Arzneimittelgesetz|第 76 條|Lebensmittel- und Arzneimittelverwaltung|Gesetz|In Kraft
第 八 章|衛生福利部 / 食品藥物管理署|v107.01.31
Inkrafttreten: 9999-12-31|Zuletzt geändert: 2026-03-04
本條規定藥物發現重大危害時的處置:經許可製造、輸入之藥物,經發現有重大危害時,中央衛生主管機關除應隨時公告禁止其製造、輸入外,並廢止其藥物許可證;其已製造或輸入者,應限期禁止其輸出、調劑、販賣、供應、運送、寄藏、牙保、轉讓或意圖販賣而陳列,必要時並得沒入銷燬之。已取得輸入許可並不代表該許可不會因後續發現的重大危害而被廢止。
Wenn festgestellt wird, dass ein zur Herstellung oder Einfuhr zugelassenes Arzneimittel eine schwerwiegende Gefahr darstellt, muss die zentrale Gesundheitsbehörde jederzeit ein Verbot seiner Herstellung und Einfuhr ankündigen und seine Arzneimittelzulassung widerrufen; für bereits hergestellte oder importierte Arzneimittel ist eine Frist festzulegen, innerhalb derer Export, Zubereitung, Verkauf, Lieferung, Transport, Lagerung, Vermittlung, Übertragung oder Ausstellung zum Zwecke des Verkaufs verboten ist, und bei Bedarf können sie beschlagnahmt und vernichtet werden.
經許可製造、輸入之藥物,經發現有重大危害時,中央衛生主管機關除應隨時公告禁止其製造、輸入外,並廢止其藥物許可證;其已製造或輸入者,應限期禁止其輸出、調劑、販賣、供應、運送、寄藏、牙保、轉讓或意圖販賣而陳列,必要時並得沒入銷燬之。
依本條,中央衛生主管機關除應隨時公告禁止其製造、輸入外,並廢止其藥物許可證。
依本條後段,其已製造或輸入者,應限期禁止其輸出、調劑、販賣、供應、運送、寄藏、牙保、轉讓或意圖販賣而陳列,必要時並得沒入銷燬之。