Was passiert beim Versand online gekaufter E-Zigaretten oder erhitzter Tabakprodukte nach Taiwan? Strafen und rechtskonformes Vorgehen 2026
- 🚫 E-Zigaretten sind vollständig verboten: Sie gelten als „tabakähnliche Erzeugnisse“ im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden. Nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2 darf niemand sie herstellen, einführen, verkaufen, liefern, ausstellen oder bewerben; Absatz 2 desselben Artikels verbietet sogar ihre Verwendung. Der Zoll darf sie weder wegen persönlichen Gebrauchs noch wegen einer kleinen Menge freigeben.
- 🔴 Die Höhe der Geldbuße hängt von der Personengruppe ab: Die in Artikel 26 Absatz 1 vorgesehene Geldbuße von NT$10 000 000–NT$50 000 000 richtet sich an „Hersteller oder Importunternehmen“. Gewöhnliche Onlinekäufer gehören zu den „Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sind“, und unterliegen nach Absatz 2 einer Geldbuße von NT$50 000–NT$5 000 000. Die im Internet häufig genannte „Höchststrafe von NT$50 000 000“ gilt nicht für Privatpersonen; entscheidend ist jedoch die Untergrenze von NT$50 000.
- 📦 Es bleibt nicht bei einer Geldbuße: Artikel 26 schreibt außerdem vor, dass die Waren innerhalb einer gesetzten Frist zurückgerufen, vernichtet oder zurückgesandt beziehungsweise wiederausgeführt werden müssen. Wer dies nicht fristgerecht erledigt, wird bei jedem weiteren Verstoß erneut bestraft.
- ⏳ Für beim Zoll festgehaltene Waren gelten Fristen: Nach Artikel 7 Absätze 4 und 5 darf der Zoll beschlagnahmte oder zurückgehaltene bestimmte Tabakerzeugnisse, die die Prüfung der Gesundheitsrisiken nicht bestanden haben, direkt vernichten. Wurde das Erzeugnis genehmigt, muss die Person, die es mitgeführt oder eingeführt hat, es innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung abholen; nach Ablauf dieser Frist wird es ebenfalls vernichtet.
- 🆕 Drei neue Regelungen im zweiten Halbjahr 2026 in Arbeit: Für den Besitz von E-Zigaretten ist eine Geldbuße von NT$30 000–NT$100 000 geplant (der Entwurf liegt dem Legislativ-Yuan vor; seit 9/8 können E-Zigaretten landesweit an 431 Sammelstellen anonym abgegeben werden), beim Schmuggel tabakähnlicher Erzeugnisse entfällt die Bußgeldbefreiung bis NT$5 000 (Vorankündigung des Finanzministeriums vom 8/27), und orale Nikotinbeutel werden der kontrollierten Einfuhr unterstellt (Vorankündigung des Wirtschaftsministeriums vom 9/4) – Einzelheiten in der Übersicht zum Stand der neuen Regelungen am Ende des Abschnitts „Bußgeldvergleich“.
- 🛃 Die Freimenge von 200 Stück für erhitzte Tabakprodukte bedeutet nicht, dass sie im Ausland gekauft werden dürfen: Ab 2026/2/1 werden 200 Stück bestimmter Tabakerzeugnisse in die Freimenge einbezogen. Dies gilt jedoch ausschließlich für vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigte Produkte, die in Taiwan einschließlich der Duty-free-Shops auf den vorgelagerten Inseln gekauft wurden. Der Kauf erhitzter Tabakprodukte oder ihrer erforderlichen Komponenten im Ausland verstößt weiterhin gegen Artikel 15.
Die Bußgeldspannen und Tatbestandsvoraussetzungen stammen aus dem Originaltext des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden in der nationalen Vorschriftendatenbank. Freimengen, Mengenbeschränkungen und Bemessungsrichtlinien stammen aus den Hinweisen der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur Abfertigung von Tabak und Alkohol im Reiseverkehr.
Letzte Aktualisierung: 2026-09-14|Grundlagen: Originaltext des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden (Vorschriftencode L0070021), Hinweise der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur Abfertigung von Tabak und Alkohol im Reiseverkehr (aktualisiert am 2026-07-29), Informationsbereich der Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Prüfung bestimmter Tabakerzeugnisse
E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte: grundlegend unterschiedliche Rechtsstellung
Erhitzte Tabakprodukte sind in Taiwan legal, dürfen im Inland aber nur als vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigte Produkte verkauft werden; E-Zigaretten sind vollständig verboten. Bis Juli 2026 hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales insgesamt 14 erhitzte Tabakprodukte von 2 Unternehmen genehmigt; seit 2026/2/1 dürfen bei der Einreise 200 Stück genehmigter Produkte abgabenfrei mitgeführt werden. Im Ausland (einschließlich Festlandchina und Japan) gekaufte erhitzte Tabakprodukte und Geräte sind ausnahmslos nicht genehmigt; wer sie bei der Einreise mitbringt oder nach Taiwan schickt, verstößt gegen Artikel 15 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden. Privatpersonen droht eine Geldbuße von NT$50 000–NT$5 000 000 sowie die Einziehung.
E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte werden häufig verwechselt. Nach dem Gesetz zur Verhütung von Tabakschäden gehören sie jedoch zu zwei unterschiedlichen rechtlichen Kategorien und unterliegen unterschiedlichen Vorschriften.
| Merkmal | E-Zigaretten (tabakähnliche Erzeugnisse) | Erhitzte Tabakprodukte (bestimmte Tabakerzeugnisse) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Definition | „Tabakähnliche Erzeugnisse“ nach Artikel 3 Nummer 2: aus anderen Materialien als Tabakrohstoffen oder aus Materialien hergestellte Erzeugnisse, welche die physische Beschaffenheit von Tabakrohstoffen verändern und eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Abgabezusammensetzung bilden, mit der die Verwendung von Tabakerzeugnissen nachgeahmt werden kann | Erfüllen die Definition von „Tabakerzeugnissen“ nach Artikel 3 Nummer 1 und wurden von der zentralen zuständigen Behörde nach Artikel 7 öffentlich als bestimmte Tabakerzeugnisse ausgewiesen |
| Hauptbestandteile | E-Liquid beziehungsweise Verdampferflüssigkeit, meistens ohne echten Tabak | Enthalten echten Tabak, der erhitzt und nicht verbrannt wird |
| Rechtsstellung | Vollständig verboten: Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Lieferung, Ausstellung und Werbung sind rechtswidrig | Nach Artikel 7 muss eine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt werden. Herstellung, Einfuhr und Verkauf sind erst nach der Genehmigung zulässig |
| Legal erhältlich | Nein. Artikel 15 Absatz 2 verbietet sogar die Verwendung | Nur genehmigte Unternehmen und Produkte dürfen in Taiwan legal verkauft werden |
| Versand aus ausländischen Onlineshops nach Taiwan | Rechtswidrig nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2 | Nicht genehmigte Produkte bleiben nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 3 rechtswidrig |
Gemeinsamkeit: Beide dürfen nicht über ausländische Onlineshops gekauft und nach Taiwan versandt werden. Der Unterschied besteht darin, dass E-Zigaretten als gesamte Kategorie verboten sind, während bei erhitzten Tabakprodukten nicht genehmigte Produkte verboten sind. Für Verbraucher ist das Ergebnis dennoch gleich, da die im Ausland angebotenen Produkte nicht den in Taiwan genehmigten Produkten entsprechen.
Leicht zu übersehen: Auch Süßigkeiten und Spielzeug in Form von Tabakerzeugnissen sind verboten
Artikel 15 Absatz 1 Nummer 1 verbietet außerdem „Süßigkeiten, Snacks, Spielzeug oder andere Gegenstände, deren Form der Form von Tabakerzeugnissen oder deren Behältern ähnelt“. Nach Artikel 36 wird die Herstellung oder Einfuhr mit NT$50 000–NT$250 000 geahndet; für Verkauf, Lieferung, Ausstellung oder Werbung beträgt die Geldbuße NT$2 000–NT$50 000. Dies sollte insbesondere beim Einkaufsservice für Souvenirs, Kapselspielzeug und Designartikel beachtet werden.
Darf ich erhitzte Tabakprodukte oder Geräte aus Festlandchina oder Japan nach Taiwan mitbringen?
Nein. Ganz gleich, ob in Festlandchina, Hongkong, Japan oder einem anderen Land gekauft: Im Ausland verkaufte erhitzte Tabakprodukte und Geräte (erforderliche Komponenten) sind keine vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigten Produkte. Ihre Einfuhr verstößt gegen Artikel 15 Absatz 1 Nummer 3 und wird nach Artikel 26 Absatz 2 mit einer Geldbuße von NT$50 000–NT$5 000 000 sowie Einziehung geahndet – unabhängig davon, ob es um „persönlichen Gebrauch“ oder „nur ein einziges Gerät“ geht. Die Pressemitteilung des Zollamts Keelung der Zollverwaltung des Finanzministeriums vom 2026-07-07 stellt klar: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat 14 erhitzte Tabakprodukte und ihre erforderlichen Komponenten genehmigt; die über legale inländische Vertriebswege verkauften genehmigten Produkte tragen die nach taiwanischem Recht vorgeschriebene chinesische Kennzeichnung. Reisende werden „dringend gebeten, nicht darauf zu spekulieren, ausländische erhitzte Tabakprodukte bei der Einreise mitbringen zu können, damit diese nicht vom Zoll beschlagnahmt und zur Ahndung nach geltendem Recht an die Kommunalverwaltung übergeben werden“.
In Taiwan gekaufte genehmigte Produkte, die ins Ausland mitgenommen und wieder zurückgebracht werden: Genehmigte Produkte (einschließlich Gerät und Tabaksticks) sind als solche nicht verboten; der Zoll beurteilt, ob es sich um genehmigte Produkte handelt und ob eine chinesische Kennzeichnung vorhanden ist. Damit sie bei der Einreise nicht für im Ausland gekaufte Ware gehalten werden, können Sie sie vor der Ausreise unter Vorlage des Kaufbelegs beim Zoll als mitgeführte Ausfuhr registrieren lassen, bei der Rückreise im Handgepäck mitführen und von sich aus anmelden. Die Freimenge beträgt weiterhin 200 Stück; darüber hinausgehende Mengen sind im Rahmen der Mengenbeschränkungen anzumelden und zu versteuern. In der Praxis ist die Beurteilung des Zolls vor Ort maßgeblich.
Bußgeldvergleich: „Unternehmen“ oder „Privatperson“
Im Internet wird bei den Sanktionen für E-Zigaretten häufig nur von einer „Höchststrafe von NT$50 000 000“ gesprochen. Diese Spanne gilt jedoch für Hersteller oder Importunternehmen. Artikel 26 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden behandelt die beiden Personengruppen in Absatz 1 und Absatz 2 desselben Artikels; die Beträge unterscheiden sich um zwei Größenordnungen.
| Handlung | Personengruppe | Bußgeldspanne | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Herstellung oder Einfuhr tabakähnlicher Erzeugnisse (E-Zigaretten) oder ihrer Komponenten | Hersteller oder ImportunternehmenPersonengruppe | NT$10 000 000–NT$50 000 000 | Artikel 26 Absatz 1 |
| Herstellung oder Einfuhr tabakähnlicher Erzeugnisse (E-Zigaretten) oder ihrer Komponenten | Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sind (gewöhnliche Privatpersonen)Personengruppe | NT$50 000–NT$5 000 000 | Artikel 26 Absatz 2 |
| Herstellung oder Einfuhr nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse (erhitzter Tabakprodukte) oder ihrer erforderlichen Komponenten | Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sindPersonengruppe | NT$50 000–NT$5 000 000 | Artikel 26 Absatz 2 |
| Verkauf oder Ausstellung tabakähnlicher Erzeugnisse oder nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse | Jede Person | NT$200 000–NT$1 000 000 | Artikel 32 |
| Lieferung tabakähnlicher Erzeugnisse oder nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse | Jede Person | NT$10 000–NT$250 000 | Artikel 37 |
| Verwendung tabakähnlicher Erzeugnisse oder nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse | Jede Person | NT$2 000–NT$10 000 | Artikel 40 Absatz 3 |
| Herstellung oder Einfuhr von Süßigkeiten, Snacks oder Spielzeug in Form von Tabakerzeugnissen | Jede Person | NT$50 000–NT$250 000 | Artikel 36 |
Entscheidend ist die Untergrenze, nicht die Obergrenze
Das Gesetz sieht jeweils Geldbußen von „mindestens X und höchstens Y“ vor. Für Privatpersonen, die im Ausland online bestellen, ist NT$50 000 der Ausgangsbetrag der Geldbuße – nicht lediglich eine theoretische Höchstbelastung. Die konkrete Höhe wird von der zuständigen Behörde nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt; die gesetzliche Untergrenze bleibt jedoch bestehen.
Weitere Folgen neben der Geldbuße
Zusätzlich zur Geldbuße verpflichtet Artikel 26 die betroffene Person, innerhalb einer gesetzten Frist Abhilfe zu schaffen oder die Waren zurückzurufen, zu vernichten oder zurückzusenden beziehungsweise wiederauszuführen. Wer nicht fristgerecht Abhilfe schafft oder die Waren nicht fristgerecht zurückruft, vernichtet oder zurücksendet beziehungsweise wiederausführt, wird bei jedem weiteren Verstoß erneut bestraft. Wer einen Bußgeldbescheid erhält und anschließend untätig bleibt, muss daher mit wiederholten Geldbußen rechnen.
Stand dreier neuer Regelungen im zweiten Halbjahr 2026: Bußgeld für den Besitz von E-Zigaretten, keine Bußgeldbefreiung bis NT$5 000 mehr beim Schmuggel, Nikotinbeutel unter Kontrolle
Die auf dieser Seite im ersten Halbjahr geprüften Vorschriften sind unverändert. Im August und September 2026 haben die zuständigen Behörden jedoch gleichzeitig drei neue Regelungen vorangetrieben, die allesamt E-Zigaretten bzw. tabakähnliche Erzeugnisse strenger regeln. Die folgende Übersicht beruht auf den amtlichen Originaldokumenten (aktualisiert 2026-09-14):
| Neue Regelung | Behörde/Zeitpunkt | Inhalt | Stand |
|---|---|---|---|
| Bußgeld für den Besitz von E-Zigaretten | Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales; der Exekutiv-Yuan hat am 2026-06-25 in seiner Kabinettssitzung den Entwurf zur Änderung einzelner Artikel des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden beschlossen und dem Legislativ-Yuan zugeleitet; Pressemitteilung der Health Promotion Administration vom 2026-09-05 | Der Entwurf bezieht den „Besitz“ tabakähnlicher Erzeugnisse in die Verwaltungssanktionen ein: Innerhalb einer Übergangsfrist von 1 Monat nach Inkrafttreten der geänderten Vorschriften wird bei Entdeckung keine Geldbuße verhängt, die Ware aber eingezogen; nach Ablauf der Übergangsfrist droht Besitzern eine Geldbuße von NT$30 000–NT$100 000 sowie die Einziehung. Seit dem 2026-09-08 gibt es landesweit 431 Sammelstellen (Gesundheitsämter der Städte und Landkreise sowie örtliche Gesundheitszentren), an denen anonym abgegeben werden kann – bis zum Ende der 1-monatigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes. | In Beratung im Legislativ-Yuan (Datum des Inkrafttretens noch offen) |
| Keine Bußgeldbefreiung bis NT$5 000 mehr beim Schmuggel tabakähnlicher Erzeugnisse | Finanzministerium, Vorankündigung vom 2026-08-27 zur Änderung von Artikel 4 der „Richtlinien für die Minderung und Befreiung von Strafen in Zollschmuggelfällen“, Vorankündigungsfrist 7 Tage | Geltender Artikel 4: Bei geschmuggelten Waren mit einem Zollwert von nicht mehr als NT$5 000 wird keine Geldbuße verhängt (ausgenommen Schusswaffen, Munition, Drogen usw.). Der Änderungsentwurf nimmt tabakähnliche Erzeugnisse und ihre Komponenten ausdrücklich davon aus → selbst wenn der Warenwert von E-Zigaretten unter NT$5 000 liegt, kann nach dem Zollschmuggelgesetz eine Geldbuße bis zum 3-Fachen des Warenwerts sowie die Einziehung verhängt werden. Laut Statistik der Zollverwaltung wurden von Januar bis Juni 2026 598 Fälle aufgedeckt; eingezogen wurden über 2 000 E-Zigaretten, fast 7 000 Flaschen Liquid und über 340 000 Komponenten. | Vorankündigung läuft; maßgeblich für die förmliche Veröffentlichung ist die Bekanntmachung des Finanzministeriums |
| Orale Nikotinbeutel unter kontrollierter Einfuhr | International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums, Vorankündigung vom 2026-09-04 zur Änderung der „Liste der Waren mit Einfuhrbeschränkungen“, Vorankündigungsfrist bis 2026-09-18 | Neu aufgenommen wird CCC 2404.91.00.10-6 „nikotinhaltige Erzeugnisse zur oralen Nikotinaufnahme, die keine Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung sind“, mit dem Einfuhrbestimmungscode 111 (kontrollierte Einfuhr; die Einfuhr ist erst nach Genehmigung durch die International Trade Administration zulässig). Nach der Aufnahme hat der Zoll im Rahmen der Handelsverwaltung eine klare Grundlage, solche Waren aufzuhalten; im Ausland online gekaufte und nach Taiwan geschickte Nikotinbeutel werden dann als einfuhrkontrollierte Waren behandelt. | Vorankündigung läuft; maßgeblich ist die förmliche Bekanntmachung der International Trade Administration |
Die gemeinsame Richtung der drei neuen Regelungen ist klar: Die drei bisherigen Grauzonen privater Besitz, Schmuggel in kleinen Mengen und tabakfreie Nikotinprodukte werden allesamt strenger geregelt. Für Kunden, die im Ausland online einkaufen und Sammelversand nutzen, bleibt das praktische Fazit unverändert: E-Zigaretten, nicht genehmigte erhitzte Tabakprodukte und Nikotinbeutel sollten nicht bestellt und nach Taiwan geschickt werden.
Was nach einer Zurückhaltung durch den Zoll geschieht
Viele Beiträge enden mit dem Hinweis, dass entdeckte Waren „beschlagnahmt und eingezogen“ werden. Artikel 7 Absätze 4 und 5 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden regeln jedoch ausdrücklich das weitere Vorgehen des Zolls und die geltenden Fristen. Gerade für Personen, deren Waren bereits beim Zoll festgehalten werden, sind diese Vorschriften besonders wichtig.
Bestimmte Tabakerzeugnisse ohne bestandene Prüfung
- Wurden die Waren beim Zoll beschlagnahmt oder zurückgehalten und wird innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Ausweisung durch die zentrale zuständige Behörde keine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt, darf der Zoll sie direkt vernichten.
- Wurde eine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt, das Erzeugnis jedoch nicht genehmigt, darf die Zollstelle, die es beschlagnahmt oder zurückgehalten hat, es ebenfalls direkt vernichten.
- Die Waren werden somit nicht auf unbestimmte Zeit aufbewahrt, sondern nach Ablauf der Frist beseitigt.
Genehmigte bestimmte Tabakerzeugnisse
- Wurde ein bestimmtes Tabakerzeugnis beim Zoll beschlagnahmt oder zurückgehalten und besteht dieses Produkt später die Prüfung der Gesundheitsrisiken, darf die Person, die es mitgeführt oder eingeführt hat, es innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung abholen.
- Wird es nicht fristgerecht abgeholt, darf die Zollstelle, die es beschlagnahmt oder zurückgehalten hat, es direkt vernichten.
- Dies ist eine der wenigen für die betroffene Person günstigen Regelungen des Gesetzes, unterliegt aber ebenfalls einer Frist von drei Monaten.
Achtung: Diese Abholmöglichkeit gilt ausschließlich für „bestimmte Tabakerzeugnisse“, also erhitzte Tabakprodukte. Tabakähnliche Erzeugnisse wie E-Zigaretten gehören zu einer vollständig verbotenen Kategorie. Eine spätere Genehmigung ist ausgeschlossen, sodass auch keine Abholung möglich ist.
Drei häufige Irrtümer beim Versand aus ausländischen Onlineshops
Irrtum 1: „Ich verwende sie selbst und es ist nur eine kleine Menge, also wird der Zoll sie sicher freigeben.“
Nein. E-Zigaretten sind tabakähnliche Erzeugnisse, deren Einfuhr nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2 ausdrücklich verboten ist. Die allgemeinen Regeln zur Steuerbefreiung oder Freigabe kleiner Mengen zum persönlichen Gebrauch sind nicht anwendbar. Entdeckte Waren werden unabhängig von ihrem Wert und ihrer Menge nach dem Gesetz behandelt.
Irrtum 2: „Wenn ich die Adresse eines Konsolidierungslagers angebe, trage ich keine Verantwortung.“
Das stimmt nicht. Für die Einfuhr verantwortlich ist die Person, die die Waren tatsächlich einführt. Auch wenn als Lieferadresse zunächst ein ausländisches Konsolidierungslager angegeben und die Ware anschließend nach Taiwan weitergeleitet wird, bleiben Sie rechtlich die Person, welche die Ware nach Taiwan einführt. Eine zusätzliche Transportetappe überträgt die Verantwortung nicht auf einen anderen Beteiligten.
Irrtum 3: „Ein kleiner verbotener Beipack beeinträchtigt die übrigen Waren nicht.“
Doch. Wird eine gesamte Sendung wegen beigepackter verbotener Waren kontrolliert, verzögern sich auch die übrigen Waren derselben Sendung. Müssen sämtliche Artikel einzeln geöffnet und geprüft werden, steigen zudem Bearbeitungsdauer und Kosten.
Praktischer Hinweis für Kunden von Konsolidierungsdiensten: Prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein Produkt als tabakähnliches Erzeugnis oder als nicht genehmigtes bestimmtes Tabakerzeugnis gilt. Fragen Sie im Zweifel zuerst den Kundenservice und versenden Sie die Ware nicht auf Verdacht. Sobald sie sich im Zollverfahren befindet, ist der Bearbeitungsaufwand erheblich höher als bei einer vorherigen Klärung.
Drei Stufen für Freimengen, Mengenbeschränkungen und Sanktionen bei Tabak und Alkohol im Reiseverkehr
Dieser Abschnitt betrifft Tabak und Alkohol, die Reisende persönlich im Gepäck nach Taiwan mitbringen. Diese Vorschriften unterscheiden sich vom Versand über ausländische Onlineshops oder Konsolidierungsdienste. Nach den aktuellen Bestimmungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums, aktualisiert am 2026-07-29, beträgt das Mindestalter für Tabakerzeugnisse 20 Jahre und für alkoholische Getränke 18 Jahre. Die folgenden Mengen umfassen auch Produkte, die in Duty-free-Shops oder an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden.
Stufe 1: Abgabenfrei und ohne Anmeldung
Alkoholische Getränke insgesamt 1.5 Liter. Bei Tabakerzeugnissen darf nur eine der vier Kategorien gewählt werden; die Mengen dürfen nicht addiert werden: 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 1 Pfund Rauchtabak oder 200 Stück bestimmter Tabakerzeugnisse, deren Prüfung der Gesundheitsrisiken vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigt wurde.
Stufe 2: Mengenbeschränkung mit freiwilliger Anmeldung, Abgabenerhebung und anschließender Freigabe
Alkoholische Getränke 5 Liter, bei noch nicht zur Einfuhr zugelassenen alkoholischen Getränken aus Festlandchina höchstens 1 Liter. Bei Tabakerzeugnissen: 5 Stangen Zigaretten (1 000 Stück) oder 125 Zigarren oder 5 Pfund Rauchtabak oder 5 Stangen (1 000 Stück) bestimmter Tabakerzeugnisse. Wird die Freimenge überschritten, muss die Ware freiwillig am roten Schalter für anmeldepflichtige Waren angemeldet werden. Entspricht sie bei der Kontrolle den Mengenbeschränkungen, kann sie nach Abzug der Freimenge und Erhebung der Abgaben freigegeben werden.
Stufe 3: Sanktionen bei unterlassener Anmeldung
Wer die Freimenge überschreitet, dies nicht freiwillig anmeldet und den grünen Ausgang benutzt, muss damit rechnen, dass der übersteigende Teil vom Zoll eingezogen und zusätzlich eine Geldbuße von NT$500–NT$5 000 verhängt wird. Die Strafvorschriften des Zollschmuggelgesetzes finden keine Anwendung.
| Produkt | Bemessungsbetrag | Einheit |
|---|---|---|
| Zigaretten | NT$1 000 | je Stange (200 Stück) |
| Genehmigte bestimmte Tabakerzeugnisse (erhitzte Tabakprodukte) | NT$1 000 | je Stange (200 Stück) |
| Rauchtabak | NT$3 000 | je Pfund |
| Zigarren, nicht aus ganzen Tabakblättern gerollt | NT$500 | je 25 Stück |
| Zigarren aus ganzen Tabakblättern | NT$4 000 | je 25 Stück |
| Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von ≦ 10 % | NT$500 | je Liter |
| Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von > 10 % | NT$2 000 | je Liter |
🔴 Der größte Irrtum: Die Freimenge von 200 Stück bedeutet nicht, dass im Ausland gekaufte Produkte zulässig sind
Seit 2026/2/1 dürfen zwar 200 Stück bestimmter Tabakerzeugnisse, also erhitzter Tabakprodukte, abgabenfrei mitgeführt werden. Diese Freimenge gilt jedoch ausschließlich für vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigte Produkte, die in Taiwan einschließlich der Duty-free-Shops auf den vorgelagerten Inseln gekauft wurden. Da im Ausland keine mit den in Taiwan genehmigten Produkten identischen Produkte angeboten werden, verstößt das Mitbringen erhitzter Tabakprodukte oder ihrer erforderlichen Komponenten aus dem Ausland weiterhin gegen Artikel 15 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden. Nach Artikel 26 Absatz 2 drohen eine Geldbuße von NT$50 000–NT$5 000 000 und die Einziehung der Waren.
Dies unterscheidet sich grundlegend von Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak und alkoholischen Getränken: Bei Überschreitung der zulässigen Mengen können diese am roten Ausgang angemeldet und nach Entrichtung der Abgaben freigegeben werden. Bei aus dem Ausland mitgebrachten erhitzten Tabakprodukten geht es nicht um nachzuzahlende Abgaben, sondern um ein Einfuhrverbot. Eine Freigabe gegen Nachzahlung ist ausgeschlossen.
Richtige Einordnung und rechtskonformes Vorgehen
- E-Zigaretten vollständig meiden: Nicht im Ausland online bestellen, nicht für andere beschaffen und nicht im Gepäck oder in Sendungen verstecken. Nach Artikel 15 Absatz 2 ist sogar die Verwendung rechtswidrig und wird gemäß Artikel 40 Absatz 3 mit NT$2 000–NT$10 000 geahndet.
- Erhitzte Tabakprodukte nur als genehmigte Produkte im Inland kaufen: Achten Sie auf Unternehmen und Produkte, welche die Prüfung der Gesundheitsrisiken bestanden haben und vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigt wurden. Der Onlinekauf nicht genehmigter Produkte im Ausland bleibt eine rechtswidrige Einfuhr.
- Beim Mitbringen nach Taiwan auf den zulässigen Kaufort achten: Die Freimenge von 200 Stück gilt nur für genehmigte Produkte, die in Taiwan einschließlich der Duty-free-Shops auf den vorgelagerten Inseln gekauft wurden. Sie erlaubt nicht, 200 Stück im Ausland zu kaufen und nach Taiwan mitzubringen.
- Keine verbotenen Waren in Sammelsendungen beipacken: Mischen Sie keine E-Zigaretten oder nicht genehmigten erhitzten Tabakprodukte in eine Sammelsendung, da sonst auch die übrigen Waren kontrolliert und verzögert werden können.
- Im Zweifel vorher fragen: Die Produkteigenschaften vor der Bestellung zu klären, ist erheblich günstiger als die Bearbeitung einer beim Zoll festgehaltenen Sendung.
HowBridge bietet vorherige Hinweise zu verbotenen und beschränkten Waren, ordnungsgemäße Zollanmeldungen und Unterstützung bei der identitätsbezogenen Anmeldung über EZ WAY. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Produkt befördert werden darf, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung an den Kundenservice.
Häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen
Alle auf dieser Seite genannten Artikel und Bußgeldspannen stammen aus dem Originaltext der nationalen Vorschriftendatenbank. Maßgeblich für die konkrete Entscheidung sind die Feststellungen der zuständigen Behörden, darunter die Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, die örtlichen Gesundheitsbehörden und der Zoll. Vorschriften können geändert werden; beachten Sie daher stets die neuesten amtlichen Bekanntmachungen.
- Gesetz zur Verhütung von Tabakschäden (Vorschriftencode L0070021), Artikel 3: Definitionen von Tabakerzeugnissen und tabakähnlichen Erzeugnissen.
- Artikel 7: Verfahren zur Prüfung der Gesundheitsrisiken bestimmter Tabakerzeugnisse; Absätze 4 und 5 regeln die dreimonatigen Fristen für Vernichtung und Abholung nach einer Beschlagnahme oder Zurückhaltung durch den Zoll.
- Artikel 15: Verbot der Herstellung, Einfuhr, des Verkaufs, der Lieferung, Ausstellung und Werbung für tabakähnliche Erzeugnisse und nicht genehmigte bestimmte Tabakerzeugnisse; Absatz 2 verbietet außerdem deren Verwendung.
- Artikel 26: Nach Absatz 1 müssen Hersteller oder Importunternehmen mit NT$10 000 000–NT$50 000 000 rechnen; nach Absatz 2 müssen Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sind, mit NT$50 000–NT$5 000 000 rechnen. Zusätzlich wird eine Frist für Rückruf, Vernichtung oder Rücksendung beziehungsweise Wiederausfuhr gesetzt; bei Nichterledigung wird auf jeder weiteren Stufe erneut bestraft.
- Artikel 32 (Verkauf oder Ausstellung: NT$200 000–NT$1 000 000), Artikel 36 (Gegenstände in Form von Tabakerzeugnissen), Artikel 37 (Lieferung: NT$10 000–NT$250 000), Artikel 40 Absatz 3 (Verwendung: NT$2 000–NT$10 000).
- Hinweise der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur Abfertigung von Tabak und Alkohol im Reiseverkehr, aktualisiert am 2026-07-29: Freimengen, Mengenbeschränkungen und Bemessungsrichtlinien für nicht angemeldete Waren.
- Pressemitteilung der Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom 2026-09-05: Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden führt Bußgelder für den Besitz ein (NT$30 000–NT$100,000, Übergangsfrist 1 Monat); ab 9/8 431 Sammelstellen; Stand der Prüfung bestimmter Tabakerzeugnisse (bis 2026-08-25: 14 Produkte von 2 Unternehmen genehmigt).
- Artikel 4 der Richtlinien für die Minderung und Befreiung von Strafen in Zollschmuggelfällen (geltende Fassung, geändert am 114-05-29 nach Minguo-Kalender); Vorankündigung des Finanzministeriums vom 2026-08-27, tabakähnliche Erzeugnisse und ihre Komponenten von der Bußgeldbefreiung bis NT$5 000 auszunehmen (Bericht von Liberty Times Finance vom 2026-08-28; von der Zollverwaltung von Januar bis Juni 2026 aufgedeckt: 598 Fälle).
- Verwaltung der Warenein- und -ausfuhr der International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums: Vorankündigung vom 2026-09-04 zur Änderung der „Liste der Waren mit Einfuhrbeschränkungen“ mit Aufnahme oraler Nikotinprodukte unter CCC 2404.91.00.10-6, Einfuhrbestimmung 111, Vorankündigungsfrist bis 2026-09-18 (Bericht der China Times vom 2026-09-04).
- Nationale Vorschriftendatenbank: Gesetz zur Verhütung von Tabakschäden
- Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales: Prüfung der Gesundheitsrisiken bestimmter Tabakerzeugnisse
- Zollverwaltung des Finanzministeriums: Hinweise zur Abfertigung von Tabak und Alkohol im Reiseverkehr
Rechtskonformer Sammelversand für eine sorgenfreie Zustellung
Vorherige Hinweise zu verbotenen und beschränkten Waren, ordnungsgemäße Zollanmeldung und Unterstützung bei der identitätsbezogenen Anmeldung über EZ WAY. Unser Team in Taiwan hilft bei der Prüfung der Einfuhrbestimmungen, damit nicht eine gesamte Sendung durch beigepackte verbotene Waren beeinträchtigt wird.
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