich, ohne Gutachtengebühren aufzuführen — die Gebühren der einzelnen Labore variieren je nach Steingewicht, Leistungsumfang und Einreichungsort, und im Internet kursierende Zahlen sind meist veraltet.
- GIA (Gemological Institute of America): 1931 in den USA gegründet, Schöpfer des 4C-Klassifizierungssystems; das am breitesten akzeptierte Zertifikat für natürliche Diamanten, Fancy-Diamanten und laborgezüchtete Diamanten — der Bericht weist eindeutig aus, ob es sich um laborgezüchtete Ware handelt.
- HRD (Hoge Raad voor Diamant, Belgischer Diamantenhochrat): 1973 in Antwerpen, Belgien, gegründet; in Europa am weitesten verbreitet, in Europa erworbene Diamanten sind häufig mit diesem Zertifikat versehen.
- IGI (International Gemological Institute): 1975 in Antwerpen, Belgien, gegründet; international anerkannt und bei der Massenbegutachtung von laborgezüchteten Diamanten sowie gefassten Fertigwaren weit verbreitet.
- Weitere: EGL und AGS sind im US-Markt verbreitet; NGTC ist das chinesische Nationale Zentrum für Qualitätsaufsicht und -prüfung von Schmuck und Edelsteinen und in China der Marktstandard. Für Farbedelsteine gibt es zudem Speziallabore wie GRS und SSEF.
- Hochwertige Edelsteine ohne Zertifikat sollten nicht gekauft werden: Ohne Zertifikat lässt sich die Qualität nicht bestätigen, und dem Zoll fehlt bei der Wertermittlung der unmittelbarste Beleg.
Hinweis: Das Zertifikat bestätigt „die Klassifizierung dieses Steins", nicht „die Angemessenheit des Transaktionspreises". Der Zoll stützt sich bei der Ermittlung des Zollwerts auf die Transaktionsunterlagen; das Zertifikat dient lediglich als Hilfsmittel.
Einfuhr-Kernpunkte für sieben Schmuckkategorien
Im Folgenden Kategorie für Kategorie erläutert. Die Sätze richten sich durchweg nach der Zolltarif-Datenbank dieser Website — der Zollsatz der ersten Spalte beträgt stets 0%; der Unterschied liegt allein bei der Einfuhrumsatzsteuer und bei der Frage der Versandfähigkeit.
1. Diamanten (einschließlich laborgezüchteter Diamanten)
Zoll 0% (loser Diamant 7102.39, laborgezüchteter Diamant 7104.91) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Laborgezüchtete und natürliche Diamanten unterliegen demselben Satz, fallen jedoch unter unterschiedliche Zolltarifpositionen — bei der Anmeldung ist der tatsächliche Sachverhalt anzugeben. Nach Fassung in Ringe oder Ketten fallen sie unter Position 7113, der Zollsatz bleibt ebenfalls bei 0% — die alte Fassung dieser Seite, wonach „die Fassung in einen Ring 5-10% Zoll koste", war falsch. Gutachten und Originalrechnung sollten bereitgehalten werden.
2. Jade
Zoll 0% (7103.99) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Jade ist selbst keine von CITES kontrollierte Art (CITES regelt wild lebende Tiere und Pflanzen; Mineralien wie Jade fallen nicht darunter) — die alte Fassung dieser Seite, wonach Jade CITES-Beschränkungen unterliege, war falsch. Entscheidend ist die Qualität, nicht die Steuer: „A-Ware" ist natürlich und unbehandelt, „B-Ware" wurde säuregebleicht und mit Harz imprägniert, „C-Ware" wurde eingefärbt — die Preisunterschiede sind erheblich, ein internationales Gutachten ist daher unerlässlich.
3. Gold/Platin
Zoll 0%; Feingold-Erzeugnisse sind umsatzsteuerbefreit, Schmuck aus K-Gold-Legierung und aus Platin unterliegt der 5%-Einfuhrumsatzsteuer. Besonders zu beachten: „Währungsgold" (7108.20) ist im Zolltarif mit MW0 gekennzeichnet und als Ware festlandchinesischer Herkunft von der Einfuhr ausgeschlossen — auf der Chinalinie darf es nicht versendet werden; Goldbarren nicht für Währungszwecke (7108.12.10) unterliegen dieser Beschränkung hingegen nicht. Zudem ist beim Mitführen oder Einführen von Gold ab einem bestimmten Wert eine Meldung erforderlich — Einzelheiten auf der Themenseite zur Einfuhrsteuer auf Goldschmuck.
4. Silberschmuck (925er Feinsilber)
Zoll 0% (7113.11) + 5% Einfuhrumsatzsteuer — die alte Fassung dieser Seite, wonach „Silberschmuck 5% Zoll" trage, war falsch. Da Silberschmuck einen niedrigen Stückwert hat, kommt es in der Praxis eher vor, dass der kumulierte Zollwert NT$2,000 übersteigt und dadurch Einfuhrumsatzsteuer fällig wird — nicht der Zoll ist hier das Thema.
5. Perlen (Süßwasser/Meerwasser)
Zoll 0% (natürliche Perle 7101.10, Zuchtperle 7101.22) + 5% Einfuhrumsatzsteuer. Im Handel häufig sind japanische Akoya-Perlen, tahitianische schwarze Perlen und australische Südseeperlen. Natürliche Perlen und Zuchtperlen fallen im Zolltarif unter unterschiedliche Positionen — bei der Anmeldung ist zu unterscheiden; der Preisunterschied zwischen Zucht- und Naturperlen ist erheblich, Herkunfts- und Gutachtenangaben erleichtern die Wertermittlung.
6. Farbedelsteine (Rubin, Saphir, Smaragd, Opal)
Zoll 0% (Rubin, Saphir und Smaragd 7103.91, andere Edel- und Schmucksteine 7103.99) + 5% Einfuhrumsatzsteuer — die alte Fassung dieser Seite mit „0-5%" war ungenau: Die erste Spalte beträgt 0%. Herkunftsmäßig ist Chanthaburi in Thailand das weltweite Handelszentrum für Rubine und Saphire, bei Smaragden steht Kolumbien im Vordergrund, Opale stammen überwiegend aus Australien. Der Wert von Farbedelsteinen hängt stark davon ab, ob sie erhitzt, ölimprägniert usw. wurden; ein Farbedelstein-Bericht von GRS, SSEF oder GIA wird empfohlen.
7. Markenschmuck
Zoll 0% (überwiegend Position 7113) + 5% Einfuhrumsatzsteuer — die alte Fassung dieser Seite mit „5-10%" war falsch. Das eigentliche Risiko bei Markenschmuck liegt nicht im Steuersatz, sondern bei Fälschungen und der Preisermittlung: Kaufbeleg des Fachgeschäfts und Seriennummer stets aufbewahren, der angemeldete Preis muss mit den Unterlagen übereinstimmen.
Die zolltarifliche Einreihung der jeweiligen Ware wird vom Zoll festgestellt; bei Materialmischungen (z. B. Silber mit gefasstem Edelstein, vergoldet mit Diamant) richtet sich die Einreihung nach dem hauptsächlichen Material und der Verarbeitungsart.
Wie der Zoll den Zollwert von Schmuck ermittelt
Die eigentliche Hürde beim Schmuckimport ist nicht der Zollsatz (der Satz der ersten Spalte beträgt 0%), sondern die Fragen „wie viel ist diese Sendung wert" und „besteht eine Meldepflicht". Schmuck gehört zu den Waren mit der größten Preisstreuung überhaupt, und sowohl Zollwertermittlung als auch Meldevorschriften sind strenger als bei gewöhnlichen Waren.
- Die Wertermittlung folgt einer gesetzlichen Rangfolge: Nach dem Zollgesetz wird der Zollwert grundsätzlich auf Basis des Transaktionswerts der eingeführten Ware berechnet (Artikel 29); wird der Transaktionswert nicht anerkannt, gilt der Reihe nach der Transaktionswert gleicher Waren (Artikel 31), der Transaktionswert gleichartiger Waren (Artikel 32), der inländische Weiterverkaufspreis (Artikel 33), der errechnete Wert (Artikel 34) und zuletzt eine angemessene Methode (Artikel 35).
- Der Zollwert besteht nicht nur aus dem Warenpreis: Nach Artikel 29 sind Fracht-, Verlade-, Umschlags- und Versicherungskosten sowie Provisionen, Bearbeitungsgebühren, Behälter- und Verpackungskosten sowie vom Käufer gesondert gezahlte Lizenzgebühren u. Ä. in den Zollwert einzurechnen.
- Die Freigrenze ist eine Schwelle, keine Freimenge: Postpakete mit einem Zollwert bis NT$2,000 sind zollfrei (Artikel 7 der Zollabfertigungsverordnung für Postpakete); zwei oder mehr Pakete, die derselbe Absender am selben Tag an denselben Empfänger versendet, sind zusammenzurechnen (Artikel 11); importiert derselbe Empfänger innerhalb eines halben Jahres häufig, kann der Zoll die Zollfreiheit versagen (Artikel 12).
- 🆕 Hochwertiger Schmuck unterliegt zudem einer Meldepflicht nach dem Geldwäschebekämpfungsrecht (in der alten Fassung dieser Seite gar nicht erwähnt): Nach der Verordnung über die Meldung und Anzeige der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung sind Gold mit einem Gesamtwert von über umgerechnet USD 20,000 (Artikel 3 Absatz 1 Nr. 4) oder Diamanten, Edelsteine und Platin mit einem Gesamtwert von über umgerechnet NT$500,000, die über den Zweck des Eigengebrauchs hinausgehen (Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 Nr. 5), beim Zoll anzumelden. Ausdrücklich bestimmt Artikel 3 Absatz 2: Wer per Frachtversand, Kurier oder Post ein- oder ausreist, hat ebenfalls entsprechend zu melden — nicht nur Reisende, die die Ware persönlich mit sich führen.
- Die Abfertigungsart ist keine freie Wahl: C1 bedeutet Freigabe ohne Prüfung und Beschau, C2 Dokumentenprüfung, C3 Warenbeschau; die Entscheidung trifft das computergestützte Risikomanagementsystem des Zolls. Hochpreisiger Schmuck mit auffällig niedrig angemeldetem Wert wird naturgemäß häufiger in C2 oder C3 eingestuft.
- Fälschungen: Die verwaltungsrechtliche Einziehung kennt keine Ausnahme für den Eigengebrauch: Die Einfuhr von Waren, die — ohne echte Parallelimporte zu sein — Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzen, kann nach Artikel 39-1 der Zollschmuggel-Bekämpfungsverordnung mit einer Geldbuße bis zum Dreifachen des Warenwerts und zusätzlich mit der Einziehung der Ware geahndet werden; strafrechtlich setzt Artikel 97 des Markengesetzes die „Verkaufsabsicht" voraus. Anders gesagt: Eigengebrauch begründet nicht diese strafrechtliche Verantwortung, doch für die verwaltungsrechtliche Einziehung gibt es keine Ausnahme für den Eigengebrauch — die Ware wird trotzdem nicht zurückgegeben.
- Für die Einfuhr per Kurierdienst muss vorab eine Vollmacht erteilt werden: Nach Artikel 17 der Abfertigungsverordnung für Luftkurierfracht muss die Zollvollmacht schriftlich, über das gemeinsame Zoll- und Hafenhandelsportal oder über die Plattform zur Identitätsauthentifizierung (EZ WAY) erteilt werden; ohne erteilte Vollmacht kann der Zoll die Abfertigung ablehnen.
Rechtsgrundlagen: Zollgesetz (Vorschriftencode G0350001), Artikel 29, 31–35; Zollabfertigungsverordnung für Postpakete (G0350072), Artikel 7, 11, 12; Verordnung über die Meldung und Anzeige der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung (G0350065), Artikel 2, 3; Zollschmuggel-Bekämpfungsverordnung (G0350029), Artikel 39-1; Markengesetz (J0070001), Artikel 97; Abfertigungsverordnung für Luftkurierfracht (G0350064), Artikel 17. Die endgültige Entscheidung obliegt stets dem Zoll.
Schmuck im Ausland kaufen: Welcher Weg funktioniert
Zunächst der Umfang des Angebots: HowBridge verfügt derzeit nur über das Konsolidierungslager in Shenzhen und das Betriebslager in Taoyuan und übernimmt ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan; für die USA, Hongkong, Europa und Japan sind keine Linien eröffnet, und es gibt keine ausländische Lageradresse zum Eintragen. Nachfolgend wird getrennt dargestellt, „was diese Website leisten kann" und „was diese Website nicht leisten kann" — bitte tragen Sie die Empfängeradresse eines ausländischen Shops keinesfalls als Lageradresse dieser Website ein.
Schmuck bei chinesischen Online-Händlern kaufen (innerhalb des Leistungsumfangs dieser Website)
Silberschmuck, Modeschmuck und Kristallschmuck von chinesischen Online-Händlern wie Taobao und JD.com können über das Konsolidierungslager dieser Website in Shenzhen nach Taiwan versendet werden, mit 0% Zoll und 5% Einfuhrumsatzsteuer, sobald der Zollwert NT$2,000 übersteigt. Zwei Dinge sind zu beachten: erstens das Fälschungsrisiko bei Markenschmuck, zweitens Währungsgold (7108.20) mit der Kennzeichnung MW0 als Ware festlandchinesischer Herkunft, deren Einfuhr nicht gestattet ist — solche Artikel sollten nicht bestellt werden.
Kauf im Ausland (von dieser Website nicht bedient — eigenständig zu organisieren)
Schmuck, der in den USA, Hongkong, Europa oder Japan gekauft wird, sollte direkt über den internationalen Versand des Verkäufers oder eigenständig über einen dortigen Dienstleister nach Taiwan versendet werden; diese Website kann für diese Regionen keine Empfängeradressen bereitstellen. Bei der Wahl des Transportunternehmens sollten die Höchstgrenze des angegebenen Werts und die Entschädigungsbedingungen direkt beim Transportunternehmen erfragt werden — diese Website bietet keinen Wertversicherungsservice und kann keine Versicherung im Namen des Kunden abschließen.
Für alle Wege gleichermaßen benötigte Unterlagen
Unabhängig vom gewählten Weg sollten Originalrechnung, Gutachten und Zahlungsnachweis stets aufbewahrt werden. Schmuck ist die Warenkategorie, bei der der Zoll bei der Zollwertermittlung am häufigsten Nachreichungen verlangt; vollständige Unterlagen sind weit wichtiger als das Studium der Steuersätze. Bei der Einfuhr per Kurierdienst ist zudem eine Identitätsauthentifizierung erforderlich.
Bei jedem Angebot, das „Schmuckimport zum Pauschalpreis inklusive aller Steuern" oder „garantierte Freigabe ohne Beschau" verspricht, ist erhöhte Vorsicht geboten — den Zollwert setzt der Zoll fest, niemand kann das Ergebnis der Wertermittlung im Voraus garantieren.
Häufig gestellte Fragen zum Schmuckimport
Sammelversand von Schmuck aus China — überlassen Sie es HowBridge
Wareneingang im Konsolidierungslager Shenzhen, Fotodokumentation bei Einlagerung, kombinierte Verpackung, Wahl zwischen See- und Luftfracht, kostenlose Nutzung des Werkzeugs zur Abfrage von Zolltarif und Einfuhrbestimmungen. (Diese Website bedient ausschließlich den Versand von China nach Taiwan und bietet weder Auslandslager noch Wertversicherung noch Einkaufsservice.)
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