Kann man eine Powerbank per Post versenden? Vollständige Vorschriften für den Versand von Lithiumbatterien nach Taiwan
Powerbanks können nicht mit der Post verschickt werden – Chunghwa Post führt Lithiumbatterien als gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter. Sie können jedoch per Spezialfracht-Luftverkehr oder Seefracht-Sammelversand nach Taiwan versandt werden: Nicht in Geräten eingebaute Powerbanks (UN3480) dürfen unabhängig von der Wh-Zahl nicht als Fracht in Passagierflugzeugen befördert werden, sondern ausschließlich in reinen Frachtflugzeugen (Ladezustand SoC ≤ 30%) oder per Seefracht. Die häufig genannte Einteilung in 100Wh/160Wh stammt aus den Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde für „Handgepäck von Fluggästen“. Ab dem 8. April 2026 darf jeder Fluggast unabhängig von der Kapazität höchstens 2 Powerbanks mitführen; ihre Verwendung oder das Aufladen an Bord ist verboten (für 100–160Wh ist zusätzlich die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich; über 160Wh ist die Mitnahme verboten; Powerbanks dürfen grundsätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden). BSMI-Prüfbefreiung für den persönlichen Gebrauch (Produkte der Informationstechnik): Gesamtwert je Zollanmeldung und identischer Spezifikation/Bauart ≤ US$1,000 oder bei Überschreitung höchstens 5 Stück. Für die Tarifnummer 8507.60.00.10-7 gilt allgemein ein Zollsatz von 2,5% (bei Erfüllung der ECFA-Voraussetzungen und entsprechendem Antrag 0%).
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-21 | Quellen: Chunghwa Post „Gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter“ (Artikel 37 der Vorschriften zur Postabwicklung, Weltpostvertrag), IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR), Civil Aeronautics Administration des Verkehrsministeriums (CAA; Vorschriften für das Handgepäck von Reisenden), Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) und Vorschriften zur Befreiung von der Warenprüfung, Gebührensätze des Ministry of Environment für Recycling, Entfernung und Entsorgung von Trockenbatterien sowie Customs Administration, MOF (Einfuhrzolltarif)
Kann man eine Powerbank per Post versenden? Nimmt die Post sie an?
Nein. Chunghwa Post stuft Lithiumbatterien als gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter ein und nimmt sie weder im internationalen noch im inländischen Postverkehr an. Für den Versand nach Taiwan ist eine Spezialluftfracht oder ein Seefracht-Sammelversand erforderlich, bei dem Gefahrgut der Klasse 9 angenommen wird.
Chunghwa Post stuft Lithiumbatterien gemäß Artikel 37 der „Vorschriften zur Postabwicklung“ und dem „Weltpostvertrag“ als gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter ein. Powerbanks und lose Lithiumbatterien dürfen daher nicht als normale Postsendungen aufgegeben werden. Beim grenzüberschreitenden Postexpress-Paket für Geschäftsreisende zwischen Taiwan und Festlandchina sind „Mobiltelefone, Lithiumbatterien, Powerbanks, Tablets, Notebooks und damit verbundene Produkte mit eingebauten Lithiumbatterien“ ausdrücklich vom Versand ausgeschlossen. Auf der betreffenden Seite wird außerdem darauf hingewiesen, dass für die vorschriftswidrige Beförderung gefährlicher Güter per Luftfracht ein Bußgeld von NT$20,000 bis NT$100,000 verhängt werden kann.
| Versandweg | Kann eine Powerbank versendet werden? | Grundlage/Bedingungen |
|---|---|---|
| Internationale/inländische Sendungen mit Chunghwa Post | Wird nicht angenommen | Lithiumbatterien stehen auf der Verbotsliste unter „Sonstige gefährliche Güter“, gemäß Artikel 37 der Vorschriften zur Postabwicklung und dem Weltpostvertrag |
| Grenzüberschreitendes Postexpress-Paket für Geschäftsreisende zwischen Taiwan und Festlandchina | Ausdrücklich verboten | Die Verbotsliste nennt ausdrücklich Mobiltelefone, Lithiumbatterien, Powerbanks, Tablets, Notebooks und Produkte mit eingebauten Lithiumbatterien |
| Sammelversand per Spezialluftfracht | Unter bestimmten Bedingungen möglich | UN3480 darf ausschließlich in reinen Frachtflugzeugen befördert werden (Passagierflugzeuge sind unabhängig von der Wh-Zahl verboten), Ladezustand SoC ≤ 30%; erforderlich sind ein UN38.3-Prüfbericht, eine ordnungsgemäße Verpackung und eine Gefahrguterklärung |
| Seefracht-Sammelversand (Spezialgut) | Unter bestimmten Bedingungen möglich | Gemäß IMDG Code; geeignet für hohe Kapazitäten, große Mengen und lose Batterien, jedoch mit längerer Laufzeit |
| Inländischer Paketdienst in Taiwan | Je nach Anbieter unterschiedlich | Der Inhalt mit Lithiumbatterie muss aktiv angegeben werden; Anforderungen an Kapazität, Verpackung und Deklaration unterscheiden sich je nach Anbieter und müssen vor der Aufgabe bestätigt werden |
Der Unterschied liegt darin, ob ein Gefahrgut-Deklarationsverfahren durchgeführt wird. Das Postsystem ist nicht darauf ausgelegt, Gefahrgut der Klasse 9 für jede einzelne Sendung zu identifizieren und anzumelden, weshalb die gesamte Kategorie ausgeschlossen wird. Spezialluft- und Seefracht verfügen dagegen über vollständige Verfahren für UN38.3-Prüfberichte, Gefahrgutverpackungen, Frachtraumanmeldungen und die Genehmigung durch den Beförderer. Nur dadurch dürfen Lithiumbatterien rechtmäßig in ein Flugzeug oder auf ein Schiff verladen werden. Wer eine Powerbank fälschlich als gewöhnliche Ware deklariert und einer Postsendung beilegt, riskiert neben der Beschlagnahme des Pakets auch das oben genannte Bußgeld.
Wer Batterien nicht für den persönlichen Gebrauch, sondern in gewerblichem Umfang einführt, gilt gemäß Artikel 16 Absatz 5 des „Abfallentsorgungsgesetzes“ als verantwortliches Unternehmen für die Herstellung und Einfuhr von Trockenbatterien und muss eine Gebühr für Recycling, Entfernung und Entsorgung auf Grundlage der beim Zoll angemeldeten Einfuhrmenge entrichten. Nach den vom Ministry of Environment veröffentlichten Sätzen beträgt der Basissatz für wiederaufladbare Lithiumbatterien etwa NT$39 pro Kilogramm, für Lithium-Knopfzellen etwa NT$24 und für nicht wiederaufladbare Lithiumbatterien etwa NT$16.05. Nach der Änderung vom 15. 4. des Jahres 114 kann der Satz für verantwortliche Unternehmen mit einer selbst aufgebauten Recyclingkreislaufkette bei einem Kreislauf innerhalb Taiwans auf NT$5.10 pro Kilogramm sinken, also rund 87% weniger als NT$39; bei einem Kreislauf außerhalb Taiwans beträgt er NT$6.66. Gebühren unterhalb der veröffentlichten Schwellenwerte von höchstens NT$100 beziehungsweise höchstens NT$1,200 pro Jahr sind von der Registrierung und Kontrolle befreit.
Einen Vergleich der Sammelversandarten für verschiedene Produkte mit Batterien wie Bluetooth-Kopfhörer, selbstbalancierende Fahrzeuge und batteriebetriebenes Spielzeug finden Sie außerdem im vollständigen Leitfaden zum Sammelversand von Lithiumbatterieprodukten.
Kann meine Powerbank per Luftfracht versendet werden? So prüfen Sie es
Entscheidend ist, ob Sie die Powerbank „als Reisender im Handgepäck mitnehmen“ oder „per Sammelversand verschicken“: Für das Handgepäck ist die Wh-Zahl maßgeblich (≤100Wh erlaubt, bei 100~160Wh Zustimmung der Fluggesellschaft und höchstens 2 Stück, >160Wh verboten). Beim Sammelversand gilt dagegen unabhängig von der Wh-Zahl, dass ausschließlich ein reines Frachtflugzeug oder Spezial-Seefracht zulässig ist.
✅ Übliche handelsübliche Kapazität (≤ 100Wh, bis etwa 27,000mAh)
Sammelversand möglich
Der Sammelversand ist per Spezialfracht-Luftverkehr (reines Frachtflugzeug, SoC ≤ 30%) oder Seefracht möglich, sofern UN38.3-Nachweis und Gefahrgutanmeldung vorliegen. Reisende dürfen Powerbanks auch im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen (nicht im aufgegebenen Gepäck), doch ab dem 8. April 2026 sind höchstens 2 Powerbanks pro Person erlaubt; zudem dürfen sie an Bord weder verwendet noch aufgeladen werden. Die allermeisten handelsüblichen Powerbanks fallen in diese Kategorie.
⚠️ Hohe Kapazität (> 100Wh)/lose Batterien
Mitnahme eingeschränkt > 160Wh nicht im Handgepäck erlaubt
Handgepäck von Fluggästen: Für 100–160Wh ist die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich; über 160Wh ist die Mitnahme verboten. Daneben gilt eine eigenständige Regel: Unabhängig von der Kapazität sind pro Person höchstens 2 Powerbanks erlaubt (ab dem 8. April 2026) – diese Regel ist von der Beschränkung für 100–160Wh getrennt und darf nicht mit ihr vermischt werden. Sammelversand: Unabhängig von der Wh-Zahl muss der Versand stets als Spezialfracht in einem reinen Frachtflugzeug oder per Seefracht erfolgen; Powerbanks mit hoher Kapazität und lose Batterien (nicht in Geräte eingebaut) werden meist per Seefracht versandt.
Wie berechnet man die Wh einer Powerbank?
Geben Sie Kapazität und Spannung ein, um sofort die Wattstunden (Wh) sowie die entsprechenden Vorschriften für Handgepäck und Sammelversand zu berechnen. Formel: Wh = mAh × V ÷ 1000.
※ Die Berechnung anhand der Nennspannung dient als Richtwert. Maßgeblich sind die auf dem Produkt angegebenen Wh sowie die Vorschriften der Luft- bzw. Seefrachtgesellschaft. Der Transport von Lithiumbatterien muss unter anderem UN38.3 entsprechen.
Wh-Grenzen und Kapazitätstabelle
Berechnet mit 3.7V: 10,000mAh entsprechen etwa 37Wh, 20,000mAh etwa 74Wh und 26,800mAh etwa 99Wh; ab etwa 27,000mAh werden 100Wh überschritten, ab etwa 43,000mAh werden 160Wh überschritten.
| Kapazität der Powerbank (3.7V) | ca. Wh | Handgepäck von Reisenden|Sammelversand |
|---|---|---|
| 10,000mAh | ca. 37Wh | Im Handgepäck erlaubt|Sammelversand als Spezialgut im reinen Frachtflugzeug oder per Seefracht |
| 20,000mAh | ca. 74Wh | Im Handgepäck erlaubt|Sammelversand als Spezialgut im reinen Frachtflugzeug oder per Seefracht |
| 26,800mAh | ca. 99Wh | Im Handgepäck erlaubt (nahe der Grenze von 100Wh)|Sammelversand wie oben |
| ab etwa 27,000mAh | > 100Wh | Im Handgepäck nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft, höchstens 2 Stück|Sammelversand unverändert (reines Frachtflugzeug/Seefracht) |
| ab etwa 43,000mAh | > 160Wh | Mitnahme im Handgepäck verboten|Nur als Spezialgut im reinen Frachtflugzeug oder per Seefracht |
Die Einteilung in 100Wh/160Wh stammt aus den Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde für „Handgepäck von Fluggästen“; sie betrifft Fluggäste, nicht den Fracht- oder Postversand (Powerbanks dürfen grundsätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden). Die Zivilluftfahrtbehörde schreibt außerdem seit dem 8. April 2026 vor, dass jeder Fluggast unabhängig von der Kapazität höchstens 2 Powerbanks mitführen darf; deren Verwendung oder das Aufladen an Bord ist untersagt. Für den Frachtverkehr gilt: Nicht in Geräten eingebaute Powerbanks bzw. lose Batterien (UN3480) dürfen unabhängig von der Wh-Zahl nicht als Fracht in Passagierflugzeugen befördert werden, sondern ausschließlich in reinen Frachtflugzeugen (SoC ≤ 30%) oder per Seefracht. Für in Geräten eingebaute Lithiumbatterien (UN3481) liegt der nach IATA allgemein zulässige Beförderungsbereich bei Batteriezellen ≤ 20Wh und Batteriesätzen ≤ 100Wh. Wh = Kapazität (mAh) × Spannung (V) ÷ 1000; die Nennspannung von Powerbanks beträgt meist 3,7 V.
Sollten Lithiumbatterien per Luft- oder Seefracht versendet werden?
Powerbanks und Elektronikprodukte mit Batterien werden schneller per Spezialluftfracht versendet (reines Frachtflugzeug, SoC ≤ 30%); für hohe Kapazitäten, große Mengen und lose Batterien empfiehlt sich die Seefracht (IMDG Code, vergleichsweise weniger strenge Beschränkungen). Beide dürfen nicht mit gewöhnlichen Paketen vermischt werden.
Lithiumbatterien sind Gefahrgut der Klasse 9 und werden nach Batterietyp eingestuft: lose Batterien (UN3480), in Geräten eingebaute Batterien (UN3481) und zusammen mit Geräten verpackte Batterien (UN3481). Für den Sammelversand sind spezielle Transportwege erforderlich:
| Versandart | Vorschriften | Geeignet für |
|---|---|---|
| Spezialluftfracht | IATA DGR: UN3480 nur in reinen Frachtflugzeugen (Passagierflugzeuge unabhängig von der Wh-Zahl verboten), SoC ≤ 30%, UN38.3-Prüfbericht, ordnungsgemäße Verpackung und Deklaration | Powerbanks und Elektronikprodukte mit Batterien (UN3481); schneller |
| Seefracht | IMDG Code, vergleichsweise weniger streng und für größere Mengen zulässig | Spezialgut mit hoher Kapazität, in großen Mengen oder als lose Batterien |
Produkte mit Lithiumbatterien wie Powerbanks, Bluetooth-Kopfhörer, selbstbalancierende Fahrzeuge und batteriebetriebenes Spielzeug müssen als „Spezialgut/sensible Ware“ transportiert werden und dürfen nicht mit gewöhnlichen Paketen vermischt werden. HowBridge nutzt für Produkte mit Batterien spezielle Transportwege. Bitte geben Sie vor der Bestellung an, dass das Produkt eine Batterie enthält, damit die richtige Versandart organisiert werden kann.
Benötigt die Einfuhr einer Powerbank eine BSMI-Zertifizierung?
Für den Verkauf ist eine Prüfung erforderlich; Einfuhren zum persönlichen Gebrauch können meist davon befreit werden.Die gemeinsame Schwelle für die Befreiung lautet: „Gesamtwert je Zollanmeldung und identischer Spezifikation/Bauart höchstens US$1,000“. Ob bei Überschreitung dieses Betrags weiterhin eine Befreiung möglich ist und welcher Befreiungscode bei der Zollabfertigung anzugeben ist, hängt von der tatsächlichen Produktkategorie ab. Vor der Zollanmeldung sollte dies mit einem Zollagenten oder dem Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) geklärt werden.
Powerbanks werden seit 2014 gemäß dem „Warenprüfungsgesetz“ als vom Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI) des Wirtschaftsministeriums verpflichtend zu prüfende Waren eingestuft. Gewerbliche Anbieter müssen vor dem Verkauf die BSMI-Prüfung bestehen und eine Produktzertifizierungsregistrierung erhalten. Für die Einfuhr zur privaten Nutzung gelten folgende Bedingungen für eine Prüfbefreiung:
Gemäß Artikel 5 der Vorschriften über die Befreiung von der Warenprüfung können nicht zum Verkauf bestimmte Waren für den persönlichen Gebrauch von der Prüfung befreit werden, wenn ihr Gesamtwert je Zollanmeldung und identischer Spezifikation/Bauart höchstens US$1,000 beträgt. Der Wert wird anhand des CIF-Werts berechnet; Waren mit identischer Spezifikation/Bauart in mehreren Zollanmeldungen am selben Einfuhrtag müssen zusammengerechnet werden.
In der BSMI-„Übersicht häufig verwendeter Befreiungscodes für die Zollabfertigung“ sind je nach Produktkategorie unterschiedliche Codes mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufgeführt – beispielsweise CI000000000010 für Produkte der Informationstechnik (≤ US$1,000 oder bei Überschreitung höchstens 5 Stück) und CI000000000002 für Waren, die keiner der besonderen Kategorien zugeordnet sind (≤ US$1,000, ohne Mengenbegrenzung). Obwohl die Prüfnormen für Powerbanks auch die Sicherheitsnorm CNS 14336-1 für informationstechnische Geräte umfassen, richtet sich der anzugebende Code nach der tatsächlichen Produktzuordnung bei der Zollanmeldung. Dies sollte mit einem Zollagenten oder dem BSMI geklärt werden; der Code darf nicht eigenmächtig zugeordnet werden.
Wenn die Voraussetzungen für eine Prüfbefreiung nicht erfüllt sind und keine Genehmigungsunterlagen des Bureau of Standards, Metrology and Inspection vorliegen, ist die Einfuhr nicht nur unmöglich, sondern es können auch gesetzliche Sanktionen drohen. Unternehmen, die die Prüfung nicht abschließen, können mit einer Geldbuße von bis zu NT$2 Millionen belegt werden. Es empfiehlt sich, eine bereits BSMI-zertifizierte Powerbank mit Produktzertifizierungsnummer zu kaufen, da diese auch mehr Sicherheit bietet.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Chunghwa Post stuft Lithiumbatterien gemäß Artikel 37 der „Vorschriften zur Postabwicklung“ und dem „Weltpostvertrag“ als gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter ein. Beim grenzüberschreitenden Postexpress-Paket für Geschäftsreisende zwischen Taiwan und Festlandchina sind Mobiltelefone, Lithiumbatterien, Powerbanks, Tablets, Notebooks und damit verbundene Produkte mit eingebauten Lithiumbatterien ausdrücklich vom Versand ausgeschlossen. Auf der Seite „Gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter“ von Chunghwa Post wird außerdem darauf hingewiesen, dass für die vorschriftswidrige Beförderung gefährlicher Güter per Luftfracht ein Bußgeld von mindestens NT$20,000 und höchstens NT$100,000 verhängt werden kann. Für den Versand nach Taiwan muss stattdessen Spezialluftfracht oder Seefracht-Sammelversand genutzt werden, bei dem Gefahrgut der Klasse 9 angenommen wird.
Chunghwa Post führt Lithiumbatterien auch im Inland als gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter und nimmt entsprechende Sendungen nicht an. Für den inländischen Versand muss ein Paketdienst genutzt werden, der Lithiumbatterien befördert. Bei der Aufgabe ist ausdrücklich anzugeben, dass der Inhalt eine Lithiumbatterie enthält. Da sich die Anforderungen an Kapazität, Verpackung und Deklaration je nach Anbieter unterscheiden, müssen sie unbedingt vor der Aufgabe beim jeweiligen Anbieter bestätigt werden.
Ja, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Powerbanks gelten als nicht in Geräten eingebaute Lithiumbatterien (UN3480). Gemäß ICAO/IATA dürfen sie unabhängig von der Wh-Zahl keinesfalls als Fracht in Passagierflugzeugen befördert werden. Zulässig sind nur reine Frachtflugzeuge (SoC ≤ 30%) oder Seefracht; außerdem sind UN38.3-Unterlagen und eine Gefahrguterklärung erforderlich. Die Einteilung in 100Wh/160Wh gilt für das Handgepäck von Reisenden und ist kein Grenzwert für den Frachttransport.
Wh = Kapazität (mAh) × Spannung (V) ÷ 1000. Die Nennspannung von Powerbanks beträgt meist 3.7V. Beispielsweise entsprechen 10,000mAh etwa 37Wh, 20,000mAh etwa 74Wh und 27,000mAh etwa 100Wh.
Für den Verkauf ist eine BSMI-Prüfung erforderlich. Bei Einfuhren zum persönlichen Gebrauch gilt gemäß Artikel 5 der Vorschriften über die Befreiung von der Warenprüfung: Waren mit identischer Spezifikation/Bauart und einem Gesamtwert von höchstens US$1,000 je Zollanmeldung können von der Prüfung befreit werden; maßgeblich ist der CIF-Wert, wobei mehrere Zollanmeldungen desselben Tages zusammengerechnet werden. Ob bei Überschreitung dieses Betrags weiterhin eine Befreiung möglich ist und welcher Befreiungscode bei der Zollabfertigung anzugeben ist – beispielsweise CI000000000010 für Produkte der Informationstechnik oder CI000000000002 für Waren, die keiner besonderen Kategorie zugeordnet sind –, hängt von der tatsächlichen Produktkategorie ab. Vor der Zollanmeldung sollte dies mit einem Zollagenten oder dem BSMI geklärt werden.
Ja. Produkte mit eingebauten oder beigelegten Lithiumbatterien gelten ebenfalls als Gefahrgut der Klasse 9 (UN3481) und müssen als Spezialgut transportiert werden. Die Beschränkungen sind jedoch weniger streng als bei losen Batterien, sodass die meisten kleinen Elektronikprodukte regulär per Sammelversand befördert werden können.
Powerbanks fallen unter die Tarifnummer 8507.60.00.10-7; der allgemeine Zollsatz beträgt 2,5% (bei Einfuhren aus Festlandchina gilt bei Erfüllung der ECFA-Ursprungsregeln und entsprechendem Antrag ein Satz von 0%). Bei einem Zollwert ≤ NT$2,000 werden weder Zoll noch Umsatzsteuer erhoben. Bei Überschreitung fallen Zoll sowie 5% Umsatzsteuer an; die meisten privaten Käufe liegen innerhalb der Freigrenze.
Für lose Batterien (UN3480) gelten bei der Luftfracht die strengsten Beschränkungen. Die meisten Sammelversanddienste nehmen sie nicht an oder verlangen eine besondere Deklaration. Es empfiehlt sich, stattdessen ein fertiges Produkt mit eingebauter Batterie zu versenden oder einen geeigneten Spezial-Seefrachtweg zu wählen und einen UN38.3-Prüfbericht bereitzuhalten.
Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen
- IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR) – Einstufung von Lithiumbatterien als Klasse 9 (UN3480/UN3481), Beschränkungen für die Beförderung in Passagierflugzeugen und UN38.3-Vorschriften.
- Zivilluftfahrtbehörde des Verkehrsministeriums: „Ab dem 8. April dürfen Fluggäste höchstens 2 Powerbanks mitführen“ (veröffentlicht am 2026-04-02, in Kraft seit 2026-04-08; höchstens 2 Powerbanks pro Person, Verwendung und Aufladen an Bord verboten):caa.gov.tw
- Zivilluftfahrtbehörde des Verkehrsministeriums: „Powerbanks müssen geschützt im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen keinesfalls aufgegeben werden“ (Vorschriften für 100Wh/160Wh im Handgepäck von Fluggästen, 2023-01-11):caa.gov.tw
- Artikel 5 Absatz 1 Nummer 7 der Vorschriften über die Befreiung von der Warenprüfung (Produkte der Informationstechnik: Gesamtwert ≤ US$1,000 oder bei Überschreitung höchstens 5 Stück):law.moj.gov.tw
- BSMI-Übersicht häufig verwendeter Befreiungscodes für die Zollabfertigung (Produkte der Informationstechnik: CI000000000010):bsmi.gov.tw
- Bureau of Standards, Metrology and Inspection (BSMI): „Powerbanks gehören zu den prüfpflichtigen Waren“:bsmi.gov.tw
- Zollverwaltung des Finanzministeriums: „Beim grenzüberschreitenden Onlinekauf von Elektrogeräten unbedingt prüfen, ob diese der Warenprüfung unterliegen“ (Befreiungscode CI000000000010):web.customs.gov.tw
- Chunghwa Post: „Gefährliche, vom Versand ausgeschlossene Güter“ (gemäß Artikel 37 der Postbearbeitungsvorschriften und dem Weltpostvertrag; Lithiumbatterien sind unter „sonstige gefährliche Güter“ aufgeführt):post.gov.tw
- Umweltministerium: „Gebührensätze für Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Trockenbatterien“ (einschließlich der am 2025-04-15 geänderten ermäßigten Gebührensätze für Sekundär-Lithiumbatterien; Rechtsgrundlage: Artikel 16 Absatz 5 des Abfallentsorgungsgesetzes):enews.moenv.gov.tw