Was passiert beim Versand online gekaufter E-Zigaretten oder erhitzter Tabakprodukte nach Taiwan? Strafen und rechtskonformes Vorgehen 2026

Kurz gesagt

Die Bußgeldspannen und Tatbestandsvoraussetzungen stammen aus dem Originaltext des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden in der nationalen Vorschriftendatenbank. Freimengen, Mengenbeschränkungen und Bemessungsrichtlinien stammen aus den Hinweisen der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur Abfertigung von Tabak und Alkohol im Reiseverkehr.

Letzte Aktualisierung: 2026-07-30|Grundlagen: Originaltext des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden (Vorschriftencode L0070021), Hinweise der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur Abfertigung von Tabak und Alkohol im Reiseverkehr (aktualisiert am 2026-07-29), Informationsbereich der Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Prüfung bestimmter Tabakerzeugnisse

E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte: grundlegend unterschiedliche Rechtsstellung

E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte werden häufig verwechselt. Nach dem Gesetz zur Verhütung von Tabakschäden gehören sie jedoch zu zwei unterschiedlichen rechtlichen Kategorien und unterliegen unterschiedlichen Vorschriften.

MerkmalE-Zigaretten (tabakähnliche Erzeugnisse)Erhitzte Tabakprodukte (bestimmte Tabakerzeugnisse)
Gesetzliche Definition„Tabakähnliche Erzeugnisse“ nach Artikel 3 Nummer 2: aus anderen Materialien als Tabakrohstoffen oder aus Materialien hergestellte Erzeugnisse, welche die physische Beschaffenheit von Tabakrohstoffen verändern und eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Abgabezusammensetzung bilden, mit der die Verwendung von Tabakerzeugnissen nachgeahmt werden kannErfüllen die Definition von „Tabakerzeugnissen“ nach Artikel 3 Nummer 1 und wurden von der zentralen zuständigen Behörde nach Artikel 7 öffentlich als bestimmte Tabakerzeugnisse ausgewiesen
HauptbestandteileE-Liquid beziehungsweise Verdampferflüssigkeit, meistens ohne echten TabakEnthalten echten Tabak, der erhitzt und nicht verbrannt wird
RechtsstellungVollständig verboten: Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Lieferung, Ausstellung und Werbung sind rechtswidrigNach Artikel 7 muss eine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt werden. Herstellung, Einfuhr und Verkauf sind erst nach der Genehmigung zulässig
Legal erhältlichNein. Artikel 15 Absatz 2 verbietet sogar die VerwendungNur genehmigte Unternehmen und Produkte dürfen in Taiwan legal verkauft werden
Versand aus ausländischen Onlineshops nach TaiwanRechtswidrig nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2Nicht genehmigte Produkte bleiben nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 3 rechtswidrig

Gemeinsamkeit: Beide dürfen nicht über ausländische Onlineshops gekauft und nach Taiwan versandt werden. Der Unterschied besteht darin, dass E-Zigaretten als gesamte Kategorie verboten sind, während bei erhitzten Tabakprodukten nicht genehmigte Produkte verboten sind. Für Verbraucher ist das Ergebnis dennoch gleich, da die im Ausland angebotenen Produkte nicht den in Taiwan genehmigten Produkten entsprechen.

Leicht zu übersehen: Auch Süßigkeiten und Spielzeug in Form von Tabakerzeugnissen sind verboten

Artikel 15 Absatz 1 Nummer 1 verbietet außerdem „Süßigkeiten, Snacks, Spielzeug oder andere Gegenstände, deren Form der Form von Tabakerzeugnissen oder deren Behältern ähnelt“. Nach Artikel 36 wird die Herstellung oder Einfuhr mit NT$50,000–NT$250,000 geahndet; für Verkauf, Lieferung, Ausstellung oder Werbung beträgt die Geldbuße NT$2,000–NT$50,000. Dies sollte insbesondere beim Einkaufsservice für Souvenirs, Kapselspielzeug und Designartikel beachtet werden.

Bußgeldvergleich: „Unternehmen“ oder „Privatperson“

Im Internet wird bei den Sanktionen für E-Zigaretten häufig nur von einer „Höchststrafe von NT$50,000,000“ gesprochen. Diese Spanne gilt jedoch für Hersteller oder Importunternehmen. Artikel 26 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden behandelt die beiden Personengruppen in Absatz 1 und Absatz 2 desselben Artikels; die Beträge unterscheiden sich um zwei Größenordnungen.

HandlungPersonengruppeBußgeldspanneRechtsgrundlage
Herstellung oder Einfuhr tabakähnlicher Erzeugnisse (E-Zigaretten) oder ihrer Komponenten Hersteller oder ImportunternehmenPersonengruppe NT$10,000,000–NT$50,000,000 Artikel 26 Absatz 1
Herstellung oder Einfuhr tabakähnlicher Erzeugnisse (E-Zigaretten) oder ihrer Komponenten Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sind (gewöhnliche Privatpersonen)Personengruppe NT$50,000–NT$5,000,000 Artikel 26 Absatz 2
Herstellung oder Einfuhr nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse (erhitzter Tabakprodukte) oder ihrer erforderlichen Komponenten Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sindPersonengruppe NT$50,000–NT$5,000,000 Artikel 26 Absatz 2
Verkauf oder Ausstellung tabakähnlicher Erzeugnisse oder nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse Jede Person NT$200,000–NT$1,000,000 Artikel 32
Lieferung tabakähnlicher Erzeugnisse oder nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse Jede Person NT$10,000–NT$250,000 Artikel 37
Verwendung tabakähnlicher Erzeugnisse oder nicht genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse Jede Person NT$2,000–NT$10,000 Artikel 40 Absatz 3
Herstellung oder Einfuhr von Süßigkeiten, Snacks oder Spielzeug in Form von Tabakerzeugnissen Jede Person NT$50,000–NT$250,000 Artikel 36

Entscheidend ist die Untergrenze, nicht die Obergrenze

Das Gesetz sieht jeweils Geldbußen von „mindestens X und höchstens Y“ vor. Für Privatpersonen, die im Ausland online bestellen, ist NT$50,000 der Ausgangsbetrag der Geldbuße – nicht lediglich eine theoretische Höchstbelastung. Die konkrete Höhe wird von der zuständigen Behörde nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt; die gesetzliche Untergrenze bleibt jedoch bestehen.

Weitere Folgen neben der Geldbuße

Zusätzlich zur Geldbuße verpflichtet Artikel 26 die betroffene Person, innerhalb einer gesetzten Frist Abhilfe zu schaffen oder die Waren zurückzurufen, zu vernichten oder zurückzusenden beziehungsweise wiederauszuführen. Wer nicht fristgerecht Abhilfe schafft oder die Waren nicht fristgerecht zurückruft, vernichtet oder zurücksendet beziehungsweise wiederausführt, wird bei jedem weiteren Verstoß erneut bestraft. Wer einen Bußgeldbescheid erhält und anschließend untätig bleibt, muss daher mit wiederholten Geldbußen rechnen.

Was nach einer Zurückhaltung durch den Zoll geschieht

Viele Beiträge enden mit dem Hinweis, dass entdeckte Waren „beschlagnahmt und eingezogen“ werden. Artikel 7 Absätze 4 und 5 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden regeln jedoch ausdrücklich das weitere Vorgehen des Zolls und die geltenden Fristen. Gerade für Personen, deren Waren bereits beim Zoll festgehalten werden, sind diese Vorschriften besonders wichtig.

Bestimmte Tabakerzeugnisse ohne bestandene Prüfung

  • Wurden die Waren beim Zoll beschlagnahmt oder zurückgehalten und wird innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Ausweisung durch die zentrale zuständige Behörde keine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt, darf der Zoll sie direkt vernichten.
  • Wurde eine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt, das Erzeugnis jedoch nicht genehmigt, darf die Zollstelle, die es beschlagnahmt oder zurückgehalten hat, es ebenfalls direkt vernichten.
  • Die Waren werden somit nicht auf unbestimmte Zeit aufbewahrt, sondern nach Ablauf der Frist beseitigt.

Genehmigte bestimmte Tabakerzeugnisse

  • Wurde ein bestimmtes Tabakerzeugnis beim Zoll beschlagnahmt oder zurückgehalten und besteht dieses Produkt später die Prüfung der Gesundheitsrisiken, darf die Person, die es mitgeführt oder eingeführt hat, es innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung abholen.
  • Wird es nicht fristgerecht abgeholt, darf die Zollstelle, die es beschlagnahmt oder zurückgehalten hat, es direkt vernichten.
  • Dies ist eine der wenigen für die betroffene Person günstigen Regelungen des Gesetzes, unterliegt aber ebenfalls einer Frist von drei Monaten.

Achtung: Diese Abholmöglichkeit gilt ausschließlich für „bestimmte Tabakerzeugnisse“, also erhitzte Tabakprodukte. Tabakähnliche Erzeugnisse wie E-Zigaretten gehören zu einer vollständig verbotenen Kategorie. Eine spätere Genehmigung ist ausgeschlossen, sodass auch keine Abholung möglich ist.

Drei häufige Irrtümer beim Versand aus ausländischen Onlineshops

Irrtum 1: „Ich verwende sie selbst und es ist nur eine kleine Menge, also wird der Zoll sie sicher freigeben.“

Nein. E-Zigaretten sind tabakähnliche Erzeugnisse, deren Einfuhr nach Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2 ausdrücklich verboten ist. Die allgemeinen Regeln zur Steuerbefreiung oder Freigabe kleiner Mengen zum persönlichen Gebrauch sind nicht anwendbar. Entdeckte Waren werden unabhängig von ihrem Wert und ihrer Menge nach dem Gesetz behandelt.

Irrtum 2: „Wenn ich die Adresse eines Konsolidierungslagers angebe, trage ich keine Verantwortung.“

Das stimmt nicht. Für die Einfuhr verantwortlich ist die Person, die die Waren tatsächlich einführt. Auch wenn als Lieferadresse zunächst ein ausländisches Konsolidierungslager angegeben und die Ware anschließend nach Taiwan weitergeleitet wird, bleiben Sie rechtlich die Person, welche die Ware nach Taiwan einführt. Eine zusätzliche Transportetappe überträgt die Verantwortung nicht auf einen anderen Beteiligten.

Irrtum 3: „Ein kleiner verbotener Beipack beeinträchtigt die übrigen Waren nicht.“

Doch. Wird eine gesamte Sendung wegen beigepackter verbotener Waren kontrolliert, verzögern sich auch die übrigen Waren derselben Sendung. Müssen sämtliche Artikel einzeln geöffnet und geprüft werden, steigen zudem Bearbeitungsdauer und Kosten.

Praktischer Hinweis für Kunden von Konsolidierungsdiensten: Prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein Produkt als tabakähnliches Erzeugnis oder als nicht genehmigtes bestimmtes Tabakerzeugnis gilt. Fragen Sie im Zweifel zuerst den Kundenservice und versenden Sie die Ware nicht auf Verdacht. Sobald sie sich im Zollverfahren befindet, ist der Bearbeitungsaufwand erheblich höher als bei einer vorherigen Klärung.

Drei Stufen für Freimengen, Mengenbeschränkungen und Sanktionen bei Tabak und Alkohol im Reiseverkehr

Dieser Abschnitt betrifft Tabak und Alkohol, die Reisende persönlich im Gepäck nach Taiwan mitbringen. Diese Vorschriften unterscheiden sich vom Versand über ausländische Onlineshops oder Konsolidierungsdienste. Nach den aktuellen Bestimmungen der Zollverwaltung des Finanzministeriums, aktualisiert am 2026-07-29, beträgt das Mindestalter für Tabakerzeugnisse 20 Jahre und für alkoholische Getränke 18 Jahre. Die folgenden Mengen umfassen auch Produkte, die in Duty-free-Shops oder an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden.

1

Stufe 1: Abgabenfrei und ohne Anmeldung

Alkoholische Getränke insgesamt 1.5 Liter. Bei Tabakerzeugnissen darf nur eine der vier Kategorien gewählt werden; die Mengen dürfen nicht addiert werden: 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 1 Pfund Rauchtabak oder 200 Stück bestimmter Tabakerzeugnisse, deren Prüfung der Gesundheitsrisiken vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigt wurde.

2

Stufe 2: Mengenbeschränkung mit freiwilliger Anmeldung, Abgabenerhebung und anschließender Freigabe

Alkoholische Getränke 5 Liter, bei noch nicht zur Einfuhr zugelassenen alkoholischen Getränken aus Festlandchina höchstens 1 Liter. Bei Tabakerzeugnissen: 5 Stangen Zigaretten (1,000 Stück) oder 125 Zigarren oder 5 Pfund Rauchtabak oder 5 Stangen (1,000 Stück) bestimmter Tabakerzeugnisse. Wird die Freimenge überschritten, muss die Ware freiwillig am roten Schalter für anmeldepflichtige Waren angemeldet werden. Entspricht sie bei der Kontrolle den Mengenbeschränkungen, kann sie nach Abzug der Freimenge und Erhebung der Abgaben freigegeben werden.

3

Stufe 3: Sanktionen bei unterlassener Anmeldung

Wer die Freimenge überschreitet, dies nicht freiwillig anmeldet und den grünen Ausgang benutzt, muss damit rechnen, dass der übersteigende Teil vom Zoll eingezogen und zusätzlich eine Geldbuße von NT$500–NT$5,000 verhängt wird. Die Strafvorschriften des Zollschmuggelgesetzes finden keine Anwendung.

ProduktBemessungsbetragEinheit
ZigarettenNT$1,000je Stange (200 Stück)
Genehmigte bestimmte Tabakerzeugnisse (erhitzte Tabakprodukte)<strong>NT$1,000</strong>je Stange (200 Stück)
RauchtabakNT$3,000je Pfund
Zigarren, nicht aus ganzen Tabakblättern gerolltNT$500je 25 Stück
Zigarren aus ganzen TabakblätternNT$4,000je 25 Stück
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von ≦ 10 %NT$500je Liter
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von > 10 %NT$2,000je Liter

🔴 Der größte Irrtum: Die Freimenge von 200 Stück bedeutet nicht, dass im Ausland gekaufte Produkte zulässig sind

Seit 2026/2/1 dürfen zwar 200 Stück bestimmter Tabakerzeugnisse, also erhitzter Tabakprodukte, abgabenfrei mitgeführt werden. Diese Freimenge gilt jedoch ausschließlich für vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigte Produkte, die in Taiwan einschließlich der Duty-free-Shops auf den vorgelagerten Inseln gekauft wurden. Da im Ausland keine mit den in Taiwan genehmigten Produkten identischen Produkte angeboten werden, verstößt das Mitbringen erhitzter Tabakprodukte oder ihrer erforderlichen Komponenten aus dem Ausland weiterhin gegen Artikel 15 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden. Nach Artikel 26 Absatz 2 drohen eine Geldbuße von NT$50,000–NT$5,000,000 und die Einziehung der Waren.

Dies unterscheidet sich grundlegend von Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak und alkoholischen Getränken: Bei Überschreitung der zulässigen Mengen können diese am roten Ausgang angemeldet und nach Entrichtung der Abgaben freigegeben werden. Bei aus dem Ausland mitgebrachten erhitzten Tabakprodukten geht es nicht um nachzuzahlende Abgaben, sondern um ein Einfuhrverbot. Eine Freigabe gegen Nachzahlung ist ausgeschlossen.

Richtige Einordnung und rechtskonformes Vorgehen

HowBridge bietet vorherige Hinweise zu verbotenen und beschränkten Waren, ordnungsgemäße Zollanmeldungen und Unterstützung bei der identitätsbezogenen Anmeldung über EZ WAY. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Produkt befördert werden darf, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung an den Kundenservice.

Häufig gestellte Fragen

Haben E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte in Taiwan dieselbe Rechtsstellung?
Nein. E-Zigaretten gelten nach Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden als „tabakähnliche Erzeugnisse“. Artikel 15 Absatz 1 Nummer 2 verbietet ihre Herstellung, Einfuhr, ihren Verkauf, ihre Lieferung, Ausstellung und Werbung vollständig; Absatz 2 desselben Artikels verbietet sogar ihre Verwendung. Erhitzte Tabakprodukte enthalten echten Tabak und gelten als „bestimmte Tabakerzeugnisse“. Für sie muss nach Artikel 7 eine Prüfung der Gesundheitsrisiken beantragt werden. Nur genehmigte Unternehmen und Produkte dürfen legal hergestellt, eingeführt und verkauft werden. Für Verbraucher ist das Ergebnis jedoch gleich: Beide dürfen nicht in ausländischen Onlineshops gekauft und nach Taiwan versandt werden.
Gibt der Zoll online im Ausland gekaufte E-Zigaretten als „kleine Menge zum persönlichen Gebrauch“ frei?
Nein. E-Zigaretten sind tabakähnliche Erzeugnisse, deren Einfuhr ausdrücklich verboten ist. Die allgemeinen Regeln zur Steuerbefreiung oder Freigabe kleiner Mengen zum persönlichen Gebrauch gelten nicht. Auch wenn als Lieferadresse zunächst ein ausländisches Konsolidierungslager angegeben und die Ware anschließend nach Taiwan weitergeleitet wird, bleibt die tatsächliche einführende Person verantwortlich. Eine zusätzliche Transportetappe ändert daran nichts.
Welche Geldbuße droht einer gewöhnlichen Privatperson, wenn online gekaufte E-Zigaretten entdeckt werden?
Dieser Punkt wird besonders häufig falsch dargestellt. Die in Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden vorgesehene Geldbuße von NT$10,000,000–NT$50,000,000 richtet sich an „Hersteller oder Importunternehmen“. Gewöhnliche Privatpersonen sind „Personen, die keine Hersteller oder Importunternehmen sind“, und unterliegen nach Absatz 2 einer Geldbuße von NT$50,000–NT$5,000,000. Die „Höchststrafe von NT$50,000,000“ gilt daher nicht für Privatpersonen. Entscheidend ist jedoch die Untergrenze von NT$50,000. Zusätzlich zur Geldbuße wird eine Frist für den Rückruf, die Vernichtung oder die Rücksendung beziehungsweise Wiederausfuhr gesetzt. Wer dies nicht fristgerecht erledigt, wird bei jedem weiteren Verstoß erneut bestraft.
Kann ich beim Zoll festgehaltene Waren noch zurückerhalten?
Das hängt von der Kategorie ab. Tabakähnliche Erzeugnisse wie E-Zigaretten können nicht zurückgegeben werden, da die gesamte Kategorie verboten ist. Bei bestimmten Tabakerzeugnissen wie erhitzten Tabakprodukten gilt nach Artikel 7 Absatz 5: Wird das betreffende Produkt später nach bestandener Prüfung der Gesundheitsrisiken genehmigt, darf die Person, die es mitgeführt oder eingeführt hat, es innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung abholen. Wird es nicht fristgerecht abgeholt, darf der Zoll es direkt vernichten. Nach Absatz 4 desselben Artikels darf der Zoll die Waren ebenfalls direkt vernichten, wenn innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Ausweisung keine Prüfung beantragt wurde oder wenn eine beantragte Prüfung nicht bestanden wurde.
Erhitzte Tabakprodukte sind inzwischen legal. Darf ich sie nun im Ausland online kaufen?
Nein. Zwar haben einzelne erhitzte Tabakprodukte die Prüfung der Gesundheitsrisiken bestanden, doch nur genehmigte Unternehmen und Produkte dürfen in Taiwan legal verkauft werden. Der Onlinekauf nicht genehmigter erhitzter Tabakprodukte oder ihrer erforderlichen Komponenten im Ausland bleibt eine rechtswidrige Einfuhr. Nach Artikel 26 Absatz 2 drohen eine Geldbuße von NT$50,000–NT$5,000,000 und die Einziehung der Waren.
Seit 2026/2/1 gilt für erhitzte Tabakprodukte eine Freimenge von 200 Stück. Darf ich sie deshalb aus dem Ausland mitbringen?
Nein. Dies ist der größte Irrtum. Die Freimenge von 200 Stück gilt ausschließlich für vom Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigte Produkte, die in Taiwan einschließlich der Duty-free-Shops auf den vorgelagerten Inseln gekauft wurden. Im Ausland werden keine mit den in Taiwan genehmigten Produkten identischen Produkte angeboten. Das Mitbringen erhitzter Tabakprodukte oder ihrer erforderlichen Komponenten aus dem Ausland verstößt weiterhin gegen Artikel 15. Dies unterscheidet sich von Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak und alkoholischen Getränken: Überschreitungen können dort am roten Ausgang angemeldet und die Abgaben nachgezahlt werden. Bei aus dem Ausland mitgebrachten erhitzten Tabakprodukten geht es nicht um nachzuzahlende Abgaben, sondern um ein Einfuhrverbot.
Wie werden Freimengen und Mengenbeschränkungen für Tabak und Alkohol bei der Einreise berechnet?
Tabakerzeugnisse dürfen erst ab 20 Jahren und alkoholische Getränke ab 18 Jahren mitgeführt werden. Die Mengen umfassen auch Käufe in Duty-free-Shops oder an Bord eines Flugzeugs. Abgabenfrei: 1.5 Liter alkoholische Getränke; bei Tabakerzeugnissen darf nur eine der vier Kategorien gewählt und nicht addiert werden – 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 1 Pfund Rauchtabak oder 200 Stück genehmigter bestimmter Tabakerzeugnisse. Mengenbeschränkung bei freiwilliger Anmeldung, Abgabenerhebung und anschließender Freigabe: 5 Liter alkoholische Getränke, 5 Stangen Zigaretten oder 125 Zigarren oder 5 Pfund Rauchtabak oder 5 Stangen bestimmter Tabakerzeugnisse. Ohne Anmeldung: Der übersteigende Teil wird eingezogen und eine Geldbuße von NT$500–NT$5,000 verhängt; das Zollschmuggelgesetz findet keine Anwendung.
Darf ich Süßigkeiten oder Spielzeug in Form von Tabakerzeugnissen als Einkaufsservice beschaffen?
Nein. Artikel 15 Absatz 1 Nummer 1 verbietet „Süßigkeiten, Snacks, Spielzeug oder andere Gegenstände, deren Form der Form von Tabakerzeugnissen oder deren Behältern ähnelt“. Nach Artikel 36 wird die Herstellung oder Einfuhr mit NT$50,000–NT$250,000 geahndet; für Verkauf, Lieferung, Ausstellung oder Werbung beträgt die Geldbuße NT$2,000–NT$50,000. Beim Einkaufsservice für Souvenirs, Kapselspielzeug oder Designartikel muss daher besonders auf die Form geachtet werden.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Alle auf dieser Seite genannten Artikel und Bußgeldspannen stammen aus dem Originaltext der nationalen Vorschriftendatenbank. Maßgeblich für die konkrete Entscheidung sind die Feststellungen der zuständigen Behörden, darunter die Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, die örtlichen Gesundheitsbehörden und der Zoll. Vorschriften können geändert werden; beachten Sie daher stets die neuesten amtlichen Bekanntmachungen.

Diese Seite dient als Orientierungshilfe zu den Einfuhrbeschränkungen und Sanktionen für E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte. Ob eine Einfuhr zulässig ist, welche Geldbuße verhängt wird und wie ein Einzelfall beurteilt wird, richtet sich nach den Vorschriften und Entscheidungen der Health Promotion Administration des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, der örtlichen Gesundheitsbehörden und der Zollverwaltung des Finanzministeriums. Vorschriften können geändert werden; beachten Sie daher stets die neuesten amtlichen Bekanntmachungen. Diese Seite befürwortet oder unterstützt keinerlei rechtswidrige Einfuhr.

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Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16