Kompletter Leitfaden zu Zollversteigerungen in Taiwan 2026
Bei Zollversteigerungen werden eingezogene Schmuggelware, nicht fristgerecht angemeldete Importwaren und wegen unbezahlter Abgaben verwertete Waren verkauft. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dürfen bieten. Der Mindestpreis beträgt bei abgabenpflichtigen Waren 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben, bei abgabenfreien Waren 40% des Zollwerts oder FOB-Werts. Der Leiter des Zollamts darf den Betrag innerhalb von ±30% anpassen. Laden Sie zunächst von der Website des zuständigen Zollamts die Warenliste, die Tabelle der Bietsicherheiten und die Bieterhinweise herunter. Bringen Sie am Besichtigungstag Ihre Ausweisdokumente mit, hinterlegen Sie die Bietsicherheit und holen Sie den Besichtigungsschein ab. Das Gebot wird anschließend fristgerecht per Einschreiben versandt. Die Gebote werden nur geöffnet, wenn insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, dürfen anwesende Bieter ihre Gebote vor Ort erhöhen – ausschließlich schriftlich beziehungsweise postalisch Bietende können an diesen zusätzlichen Runden nicht teilnehmen. Regelmäßige Versteigerungen finden mindestens einmal alle 2 Monate statt; maßgeblich sind jeweils die aktuellen Warenlisten und Besichtigungstermine der einzelnen Zollämter.
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026 · Redaktion des Sammelversanddienstes HowBridge · Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht
Was ist eine Zollversteigerung und woher stammen die Waren?
Zollversteigerungen werden umgangssprachlich auch Zollauktionen genannt. Der Zoll beschafft die Waren jedoch nicht selbst zum Weiterverkauf. Es gibt insgesamt drei Herkunftskategorien – viele Übersichten nennen nur die ersten beiden und lassen die dritte aus.
| Kategorie | Rechtlicher Status | Typische Waren |
|---|---|---|
| Beschlagnahmte beziehungsweise eingezogene Schmuggelware | Wegen Schmuggels oder vorschriftswidriger Einfuhr nach dem Zollschmuggelbekämpfungsgesetz rechtskräftig vom Zoll eingezogen. | Bekleidung, Unterwäsche, POLO-Shirts, Bettwäsche und Bettbezüge, Stoffe, Befestigungsmaterial, Schrauben, Elektrofahrräder, Möbel, Fliesen, Koffer, Handwerkzeuge und ähnliche Waren. |
| Nicht fristgerecht angemeldete Importwaren | Nach der Einfuhr nicht fristgerecht angemeldet und auch nach Erhebung der Säumnisgebühr für volle 20 Tage weiterhin nicht angemeldet; Verwertung durch den Zoll gemäß Artikel 73 Absatz 2 des Zollgesetzes. | Elektroroller, intelligente Toiletten, Steinplatten, Spiegel, Aluminiumfolie, Bettwäschegarnituren aus Baumwolle, industrielle Teile und Zubehör sowie ähnliche Waren. |
| Wegen unbezahlter Abgaben verwertete Waren | Bereits angemeldet, aber nicht fristgerecht versteuert und auch nach Erhebung des Säumniszuschlags für volle 30 Tage weiterhin unbezahlt; Verwertung gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Zollgesetzes unter entsprechender Anwendung von Artikel 73 Absatz 2. | Ähnlich wie nicht fristgerecht angemeldete Waren; die konkreten Artikel hängen vom jeweiligen Fall und Versteigerungstermin ab. |
Häufig wird an der falschen Stelle gesucht:
Die Versteigerungsbekanntmachungen auf der zentralen Website der Zollverwaltung betreffen überwiegend ausgesondertes Staatseigentum. Wer als Privatperson nach Schmuggelware oder überfälligen Waren sucht, sollte die eigenen Websites der Zollämter Keelung, Taipei, Taichung und Kaohsiung aufrufen.
Daneben gibt es außerplanmäßige Versteigerungen
Zusätzlich zu den regelmäßigen Versteigerungen darf der Zoll beschlagnahmte Waren, deren Verwertung bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung bekannt gemacht wurde, sowie nach dem Zollgesetz zu verwertende leicht verderbliche frische Pflanzen, Tiere und Lebensmittel mit begrenzter Haltbarkeit in außerplanmäßigen Versteigerungen anbieten. Diese werden an gut sichtbaren Stellen des jeweiligen Zollamts bekannt gemacht; außerdem wird der Wareninhaber über die Kaufmöglichkeit informiert. Wer solche Waren erwerben möchte, muss die Bekanntmachungen der einzelnen Zollämter verfolgen und darf nicht nur auf die alle zwei Monate stattfindenden regelmäßigen Versteigerungen warten.
Wo findet man die Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Kaohsiung? Bekanntmachungen und Listen der einzelnen Zollämter
Die Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Kaohsiung stehen im Bereich „Informationen / Versteigerungsbekanntmachungen“ auf der Website des Zollamts Kaohsiung; die Zollämter Taipeh, Taichung und Keelung haben jeweils gleichnamige Seiten, auf denen Versteigerungsliste, Tabelle der Bietsicherheiten und Bieterhinweise der aktuellen Runde heruntergeladen werden können. Ein weiterer offizieller Kanal ist das staatliche E-Procurement-Portal web.pcc.gov.tw: Bei der Ausschreibungssuche den Behördennamen des Zollamts Kaohsiung der Zollverwaltung eingeben, dann erscheinen die schriftlichen Versteigerungen. Regelmäßige Versteigerungen finden mindestens einmal alle 2 Monate statt und werden eine Woche vor der Angebotsöffnung bekanntgemacht; die Bekanntmachungen auf der zentralen Website der Zollverwaltung betreffen meist ausgemustertes Behördenvermögen.
| Zollamt (Hauptzuständigkeitsbereich) | Pfad zur Bekanntmachung | Behördenname im E-Procurement-Portal |
|---|---|---|
| Zollamt Kaohsiung (Hafen Kaohsiung, Flughafen Siaogang, Südtaiwan) | Startseite → Informationen / Informationsportal → Versteigerungsbekanntmachungen | Zollamt Kaohsiung der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Kaohsiung der Zollverwaltung des Finanzministeriums) |
| Zollamt Taipeh (Flughafen Taoyuan, Luftfracht und Express für Taoyuan sowie Taipeh, Neu-Taipeh und Keelung) | Startseite → Informationen / Informationsportal → Versteigerungsbekanntmachungen | Zollamt Taipeh der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Taipeh der Zollverwaltung des Finanzministeriums) |
| Zollamt Taichung (Hafen Taichung, Flughafen Taichung, Zentraltaiwan) | Startseite → Informationen / Informationsportal → Versteigerungsbekanntmachungen | Zollamt Taichung der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Taichung der Zollverwaltung des Finanzministeriums) |
| Zollamt Keelung (Hafen Keelung, Hafen Taipeh, Seefracht Nordtaiwan) | Startseite → Informationen / Informationsportal → Versteigerungsbekanntmachungen | Zollamt Keelung der Zollverwaltung (bzw. Zollamt Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums) |
Was ist die „Zollauktionsliste“? Ist darauf der Mindestpreis zu sehen?
Die offizielle Bezeichnung der Zollauktionsliste lautet „Versteigerungsliste“; sie führt je Gruppe Gruppennummer, Warenbezeichnung, Spezifikation, Menge und Lagerort auf und wird durch die in derselben Runde veröffentlichte Tabelle der Bietsicherheiten ergänzt. Die Liste nennt keinen Mindestpreis – die Mindestpreisliste bleibt bis zur Angebotsöffnung versiegelt; die Liste dient also nur zur Beurteilung des Warenzustands und der Höhe der Bietsicherheit, der Zuschlagspreis lässt sich daraus nicht ableiten.
Beispiel: 1. Versteigerung von Schmuggelware und überfälligen Waren des Zollamts Kaohsiung im Jahr 2026
Laut der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 5. Januar 2026 führte das Zollamt Kaohsiung am 15. Januar 2026 um 14:00 Uhr im Schulungsraum im 5. Stock des Hauptsitzes die erste schriftliche Versteigerung des Jahres durch. Besichtigung war am 9. Januar sowie vom 12. bis 14. Januar jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr, verteilt auf das Schmuggelwarenlager, verschiedene Containerterminals, Diyi Youlian sowie die Sonderzone für Seefracht-Expresssendungen von Wan Hai. Angeboten wurden E-Bikes, Rahmensets für Elektro-Dreiräder (mit Elektromotor), elektrische Warmwasserbereiter, Koffer, Jeans, Poloshirts, Sweatshirts, Socken, bedruckte Spannbettlaken, glasierte Fliesen, feuerfeste Steine, Handwerkzeuge aus Stahl, Sechskantschrauben, Einzeldrahtleitungen und Weißblechdosen; manche Artikel müssen nachträglich gekennzeichnet werden oder eine Zertifizierung des Büros für Normung, Messwesen und Prüfung bestehen. Die Bekanntmachung stellt ausdrücklich fest: „Teilnahme nicht auf Unternehmen oder Privatpersonen beschränkt“; die Bietsicherheit ist per Kassenscheck der Bank of Taiwan, Bankscheck oder bestätigtem Bankscheck zu leisten, bis NT$5 000 auch bar.
Versteigerungen der vier Zollämter 2026: Welche Runde haben Keelung, Taipeh, Taichung und Kaohsiung erreicht? Wie viele fielen aus?
Januar bis September 2026: Die Zollämter Keelung und Kaohsiung haben jeweils bereits die 8. Runde bekanntgemacht (etwa alle 4 Wochen), die Zollämter Taipeh und Taichung jeweils die 5. Runde; in den auf den Websites einsehbaren Bekanntmachungen fielen mindestens 8 Termine aus, weil weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teilnahmen. Das „mindestens einmal alle 2 Monate“ im „Verfahren zur Verwertung von Waren und Beförderungsmitteln durch den Zoll“ ist also nur die gesetzliche Untergrenze; in der Praxis versteigern Keelung und Kaohsiung fast jeden Monat, Ausfälle sind aber nicht selten.
| Zollamt | 2026 bekanntgemachte Runden (Häufigkeit) | Ausgefallene Angebotsöffnungen (weniger als 3 Bieter) | Beispiel der letzten Runde (Datum, Ort, Frist) |
|---|---|---|---|
| Zollamt Keelung | 8. Runde (Aktenzeichen Nr. 11509008, bekanntgemacht am 9/16); 6. Runde am 7/22, 7. Runde am 8/19, 8. Runde am 9/16 bekanntgemacht, etwa alle 4 Wochen eine Runde | 3. Runde (4/30), 6. Runde (7/30) und 7. Runde (8/27) fielen aus, davon im Juli und August zwei Runden in Folge | 8. Runde: Besichtigung am 9/17, 18, 21, 22, 23 (9:00 bis 11:30 Uhr oder 13:30 bis 16:00 Uhr) im Schmuggelwarenlager des Zollamts sowie in den zugehörigen Containerterminals, Verbundlagern und Zolllagern; Bietsicherheit vom 9/21 bis 23 bei der Stelle für Schmuggelware der Sektion Warenbearbeitung in der Abteilung für Recht und Schmuggelbekämpfung; Gebotsformulare müssen am Tag der Angebotsöffnung bis 13:30 Uhr eingegangen sein; Angebotsöffnung am 9/24 um 14:00 Uhr im Sitzungsraum 2 im 4. Stock des Zollamts, Gangxi Street Nr. 6, Keelung. Angeboten wurden u. a. Fliesen und Steintischplatten, Socken, Spannbettlaken-Sets, E-Bikes, Spannungsstabilisatoren, Schrauben und Muttern, Luftkompressoren, Bücherregale, Kleiderschränke, elektrische Backöfen, Kühlschränke und Reifen |
| Zollamt Taipeh (Flughafen Taoyuan) | 5. Runde (bekanntgemacht am 8/28) | Drei Runden fielen aus: 2. Runde (bekanntgemacht am 3/12), 4. Runde (bekanntgemacht am 7/9), 5. Runde (Angebotsöffnung ursprünglich am 9/11, Ausfall am 9/10 bekanntgemacht) | 5. Runde: Besichtigung am 9/7, 8 im Schmuggelwarenlager des Zollamts am Internationalen Flughafen Taoyuan (Hangqin North Road Nr. 25, Bezirk Dayuan, Taoyuan) sowie in den Sonderlagern der Lagerbetreiber für überfällige Waren; Bietsicherheit vom 9/7 bis 9 bei der Abteilung für Recht und Schmuggelbekämpfung im 4. Stock des Abfertigungsgebäudes, Hangqin North Road Nr. 21; Gebotsschluss am 9/11 um 12:30 Uhr (maßgeblich ist der Eingang der Post beim Zollamt); Angebotsöffnung am 9/11 um 14:30 Uhr im Öffnungsraum im 5. Stock des Abfertigungsgebäudes. Angeboten wurden Lederwaren verschiedener Markenhersteller, Kleidung und Seidenschals, Magnetdraht, Motoren, Tragsockel, Verschiedenes usw. (für diese Runde wurde am 9/10 der Ausfall bekanntgemacht; Ablauf und Ort dienen nur als Orientierung für die nächste Runde) |
| Zollamt Taichung | 5. Runde (bekanntgemacht am 9/8); Angebotsöffnung der 1. Runde am 1/15, der 2. am 3/19, der 3. am 5/14, der 4. am 7/16, etwa alle 2 Monate eine Runde | 3. Runde (5/14; gemäß Punkt 8 der Hinweise des Zollamts zur Versteigerung von Waren und Beförderungsmitteln) | Nach jeder Angebotsöffnung wird unter „Versteigerungsbekanntmachungen“ die „Ergebnisliste der schriftlichen Versteigerung von Schmuggelware und überfälligen Waren“ veröffentlicht, sodass sich die Ergebnisse der einzelnen Gruppen der letzten Runde nachsehen lassen |
| Zollamt Kaohsiung | 8. Runde (bekanntgemacht am 8/27); Angebotsöffnung der 6. Runde am 7/16, der 7. am 8/13, der 8. am 9/10, etwa alle 4 Wochen eine Runde | 8. Runde (9/10) fiel aus | Nach jeder Angebotsöffnung wird die „Ergebnisliste der Angebotsöffnung für Schmuggelware, überfällige Waren bzw. schriftliche Gebote“ veröffentlicht; für die Runde vom 9/10 wurde der „Ort für die Zahlung der Bietsicherheit“ am 8/31 in einer gesonderten Bekanntmachung geändert – lesen Sie die Bekanntmachung der jeweiligen Runde unbedingt noch einmal, bevor Sie zur Zahlung der Bietsicherheit aufbrechen |
Prüfdatum 2026-09-21; alle Angaben stammen aus Titeln und Texten der Bekanntmachungen im Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ der jeweiligen Zollamt-Websites (Neueste Versteigerungsnachrichten des Zollamts Keelung, Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Taipeh, Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Taichung, Versteigerungsbekanntmachungen des Zollamts Kaohsiung); für nicht aufgeführte frühere Termine sind die Websites maßgeblich. Drei praktische Schlussfolgerungen: ① Die Gebotsfristen unterscheiden sich je Zollamt (und sogar je Runde): In Keelung und Kaohsiung müssen Gebote am Tag der Angebotsöffnung bis 13:30 Uhr eingegangen sein, in Taipeh bis 12:30 Uhr am Tag der Angebotsöffnung, in Taichung bei der 5. Runde 2026 bis 9:00 Uhr am Tag der Angebotsöffnung (Öffnung um 10:00 Uhr) – maßgeblich sind stets die Bieterhinweise der jeweiligen Runde; ② für ausgefallene Gruppen wird der Mindestpreis in der nächsten Runde neu bewertet (siehe unten „Mindestpreis, Angebotsöffnung und Nachbieten vor Ort“), Termine nach mehreren Ausfällen in Folge sind daher einen Blick wert; ③ die Teilnehmerschwelle ist ein echtes Hindernis – nehmen an einer Versteigerung insgesamt weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teil, findet die gesamte Angebotsöffnung nicht statt (Punkt 8 der Hinweise zu Versteigerungswaren des Zollamts Keelung, Punkt 9 der Bekanntmachung des Zollamts Kaohsiung); das ist der Hauptgrund für Ausfälle in Folge bei wenig gefragten Runden. Je mehr Bieter, desto höher die Chance auf eine Angebotsöffnung – bitte bieten Sie jedoch jeweils unabhängig.
Wo kauft man im „Zollauktionsmarkt“ „Zollauktionswaren“? Private Geschäfte und offizielle Zollversteigerungen sind zwei verschiedene Dinge
Der Zoll hat keinen ständigen „Auktionsmarkt“ für den Einzelhandel; offiziell gibt es nur die schriftlichen Versteigerungen, die jedes Zollamt rundenweise bekanntmacht. Unter „Zollauktionsmarkt Keelung“ findet man meist private Einzelhandelsgeschäfte, die unter dem Namen „Zollauktionsmarkt“ betrieben werden – etwa den „Dazhong-Zollauktionsmarkt“ in der Wuxun Street Nr. 100, Bezirk Anle, Keelung (laut Website Öffnungszeiten Montag bis Freitag 9:00–18:00, an Wochenenden und Feiertagen 9:00–20:00). Das ist ein privates Geschäft, Waren und Preise legt der Inhaber selbst fest (die Website nennt keine Warenherkunft); es ist kein Versteigerungskanal der Zollverwaltung des Finanzministeriums, und die Mindestpreis- und Bieterregeln dieser Seite gelten dort nicht. Der „Zollauktionsmarkt Taoyuan“ meint eigentlich das für den Flughafen Taoyuan zuständige Zollamt Taipeh (siehe Q13); in Taoyuan gibt es keinen Zollauktionsmarkt für den Einzelhandel.
| Punkt | Offizielle Zollversteigerung (Zollämter Keelung / Taipeh / Taichung / Kaohsiung) | Privater „Zollauktionsmarkt“ (Einzelhandel) |
|---|---|---|
| Veranstalter | Die Zollämter der Zollverwaltung des Finanzministeriums (Abteilung / Sektion für Recht und Schmuggelbekämpfung) | Private Betreiber |
| So kauft man | Am Besichtigungstag am Hauptsitz des Zollamts die Bietsicherheit zahlen und den Besichtigungsausweis abholen, nach der Besichtigung schriftlich per Eilzustellung als Einschreiben bieten; Angebotsöffnung erst ab 3 Bietern (Personen oder Unternehmen) | Einkauf im Geschäft zu den vom Inhaber bekanntgegebenen Öffnungszeiten |
| Preisbildung | Mindestpreis = 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben (abgabenfreie Waren 40%), bis zur Angebotsöffnung versiegelt; den Zuschlag erhält das höchste Gebot über dem Mindestpreis | Der Inhaber legt die Preise selbst fest, ohne Bezug zum Mindestpreis des Zolls |
| Warenzustand und Rückgabe | Versteigerung im Ist-Zustand, keine Rückgabe; Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag nach dem Zuschlag | Nach den Regeln des jeweiligen Geschäfts |
| Ort des „Auktionsmarkts“ | Es gibt keinen Einzelhandelsmarkt; der „Auktionsmarkt“ ist in Wirklichkeit der Öffnungsraum am Hauptsitz des jeweiligen Zollamts (Keelung: Sitzungsraum 2 im 4. Stock, Gangxi Street Nr. 6; Taipeh: Öffnungsraum im 5. Stock des Abfertigungsgebäudes, Hangqin North Road Nr. 21; Taichung: Sitzungsraum im 5. Stock des Zollamts, Taiwan Boulevard Abschnitt 10 Nr. 2; Kaohsiung: Schulungsraum im 5. Stock des Zollamts, Jiexing 1st Street Nr. 3). Geboten wird hauptsächlich schriftlich, Anwesende können nur dann vor Ort nachbieten, wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird – es ist keine öffentliche Auktion mit Zurufen | Ladengeschäft (laut Angaben des Betreibers) |
| Wo die Bekanntmachungen stehen | „Versteigerungsbekanntmachungen“ auf den Websites der Zollämter + staatliches E-Procurement-Portal (Behördenname des jeweiligen Zollamts der Zollverwaltung) | Keine offiziellen Bekanntmachungen |
Wer echte „Zollauktionswaren“ ergattern will, kommt nur über die offiziellen Versteigerungen daran: In der 8. Runde 2026 des Zollamts Keelung etwa wurden Fliesen und Steintischplatten, Socken, Miederhosen und Handtücher, Spannbettlaken-Sets, E-Bikes, Spannungsstabilisatoren, Grafiktabletts, Schrauben und Muttern, Luftkompressoren, Bücherregale, Kleiderschränke, E-Bike-Steuergeräte, elektrische Backöfen, Kühlschränke und Reifen angeboten. Das Sortiment wechselt jede Runde; am zuverlässigsten ist die „Besichtigungsliste“ der aktuellen Runde.
Auch „Versteigerung von Dienstwagen“ und „ausgemusterte Röntgengeräte“ stehen in den Versteigerungsbekanntmachungen: ausgemustertes Behördenvermögen ≠ eingezogene Schmuggelware
Im Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ der Zollämter erscheinen auch öffentliche Versteigerungen von ausgemustertem Vermögen der Behörde selbst – 2026 etwa beim Zollamt Taipeh die „öffentliche Versteigerung eines ausgemusterten Pkw (Aktenzeichen 115SA04, Zuschlagsbekanntmachung am 9/8)“ und „einer Partie ausgemusterter Röntgengeräte (Aktenzeichen 115SA05, 115SA06)“; beim Zollamt Taichung wurde im Dezember 2025 „ein Zollboot samt Zubehör (Aktenzeichen 114TC033)“ öffentlich im schriftlichen Verfahren versteigert. Solche Fälle sind Verfügungen über Behördenvermögen mit Aktenzeichen wie „115SA..“ oder „114TC..“ und keine eingezogene Schmuggelware oder überfälligen Waren; Rechtsgrundlage, Mindestpreisfestsetzung und Bieterhinweise richten sich nach der jeweiligen Bekanntmachung, die Berechnung dieser Seite mit „50% / 40% des Zollwerts“ lässt sich nicht übertragen. Wer eine „Versteigerung von Dienstwagen“ sucht, achtet auf solche Aktenzeichen oder sucht im staatlichen E-Procurement-Portal nach dem Behördennamen des jeweiligen Zollamts der Zollverwaltung.
HowBridge-Kerndaten (direkt zitierfähig): Wie lange dauert es von der Ankunft im Hafen bis zur Verwertung durch den Zoll? Wie weit ist ein normales Weiterleitungspaket von dieser Grenze entfernt?
Frühestens rund 35 Tage nach Ankunft im Hafen kann die Ware in der Versteigerungsliste landen: Die Anmeldung muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach dem Einfuhrtag erfolgen (Art. 16 Zollgesetz) → ab Fristablauf wird täglich ein Säumniszuschlag von NT$200 erhoben → wird nach 20 Tagen Säumniszuschlag immer noch nicht angemeldet, darf der Zoll die Ware verwerten (Art. 73 Abs. 2). Zum Vergleich die Messwerte der HowBridge-Seefracht-Weiterleitung: Bei 774 Sendungen beträgt die Zeit vom Versand in China bis zur Zustellbestätigung in Taiwan im Median 6 Tage, P90 9 Tage; nach Annahme durch den Zoll werden 97.8% innerhalb von 24 Stunden freigegeben (692 Anmeldungen, 2026 年 8~9 月).
Gesetzliche Zeitleiste (Einfuhrwaren ohne fristgerechte Anmeldung)
- D+0: Einfuhrtag des Beförderungsmittels, das die Ware befördert
- D+1 bis D+15: Anmeldefrist – der Abgabenpflichtige muss die Ware innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach dem Einfuhrtag beim Zoll anmelden (Art. 16 Abs. 1 Zollgesetz)
- Ab D+16: Ab dem Tag nach Ablauf der Anmeldefrist wird täglich ein Säumniszuschlag von NT$200 erhoben (Art. 73 Abs. 1)
- Etwa D+35: Wird nach 20 Tagen Säumniszuschlag immer noch nicht angemeldet, verwertet der Zoll die Ware; verbleibt nach Abzug von Zoll und notwendigen Kosten ein Überschuss, verwahrt ihn der Zoll vorläufig, der Abgabenpflichtige kann die Auszahlung innerhalb von 5 Jahren beantragen, danach fällt der Betrag an die Staatskasse (Art. 73 Abs. 2)
- Ein zweiter Weg: Wurde angemeldet, aber die Abgaben nicht fristgerecht gezahlt, und wird nach 30 Tagen Verzugszuschlag immer noch nicht gezahlt, erfolgt die Verwertung entsprechend Art. 73 Abs. 2 (Art. 74)
- Versand in China (Abrechnungsdatum) → Zustellbestätigung durch den Logistikdienst in Taiwan: Median 6 Tage, P90 9 Tage, innerhalb von 7 Tagen 76.9%, innerhalb von 10 Tagen 96.4% (774 Sendungen) – die gesamte Strecke ist deutlich kürzer als die Anmeldefrist von 15 Tagen
- Annahme durch den Zoll → Freigabe: innerhalb von 24 Stunden 97.8%, 48 Stunden 98.6%, 72 Stunden 99.3% (692 Seefracht-Anmeldungen; verwendet werden nur die vom Single Window für Zoll, Häfen und Handel GC329 gelieferten Ereigniszeiten, leere Werte werden nicht ergänzt)
- Zollfreigabe → Auslagerung: Median 23.3 Stunden, innerhalb von 24 Stunden 50.4%, 48 Stunden 72.4% (692 Datensätze)
Erhebungszeitraum 2026 年 8~9 月, Prüfdatum 2026-10-10; es handelt sich um betriebliche Messwerte der HowBridge-Seefracht-Weiterleitung, nicht um einen offiziell veröffentlichten Standard. Damit Ihr Paket nicht den Weg „keine fristgerechte Anmeldung → Verwertung“ nimmt, schließen Sie bitte vor Ankunft des Pakets in Taiwan die EZ-Way-Identitätsprüfung und Bevollmächtigung ab (siehe EZ-Way-Anleitung); was zu tun ist, wenn der Zoll ein Paket zur Beschau zurückhält, lesen Sie unter Paket vom Zoll zurückgehalten – was tun?, die gesamte Zeitleiste der Abfertigung unter Wie lange dauert die Zollabfertigung? (Nationale Gesetzesdatenbank: Art. 16 Zollgesetz, Art. 73)
Die obigen Angaben zur Zollfreigabe umfassen nur bereits beim Zoll eingereichte Anmeldungen; noch nicht eingereichte Sendungen werden nicht gezählt, und die Daten enthalten keinen Code zur Abfertigungsart (C1/C2/C3).
Rechtsgrundlagen
Zollversteigerungen beruhen nicht auf einer einzigen Vorschrift, sondern auf drei miteinander verbundenen Regelwerken: Zwei Gesetze bestimmen, welche Waren verwertet werden, und eine Verwaltungsvorschrift regelt das Verkaufsverfahren.
Absatz 1: Werden Importwaren nicht innerhalb der Frist nach Artikel 16 Absatz 1 angemeldet, wird ab dem Tag nach Ablauf der Anmeldefrist für jeden Tag eine Säumnisgebühr von NT$200 erhoben.
Absatz 2: Erfolgt auch nach 20 vollen Tagen der Gebührenerhebung keine Anmeldung, verwertet der Zoll die Waren. Verbleibt vom Erlös nach Abzug der geschuldeten Zölle und notwendigen Kosten ein Überschuss, verwahrt ihn der Zoll vorläufig. Der Abgabenschuldner kann innerhalb von 5 Jahren dessen Erstattung beantragen; nach Fristablauf fällt der Betrag der Staatskasse zu.
Wer die Abgaben nicht innerhalb der Frist nach Artikel 43 bezahlt, muss ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist auf den ausstehenden Abgabenbetrag täglich einen Säumniszuschlag von 0,05% entrichten. Bleibt die Zahlung auch nach 30 vollen Tagen der Zuschlagserhebung aus, erfolgt die Verwertung unter entsprechender Anwendung von Artikel 73 Absatz 2. Dies ist die Rechtsgrundlage für die dritte Kategorie der versteigerten Waren.
Absatz 1: Werden in einem nach diesem Gesetz rechtskräftig entschiedenen Fall die Abgaben und Geldbußen nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag nach Zugang der Mitteilung des Zolls bezahlt, dürfen sie mit der Sicherheitsleistung verrechnet oder durch Verwertung der beschlagnahmten Gegenstände beziehungsweise Sicherheiten beigetrieben werden. Ein Überschuss wird erstattet, ein Fehlbetrag nacherhoben.
Absatz 2: Die Verwertung nach dem vorstehenden Absatz muss durch Versteigerung erfolgen; die betroffene Person ist mindestens 5 Tage vor der Versteigerung zu benachrichtigen.
Rechtskräftig eingezogene Schmuggelware fällt dagegen der Staatskasse zu und wird vom Zoll nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren öffentlich versteigert.
- Festsetzung des Mindestpreises: Bei abgabenpflichtigen Waren wird der Mindestpreis mit 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben angesetzt; bei abgabenfreien Waren mit 40% des geschätzten Zollwerts oder FOB-Werts. Nach Vorprüfung der Mindestpreisliste durch den zuständigen Ausschuss wird sie dem Leiter des Zollamts zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Genehmigung darf der Betrag innerhalb von ±30% erhöht oder gesenkt werden.
- Häufigkeit der Versteigerungen: Jedes Zollamt bestimmt die Zahl der regelmäßigen Versteigerungen anhand seines tatsächlichen Warenbestands; eine Höchstzahl besteht nicht. Eine Versteigerung muss jedoch mindestens einmal alle 2 Monate stattfinden.
- Bekanntmachung: Eine Woche vor der Gebotsöffnung müssen Warenbezeichnungen, Zeit und Ort der Hinterlegung der Bietsicherheit, Besichtigungszeiten sowie Zeit und Ort der Gebotsöffnung zur Veröffentlichung im amtlichen Beschaffungsanzeiger an die Datenbank der Kommission für öffentliche Bauvorhaben übermittelt und auf der Website sowie am Schwarzen Brett veröffentlicht werden. Zusätzlich ist eine zweitägige Zeitungsanzeige zulässig.
- Auktion ohne Zuschlag und weiteres Verfahren: Die Gebote dürfen nur geöffnet werden, wenn insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten; andernfalls bleibt die Auktion ohne Zuschlag. Bleiben Waren nach einer Versteigerung unverkauft, setzt der Mindestpreisausschuss bei jedem weiteren Termin einen neu bewerteten verkäuflichen Preis als Mindestpreis fest. Können Waren auch nach vier oder mehr Versteigerungen nicht verkauft werden, darf ihre Vernichtung genehmigt werden, um den Fall abzuschließen. Die Vernichtung nicht fristgerecht angemeldeter Waren und von Waren mit unbezahlten Abgaben erfolgt gemäß Artikel 96 Absatz 2 des Zollgesetzes.
- Alternative für Waren mit geringem Wert: Waren mit einem Zollwert von höchstens NT$450 000, die auch nach vier oder mehr Versteigerungen nicht verkauft werden konnten, dürfen nach Genehmigung durch das jeweilige Zollamt unentgeltlich übertragen oder freihändig verkauft werden, damit sie vom Zoll, von anderen Behörden oder von Schulen genutzt werden.
Vollständiges Versteigerungsverfahren in 8 Schritten
- Bekanntmachung durch den Zoll:Eine Woche vor der Gebotsöffnung erfolgt die Veröffentlichung im amtlichen Beschaffungsanzeiger, in den Versteigerungsbekanntmachungen und aktuellen Meldungen der jeweiligen Zollamtswebsite. Beigefügt sind die Warenliste, die Tabelle der Bietsicherheiten und die Bieterhinweise.
- Besichtigung:Die Waren werden am in der Bekanntmachung angegebenen Termin besichtigt. Üblicherweise muss zunächst im dritten Stock der Hauptstelle bei der Rechts- und Ermittlungsabteilung die Bietsicherheit hinterlegt werden. Dort werden auch das Gebotsformular und der Besichtigungsschein ausgegeben, die für den Zutritt zum Lager erforderlich sind.
- Besichtigungsort:Lager für Schmuggelware, Containerplätze und besondere Bereiche für Expresssendungen der jeweiligen Zollämter. Die Waren werden im vorhandenen Zustand versteigert; nach dem Zuschlag ist eine Rückgabe wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Bietsicherheit hinterlegen:Die Zahlung richtet sich nach der Tabelle der Bietsicherheiten. Üblicherweise ist ein Eigenwechsel der Bank of Taiwan, ein Bankscheck oder ein bestätigter Scheck auszustellen, dessen Zahlungsempfänger das zuständige Zollamt der Zollverwaltung des Finanzministeriums ist. Beträgt die gesamte Bietsicherheit höchstens NT$5,000, kann sie bar entrichtet werden. Erfolglose Bieter erhalten ihre Bietsicherheit vor Ort gegen Vorlage der Quittung zurück.
- Schriftliches Gebot:Regelmäßige Versteigerungen werden mittels schriftlicher Gebote durchgeführt. Das für den jeweiligen Termin ausgegebene Gebotsformular muss am Tag der Gebotsöffnung bis 12:30 Uhr per Eil-Einschreiben bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Maßgeblich ist die konkrete Frist in den Bieterhinweisen des jeweiligen Zollamts.
- Öffentliche Gebotsöffnung:Die Gebote werden öffentlich in einem Unterrichtsraum der Hauptstelle des jeweiligen Zollamts geöffnet. Mitarbeiter der Buchhaltung und anderer zuständiger Einheiten überwachen das Verfahren. Erreicht die Summe der genehmigten Mindestpreise mindestens den im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Prüfwert für Warenbeschaffungen, muss zusätzlich die Zollverwaltung Vertreter zur gemeinsamen Überwachung entsenden.
- Zuschlag:Die Gebote werden nur geöffnet, wenn insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot, das den Mindestpreis übersteigt. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, gilt das im nächsten Abschnitt beschriebene Verfahren für Erhöhungen vor Ort.
- Zahlung und Abholung:Die Bietsicherheit kann auf einen Teil des Kaufpreises angerechnet werden. Der Restbetrag muss innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag nach dem Zuschlag vollständig bezahlt werden. Bei der Abholung ist eine Verpflichtungserklärung auszufüllen und ein „Register für den Wiederverkauf bei Zollversteigerungen erworbener Waren“ einzurichten. Bei verspäteter Zahlung wird die Bietsicherheit eingezogen.
Mindestpreis, Gebotsöffnung und Gebotserhöhungen vor Ort
Dieser Abschnitt fehlt in vielen Übersichten, entscheidet aber häufig darüber, ob ein Gebot erfolgreich ist. Regelmäßige Versteigerungen werden zwar schriftlich durchgeführt, doch die persönliche Anwesenheit kann das Ergebnis beeinflussen.
So wird der Mindestpreis berechnet
Abgabenpflichtige Waren: 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben.
Abgabenfreie Waren: 40% des geschätzten Zollwerts oder FOB-Werts.
Die Mindestpreisliste wird vom Mindestpreisausschuss vorgeprüft und anschließend dem Leiter des Zollamts oder einer von ihm bevollmächtigten Person zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Genehmigung darf der Betrag innerhalb von ±30% erhöht oder gesenkt werden. Nach der Genehmigung wird die Mindestpreisliste versiegelt verwahrt und erst bei der Gebotsöffnung entsiegelt – der Mindestpreis ist daher vor dem Bieten nicht bekannt.
Vier Regeln für Gebotsöffnung und Zuschlag
| Mindestteilnehmerzahl | Sobald bei einem Versteigerungstermin insgesamt mindestens 3 Personen beziehungsweise Unternehmen bieten, dürfen die Gebote aller Lose geöffnet werden. Bei weniger Teilnehmenden bleibt die Auktion ohne Zuschlag. |
| Zuschlagsprinzip | Den Zuschlag erhält das höchste Gebot, das den Mindestpreis übersteigt. |
| 🔑 Gebotserhöhung vor Ort bei Nichterreichen des Mindestpreises | Wird der Mindestpreis nicht erreicht, kann abhängig von den tatsächlichen Umständen zunächst der Höchstbietende sein Gebot einmal vor Ort erhöhen. Wird der Mindestpreis weiterhin nicht erreicht, dürfen die bei diesem Los anwesenden Bieter ihre Gebote vor Ort noch ein- bis dreimal erhöhen. Danach erhält der Höchstbietende, dessen Gebot den Mindestpreis übersteigt, den Zuschlag. Wer nicht anwesend ist, kann an diesen zusätzlichen Runden nicht teilnehmen. |
| Weniger als 10% unter dem Mindestpreis | Liegt das Höchstgebot unter dem Mindestpreis, beträgt die Differenz aber weniger als 10%, darf die zuständige Ermittlungsstelle das Ergebnis vor Ort unter Vorbehalt stellen, die Gründe für einen notwendigen Zuschlag darlegen und die Entscheidung dem Leiter oder stellvertretenden Leiter des Zollamts vorlegen. Alternativ kann der Leiter des Zollamts den Vorsitzenden vor Ort dazu ermächtigen, den Zuschlag unmittelbar zu verkünden. |
Gleich hohe Höchstgebote: Vorsicht vor einem gemeinsamen Zuschlag
Geben für dasselbe Los mindestens zwei Bieter gleich hohe Höchstgebote ab, bieten diejenigen, die anwesend sind und einen Nachweis über ihr ursprüngliches Gebot mitführen, vor Ort erneut. Das höchste neue Gebot erhält den Zuschlag.
Sind die Bieter mit gleich hohen Höchstgeboten jedoch nicht anwesend oder verweigern sie trotz Anwesenheit ein erneutes Gebot, gelten sie ausdrücklich als gemeinsame Zuschlagsempfänger. Verweigert einer der gemeinsamen Zuschlagsempfänger die gemeinsame Zahlung, wird seine ursprünglich hinterlegte Bietsicherheit eingezogen. Die übrigen gemeinsamen Zuschlagsempfänger dürfen den gesamten Kaufpreis bezahlen und die Waren abholen.
Mit anderen Worten: Wer nicht erscheint, verliert nicht nur die Möglichkeit einer Gebotserhöhung, sondern kann außerdem in einen gemeinsamen Zuschlag eingebunden werden, den er möglicherweise gar nicht wollte.
Nach einer Auktion ohne Zuschlag: Teilnehmerzahl entscheidet zwischen Preisvergleich und Verhandlung
Können Waren auch nach zwei Versteigerungen nicht verkauft werden, gilt: Bei Geboten von 2 Personen beziehungsweise Unternehmen darf ein Preisvergleichsverfahren durchgeführt werden; bei nur 1 Person beziehungsweise Unternehmen darf ein Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Der Verkaufspreis aus dem Preisvergleichs- oder Verhandlungsverfahren muss vom Leiter oder stellvertretenden Leiter des Zollamts genehmigt werden.
Bleiben Waren nach einer Versteigerung unverkauft, bewertet der Mindestpreisausschuss bei jedem weiteren Termin den verkäuflichen Preis neu und setzt ihn als Mindestpreis fest. Bei weniger gefragten Losen bestehen daher ab dem zweiten Termin häufig Chancen auf einen niedrigeren Preis. Können Waren auch nach vier oder mehr Versteigerungen nicht verkauft werden, darf ihre Vernichtung genehmigt werden.
Nach dem Zuschlag: Mit der Zahlung ist es nicht getan
Mit dem Zuschlag erwirbt man lediglich die Waren. Ob sie legal benutzt, in Verkehr gebracht oder weiterverkauft werden dürfen, hängt von mehreren voneinander unabhängigen Voraussetzungen ab. Diese Punkte werden in Versteigerungsbekanntmachungen nicht immer ausführlich erläutert.
Einfuhrprüfungspflichtige Produkte: Abholung erst mit Prüfnachweis
Gehören die versteigerten Waren zu den nach dem Gesetz über die Warenprüfung bekannt gemachten einfuhrprüfungspflichtigen Produkten, muss der Zuschlagsempfänger einen vom Bureau of Standards, Metrology and Inspection des Wirtschaftsministeriums oder von einer gesetzlich mit der Warenprüfung beauftragten Behörde, juristischen Person oder Organisation ausgestellten Prüfnachweis vorlegen. Erst dann dürfen die Waren freigegeben und abgeholt werden.
🚗 Der Zuschlag für ein Fahrzeug bedeutet noch keine Straßenzulassung
Der Zuschlagsempfänger kann eine „Bescheinigung über entrichtete beziehungsweise befreite Einfuhr- und Warensteuer für Fahrzeuge“ beantragen. Im Bemerkungsfeld dieser Bescheinigung wird jedoch vermerkt: „Erst nach erfolgreicher Abgas-, Geräusch-, Energieverbrauchs- und Sicherheitsprüfung durch die zuständigen Behörden darf das Fahrzeug vorschriftsgemäß geprüft, registriert und zugelassen werden.“ Der Zuschlag verschafft somit nur das Eigentum an der Ware; für Kennzeichen und Straßennutzung müssen sämtliche Prüfungen eigenständig bestanden werden.
Wiederverkauf muss registriert werden: Register für den Wiederverkauf bei Zollversteigerungen erworbener Waren
Bei der Abholung muss der Zuschlagsempfänger eine Verpflichtungserklärung ausfüllen und ein „Register für den Wiederverkauf bei Zollversteigerungen erworbener Waren“ einrichten, das für erforderliche Ermittlungen zur Verfügung steht. Wer Waren zum Weiterverkauf ersteigert, muss diese Aufzeichnungspflicht beachten.
Ausfuhr ist möglich, unterliegt aber zwei Beschränkungen
Versteigerte Waren oder Transportmittel dürfen innerhalb der vom Zoll bestimmten Frist vom Zuschlagsempfänger im Verfahren der Rücksendung zur Ausfuhr angemeldet werden. Sofern es sich nicht ursprünglich um taiwanische Waren handelt, die erneut ausgeführt werden, darf weder auf den Waren selbst noch auf ihrer Innen- oder Außenverpackung eine taiwanische Ursprungskennzeichnung angebracht sein. Außerdem muss in der Ausfuhranmeldung vermerkt werden, dass keine Steuererstattung beantragt werden darf.
Enthält der Zuschlagspreis die Einfuhrabgaben?
Der Mindestpreis abgabenpflichtiger Waren besteht bereits aus „50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben“. Die Abgaben sind somit im Mindestpreiskonzept enthalten. Der Zuschlagspreis ist der Kaufpreis; normalerweise sind keine zusätzliche Zollanmeldung und keine weitere Zahlung von Einfuhrabgaben erforderlich. Die vorstehenden Pflichten zu Prüfungen, Fahrzeugregistrierung und Wiederverkaufsaufzeichnungen bleiben davon unberührt – die Besteuerung ist eine Frage, die rechtmäßige Nutzung der Waren eine andere.
Besondere Waren: Nicht alles darf ersteigert werden
Die Verfahrensvorschriften des Zolls für die Verwertung von Waren und Transportmitteln sehen für zahlreiche Warenarten besondere Verfahren vor. Manche erscheinen grundsätzlich nie auf einer Versteigerungsliste; andere dürfen ausschließlich von Personen oder Unternehmen mit bestimmten Berechtigungen erworben werden.
| Warenkategorie | Behandlung |
|---|---|
| Gold, Silber sowie Gold- und Silberschmuck | Die Versteigerung von Gold wird der Bank of Taiwan übertragen. Übriges Silber sowie Gold- und Silberschmuck werden der Bank of Taiwan zur Versteigerung übergeben oder vom jeweiligen Zollamt selbst versteigert. Der Erlös wird an die Staatskasse abgeführt. |
| Fremdwährungen | Sie werden der Bank of Taiwan zum Ankauf vorgelegt. Nicht umtauschbare oder nicht mehr umlauffähige Währungen werden dem National Museum of History unentgeltlich überlassen oder vom Zoll zu Ausstellungszwecken aufbewahrt. |
| Antiquitäten | Zunächst erfolgt eine Begutachtung durch Sachverständige. Gegenstände, die als Antiquitäten im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Kulturerbes gelten, werden einer vom Kulturministerium bestimmten Einrichtung zur Aufbewahrung übergeben. Für die übrigen Gegenstände darf ein Mindestpreis festgesetzt und eine Versteigerung durchgeführt werden. |
| Ausländische Tabak- und Alkoholwaren sowie Rohstoffe und Halbfertigprodukte für Tabak und Alkohol | Zulässig sind Vernichtung, Versteigerung, befristete Wiederausfuhr nach der Versteigerung, Spende oder Verwendung für wissenschaftliche Forschung. Nicht zur Einfuhr zugelassene alkoholische Getränke, die auf dem chinesischen Festland hergestellt wurden und eine dortige Marke verwenden, dürfen jedoch ausschließlich vernichtet oder nach der Versteigerung innerhalb einer Frist wieder ausgeführt werden. Markenrechtsverletzende, abgelaufene oder verdorbene Tabak- und Alkoholwaren müssen vernichtet werden und werden nicht versteigert. |
| Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen | Grundsätzlich werden sie gemeinsam mit den zuständigen Stellen vernichtet. Besitzen sie jedoch aufgrund ihrer Beschaffenheit einen wirtschaftlichen Wert, gilt: Patentverletzende Waren dürfen dem Patentinhaber verkauft oder nach ihrer Unbrauchbarmachung als Altmaterial versteigert werden. Markenrechtsverletzende Waren dürfen nach Einholung der Stellungnahme des Markeninhabers und bei fehlendem Widerspruch nach Entfernung der Abbildungen und Markenkennzeichen versteigert werden. |
| Giftige chemische Stoffe | Sofern ihre Einfuhr nicht verboten ist, dürfen sie ausschließlich von Personen oder Unternehmen erworben werden, die für den betreffenden Stoff eine Genehmigung, Registrierungsunterlage oder Zulassungsurkunde besitzen. Angaben zum Erwerber und zum Stoff müssen der zuständigen Behörde zur Kenntnisnahme übermittelt werden. Stoffe mit Einfuhrverbot oder Stoffe, für die nach vier Versteigerungen kein Zuschlag erteilt wurde, werden nach dem Abfallbeseitigungsgesetz behandelt oder gemäß dem Zollschmuggelbekämpfungsgesetz vernichtet. |
| Besonders überwachungsbedürftige chemische Stoffe | Sie dürfen ausschließlich von Personen oder Unternehmen mit einer Zulassungsurkunde für den betreffenden Stoff erworben werden. Die Angaben müssen der zuständigen Behörde zur Kenntnisnahme übermittelt werden. Wurde auch nach vier Versteigerungen kein Zuschlag erteilt, werden die Stoffe nach dem Abfallbeseitigungsgesetz behandelt oder vernichtet. |
| Nach dem Montrealer Protokoll kontrollierte chemische Stoffe | Sie müssen durch Vernichtung beseitigt werden. Die Kosten werden vom Umweltministerium veranschlagt. |
| Hochleistungsklebstoff ohne Senfölzusatz | Darf ausschließlich von Fabriken erworben werden, die den Stoff unmittelbar als Ausgangsmaterial verwenden. |
| Nitrocellulose | Darf ausschließlich von Produktionsunternehmen erworben werden, die den Stoff benötigen. Erwerber, Warenbezeichnung und Menge sind der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. |
| Radioaktive Stoffe und Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen können | Werden dem Nuclear Safety Commission zur Bearbeitung übergeben. |
| Publikationen sowie Film- und Fernsehprogramme aus dem chinesischen Festland | Werden zur Bearbeitung nach den einschlägigen Vorschriften an das Kulturministerium weitergeleitet. |
| Landwirtschaftliche, Fischerei- und Tierzuchterzeugnisse | Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen kontrollierte Arten, nach dem Wildtierschutzgesetz geschützte Arten sowie sonstige Landwirtschafts-, Fischerei- und Tierzuchterzeugnisse werden jeweils nach den Ablaufdiagrammen in den Anhängen der Verfahrensvorschriften behandelt. |
| Gefälschte Währungen, Wertpapiere und gesetzlich verbotene Einfuhrwaren | Die zuständigen Behörden werden regelmäßig zur gemeinsamen Vernichtung eingeladen. Diese Gegenstände werden nicht verwertet oder versteigert. |
Was wurde mit der Änderung vom 06.03.2024 ergänzt?
Die Verfahrensvorschriften des Zolls für die Verwertung von Waren und Transportmitteln wurden am 6. März 2024 geändert und veröffentlicht. Wesentlich sind zwei Ergänzungen: ① Der Anwendungsbereich für ausländische Tabak- und Alkoholwaren umfasst nun auch Halbfertigprodukte sowie Waren, die nicht fristgerecht angemeldet, nicht versteuert, nicht zurückgesandt oder durch schriftliche Erklärung aufgegeben wurden. Sie dürfen versteigert oder nach der Versteigerung innerhalb einer Frist wieder ausgeführt werden. ② Neu geregelt wurden die zulässigen Erwerber und das Erwerbsverfahren für vom Umweltministerium bekannt gemachte besonders überwachungsbedürftige chemische Stoffe.
Wo die Versteigerungslisten der vier Zollämter eingesehen und heruntergeladen werden können
| Informationsweg | Beschreibung / Link |
|---|---|
| Bereich „Versteigerungsbekanntmachungen“ auf den Websites der Zollämter | Die Zollämter Keelung, Taipei, Taichung und Kaohsiung besitzen jeweils eine eigene Seite für Versteigerungsbekanntmachungen. Der Pfad lautet üblicherweise Startseite → Informationszugang beziehungsweise Informationsübersicht → Versteigerungsbekanntmachungen. |
| Amtlicher Beschaffungsanzeiger beziehungsweise elektronische Vergabeplattform | Auf der elektronischen Vergabeplattform web.pcc.gov.tw kann unter Ausschreibungssuche der Behördenname „Zollverwaltung – Zollamt ○○“ eingegeben werden, um schriftliche Versteigerungsverfahren für eingezogene Schmuggelware oder überfällige Waren zu finden. |
| Bereich „Aktuelle Meldungen“ auf den Websites der Zollämter | Die Zollämter veröffentlichen Pressemitteilungen zu Versteigerungen von Schmuggelware und überfälligen Waren. Diese enthalten Besichtigungstermine und Links zum Herunterladen der Warenlisten. |
| Abholung vor Ort beziehungsweise telefonische Anfrage | Gedruckte Bieterhinweise und Warenlisten können im dritten Stock bei der Rechts- und Ermittlungsabteilung des jeweiligen Zollamts abgeholt oder telefonisch über die Zentrale bei der zuständigen Ermittlungsstelle angefordert werden. |
Empfohlenes Vorgehen:
Laden Sie zunächst die aktuelle Warenliste und die Tabelle der Bietsicherheiten herunter und wählen Sie die gewünschten Lose aus. Bringen Sie am bekannt gegebenen Besichtigungstag einen Ausweis zur Hauptstelle des Zollamts mit, hinterlegen Sie die Bietsicherheit und holen Sie den Besichtigungsschein ab. Geben Sie nach Prüfung des Warenzustands Ihr schriftliches Gebot ab. Wenn bei einem Los möglicherweise kein Zuschlag zustande kommt oder Sie sich die Möglichkeit einer Gebotserhöhung sichern möchten, ist die persönliche Anwesenheit am Tag der Gebotsöffnung vorteilhafter als ein ausschließlich schriftliches beziehungsweise postalisches Gebot.
Direktlinks zu den Versteigerungsbekanntmachungen der Zollämter Keelung, Taipei, Taichung und Kaohsiung
| Zollamt | Wichtigste Zuständigkeitsgebiete und lokale Suchbegriffe | Direktlink zu den amtlichen Versteigerungsbekanntmachungen |
|---|---|---|
| Zollamt Keelung | Zollauktion Keelung beziehungsweise Zollversteigerung Keelung für Seefracht aus dem Hafen Keelung und dem Hafen Taipei | Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Keelung · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen mit aktuellen Meldungen, Tabellen der Bietsicherheiten und Warenlisten zum Herunterladen |
| Zollamt Taipei | Zollauktionsplatz Taoyuan beziehungsweise Versteigerungen des Zollamts Taipei für Luft- und Expressfracht am Flughafen Taoyuan; für die Suche nach „Zollauktion Taoyuan“ ist dieses Zollamt zuständig | Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Taipei · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen |
| Zollamt Taichung | Zollauktion Taichung beziehungsweise Zollversteigerung Taichung für See- und Luftfracht aus Zentraltaiwan und dem Hafen Taichung | Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Taichung · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen |
| Zollamt Kaohsiung | Zollauktion Kaohsiung beziehungsweise Zollversteigerung Kaohsiung für See- und Luftfracht aus Südtaiwan, dem Hafen Kaohsiung und dem Flughafen Xiaogang | Zollverwaltung des Finanzministeriums, Zollamt Kaohsiung · Bereich Versteigerungsbekanntmachungen |
Kein „Zollamt Taoyuan“ auffindbar?
Der taiwanische Zoll besitzt kein eigenständiges „Zollamt Taoyuan“. Luft- und Expressfracht des Flughafens und der Region Taoyuan untersteht dem Zollamt Taipei. Wer nach dem „Zollauktionsplatz Taoyuan“ oder nach „Zollversteigerungen Taoyuan“ sucht, sollte daher in der vorstehenden Tabelle die Bekanntmachungen des Zollamts Taipei öffnen. Die zentrale Website der Zollverwaltung enthält ebenfalls eine zusammengefasste Liste von Versteigerungsbekanntmachungen, betrifft jedoch überwiegend ausgesondertes Staatseigentum. Für eingezogene Schmuggelware und überfällige Waren sind die Bereiche der vier genannten Zollämter weiterhin am vollständigsten.
Standorte und Kontaktdaten der vier Zollämter
| Zollamt | Anschrift | Zentrale | Wichtigstes Zuständigkeitsgebiet |
|---|---|---|---|
| Zollamt Keelung | 200 Nr. 6, Gangxi Street, Ren’ai District, Keelung City | 02-24202951 | Seefracht in Nordtaiwan, insbesondere Hafen Keelung und Hafen Taipei |
| Zollamt Taipei | 337 Nr. 21, Hangqin North Road, Dayuan District, Taoyuan City | 03-3834265 | Luftfracht am Flughafen Taoyuan |
| Zollamt Taichung | 435 Nr. 2, Abschnitt 10, Taiwan Boulevard, Wuqi District, Taichung City | 04-26565101 | See- und Luftfracht in Zentraltaiwan, insbesondere Hafen Taichung |
| Zollamt Kaohsiung | 804 Nr. 3, Jiexing 1st Street, Gushan District, Kaohsiung City | 07-5613251 | See- und Luftfracht in Südtaiwan, insbesondere Hafen Kaohsiung und Flughafen Xiaogang |
| Zollverwaltung, Hauptverwaltung | 103 Nr. 13, Tacheng Street, Datong District, Taipei City | 02-25505500 | Aufsichtsbehörde |
Praktische Hinweise und Unterschiede zwischen den Zollämtern
- Die 2015 erschienene Studie des Rechtsbüros des Legislativ-Yuan „Analyse rechtlicher Fragen zum Vollstreckungskapitel des Zollschmuggelgesetzes“ (Forschungsbericht Nr. A01246, verfasst von Ho Hung-kuang) weist darauf hin, dass nach Art. 50 die Zahlungsaufforderung bei Schmuggelentscheidungen erst erfolgt, wenn die 30-tägige Widerspruchsfrist abgelaufen und die Entscheidung rechtskräftig ist – anders als bei gewöhnlichen Verwaltungsakten, die mit der Zustellung wirksam werden. Das ist der institutionelle Grund, warum Schmuggelware von der Beschlagnahme bis zum Erscheinen in der Versteigerungsliste oft mehrere Monate braucht.
- Warum werden leicht verderbliche Waren außerplanmäßig versteigert? Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts Nr. 334 aus dem Jahr 2016 ist ein gutes Beispiel: In dem Fall wurden 4 095 kg Eidechsenfisch und 55 062 kg Kabeljau beschlagnahmt; da der Fisch verdorben war und nicht mehr existierte, verhängte das Zollamt Kaohsiung nach Art. 23 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes stattdessen die Einziehung des Warenwerts in Höhe von NT$6 316 721. Lässt man Waren verderben, nützt das weder dem Zoll noch dem Eigentümer – deshalb werden frische Erzeugnisse und Lebensmittel mit Haltbarkeitsdatum gesondert außerplanmäßig versteigert.
- Das Warensortiment hängt vom Zuständigkeitsbereich ab: In Keelung und Kaohsiung überwiegen Massengüter aus der Seefracht; das Zollamt Taipeh hat eher Luftfracht- und Expresswaren; das Zollamt Taichung hat gemischte See- und Luftfrachtwaren aus Zentraltaiwan.
- Der Ablauf ist bei den vier Zollämtern weitgehend gleich: Alle folgen dem „Verfahren zur Verwertung von Waren und Beförderungsmitteln durch den Zoll“; Unterschiede bestehen vor allem bei Besichtigungslagern, Öffnungsräumen und zuständigen Stellen.
- Abgaben: Der Mindestpreis abgabenpflichtiger Waren beträgt bereits „50% des Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben“; der Zuschlagspreis ist der Kaufpreis, in der Regel muss man nicht zusätzlich verzollen und Einfuhrabgaben zahlen.
- Versteigerung im Ist-Zustand, keine Rückgabe: Besichtigen Sie die Ware unbedingt selbst und prüfen Sie Spezifikation, Menge und Vollständigkeit; wird der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt, verfällt die Bietsicherheit.
- Rechtsverletzende Waren werden nicht grundsätzlich nicht versteigert: Gefälschtes Geld und verbotene Einfuhrwaren werden unter Aufsicht vernichtet; patentverletzende Waren können jedoch an den Patentinhaber verkauft oder nach Zerstörung als Altmaterial versteigert werden, markenverletzende Waren können bei fehlenden Einwänden des Markeninhabers nach Entfernung der Markenzeichen versteigert werden. Auch nach dem Zuschlag dürfen sie nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie CNS und andere nationale Normen sowie die Prüfpflichten erfüllen.
- Der richtige Zeitpunkt für Schnäppchen: Bieten in einer Gruppe weniger als 3 Personen oder Unternehmen, fällt sie aus; bleibt eine Ware nach einer Versteigerung unverkauft, wird der Mindestpreis neu bewertet – bei weniger gefragten Gruppen gibt es ab der 2. Runde oft günstigere Chancen.
- Der Wert der Anwesenheit: Regelmäßige Versteigerungen laufen zwar schriftlich, aber am Nachbieten bei Unterschreiten des Mindestpreises und am erneuten Bieten bei gleich hohen Höchstgeboten können nur anwesende Bieter teilnehmen.
Begriffe der Zollversteigerung im Überblick: Was bedeuten Versteigerungsliste, Bietsicherheit, schriftliches Gebot und Ausfall der Angebotsöffnung?
| Begriff | Bedeutung (nach dem „Verfahren zur Verwertung von Waren und Beförderungsmitteln durch den Zoll“ und den Bieterhinweisen der Zollämter) |
|---|---|
| Versteigerungsliste (Besichtigungsliste) | Die jeder Bekanntmachung beigefügte Warenliste, die je Gruppe Gruppennummer, Warenbezeichnung, Spezifikation, Menge und Lagerort aufführt; der Mindestpreis wird nicht genannt. Umgangssprachlich „Zollauktionsliste“. |
| Bietsicherheit | Vor dem Bieten nach der „Tabelle der Bietsicherheiten“ der jeweiligen Runde je Gruppe zu leistende Sicherheit, nur per Kassenscheck der Bank of Taiwan, Bankscheck oder bestätigtem Bankscheck (bei einer Gesamtsumme bis NT$5 000 auch bar); Bieter ohne Zuschlag erhalten sie vor Ort gegen Quittung zurück, beim Zuschlag wird sie auf einen Teil des Kaufpreises angerechnet. |
| Schriftliches Gebot | Bietverfahren der regelmäßigen Versteigerung: Das in der jeweiligen Runde ausgegebene Gebotsformular wird ausgefüllt und per Eilzustellung als Einschreiben an die zuständige Stelle geschickt; verspätet eingehende oder nicht per Post versandte Gebote sind ungültig; die Umschläge werden am Tag der Angebotsöffnung öffentlich geöffnet. |
| Mindestpreis | Für abgabenpflichtige Waren 50% des geschätzten Zollwerts zuzüglich sämtlicher Abgaben, für abgabenfreie Waren 40% des Zollwerts (bzw. FOB-Werts); der Leiter des Zollamts kann ihn bei der Festsetzung um ±30% anpassen; die Mindestpreisliste bleibt bis zur Angebotsöffnung versiegelt. |
| Ausfall der Angebotsöffnung (keine Versteigerung) | Nehmen an einer Versteigerung insgesamt weniger als 3 Bieter (Personen oder Unternehmen) teil, werden die Angebote nicht geöffnet; das Zollamt veröffentlicht auf seiner Website „Diese schriftliche Versteigerung findet nicht statt“, die Waren werden auf die nächste Runde verschoben und der Mindestpreis neu bewertet. |
| Nachbieten vor Ort | Wird der Mindestpreis nicht erreicht, darf zuerst der Höchstbietende vor Ort einmal nachbieten; wird er dann immer noch nicht erreicht, dürfen die anwesenden Bieter der Gruppe vor Ort ein- bis dreimal nachbieten. Nur Anwesende können teilnehmen. |
| Gemeinsamer Zuschlag | Gibt es in einer Gruppe zwei oder mehr gleich hohe Höchstgebote und sind die Bieter nicht anwesend oder lehnen das erneute Bieten ab, gilt dies als gemeinsamer Zuschlag; verweigert einer die Zahlung, wird seine Bietsicherheit eingezogen, und die übrigen gemeinsamen Zuschlagsempfänger zahlen den gesamten Kaufpreis und holen die Ware ab. |
| Versteigerung im Ist-Zustand | Die Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie bei der Besichtigung war; nach dem Zuschlag kann sie nicht wegen Mängeln, Fehlmengen o. ä. zurückgegeben oder eine Erstattung verlangt werden – die Besichtigung ist daher ein notwendiger Schritt. |
| Außerplanmäßige Versteigerung | Neben den regelmäßigen Versteigerungen kann der Zoll gesondert bekanntgemachte Versteigerungen für beschlagnahmte Waren durchführen, deren Verwertung vor Abschluss des Verfahrens bekanntgemacht wurde, sowie für leicht verderbliche frische Tier- und Pflanzenerzeugnisse und Lebensmittel mit Haltbarkeitsdatum. |
FAQ – häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen
- Zollgesetz (關稅法), Art. 73, Art. 74, Art. 96 Abs. 2 (Nationale Gesetzesdatenbank, Code G0350001)
- Zollschmuggelgesetz, Art. 50 (Nationale Gesetzesdatenbank, Code G0350029)
- Verfahren zur Verwertung von Waren und Beförderungsmitteln durch den Zoll (gemeinsames Vorschriftensystem des Finanzministeriums; geändert und verkündet am 6. März 2024)
- Zollamt Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen: web.customs.gov.tw/keelung/htmlList/216
- Zollamt Taipeh der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen: web.customs.gov.tw/taipei/multiplehtml/120
- Zollamt Taichung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen: web.customs.gov.tw/taichung/htmlList/311
- Zollamt Kaohsiung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen: web.customs.gov.tw/kaohsiung/multiplehtml/541
- Staatliches E-Procurement-Portal web.pcc.gov.tw
- Art. 16 Zollgesetz (Anmeldefrist für Einfuhrwaren: innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach dem Einfuhrtag): law.moj.gov.tw/LawClass/LawSingle.aspx?pcode=G0350001&flno=16
- Zollamt Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Neueste Versteigerungsnachrichten (8. regelmäßige schriftliche Versteigerung 2026, Aktenzeichen Nr. 11509008, 2026-09-16): web.customs.gov.tw/keelung/multiplehtml/572
- Zollamt Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Hinweise zu Versteigerungswaren (Punkte 6, 8, 10, 12): web.customs.gov.tw/keelung/singlehtml/573
- Zollamt Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Besichtigungsliste (Gesamtübersicht): web.customs.gov.tw/keelung/multiplehtml/575
- Zollamt Taipeh der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen (Bekanntmachung der 5. schriftlichen Versteigerung von Schmuggelware und überfälligen Einfuhrwaren 2026, 2026-08-28; Ausfallbekanntmachungen der 2., 4. und 5. Runde 2026; öffentliche Versteigerungen ausgemusterten Vermögens 115SA04 / 05 / 06): web.customs.gov.tw/taipei/multiplehtml/120
- Zollamt Taichung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen (Bekanntmachungen und Ergebnislisten der 1. bis 5. schriftlichen Versteigerung 2026; Versteigerung des Zollboots 114TC033): web.customs.gov.tw/taichung/multiplehtml/396
- Zollamt Kaohsiung der Zollverwaltung des Finanzministeriums · Versteigerungsbekanntmachungen (Bekanntmachungen der 6. bis 8. schriftlichen Versteigerung 2026, Ergebnislisten der Angebotsöffnung, Ausfall am 9/10): web.customs.gov.tw/kaohsiung/multiplehtml/541
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