Kompletter Leitfaden zu Zollversteigerungen in Taiwan 2026

Kurz gesagt

Bei Zollversteigerungen werden eingezogene Schmuggelware, nicht fristgerecht angemeldete Importwaren und wegen unbezahlter Abgaben verwertete Waren verkauft. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dürfen bieten. Der Mindestpreis beträgt bei abgabenpflichtigen Waren 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben, bei abgabenfreien Waren 40% des Zollwerts oder FOB-Werts. Der Leiter des Zollamts darf den Betrag innerhalb von ±30% anpassen. Laden Sie zunächst von der Website des zuständigen Zollamts die Warenliste, die Tabelle der Bietsicherheiten und die Bieterhinweise herunter. Bringen Sie am Besichtigungstag Ihre Ausweisdokumente mit, hinterlegen Sie die Bietsicherheit und holen Sie den Besichtigungsschein ab. Das Gebot wird anschließend fristgerecht per Einschreiben versandt. Die Gebote werden nur geöffnet, wenn insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, dürfen anwesende Bieter ihre Gebote vor Ort erhöhen – ausschließlich schriftlich beziehungsweise postalisch Bietende können an diesen zusätzlichen Runden nicht teilnehmen. Regelmäßige Versteigerungen finden mindestens einmal alle 2 Monate statt; maßgeblich sind jeweils die aktuellen Warenlisten und Besichtigungstermine der einzelnen Zollämter.

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Redaktion des Sammelversanddienstes HowBridge · Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht

Was ist eine Zollversteigerung und woher stammen die Waren?

Zollversteigerungen werden umgangssprachlich auch Zollauktionen genannt. Der Zoll beschafft die Waren jedoch nicht selbst zum Weiterverkauf. Es gibt insgesamt drei Herkunftskategorien – viele Übersichten nennen nur die ersten beiden und lassen die dritte aus.

KategorieRechtlicher StatusTypische Waren
Beschlagnahmte beziehungsweise eingezogene SchmuggelwareWegen Schmuggels oder vorschriftswidriger Einfuhr nach dem Zollschmuggelbekämpfungsgesetz rechtskräftig vom Zoll eingezogen.Bekleidung, Unterwäsche, POLO-Shirts, Bettwäsche und Bettbezüge, Stoffe, Befestigungsmaterial, Schrauben, Elektrofahrräder, Möbel, Fliesen, Koffer, Handwerkzeuge und ähnliche Waren.
Nicht fristgerecht angemeldete ImportwarenNach der Einfuhr nicht fristgerecht angemeldet und auch nach Erhebung der Säumnisgebühr für volle 20 Tage weiterhin nicht angemeldet; Verwertung durch den Zoll gemäß Artikel 73 Absatz 2 des Zollgesetzes.Elektroroller, intelligente Toiletten, Steinplatten, Spiegel, Aluminiumfolie, Bettwäschegarnituren aus Baumwolle, industrielle Teile und Zubehör sowie ähnliche Waren.
Wegen unbezahlter Abgaben verwertete WarenBereits angemeldet, aber nicht fristgerecht versteuert und auch nach Erhebung des Säumniszuschlags für volle 30 Tage weiterhin unbezahlt; Verwertung gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Zollgesetzes unter entsprechender Anwendung von Artikel 73 Absatz 2.Ähnlich wie nicht fristgerecht angemeldete Waren; die konkreten Artikel hängen vom jeweiligen Fall und Versteigerungstermin ab.

Häufig wird an der falschen Stelle gesucht:

Die Versteigerungsbekanntmachungen auf der zentralen Website der Zollverwaltung betreffen überwiegend ausgesondertes Staatseigentum. Wer als Privatperson nach Schmuggelware oder überfälligen Waren sucht, sollte die eigenen Websites der Zollämter Keelung, Taipei, Taichung und Kaohsiung aufrufen.

Daneben gibt es außerplanmäßige Versteigerungen

Zusätzlich zu den regelmäßigen Versteigerungen darf der Zoll beschlagnahmte Waren, deren Verwertung bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung bekannt gemacht wurde, sowie nach dem Zollgesetz zu verwertende leicht verderbliche frische Pflanzen, Tiere und Lebensmittel mit begrenzter Haltbarkeit in außerplanmäßigen Versteigerungen anbieten. Diese werden an gut sichtbaren Stellen des jeweiligen Zollamts bekannt gemacht; außerdem wird der Wareninhaber über die Kaufmöglichkeit informiert. Wer solche Waren erwerben möchte, muss die Bekanntmachungen der einzelnen Zollämter verfolgen und darf nicht nur auf die alle zwei Monate stattfindenden regelmäßigen Versteigerungen warten.

Wo findet man die Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Kaohsiung? Bekanntmachungen und Listen der einzelnen Zollämter

Die Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Kaohsiung stehen im Bereich „Informationen / Versteigerungsbekanntmachungen“ auf der Website des Zollamts Kaohsiung; die Zollämter Taipeh, Taichung und Keelung haben jeweils gleichnamige Seiten, auf denen Versteigerungsliste, Tabelle der Bietsicherheiten und Bieterhinweise der aktuellen Runde heruntergeladen werden können. Ein weiterer offizieller Kanal ist das staatliche E-Procurement-Portal web.pcc.gov.tw: Bei der Ausschreibungssuche den Behördennamen des Zollamts Kaohsiung der Zollverwaltung eingeben, dann erscheinen die schriftlichen Versteigerungen. Regelmäßige Versteigerungen finden mindestens einmal alle 2 Monate statt und werden eine Woche vor der Angebotsöffnung bekanntgemacht; die Bekanntmachungen auf der zentralen Website der Zollverwaltung betreffen meist ausgemustertes Behördenvermögen.

Zollamt (Hauptzuständigkeitsbereich)Pfad zur BekanntmachungBehördenname im E-Procurement-Portal
Zollamt Kaohsiung (Hafen Kaohsiung, Flughafen Siaogang, Südtaiwan)Startseite → Informationen / Informationsportal → VersteigerungsbekanntmachungenZollamt Kaohsiung der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Kaohsiung der Zollverwaltung des Finanzministeriums)
Zollamt Taipeh (Flughafen Taoyuan, Luftfracht und Express für Taoyuan sowie Taipeh, Neu-Taipeh und Keelung)Startseite → Informationen / Informationsportal → VersteigerungsbekanntmachungenZollamt Taipeh der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Taipeh der Zollverwaltung des Finanzministeriums)
Zollamt Taichung (Hafen Taichung, Flughafen Taichung, Zentraltaiwan)Startseite → Informationen / Informationsportal → VersteigerungsbekanntmachungenZollamt Taichung der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Taichung der Zollverwaltung des Finanzministeriums)
Zollamt Keelung (Hafen Keelung, Hafen Taipeh, Seefracht Nordtaiwan)Startseite → Informationen / Informationsportal → VersteigerungsbekanntmachungenZollamt Keelung der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums)

Was ist die „Zollauktionsliste“? Ist darauf der Mindestpreis zu sehen?

Die offizielle Bezeichnung der Zollauktionsliste lautet „Versteigerungsliste“; sie führt je Gruppe Gruppennummer, Warenbezeichnung, Spezifikation, Menge und Lagerort auf und wird durch die in derselben Runde veröffentlichte Tabelle der Bietsicherheiten ergänzt. Die Liste nennt keinen Mindestpreis – die Mindestpreisliste bleibt bis zur Angebotsöffnung versiegelt; die Liste dient also nur zur Beurteilung des Warenzustands und der Höhe der Bietsicherheit, der Zuschlagspreis lässt sich daraus nicht ableiten.

Beispiel: 1. Versteigerung von Schmuggelware und überfälligen Waren des Zollamts Kaohsiung im Jahr 2026

Laut der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 5. Januar 2026 führte das Zollamt Kaohsiung am 15. Januar 2026 um 14:00 Uhr im Schulungsraum im 5. Stock des Hauptsitzes die erste schriftliche Versteigerung des Jahres durch. Besichtigung war am 9. Januar sowie vom 12. bis 14. Januar jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr, verteilt auf das Schmuggelwarenlager, verschiedene Containerterminals, Diyi Youlian sowie die Sonderzone für Seefracht-Expresssendungen von Wan Hai. Angeboten wurden E-Bikes, Rahmensets für Elektro-Dreiräder (mit Elektromotor), elektrische Warmwasserbereiter, Koffer, Jeans, Poloshirts, Sweatshirts, Socken, bedruckte Spannbettlaken, glasierte Fliesen, feuerfeste Steine, Handwerkzeuge aus Stahl, Sechskantschrauben, Einzeldrahtleitungen und Weißblechdosen; manche Artikel müssen nachträglich gekennzeichnet werden oder eine Zertifizierung des Büros für Normung, Messwesen und Prüfung bestehen. Die Bekanntmachung stellt ausdrücklich fest: „Teilnahme nicht auf Unternehmen oder Privatpersonen beschränkt“; die Bietsicherheit ist per Kassenscheck der Bank of Taiwan, Bankscheck oder bestätigtem Bankscheck zu leisten, bis NT$5 000 auch bar.

Versteigerungen der vier Zollämter 2026: Welche Runde haben Keelung, Taipeh, Taichung und Kaohsiung erreicht? Wie viele fielen aus?

Januar bis September 2026: Die Zollämter Keelung und Kaohsiung haben jeweils bereits die 8. Runde bekanntgemacht (etwa alle 4 Wochen), die Zollämter Taipeh und Taichung jeweils die 5. Runde; in den auf den Websites einsehbaren Bekanntmachungen fielen mindestens 8 Termine aus, weil weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teilnahmen. Das „mindestens einmal alle 2 Monate“ im „Verfahren zur Verwertung von Waren und Beförderungsmitteln durch den Zoll“ ist also nur die gesetzliche Untergrenze; in der Praxis versteigern Keelung und Kaohsiung fast jeden Monat, Ausfälle sind aber nicht selten.

Zollamt2026 bekanntgemachte Runden (Häufigkeit)Ausgefallene Angebotsöffnungen (weniger als 3 Bieter)Beispiel der letzten Runde (Datum, Ort, Frist)
Zollamt Keelung8. Runde (Aktenzeichen Nr. 11509008, bekanntgemacht am 9/16); 6. Runde am 7/22, 7. Runde am 8/19, 8. Runde am 9/16 bekanntgemacht, etwa alle 4 Wochen eine Runde3. Runde (4/30), 6. Runde (7/30) und 7. Runde (8/27) fielen aus, davon im Juli und August zwei Runden in Folge8. Runde: Besichtigung am 9/17, 18, 21, 22, 23 (9:00 bis 11:30 Uhr oder 13:30 bis 16:00 Uhr) im Schmuggelwarenlager des Zollamts sowie in den zugehörigen Containerterminals, Verbundlagern und Zolllagern; Bietsicherheit vom 9/21 bis 23 bei der Stelle für Schmuggelware der Sektion Warenbearbeitung in der Abteilung für Recht und Schmuggelbekämpfung; Gebotsformulare müssen am Tag der Angebotsöffnung bis 13:30 Uhr eingegangen sein; Angebotsöffnung am 9/24 um 14:00 Uhr im Sitzungsraum 2 im 4. Stock des Zollamts, Gangxi Street Nr. 6, Keelung. Angeboten wurden u. a. Fliesen und Steintischplatten, Socken, Spannbettlaken-Sets, E-Bikes, Spannungsstabilisatoren, Schrauben und Muttern, Luftkompressoren, Bücherregale, Kleiderschränke, elektrische Backöfen, Kühlschränke und Reifen
Zollamt Taipeh (Flughafen Taoyuan)5. Runde (bekanntgemacht am 8/28)Drei Runden fielen aus: 2. Runde (bekanntgemacht am 3/12), 4. Runde (bekanntgemacht am 7/9), 5. Runde (Angebotsöffnung ursprünglich am 9/11, Ausfall am 9/10 bekanntgemacht)5. Runde: Besichtigung am 9/7, 8 im Schmuggelwarenlager des Zollamts am Internationalen Flughafen Taoyuan (Hangqin North Road Nr. 25, Bezirk Dayuan, Taoyuan) sowie in den Sonderlagern der Lagerbetreiber für überfällige Waren; Bietsicherheit vom 9/7 bis 9 bei der Abteilung für Recht und Schmuggelbekämpfung im 4. Stock des Abfertigungsgebäudes, Hangqin North Road Nr. 21; Gebotsschluss am 9/11 um 12:30 Uhr (maßgeblich ist der Eingang der Post beim Zollamt); Angebotsöffnung am 9/11 um 14:30 Uhr im Öffnungsraum im 5. Stock des Abfertigungsgebäudes. Angeboten wurden Lederwaren verschiedener Markenhersteller, Kleidung und Seidenschals, Magnetdraht, Motoren, Tragsockel, Verschiedenes usw. (für diese Runde wurde am 9/10 der Ausfall bekanntgemacht; Ablauf und Ort dienen nur als Orientierung für die nächste Runde)
Zollamt Taichung5. Runde (bekanntgemacht am 9/8); Angebotsöffnung der 1. Runde am 1/15, der 2. am 3/19, der 3. am 5/14, der 4. am 7/16, etwa alle 2 Monate eine Runde3. Runde (5/14; gemäß Punkt 8 der Hinweise des Zollamts zur Versteigerung von Waren und Beförderungsmitteln)Nach jeder Angebotsöffnung wird unter „Versteigerungsbekanntmachungen“ die „Ergebnisliste der schriftlichen Versteigerung von Schmuggelware und überfälligen Waren“ veröffentlicht, sodass sich die Ergebnisse der einzelnen Gruppen der letzten Runde nachsehen lassen
Zollamt Kaohsiung8. Runde (bekanntgemacht am 8/27); Angebotsöffnung der 6. Runde am 7/16, der 7. am 8/13, der 8. am 9/10, etwa alle 4 Wochen eine Runde8. Runde (9/10) fiel ausNach jeder Angebotsöffnung wird die „Ergebnisliste der Angebotsöffnung für Schmuggelware, überfällige Waren bzw. schriftliche Gebote“ veröffentlicht; für die Runde vom 9/10 wurde der „Ort für die Zahlung der Bietsicherheit“ am 8/31 in einer gesonderten Bekanntmachung geändert – lesen Sie die Bekanntmachung der jeweiligen Runde unbedingt noch einmal, bevor Sie zur Zahlung der Bietsicherheit aufbrechen

Prüfdatum 2026-09-21; alle Angaben stammen aus Titeln und Texten der Bekanntmachungen im Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ der jeweiligen Zollamt-Websites (Neueste Versteigerungsnachrichten des Zollamts Keelung, Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Taipeh, Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Taichung, Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Kaohsiung); für nicht aufgeführte frühere Termine sind die Websites maßgeblich. Drei praktische Schlussfolgerungen: ① Die Gebotsfristen unterscheiden sich je Zollamt (und sogar je Runde): In Keelung und Kaohsiung müssen Gebote am Tag der Angebotsöffnung bis 13:30 Uhr eingegangen sein, in Taipeh bis 12:30 Uhr am Tag der Angebotsöffnung, in Taichung bei der 5. Runde 2026 bis 9:00 Uhr am Tag der Angebotsöffnung (Öffnung um 10:00 Uhr) – maßgeblich sind stets die Bieterhinweise der jeweiligen Runde; ② für ausgefallene Gruppen wird der Mindestpreis in der nächsten Runde neu bewertet (siehe unten „Mindestpreis, Angebotsöffnung und Nachbieten vor Ort“), Termine nach mehreren Ausfällen in Folge sind daher einen Blick wert; ③ die Teilnehmerschwelle ist ein echtes Hindernis – nehmen an einer Versteigerung insgesamt weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teil, findet die gesamte Angebotsöffnung nicht statt (Punkt 8 der Hinweise zu Versteigerungswaren des Zollamts Keelung, Punkt 9 der Bekanntmachung des Zollamts Kaohsiung); das ist der Hauptgrund für Ausfälle in Folge bei wenig gefragten Runden. Je mehr Bieter, desto höher die Chance auf eine Angebotsöffnung – bitte bieten Sie jedoch jeweils unabhängig.

Wo kauft man im „Zollauktionsmarkt“ „Zollauktionswaren“? Private Geschäfte und offizielle Zollversteigerungen sind zwei verschiedene Dinge

Der Zoll hat keinen ständigen „Auktionsmarkt“ für den Einzelhandel; offiziell gibt es nur die schriftlichen Versteigerungen, die jedes Zollamt rundenweise bekanntmacht. Unter „Zollauktionsmarkt Keelung“ findet man meist private Einzelhandelsgeschäfte, die unter dem Namen „Zollauktionsmarkt“ betrieben werden – etwa den „Dazhong-Zollauktionsmarkt“ in der Wuxun Street Nr. 100, Bezirk Anle, Keelung (laut Website Öffnungszeiten Montag bis Freitag 9:00–18:00, an Wochenenden und Feiertagen 9:00–20:00). Das ist ein privates Geschäft, Waren und Preise legt der Inhaber selbst fest (die Website nennt keine Warenherkunft); es ist kein Versteigerungskanal der Zollverwaltung des Finanzministeriums, und die Mindestpreis- und Bieterregeln dieser Seite gelten dort nicht. Der „Zollauktionsmarkt Taoyuan“ meint eigentlich das für den Flughafen Taoyuan zuständige Zollamt Taipeh (siehe Q13); in Taoyuan gibt es keinen Zollauktionsmarkt für den Einzelhandel.

PunktOffizielle Zollversteigerung (Zollämter Keelung / Taipeh / Taichung / Kaohsiung)Privater „Zollauktionsmarkt“ (Einzelhandel)
VeranstalterDie Zollämter der Zollverwaltung des Finanzministeriums (Abteilung / Sektion für Recht und Schmuggelbekämpfung)Private Betreiber
So kauft manAm Besichtigungstag am Hauptsitz des Zollamts die Bietsicherheit zahlen und den Besichtigungsausweis abholen, nach der Besichtigung schriftlich per Eilzustellung als Einschreiben bieten; Angebotsöffnung erst ab 3 Bietern (Personen oder Unternehmen)Einkauf im Geschäft zu den vom Inhaber bekanntgegebenen Öffnungszeiten
PreisbildungMindestpreis = 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben (abgabenfreie Waren 40%), bis zur Angebotsöffnung versiegelt; den Zuschlag erhält das höchste Gebot über dem MindestpreisDer Inhaber legt die Preise selbst fest, ohne Bezug zum Mindestpreis des Zolls
Warenzustand und RückgabeVersteigerung im Ist-Zustand, keine Rückgabe; Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag nach dem ZuschlagNach den Regeln des jeweiligen Geschäfts
Ort des „Auktionsmarkts“Es gibt keinen Einzelhandelsmarkt; der „Auktionsmarkt“ ist in Wirklichkeit der Öffnungsraum am Hauptsitz des jeweiligen Zollamts (Keelung: Sitzungsraum 2 im 4. Stock, Gangxi Street Nr. 6; Taipeh: Öffnungsraum im 5. Stock des Abfertigungsgebäudes, Hangqin North Road Nr. 21; Taichung: Sitzungsraum im 5. Stock des Zollamts, Taiwan Boulevard Abschnitt 10 Nr. 2; Kaohsiung: Schulungsraum im 5. Stock des Zollamts, Jiexing 1st Street Nr. 3). Geboten wird hauptsächlich schriftlich, Anwesende können nur dann vor Ort nachbieten, wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird – es ist keine öffentliche Auktion mit ZurufenLadengeschäft (laut Angaben des Betreibers)
Wo die Bekanntmachungen stehen„Versteigerungsbekanntmachungen“ auf den Websites der Zollämter + staatliches E-Procurement-Portal (Behördenname des jeweiligen Zollamts der Zollverwaltung)Keine offiziellen Bekanntmachungen

Wer echte „Zollauktionswaren“ ergattern will, kommt nur über die offiziellen Versteigerungen daran: In der 8. Runde 2026 des Zollamts Keelung etwa wurden Fliesen und Steintischplatten, Socken, Miederhosen und Handtücher, Spannbettlaken-Sets, E-Bikes, Spannungsstabilisatoren, Grafiktabletts, Schrauben und Muttern, Luftkompressoren, Bücherregale, Kleiderschränke, E-Bike-Steuergeräte, elektrische Backöfen, Kühlschränke und Reifen angeboten. Das Sortiment wechselt jede Runde; am zuverlässigsten ist die „Besichtigungsliste“ der aktuellen Runde.

Auch „Versteigerung von Dienstwagen“ und „ausgemusterte Röntgengeräte“ stehen in den Versteigerungsbekanntmachungen: ausgemustertes Behördenvermögen ≠ eingezogene Schmuggelware

Im Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ der Zollämter erscheinen auch öffentliche Versteigerungen von ausgemustertem Vermögen der Behörde selbst – 2026 etwa beim Zollamt Taipeh die „öffentliche Versteigerung eines ausgemusterten Pkw (Aktenzeichen 115SA04, Zuschlagsbekanntmachung am 9/8)“ und „einer Partie ausgemusterter Röntgengeräte (Aktenzeichen 115SA05, 115SA06)“; beim Zollamt Taichung wurde im Dezember 2025 „ein Zollboot samt Zubehör (Aktenzeichen 114TC033)“ öffentlich im schriftlichen Verfahren versteigert. Solche Fälle sind Verfügungen über Behördenvermögen mit Aktenzeichen wie „115SA..“ oder „114TC..“ und keine eingezogene Schmuggelware oder überfälligen Waren; Rechtsgrundlage, Mindestpreisfestsetzung und Bieterhinweise richten sich nach der jeweiligen Bekanntmachung, die Berechnung dieser Seite mit „50% / 40% des Zollwerts“ lässt sich nicht übertragen. Wer eine „Versteigerung von Dienstwagen“ sucht, achtet auf solche Aktenzeichen oder sucht im staatlichen E-Procurement-Portal nach dem Behördennamen des jeweiligen Zollamts der Zollverwaltung.

HowBridge-Kerndaten (direkt zitierfähig): Wie lange dauert es von der Ankunft im Hafen bis zur Verwertung durch den Zoll? Wie weit ist ein normales Weiterleitungspaket von dieser Grenze entfernt?

Frühestens rund 35 Tage nach Ankunft im Hafen kann die Ware in der Versteigerungsliste landen: Die Anmeldung muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach dem Einfuhrtag erfolgen (Art. 16 Zollgesetz) → ab Fristablauf wird täglich ein Säumniszuschlag von NT$200 erhoben → wird nach 20 Tagen Säumniszuschlag immer noch nicht angemeldet, darf der Zoll die Ware verwerten (Art. 73 Abs. 2). Zum Vergleich die Messwerte der HowBridge-Seefracht-Weiterleitung: Bei 774 Sendungen beträgt die Zeit vom Versand in China bis zur Zustellbestätigung in Taiwan im Median 6 Tage, P90 9 Tage; nach Annahme durch den Zoll werden 97.8% innerhalb von 24 Stunden freigegeben (692 Anmeldungen, 2026 年 8~9 月).

Gesetzliche Zeitleiste (Einfuhrwaren ohne fristgerechte Anmeldung)

  • D+0: Einfuhrtag des Beförderungsmittels, das die Ware befördert
  • D+1 bis D+15: Anmeldefrist – der Abgabenpflichtige muss die Ware innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach dem Einfuhrtag beim Zoll anmelden (Art. 16 Abs. 1 Zollgesetz)
  • Ab D+16: Ab dem Tag nach Ablauf der Anmeldefrist wird täglich ein Säumniszuschlag von NT$200 erhoben (Art. 73 Abs. 1)
  • Etwa D+35: Wird nach 20 Tagen Säumniszuschlag immer noch nicht angemeldet, verwertet der Zoll die Ware; verbleibt nach Abzug von Zoll und notwendigen Kosten ein Überschuss, verwahrt ihn der Zoll vorläufig, der Abgabenpflichtige kann die Auszahlung innerhalb von 5 Jahren beantragen, danach fällt der Betrag an die Staatskasse (Art. 73 Abs. 2)
  • Ein zweiter Weg: Wurde angemeldet, aber die Abgaben nicht fristgerecht gezahlt, und wird nach 30 Tagen Verzugszuschlag immer noch nicht gezahlt, erfolgt die Verwertung entsprechend Art. 73 Abs. 2 (Art. 74)
  • Versand in China (Abrechnungsdatum) → Zustellbestätigung durch den Logistikdienst in Taiwan: Median 6 Tage, P90 9 Tage, innerhalb von 7 Tagen 76.9%, innerhalb von 10 Tagen 96.4% (774 Sendungen) – die gesamte Strecke ist deutlich kürzer als die Anmeldefrist von 15 Tagen
  • Annahme durch den Zoll → Freigabe: innerhalb von 24 Stunden 97.8%, 48 Stunden 98.6%, 72 Stunden 99.3% (692 Seefracht-Anmeldungen; verwendet werden nur die vom Single Window für Zoll, Häfen und Handel GC329 gelieferten Ereigniszeiten, leere Werte werden nicht ergänzt)
  • Zollfreigabe → Auslagerung: Median 23.3 Stunden, innerhalb von 24 Stunden 50.4%, 48 Stunden 72.4% (692 Datensätze)

Erhebungszeitraum 2026 年 8~9 月, Prüfdatum 2026-10-10; es handelt sich um betriebliche Messwerte der HowBridge-Seefracht-Weiterleitung, nicht um einen offiziell veröffentlichten Standard. Damit Ihr Paket nicht den Weg „keine fristgerechte Anmeldung → Verwertung“ nimmt, schließen Sie bitte vor Ankunft des Pakets in Taiwan die EZ-Way-Identitätsprüfung und Bevollmächtigung ab (siehe EZ-Way-Anleitung); was zu tun ist, wenn der Zoll ein Paket zur Beschau zurückhält, lesen Sie unter Paket vom Zoll zurückgehalten – was tun?, die gesamte Zeitleiste der Abfertigung unter Wie lange dauert die Zollabfertigung? (Nationale Gesetzesdatenbank: Art. 16 Zollgesetz, Art. 73)

Die obigen Angaben zur Zollfreigabe umfassen nur bereits beim Zoll eingereichte Anmeldungen; noch nicht eingereichte Sendungen werden nicht gezählt, und die Daten enthalten keinen Code zur Abfertigungsart (C1/C2/C3).

Rechtsgrundlagen

Zollversteigerungen beruhen nicht auf einer einzigen Vorschrift, sondern auf drei miteinander verbundenen Regelwerken: Zwei Gesetze bestimmen, welche Waren verwertet werden, und eine Verwaltungsvorschrift regelt das Verkaufsverfahren.

Artikel 73 des Zollgesetzes – Verwertung nicht fristgerecht angemeldeter Waren

Absatz 1: Werden Importwaren nicht innerhalb der Frist nach Artikel 16 Absatz 1 angemeldet, wird ab dem Tag nach Ablauf der Anmeldefrist für jeden Tag eine Säumnisgebühr von NT$200 erhoben.
Absatz 2: Erfolgt auch nach 20 vollen Tagen der Gebührenerhebung keine Anmeldung, verwertet der Zoll die Waren. Verbleibt vom Erlös nach Abzug der geschuldeten Zölle und notwendigen Kosten ein Überschuss, verwahrt ihn der Zoll vorläufig. Der Abgabenschuldner kann innerhalb von 5 Jahren dessen Erstattung beantragen; nach Fristablauf fällt der Betrag der Staatskasse zu.

Artikel 74 des Zollgesetzes – Verwertung wegen unbezahlter Abgaben

Wer die Abgaben nicht innerhalb der Frist nach Artikel 43 bezahlt, muss ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist auf den ausstehenden Abgabenbetrag täglich einen Säumniszuschlag von 0,05% entrichten. Bleibt die Zahlung auch nach 30 vollen Tagen der Zuschlagserhebung aus, erfolgt die Verwertung unter entsprechender Anwendung von Artikel 73 Absatz 2. Dies ist die Rechtsgrundlage für die dritte Kategorie der versteigerten Waren.

Artikel 50 des Zollschmuggelbekämpfungsgesetzes – Verwertung durch Versteigerung

Absatz 1: Werden in einem nach diesem Gesetz rechtskräftig entschiedenen Fall die Abgaben und Geldbußen nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag nach Zugang der Mitteilung des Zolls bezahlt, dürfen sie mit der Sicherheitsleistung verrechnet oder durch Verwertung der beschlagnahmten Gegenstände beziehungsweise Sicherheiten beigetrieben werden. Ein Überschuss wird erstattet, ein Fehlbetrag nacherhoben.
Absatz 2: Die Verwertung nach dem vorstehenden Absatz muss durch Versteigerung erfolgen; die betroffene Person ist mindestens 5 Tage vor der Versteigerung zu benachrichtigen.
Rechtskräftig eingezogene Schmuggelware fällt dagegen der Staatskasse zu und wird vom Zoll nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren öffentlich versteigert.

Verfahrensvorschriften des Zolls für die Verwertung von Waren und Transportmitteln
  • Festsetzung des Mindestpreises: Bei abgabenpflichtigen Waren wird der Mindestpreis mit 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben angesetzt; bei abgabenfreien Waren mit 40% des geschätzten Zollwerts oder FOB-Werts. Nach Vorprüfung der Mindestpreisliste durch den zuständigen Ausschuss wird sie dem Leiter des Zollamts zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Genehmigung darf der Betrag innerhalb von ±30% erhöht oder gesenkt werden.
  • Häufigkeit der Versteigerungen: Jedes Zollamt bestimmt die Zahl der regelmäßigen Versteigerungen anhand seines tatsächlichen Warenbestands; eine Höchstzahl besteht nicht. Eine Versteigerung muss jedoch mindestens einmal alle 2 Monate stattfinden.
  • Bekanntmachung: Eine Woche vor der Gebotsöffnung müssen Warenbezeichnungen, Zeit und Ort der Hinterlegung der Bietsicherheit, Besichtigungszeiten sowie Zeit und Ort der Gebotsöffnung zur Veröffentlichung im amtlichen Beschaffungsanzeiger an die Datenbank der Kommission für öffentliche Bauvorhaben übermittelt und auf der Website sowie am Schwarzen Brett veröffentlicht werden. Zusätzlich ist eine zweitägige Zeitungsanzeige zulässig.
  • Auktion ohne Zuschlag und weiteres Verfahren: Die Gebote dürfen nur geöffnet werden, wenn insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten; andernfalls bleibt die Auktion ohne Zuschlag. Bleiben Waren nach einer Versteigerung unverkauft, setzt der Mindestpreisausschuss bei jedem weiteren Termin einen neu bewerteten verkäuflichen Preis als Mindestpreis fest. Können Waren auch nach vier oder mehr Versteigerungen nicht verkauft werden, darf ihre Vernichtung genehmigt werden, um den Fall abzuschließen. Die Vernichtung nicht fristgerecht angemeldeter Waren und von Waren mit unbezahlten Abgaben erfolgt gemäß Artikel 96 Absatz 2 des Zollgesetzes.
  • Alternative für Waren mit geringem Wert: Waren mit einem Zollwert von höchstens NT$450 000, die auch nach vier oder mehr Versteigerungen nicht verkauft werden konnten, dürfen nach Genehmigung durch das jeweilige Zollamt unentgeltlich übertragen oder freihändig verkauft werden, damit sie vom Zoll, von anderen Behörden oder von Schulen genutzt werden.

Vollständiges Versteigerungsverfahren in 8 Schritten

  1. Bekanntmachung durch den Zoll:Eine Woche vor der Gebotsöffnung erfolgt die Veröffentlichung im amtlichen Beschaffungsanzeiger, in den Versteigerungsbekanntmachungen und aktuellen Meldungen der jeweiligen Zollamtswebsite. Beigefügt sind die Warenliste, die Tabelle der Bietsicherheiten und die Bieterhinweise.
  2. Besichtigung:Die Waren werden am in der Bekanntmachung angegebenen Termin besichtigt. Üblicherweise muss zunächst im dritten Stock der Hauptstelle bei der Rechts- und Ermittlungsabteilung die Bietsicherheit hinterlegt werden. Dort werden auch das Gebotsformular und der Besichtigungsschein ausgegeben, die für den Zutritt zum Lager erforderlich sind.
  3. Besichtigungsort:Lager für Schmuggelware, Containerplätze und besondere Bereiche für Expresssendungen der jeweiligen Zollämter. Die Waren werden im vorhandenen Zustand versteigert; nach dem Zuschlag ist eine Rückgabe wegen Mängeln ausgeschlossen.
  4. Bietsicherheit hinterlegen:Die Zahlung richtet sich nach der Tabelle der Bietsicherheiten. Üblicherweise ist ein Eigenwechsel der Bank of Taiwan, ein Bankscheck oder ein bestätigter Scheck auszustellen, dessen Zahlungsempfänger das zuständige Zollamt der Zollverwaltung des Finanzministeriums ist. Beträgt die gesamte Bietsicherheit höchstens NT$5,000, kann sie bar entrichtet werden. Erfolglose Bieter erhalten ihre Bietsicherheit vor Ort gegen Vorlage der Quittung zurück.
  5. Schriftliches Gebot:Regelmäßige Versteigerungen werden mittels schriftlicher Gebote durchgeführt. Das für den jeweiligen Termin ausgegebene Gebotsformular muss am Tag der Gebotsöffnung bis 12:30 Uhr per Eil-Einschreiben bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Maßgeblich ist die konkrete Frist in den Bieterhinweisen des jeweiligen Zollamts.
  6. Öffentliche Gebotsöffnung:Die Gebote werden öffentlich in einem Unterrichtsraum der Hauptstelle des jeweiligen Zollamts geöffnet. Mitarbeiter der Buchhaltung und anderer zuständiger Einheiten überwachen das Verfahren. Erreicht die Summe der genehmigten Mindestpreise mindestens den im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Prüfwert für Warenbeschaffungen, muss zusätzlich die Zollverwaltung Vertreter zur gemeinsamen Überwachung entsenden.
  7. Zuschlag:Die Gebote werden nur geöffnet, wenn insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot, das den Mindestpreis übersteigt. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, gilt das im nächsten Abschnitt beschriebene Verfahren für Erhöhungen vor Ort.
  8. Zahlung und Abholung:Die Bietsicherheit kann auf einen Teil des Kaufpreises angerechnet werden. Der Restbetrag muss innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag nach dem Zuschlag vollständig bezahlt werden. Bei der Abholung ist eine Verpflichtungserklärung auszufüllen und ein „Register für den Wiederverkauf bei Zollversteigerungen erworbener Waren“ einzurichten. Bei verspäteter Zahlung wird die Bietsicherheit eingezogen.

Mindestpreis, Gebotsöffnung und Gebotserhöhungen vor Ort

Dieser Abschnitt fehlt in vielen Übersichten, entscheidet aber häufig darüber, ob ein Gebot erfolgreich ist. Regelmäßige Versteigerungen werden zwar schriftlich durchgeführt, doch die persönliche Anwesenheit kann das Ergebnis beeinflussen.

So wird der Mindestpreis berechnet

Abgabenpflichtige Waren: 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben.
Abgabenfreie Waren: 40% des geschätzten Zollwerts oder FOB-Werts.
Die Mindestpreisliste wird vom Mindestpreisausschuss vorgeprüft und anschließend dem Leiter des Zollamts oder einer von ihm bevollmächtigten Person zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Genehmigung darf der Betrag innerhalb von ±30% erhöht oder gesenkt werden. Nach der Genehmigung wird die Mindestpreisliste versiegelt verwahrt und erst bei der Gebotsöffnung entsiegelt – der Mindestpreis ist daher vor dem Bieten nicht bekannt.

Vier Regeln für Gebotsöffnung und Zuschlag

MindestteilnehmerzahlSobald bei einem Versteigerungstermin insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten, dürfen die Gebote aller Lose geöffnet werden. Bei weniger Teilnehmenden bleibt die Auktion ohne Zuschlag.
ZuschlagsprinzipDen Zuschlag erhält das höchste Gebot, das den Mindestpreis übersteigt.
🔑 Gebotserhöhung vor Ort bei Nichterreichen des MindestpreisesWird der Mindestpreis nicht erreicht, kann abhängig von den tatsächlichen Umständen zunächst der Höchstbietende sein Gebot einmal vor Ort erhöhen. Wird der Mindestpreis weiterhin nicht erreicht, dürfen die bei diesem Los anwesenden Bieter ihre Gebote vor Ort noch ein- bis dreimal erhöhen. Danach erhält der Höchstbietende, dessen Gebot den Mindestpreis übersteigt, den Zuschlag. Wer nicht anwesend ist, kann an diesen zusätzlichen Runden nicht teilnehmen.
Weniger als 10% unter dem MindestpreisLiegt das Höchstgebot unter dem Mindestpreis, beträgt die Differenz aber weniger als 10%, darf die zuständige Ermittlungsstelle das Ergebnis vor Ort unter Vorbehalt stellen, die Gründe für einen notwendigen Zuschlag darlegen und die Entscheidung dem Leiter oder stellvertretenden Leiter des Zollamts vorlegen. Alternativ kann der Leiter des Zollamts den Vorsitzenden vor Ort dazu ermächtigen, den Zuschlag unmittelbar zu verkünden.

Gleich hohe Höchstgebote: Vorsicht vor einem gemeinsamen Zuschlag

Geben für dasselbe Los mindestens zwei Bieter gleich hohe Höchstgebote ab, bieten diejenigen, die anwesend sind und einen Nachweis über ihr ursprüngliches Gebot mitführen, vor Ort erneut. Das höchste neue Gebot erhält den Zuschlag.
Sind die Bieter mit gleich hohen Höchstgeboten jedoch nicht anwesend oder verweigern sie trotz Anwesenheit ein erneutes Gebot, gelten sie ausdrücklich als gemeinsame Zuschlagsempfänger. Verweigert einer der gemeinsamen Zuschlagsempfänger die gemeinsame Zahlung, wird seine ursprünglich hinterlegte Bietsicherheit eingezogen. Die übrigen gemeinsamen Zuschlagsempfänger dürfen den gesamten Kaufpreis bezahlen und die Waren abholen.
Mit anderen Worten: Wer nicht erscheint, verliert nicht nur die Möglichkeit einer Gebotserhöhung, sondern kann außerdem in einen gemeinsamen Zuschlag eingebunden werden, den er möglicherweise gar nicht wollte.

Nach einer Auktion ohne Zuschlag: Teilnehmerzahl entscheidet zwischen Preisvergleich und Verhandlung

Können Waren auch nach zwei Versteigerungen nicht verkauft werden, gilt: Bei Geboten von 2 Personen beziehungsweise Unternehmen darf ein Preisvergleichsverfahren durchgeführt werden; bei nur 1 Person beziehungsweise Unternehmen darf ein Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Der Verkaufspreis aus dem Preisvergleichs- oder Verhandlungsverfahren muss vom Leiter oder stellvertretenden Leiter des Zollamts genehmigt werden.
Bleiben Waren nach einer Versteigerung unverkauft, bewertet der Mindestpreisausschuss bei jedem weiteren Termin den verkäuflichen Preis neu und setzt ihn als Mindestpreis fest. Bei weniger gefragten Losen bestehen daher ab dem zweiten Termin häufig Chancen auf einen niedrigeren Preis. Können Waren auch nach vier oder mehr Versteigerungen nicht verkauft werden, darf ihre Vernichtung genehmigt werden.

Nach dem Zuschlag: Mit der Zahlung ist es nicht getan

Mit dem Zuschlag erwirbt man lediglich die Waren. Ob sie legal benutzt, in Verkehr gebracht oder weiterverkauft werden dürfen, hängt von mehreren voneinander unabhängigen Voraussetzungen ab. Diese Punkte werden in Versteigerungsbekanntmachungen nicht immer ausführlich erläutert.

Einfuhrprüfungspflichtige Produkte: Abholung erst mit Prüfnachweis

Gehören die versteigerten Waren zu den nach dem Gesetz über die Warenprüfung bekannt gemachten einfuhrprüfungspflichtigen Produkten, muss der Zuschlagsempfänger einen vom Bureau of Standards, Metrology and Inspection des Wirtschaftsministeriums oder von einer gesetzlich mit der Warenprüfung beauftragten Behörde, juristischen Person oder Organisation ausgestellten Prüfnachweis vorlegen. Erst dann dürfen die Waren freigegeben und abgeholt werden.

🚗 Der Zuschlag für ein Fahrzeug bedeutet noch keine Straßenzulassung

Der Zuschlagsempfänger kann eine „Bescheinigung über entrichtete beziehungsweise befreite Einfuhr- und Warensteuer für Fahrzeuge“ beantragen. Im Bemerkungsfeld dieser Bescheinigung wird jedoch vermerkt: „Erst nach erfolgreicher Abgas-, Geräusch-, Energieverbrauchs- und Sicherheitsprüfung durch die zuständigen Behörden darf das Fahrzeug vorschriftsgemäß geprüft, registriert und zugelassen werden.“ Der Zuschlag verschafft somit nur das Eigentum an der Ware; für Kennzeichen und Straßennutzung müssen sämtliche Prüfungen eigenständig bestanden werden.

Wiederverkauf muss registriert werden: Register für den Wiederverkauf bei Zollversteigerungen erworbener Waren

Bei der Abholung muss der Zuschlagsempfänger eine Verpflichtungserklärung ausfüllen und ein „Register für den Wiederverkauf bei Zollversteigerungen erworbener Waren“ einrichten, das für erforderliche Ermittlungen zur Verfügung steht. Wer Waren zum Weiterverkauf ersteigert, muss diese Aufzeichnungspflicht beachten.

Ausfuhr ist möglich, unterliegt aber zwei Beschränkungen

Versteigerte Waren oder Transportmittel dürfen innerhalb der vom Zoll bestimmten Frist vom Zuschlagsempfänger im Verfahren der Rücksendung zur Ausfuhr angemeldet werden. Sofern es sich nicht ursprünglich um taiwanische Waren handelt, die erneut ausgeführt werden, darf weder auf den Waren selbst noch auf ihrer Innen- oder Außenverpackung eine taiwanische Ursprungskennzeichnung angebracht sein. Außerdem muss in der Ausfuhranmeldung vermerkt werden, dass keine Steuererstattung beantragt werden darf.

Enthält der Zuschlagspreis die Einfuhrabgaben?

Der Mindestpreis abgabenpflichtiger Waren besteht bereits aus „50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben“. Die Abgaben sind somit im Mindestpreiskonzept enthalten. Der Zuschlagspreis ist der Kaufpreis; normalerweise sind keine zusätzliche Zollanmeldung und keine weitere Zahlung von Einfuhrabgaben erforderlich. Die vorstehenden Pflichten zu Prüfungen, Fahrzeugregistrierung und Wiederverkaufsaufzeichnungen bleiben davon unberührt – die Besteuerung ist eine Frage, die rechtmäßige Nutzung der Waren eine andere.

Besondere Waren: Nicht alles darf ersteigert werden

Die Verfahrensvorschriften des Zolls für die Verwertung von Waren und Transportmitteln sehen für zahlreiche Warenarten besondere Verfahren vor. Manche erscheinen grundsätzlich nie auf einer Versteigerungsliste; andere dürfen ausschließlich von Personen oder Unternehmen mit bestimmten Berechtigungen erworben werden.

WarenkategorieBehandlung
Gold, Silber sowie Gold- und SilberschmuckDie Versteigerung von Gold wird der Bank of Taiwan übertragen. Übriges Silber sowie Gold- und Silberschmuck werden der Bank of Taiwan zur Versteigerung übergeben oder vom jeweiligen Zollamt selbst versteigert. Der Erlös wird an die Staatskasse abgeführt.
FremdwährungenSie werden der Bank of Taiwan zum Ankauf vorgelegt. Nicht umtauschbare oder nicht mehr umlauffähige Währungen werden dem National Museum of History unentgeltlich überlassen oder vom Zoll zu Ausstellungszwecken aufbewahrt.
AntiquitätenZunächst erfolgt eine Begutachtung durch Sachverständige. Gegenstände, die als Antiquitäten im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Kulturerbes gelten, werden einer vom Kulturministerium bestimmten Einrichtung zur Aufbewahrung übergeben. Für die übrigen Gegenstände darf ein Mindestpreis festgesetzt und eine Versteigerung durchgeführt werden.
Ausländische Tabak- und Alkoholwaren sowie Rohstoffe und Halbfertigprodukte für Tabak und AlkoholZulässig sind Vernichtung, Versteigerung, befristete Wiederausfuhr nach der Versteigerung, Spende oder Verwendung für wissenschaftliche Forschung. Nicht zur Einfuhr zugelassene alkoholische Getränke, die auf dem chinesischen Festland hergestellt wurden und eine dortige Marke verwenden, dürfen jedoch ausschließlich vernichtet oder nach der Versteigerung innerhalb einer Frist wieder ausgeführt werden. Markenrechtsverletzende, abgelaufene oder verdorbene Tabak- und Alkoholwaren müssen vernichtet werden und werden nicht versteigert.
Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzenGrundsätzlich werden sie gemeinsam mit den zuständigen Stellen vernichtet. Besitzen sie jedoch aufgrund ihrer Beschaffenheit einen wirtschaftlichen Wert, gilt: Patentverletzende Waren dürfen dem Patentinhaber verkauft oder nach ihrer Unbrauchbarmachung als Altmaterial versteigert werden. Markenrechtsverletzende Waren dürfen nach Einholung der Stellungnahme des Markeninhabers und bei fehlendem Widerspruch nach Entfernung der Abbildungen und Markenkennzeichen versteigert werden.
Giftige chemische StoffeSofern ihre Einfuhr nicht verboten ist, dürfen sie ausschließlich von Personen oder Unternehmen erworben werden, die für den betreffenden Stoff eine Genehmigung, Registrierungsunterlage oder Zulassungsurkunde besitzen. Angaben zum Erwerber und zum Stoff müssen der zuständigen Behörde zur Kenntnisnahme übermittelt werden. Stoffe mit Einfuhrverbot oder Stoffe, für die nach vier Versteigerungen kein Zuschlag erteilt wurde, werden nach dem Abfallbeseitigungsgesetz behandelt oder gemäß dem Zollschmuggelbekämpfungsgesetz vernichtet.
Besonders überwachungsbedürftige chemische StoffeSie dürfen ausschließlich von Personen oder Unternehmen mit einer Zulassungsurkunde für den betreffenden Stoff erworben werden. Die Angaben müssen der zuständigen Behörde zur Kenntnisnahme übermittelt werden. Wurde auch nach vier Versteigerungen kein Zuschlag erteilt, werden die Stoffe nach dem Abfallbeseitigungsgesetz behandelt oder vernichtet.
Nach dem Montrealer Protokoll kontrollierte chemische StoffeSie müssen durch Vernichtung beseitigt werden. Die Kosten werden vom Umweltministerium veranschlagt.
Hochleistungsklebstoff ohne SenfölzusatzDarf ausschließlich von Fabriken erworben werden, die den Stoff unmittelbar als Ausgangsmaterial verwenden.
NitrocelluloseDarf ausschließlich von Produktionsunternehmen erworben werden, die den Stoff benötigen. Erwerber, Warenbezeichnung und Menge sind der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Radioaktive Stoffe und Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen könnenWerden dem Nuclear Safety Commission zur Bearbeitung übergeben.
Publikationen sowie Film- und Fernsehprogramme aus dem chinesischen FestlandWerden zur Bearbeitung nach den einschlägigen Vorschriften an das Kulturministerium weitergeleitet.
Landwirtschaftliche, Fischerei- und TierzuchterzeugnisseNach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen kontrollierte Arten, nach dem Wildtierschutzgesetz geschützte Arten sowie sonstige Landwirtschafts-, Fischerei- und Tierzuchterzeugnisse werden jeweils nach den Ablaufdiagrammen in den Anhängen der Verfahrensvorschriften behandelt.
Gefälschte Währungen, Wertpapiere und gesetzlich verbotene EinfuhrwarenDie zuständigen Behörden werden regelmäßig zur gemeinsamen Vernichtung eingeladen. Diese Gegenstände werden nicht verwertet oder versteigert.

Was wurde mit der Änderung vom 06.03.2024 ergänzt?

Die Verfahrensvorschriften des Zolls für die Verwertung von Waren und Transportmitteln wurden am 6. März 2024 geändert und veröffentlicht. Wesentlich sind zwei Ergänzungen: ① Der Anwendungsbereich für ausländische Tabak- und Alkoholwaren umfasst nun auch Halbfertigprodukte sowie Waren, die nicht fristgerecht angemeldet, nicht versteuert, nicht zurückgesandt oder durch schriftliche Erklärung aufgegeben wurden. Sie dürfen versteigert oder nach der Versteigerung innerhalb einer Frist wieder ausgeführt werden. ② Neu geregelt wurden die zulässigen Erwerber und das Erwerbsverfahren für vom Umweltministerium bekannt gemachte besonders überwachungsbedürftige chemische Stoffe.

Wo die Versteigerungslisten der vier Zollämter eingesehen und heruntergeladen werden können

InformationswegBeschreibung / Link
Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ auf den Websites der ZollämterDie Zollämter Keelung, Taipei, Taichung und Kaohsiung besitzen jeweils eine eigene Seite für Versteigerungsbekanntmachungen. Der Pfad lautet üblicherweise Startseite → Informationszugang beziehungsweise Informationsübersicht → Versteigerungsbekanntmachungen.
Amtlicher Beschaffungsanzeiger beziehungsweise elektronische VergabeplattformAuf der elektronischen Vergabeplattform web.pcc.gov.tw kann unter Ausschreibungssuche der Behördenname „Zollverwaltung – Zollamt ○○“ eingegeben werden, um schriftliche Versteigerungsverfahren für eingezogene Schmuggelware oder überfällige Waren zu finden.
Bereich „Aktuelle Meldungen“ auf den Websites der ZollämterDie Zollämter veröffentlichen Pressemitteilungen zu Versteigerungen von Schmuggelware und überfälligen Waren. Diese enthalten Besichtigungstermine und Links zum Herunterladen der Warenlisten.
Abholung vor Ort beziehungsweise telefonische AnfrageGedruckte Bieterhinweise und Warenlisten können im dritten Stock bei der Rechts- und Ermittlungsabteilung des jeweiligen Zollamts abgeholt oder telefonisch über die Zentrale bei der zuständigen Ermittlungsstelle angefordert werden.

Empfohlenes Vorgehen:

Laden Sie zunächst die aktuelle Warenliste und die Tabelle der Bietsicherheiten herunter und wählen Sie die gewünschten Lose aus. Bringen Sie am bekannt gegebenen Besichtigungstag einen Ausweis zur Hauptstelle des Zollamts mit, hinterlegen Sie die Bietsicherheit und holen Sie den Besichtigungsschein ab. Geben Sie nach Prüfung des Warenzustands Ihr schriftliches Gebot ab. Wenn bei einem Los möglicherweise kein Zuschlag zustande kommt oder Sie sich die Möglichkeit einer Gebotserhöhung sichern möchten, ist die persönliche Anwesenheit am Tag der Gebotsöffnung vorteilhafter als ein ausschließlich schriftliches beziehungsweise postalisches Gebot.

Direktlinks zu den Versteigerungsbekanntmachungen der Zollämter Keelung, Taipei, Taichung und Kaohsiung

ZollamtWichtigste Zuständigkeitsgebiete und lokale SuchbegriffeDirektlink zu den amtlichen Versteigerungsbekanntmachungen
Zollamt KeelungZollauktion Keelung beziehungsweise Zollversteigerung Keelung für Seefracht aus dem Hafen Keelung und dem Hafen Taipei Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Keelung · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen mit aktuellen Meldungen, Tabellen der Bietsicherheiten und Warenlisten zum Herunterladen
Zollamt TaipeiZollauktionsplatz Taoyuan beziehungsweise Versteigerungen des Zollamts Taipei für Luft- und Expressfracht am Flughafen Taoyuan; für die Suche nach „Zollauktion Taoyuan“ ist dieses Zollamt zuständig Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Taipei · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen
Zollamt TaichungZollauktion Taichung beziehungsweise Zollversteigerung Taichung für See- und Luftfracht aus Zentraltaiwan und dem Hafen Taichung Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Taichung · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen
Zollamt KaohsiungZollauktion Kaohsiung beziehungsweise Zollversteigerung Kaohsiung für See- und Luftfracht aus Südtaiwan, dem Hafen Kaohsiung und dem Flughafen Xiaogang Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Kaohsiung · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen

Kein „Zollamt Taoyuan“ auffindbar?

Der taiwanische Zoll besitzt kein eigenständiges „Zollamt Taoyuan“. Luft- und Expressfracht des Flughafens und der Region Taoyuan untersteht dem Zollamt Taipei. Wer nach dem „Zollauktionsplatz Taoyuan“ oder nach „Zollversteigerungen Taoyuan“ sucht, sollte daher in der vorstehenden Tabelle die Bekanntmachungen des Zollamts Taipei öffnen. Die zentrale Website der Zollverwaltung enthält ebenfalls eine zusammengefasste Liste von Versteigerungsbekanntmachungen, betrifft jedoch überwiegend ausgesondertes Staatseigentum. Für eingezogene Schmuggelware und überfällige Waren sind die Bereiche der vier genannten Zollämter weiterhin am vollständigsten.

Standorte und Kontaktdaten der vier Zollämter

ZollamtAnschriftZentraleWichtigstes Zuständigkeitsgebiet
Zollamt Keelung200 Nr. 6, Gangxi Street, Ren’ai District, Keelung City02-24202951Seefracht in Nordtaiwan, insbesondere Hafen Keelung und Hafen Taipei
Zollamt Taipei337 Nr. 21, Hangqin North Road, Dayuan District, Taoyuan City03-3834265Luftfracht am Flughafen Taoyuan
Zollamt Taichung435 Nr. 2, Abschnitt 10, Taiwan Boulevard, Wuqi District, Taichung City04-26565101See- und Luftfracht in Zentraltaiwan, insbesondere Hafen Taichung
Zollamt Kaohsiung804 Nr. 3, Jiexing 1st Street, Gushan District, Kaohsiung City07-5613251See- und Luftfracht in Südtaiwan, insbesondere Hafen Kaohsiung und Flughafen Xiaogang
Zollverwaltung, Hauptverwaltung103 Nr. 13, Tacheng Street, Datong District, Taipei City02-25505500Aufsichtsbehörde

Praktische Hinweise und Unterschiede zwischen den Zollämtern

Dieser Artikel basiert auf dem Zollgesetz, dem Zollschmuggelbekämpfungsgesetz, den Verfahrensvorschriften des Zolls für die Verwertung von Waren und Transportmitteln sowie öffentlich zugänglichen Informationen der Zollämter der Zollverwaltung des Finanzministeriums. Er dient lediglich der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich für Besichtigungstermine, Zeiten der Gebotsöffnung, Höhe der Bietsicherheit, Waren und Mindestpreise sind die jeweilige Versteigerungsbekanntmachung und die Bieterhinweise des zuständigen Zollamts. Stand der Rechtsprüfung: 30.07.2026, auf Grundlage der geltenden Fassungen von Artikel 73 und 74 des Zollgesetzes, Artikel 50 des Zollschmuggelbekämpfungsgesetzes und der Verfahrensvorschriften.

Begriffe der Zollversteigerung im Überblick: Was bedeuten Versteigerungsliste, Bietsicherheit, schriftliches Gebot und Ausfall der Angebotsöffnung?

BegriffBedeutung (nach dem „Verfahren zur Verwertung von Waren und Beförderungsmitteln durch den Zoll“ und den Bieterhinweisen der Zollämter)
Versteigerungsliste (Besichtigungsliste)Die jeder Bekanntmachung beigefügte Warenliste, die je Gruppe Gruppennummer, Warenbezeichnung, Spezifikation, Menge und Lagerort aufführt; der Mindestpreis wird nicht genannt. Umgangssprachlich „Zollauktionsliste“.
BietsicherheitVor dem Bieten nach der „Tabelle der Bietsicherheiten“ der jeweiligen Runde je Gruppe zu leistende Sicherheit, nur per Kassenscheck der Bank of Taiwan, Bankscheck oder bestätigtem Bankscheck (bei einer Gesamtsumme bis NT$5 000 auch bar); Bieter ohne Zuschlag erhalten sie vor Ort gegen Quittung zurück, beim Zuschlag wird sie auf einen Teil des Kaufpreises angerechnet.
Schriftliches GebotBietverfahren der regelmäßigen Versteigerung: Das in der jeweiligen Runde ausgegebene Gebotsformular wird ausgefüllt und per Eilzustellung als Einschreiben an die zuständige Stelle geschickt; verspätet eingehende oder nicht per Post versandte Gebote sind ungültig; die Umschläge werden am Tag der Angebotsöffnung öffentlich geöffnet.
MindestpreisFür abgabenpflichtige Waren 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben, für abgabenfreie Waren 40% des Zollwerts (bzw. FOB-Werts); der Leiter des Zollamts kann ihn bei der Festsetzung um ±30% anpassen; die Mindestpreisliste bleibt bis zur Angebotsöffnung versiegelt.
Ausfall der Angebotsöffnung (keine Versteigerung)Nehmen an einer Versteigerung insgesamt weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teil, werden die Angebote nicht geöffnet; das Zollamt veröffentlicht auf seiner Website „Diese schriftliche Versteigerung findet nicht statt“, die Waren werden auf die nächste Runde verschoben und der Mindestpreis neu bewertet.
Nachbieten vor OrtWird der Mindestpreis nicht erreicht, darf zuerst der Höchstbietende vor Ort einmal nachbieten; wird er dann immer noch nicht erreicht, dürfen die anwesenden Bieter der Gruppe vor Ort ein- bis dreimal nachbieten. Nur Anwesende können teilnehmen.
Gemeinsamer ZuschlagGibt es in einer Gruppe zwei oder mehr gleich hohe Höchstgebote und sind die Bieter nicht anwesend oder lehnen das erneute Bieten ab, gilt dies als gemeinsamer Zuschlag; verweigert einer die Zahlung, wird seine Bietsicherheit eingezogen, und die übrigen gemeinsamen Zuschlagsempfänger zahlen den gesamten Kaufpreis und holen die Ware ab.
Versteigerung im Ist-ZustandDie Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie bei der Besichtigung war; nach dem Zuschlag kann sie nicht wegen Mängeln, Fehlmengen o. ä. zurückgegeben oder eine Erstattung verlangt werden – die Besichtigung ist daher ein notwendiger Schritt.
Außerplanmäßige VersteigerungNeben den regelmäßigen Versteigerungen kann der Zoll gesondert bekanntgemachte Versteigerungen für beschlagnahmte Waren durchführen, deren Verwertung vor Abschluss des Verfahrens bekanntgemacht wurde, sowie für leicht verderbliche frische Tier- und Pflanzenerzeugnisse und Lebensmittel mit Haltbarkeitsdatum.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Q1. Woher stammen die Waren, die der Zoll versteigert?
Es gibt drei Arten: ① eingezogene Schmuggelware aus Schmuggel oder vorschriftswidriger Einfuhr nach rechtskräftiger Entscheidung; ② Waren, die nach der Einfuhr nicht fristgerecht angemeldet und auch nach 20 Tagen Säumniszuschlag nicht angemeldet wurden und nach Art. 73 Abs. 2 Zollgesetz vom Zoll verwertet werden; ③ Waren, die angemeldet, deren Abgaben aber nicht fristgerecht gezahlt und auch nach 30 Tagen Verzugszuschlag nicht gezahlt wurden und nach Art. 74 Abs. 2 entsprechend verwertet werden. Der Zoll kauft keine Waren ein, um sie selbst zu verkaufen.
Q2. Können Privatpersonen an Zollversteigerungen teilnehmen?
Ja, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dürfen bieten. Für manche besonderen Waren gelten jedoch Zulassungsbeschränkungen – zum Beispiel dürfen giftige chemische Stoffe nur von Inhabern einer Genehmigung, Registrierung oder Zulassung erworben werden, besonders beobachtete chemische Stoffe nur von Inhabern einer Zulassung, Klebstoff mit starkem Lösungsmittel nur von Fabriken, die ihn direkt als Material verwenden, und Nitrocellulose nur von Produktionsbetrieben, die sie benötigen.
Q3. Wo finde ich die Versteigerungslisten und Bieterhinweise?
Laden Sie Versteigerungsliste, Tabelle der Bietsicherheiten und Bieterhinweise im Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ auf den jeweiligen Websites der Zollämter Keelung, Taipeh, Taichung und Kaohsiung herunter; alternativ können Sie im staatlichen E-Procurement-Portal (web.pcc.gov.tw) nach dem Behördennamen des jeweiligen Zollamts der Zollverwaltung suchen oder die Unterlagen in Papierform bei der Abteilung für Recht und Schmuggelbekämpfung im 3. Stock des jeweiligen Zollamts abholen.
Q4. Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Bekanntmachung → Warenbesichtigung → Bietsicherheit zahlen, Gebotsformular und Besichtigungsausweis abholen → schriftliches Gebot per Post (Eilzustellung per Einschreiben, muss am Tag der Angebotsöffnung vor der festgelegten Uhrzeit eingehen) → öffentliche Angebotsöffnung → Zuschlag → Zahlung und Abholung. Die Bietsicherheit kann auf einen Teil des Kaufpreises angerechnet werden, der Rest ist innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag nach dem Zuschlag zu zahlen.
Q5. Wie wird die Bietsicherheit gezahlt?
Gemäß der Tabelle der Bietsicherheiten der jeweiligen Runde; in der Regel ist ein Kassenscheck der Bank of Taiwan, ein Bankscheck oder ein bestätigter Scheck zugunsten des jeweiligen Zollamts der Zollverwaltung des Finanzministeriums vorzulegen; beträgt die Bietsicherheit insgesamt nicht mehr als NT$5 000, ist Barzahlung möglich. Bieter ohne Zuschlag erhalten die Sicherheit vor Ort gegen Quittung zurück.
Q6. Wie wird der Mindestpreis festgelegt? Muss man nach dem Zuschlag noch Einfuhrabgaben zahlen?
Für abgabenpflichtige Waren wird der Mindestpreis mit 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben angesetzt, für abgabenfreie Waren mit 40% des geschätzten Zollwerts (bzw. FOB-Werts). Der Mindestpreis wird von einer Mindestpreisgruppe vorgeprüft und vom Leiter des Zollamts festgesetzt, der ihn dabei um ±30% anpassen kann; die Mindestpreisliste bleibt bis zur Angebotsöffnung versiegelt. Da die Abgaben im Mindestpreis bereits enthalten sind, ist der Zuschlagspreis der Kaufpreis – in der Regel muss man nicht zusätzlich verzollen und Einfuhrabgaben zahlen.
Q7. Bin ich im Nachteil, wenn ich nur schriftlich biete und nicht vor Ort bin?
Möglicherweise. Regelmäßige Versteigerungen werden zwar schriftlich abgewickelt, aber wird der Mindestpreis nicht erreicht, darf der Höchstbietende vor Ort einmal nachbieten; wird der Mindestpreis dann immer noch nicht erreicht, dürfen die anwesenden Bieter dieser Gruppe vor Ort ein- bis dreimal nachbieten – wer nicht vor Ort ist, kann nicht teilnehmen. Gibt es in einer Gruppe gleich hohe Höchstgebote, bieten die anwesenden Bieter mit Gebotsnachweis vor Ort erneut; wer nicht anwesend ist oder das erneute Bieten ablehnt, gilt als gemeinsamer Zuschlagsempfänger, und verweigert einer von ihnen die Zahlung, wird seine Bietsicherheit eingezogen.
Q8. Wie oft finden Versteigerungen statt? Was passiert mit Waren ohne Zuschlag?
Die Zahl der regelmäßigen Versteigerungen legt jedes Zollamt nach dem tatsächlichen Bestand fest, ohne Obergrenze, aber mindestens einmal alle 2 Monate. Nehmen insgesamt weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teil, fällt die Versteigerung aus. Wird eine Ware nach einer Versteigerung nicht verkauft, wird der Mindestpreis neu bewertet; bleibt sie nach zwei Versteigerungen unverkauft, kann bei 2 Bietern auf einen Preisvergleich und bei nur 1 Bieter auf eine Preisverhandlung umgestellt werden; nach vier oder mehr erfolglosen Versteigerungen kann die Vernichtung genehmigt werden. Waren mit einem Zollwert bis NT$450,000, die nach vier oder mehr Versteigerungen unverkauft bleiben, können zudem unentgeltlich an Behörden oder Schulen abgegeben oder an sie verkauft werden.
Q9. Darf ich ein ersteigertes Fahrzeug direkt zulassen und fahren?
Nein. Der Zuschlagsempfänger kann eine „Bescheinigung über entrichtete (befreite) Einfuhr- und Warensteuer (für Fahrzeuge)“ beantragen, im Bemerkungsfeld steht jedoch: „Erst nach bestandener Prüfung von Abgasen, Lärm, Energieverbrauch und Sicherheit durch die zuständige Behörde kann vorschriftsgemäß die Prüfung und Zulassung beantragt werden.“ Mit dem Zuschlag erwirbt man nur die Ware – für die Zulassung zum Straßenverkehr sind zusätzliche Prüfungen zu bestehen.
Q10. Darf ich ersteigerte Waren weiterverkaufen oder exportieren?
Ja, aber mit Pflichten und Einschränkungen. Bei der Abholung ist eine Verpflichtungserklärung auszufüllen und ein „Weiterverkaufsregister für ersteigerte Zollwaren“ zu führen, das bei Bedarf für Ermittlungen zur Verfügung steht. Für den Export kann die Ware innerhalb der vom Zoll festgesetzten Frist wie eine Rücksendung zur Ausfuhr angemeldet werden; außer bei ursprünglich taiwanischen Waren, die wieder ausgeführt werden, dürfen weder die Ware selbst noch die Innen- oder Außenverpackung eine taiwanische Ursprungskennzeichnung tragen, und in der Ausfuhranmeldung ist zu vermerken, dass keine Steuererstattung beantragt werden darf.
Q11. Können Fälschungen in der Versteigerungsliste auftauchen?
Das ist nicht völlig ausgeschlossen. Gefälschtes oder verfälschtes Geld, Wertpapiere und gesetzlich verbotene Einfuhrwaren werden regelmäßig unter Aufsicht vernichtet; Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzen, können jedoch bei wirtschaftlichem Wert verwertet werden: Patentverletzende Waren können an den Patentinhaber verkauft oder nach Zerstörung als Altmaterial versteigert werden; markenverletzende Waren können, wenn der Markeninhaber nach Anhörung keine Einwände erhebt, nach Entfernung von Muster und Markenzeichen versteigert werden. Markenverletzende, abgelaufene oder verdorbene Tabak- und Alkoholwaren sind dagegen zu vernichten.
Q12. Wo finde ich die aktuellen Versteigerungsbekanntmachungen und Versteigerungslisten der einzelnen Zollämter?
Gehen Sie direkt zum Bereich Versteigerungsbekanntmachungen auf der Website des jeweiligen Zollamts: Keelung, Taipeh, Taichung und Kaohsiung haben jeweils eigene Seiten mit Versteigerungsliste, Tabelle der Bietsicherheiten, Besichtigungsterminen und Bieterhinweisen der aktuellen Runde zum Download. Die Bekanntmachungen auf der zentralen Website der Zollverwaltung betreffen überwiegend ausgemustertes Behördenvermögen; für Schmuggelware und überfällige Waren sind die Bereiche der vier Zollämter am vollständigsten.
Q13. Welches Zollamt ist der „Zollauktionsmarkt Taoyuan“? Wo findet man Zollversteigerungen in Taoyuan?
In Taiwan gibt es kein eigenständiges „Zollamt Taoyuan“. Luftfracht- und Expresssendungen am Flughafen Taoyuan und in der Region Taoyuan fallen in die Zuständigkeit des Zollamts Taipeh (Hauptsitz: Hangqin North Road Nr. 21, Bezirk Dayuan, Taoyuan). Wer nach einem „Zollauktionsmarkt Taoyuan“ oder „Zollversteigerungen in Taoyuan“ sucht, sollte daher den Bereich Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Taipeh aufrufen.
Q14. Wie oft werden Zollversteigerungen bekanntgemacht? Wo findet die Angebotsöffnung statt?
Regelmäßige Versteigerungen setzt jedes Zollamt nach dem tatsächlichen Bestand an, ohne Obergrenze, aber mindestens einmal alle 2 Monate, und sie werden eine Woche vor der Angebotsöffnung bekanntgemacht. Die Angebotsöffnung findet meist am Hauptsitz des jeweiligen Zollamts statt – so wurden etwa beim Zollamt Kaohsiung die Angebote der Runde vom 15. Januar 2026 öffentlich im Schulungsraum im 5. Stock des Hauptsitzes geöffnet. Nehmen insgesamt weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teil, fällt die betreffende Gruppe aus; wenig gefragte Gruppen werden daher oft erst nach zwei oder drei Bekanntmachungen verkauft.
Q15. Ist der Mindestpreis auf der Versteigerungsliste ersichtlich?
Nein. Die Versteigerungsliste enthält nur Gruppennummer, Warenbezeichnung, Spezifikation, Menge und Lagerort, dazu kommt die Tabelle der Bietsicherheiten; die Mindestpreisliste bleibt bis zur Angebotsöffnung versiegelt. Der Mindestpreis beträgt 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben (bei abgabenfreien Waren 40%), und der Leiter des Zollamts kann ihn bei der Festsetzung um ±30% anpassen – aus der Liste lässt sich der Zuschlagspreis daher nicht ableiten. Prüfen Sie den Zustand der Ware unbedingt am bekanntgemachten Besichtigungstag vor Ort, bevor Sie Ihr Gebot festlegen.
Q16. Wie oft versteigert das Zollamt Keelung 2026? Wann und wo war die letzte Angebotsöffnung?
Das Zollamt Keelung hat 2026 bis September bereits die 8. regelmäßige schriftliche Versteigerung bekanntgemacht (Aktenzeichen Nr. 11509008); die 6., 7. und 8. Runde wurden am 7/22, 8/19 und 9/16 bekanntgemacht – etwa alle 4 Wochen eine Runde. 8. Runde: Besichtigung am 9/17, 18, 21, 22, 23; Bietsicherheit vom 9/21 bis 23 bei der Stelle für Schmuggelware der Sektion Warenbearbeitung in der Abteilung für Recht und Schmuggelbekämpfung des Zollamts; Gebotsformulare müssen am Tag der Angebotsöffnung bis 13:30 Uhr eingegangen sein; Angebotsöffnung am 9/24 um 14:00 Uhr im Sitzungsraum 2 im 4. Stock des Zollamts, Gangxi Street Nr. 6, Keelung. Beachten Sie: Die drei Runden vom 4/30, 7/30 und 8/27 fanden nicht statt, weil weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teilnahmen. Zugang zu den Bekanntmachungen: Website des Zollamts Keelung „Versteigerungsbekanntmachungen → Neueste Versteigerungsnachrichten“; Besichtigungsliste, Tabelle der Bietsicherheiten und Hinweise zu Versteigerungswaren stehen im selben Bereich zum Download.
Q17. Wo kann man im „Zollauktionsmarkt“ „Zollauktionswaren“ kaufen? Gibt es in Keelung oder Taoyuan einen Zollauktionsmarkt?
Der Zoll hat keinen ständigen Auktionsmarkt für den Einzelhandel; offiziell gibt es nur die schriftlichen Versteigerungen, die jedes Zollamt rundenweise bekanntmacht. Der offizielle Ort der „Angebotsöffnung“ ist der Öffnungsraum am Hauptsitz des jeweiligen Zollamts (Zollamt Keelung: Sitzungsraum 2 im 4. Stock; Zollamt Taipeh: Öffnungsraum im 5. Stock des Abfertigungsgebäudes) – kein Markt, auf dem man stöbern und einkaufen kann. Was man unter „Zollauktionsmarkt Keelung“ findet, sind meist private Einzelhandelsgeschäfte, die diesen Namen führen (zum Beispiel der Dazhong-Zollauktionsmarkt in der Wuxun Street Nr. 100, Bezirk Anle, Keelung), und kein Versteigerungskanal der Zollverwaltung. Für den „Zollauktionsmarkt Taoyuan“ sehen Sie bitte die Versteigerungsbekanntmachungen des für den Flughafen Taoyuan zuständigen Zollamts Taipeh ein; in Taoyuan gibt es keinen Zollauktionsmarkt für den Einzelhandel. Wer echte Zollauktionswaren ersteigern möchte, schaut in die Besichtigungslisten der „Versteigerungsbekanntmachungen“ der einzelnen Zollämter, zahlt am Besichtigungstag die Bietsicherheit am Hauptsitz, besichtigt die Ware und bietet dann schriftlich.
Q18. Nach wie langer Zeit ohne Anmeldung wird mein Weiterleitungspaket vom Zoll versteigert?
Nach Art. 16 Zollgesetz sind Einfuhrwaren innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach dem Einfuhrtag des Beförderungsmittels anzumelden; bei Verspätung wird ab dem Tag nach Fristablauf täglich ein Säumniszuschlag von NT$200 erhoben, und wird nach 20 Tagen immer noch nicht angemeldet, darf der Zoll die Ware nach Art. 73 Abs. 2 verwerten – also frühestens rund 35 Tage nach Ankunft im Hafen. Den Überschuss aus der Verwertung kann man innerhalb von 5 Jahren zurückfordern. Bei 774 Sendungen der HowBridge-Seefracht-Weiterleitung beträgt die Zeit vom Versand in China bis zur Zustellbestätigung in Taiwan im Median 6 Tage, nach Annahme durch den Zoll werden 97.8% innerhalb von 24 Stunden freigegeben (692 Anmeldungen) – im normalen Ablauf ist man von dieser Grenze weit entfernt. Schließen Sie bitte vor Ankunft des Pakets in Taiwan die EZ-Way-Identitätsprüfung und Bevollmächtigung ab, damit es nicht wegen unvollständiger Empfängerdaten hängen bleibt und die Frist überschreitet.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

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❌ Wir bieten nicht

  • Zahlungen in RMB oder Fremdwährung in Ihrem Namen (nach § 29 des taiwanesischen Bankgesetzes dürfen nur Banken Geldwechsel- und Überweisungsgeschäfte betreiben)
  • Bestellung und Bezahlung im Ausland in Ihrem Namen (bitte nutzen Sie Ihre eigenen Zahlungswege)
  • Vorstreckung von Geldern oder Kreditkartenzahlungen in Ihrem Namen
Rechtmäßige Wege für grenzüberschreitende Zahlungen:
① Alipay mit Identitätsprüfung über den Taiwan Compatriot Permit ② Auslandsüberweisung via Wise oder WorldFirst ③ RMB-Konto bei der E.SUN Bank oder der CTBC Bank ④ Manche Verkäufer akzeptieren die direkte Zahlung mit VISA- oder Mastercard-Kreditkarten
Zitierte Quellen

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Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16