Wie viel Abgaben fallen an, wenn man Einkäufe aus Italien nach Taiwan schickt?
Die Sätze unterscheiden sich stark; es sind nicht die „5% für alles“, die überall behauptet werden: Lederwaren 6.6%, Lederschuhe 5% (mit Gummisohle 7.5%), Kleidung 10.5–12%, Pasta 21–24%, Balsamico-Essig 20%, Olivenöl und Kaffee 0%. ⚠️ Zuerst ist aber zu klären, ob der Versand überhaupt zulässig ist: Italienische Schweinefleischerzeugnisse (Prosciutto, Salame, Mortadella) dürfen seit dem 10. Januar 2022 nicht mehr nach Taiwan eingeführt werden; per Post verschickt werden sie eingezogen und vernichtet. Bei der MwSt.-Rückerstattung ist die Grenze von €154.94 auf €70 gesunken, und das Gesetz verlangt, dass die Ware „im persönlichen Gepäck der reisenden Person ausgeführt wird“: Der Direktversand einer Online-Bestellung nach Taiwan folgt einem anderen Mechanismus, nämlich der steuerfreien Ausfuhr, und ist keine Rückerstattung.
Zuletzt geprüft: 2026-08-22 · Redaktion HowBridge · Zollsätze Position für Position mit der amtlichen Tabelle der Zollverwaltung abgeglichen (Fassung 2026-07-29)
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1. Zuerst: Ist der Versand zulässig? Italienische Schweinefleischerzeugnisse sind verboten
Viele Italien-Ratgeber stellen die Zollsätze in den Vordergrund, doch die Versandfähigkeit geht dem Zollsatz vor: Wenn die Ware gar nicht einreisen darf, ist jede Abgabenberechnung sinnlos.
① Italienische Schweinefleischerzeugnisse sind vollständig von der Einfuhr ausgeschlossen. Nach der geltenden „Liste der von ansteckenden Tierkrankheiten freien Länder (Gebiete)“ des Landwirtschaftsministeriums (Bekanntmachung 農授防字第 1151868547 號 vom 2026-07-31) sind die von der Afrikanischen Schweinepest freien europäischen Länder Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Irland, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich: Italien fehlt. Italien steht zugleich auf der „Liste der Länder (Gebiete) mit Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in den letzten drei Jahren“. Nicht versandfähig sind: Prosciutto (Rohschinken), Salame, Mortadella, Guanciale, Pancetta, Speck, tortellini und ravioli mit Fleischfüllung sowie Fertiggerichte mit Fleisch.
② Die Chronologie muss stimmen: Zwischenzeitlich war das Verbot aufgehoben. Italien wurde am 19. Februar 2020 (109-02-19 nach dem Kalender der Republik China; 農防字第 1091481175 號) erstmals von der Liste der seuchenfreien Gebiete gestrichen, doch am 31. Juli 2020 (109-07-31; 農防字第 1091482099 號) wurde bekannt gegeben, dass „Italien (mit Ausnahme Sardiniens) frei von der Afrikanischen Schweinepest“ sei – eine vorübergehende Aufhebung. Am 10. Januar 2022 (111-01-10; 農授防字第 1111480902 號) wurde das Land erneut gestrichen und bis heute nicht wieder aufgenommen. Korrekt heißt es daher „verboten seit dem 10. Januar 2022“ und nicht „seit 2020“.
③ Rechtsfolgen des Postversands: Die Ware wird eingezogen, und auch der Empfänger kann belangt werden. Artikel 34 Absatz 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten bestimmt: „Quarantänepflichtige Waren dürfen nicht auf dem Postweg eingeführt werden; auf dem Postweg eingeführte Waren werden zurückgesandt, eingezogen oder vernichtet. Erhält der Empfänger quarantänepflichtige Waren, die auf dem Postweg eingeführt wurden, hat er sie unverzüglich der Quarantänebehörde für die Ein- und Ausfuhr von Tieren zur Vernichtung zu übergeben.“ Übergibt der Empfänger sie nicht zur Vernichtung, sieht Artikel 45 Nummer 13 desselben Gesetzes eine Geldbuße von 30,000 bis 150,000 Neuen Taiwan-Dollar vor, die wiederholt verhängt werden kann.
⚠️ Die im Netz kursierende Zahl „Bußgeld von 200,000 oder 1,000,000“ gehört zu Artikel 45-1, der sich ausdrücklich an „Reisende oder das Dienstpersonal auf Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen“ richtet, die keine Quarantäneanmeldung vornehmen; der gesetzliche Rahmen beträgt 10,000 bis 1,000,000 Neue Taiwan-Dollar: Das betrifft Reisegepäck, nicht den Postversand.
④ In China hergestellte Pasta und Weine dürfen nicht verschickt werden. Die Einfuhrauflagen für Pasta (1902.19.90, 1902.30.90) und Wein (2204.21) enthalten MW0 = „Waren aus Festlandchina sind zur Einfuhr nicht zugelassen“. Ein Produkt einer italienischen Marke, dessen Ursprung mit Made in China angegeben ist, wird durch diese Regel gestoppt. Der Schaumwein 2204.10.90 trägt dagegen kein MW0.
2. Tatsächliche Sätze je Ware (Spalte 1)
Nach Allgemeiner Regel 2 des Einfuhrzolltarifs gilt: „Die Sätze dieses Tarifs gliedern sich in 3 Spalten. Die Sätze der Spalte 1 gelten für eingeführte Waren aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation oder aus Ländern und Gebieten, die der Republik China Gegenseitigkeit gewähren.“ In der von der Zollverwaltung veröffentlichten „Liste der Länder oder Gebiete, für die Spalte 1 des nationalen Zolltarifs gilt“, steht Italien unter der Nummer 72 (IT/Italy); in der Liste zu Spalte 2 ist Italien nicht zu finden. Für italienische Waren gilt daher stets Spalte 1. Jede der folgenden Zeilen wurde mit der amtlichen Gesamttabelle des Einfuhrzolltarifs der Zollverwaltung des Finanzministeriums (Fassung 2026-07-29) und mit der Zollsatzdatei samt Gültigkeitsdaten abgeglichen; die Einfuhrauflagen wurden unabhängig im System der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums überprüft.
| Ware | 11-stelliger CCC-Code | Satz Spalte 1 | Einfuhrauflagen |
|---|---|---|---|
| Handtaschen und Schultertaschen aus Leder (Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder) | 4202.21.00.00-3 | 6.6% | Keine |
| Gürtel (Hosen- und Taillengürtel, aus Leder) | 4203.30.10.00-9 | 6.7% | Keine |
| Herren-Anzugschuh (Laufsohle und Oberteil aus Leder) | 6403.59.00.10-9 | 5% | Keine |
| Herren-Anzugschuh (Oberteil aus Leder + Sohle aus Gummi oder Kunststoff) | 6403.99.90.11-1 | 7.5% | Keine |
| T-Shirt aus Baumwolle (aus Gewirken) | 6109.10.00.00-6 | 10.5% | Keine |
| Herrenanzug, vollständig, aus Wolle | 6203.11.00.00-0 | 12% | Keine |
| Armbanduhr (Gehäuse nicht aus Edelmetall, Automatikaufzug) | 9102.21.00.00-4 | 4% | Keine |
| Sonnenbrille (ohne Sehstärke) | 9004.10.00.90-7 | 5% | Keine |
| Natives Olivenöl extra | 1509.20.00.00-0 | 0% | 827 |
| Geröstete Kaffeebohnen | 0901.21.00.00-5 | 0% | F01 |
| Rohkaffeebohnen (ungeröstet) | 0901.11.00.00-7 | 0% | B01 · F01 |
| Andere Käse (Parmigiano, Pecorino) | 0406.90.00.00-1 | 5% | F01 |
| Pasta (getrocknet, ohne Ei) | 1902.19.90.00-7 | 21% | F01 · MW0 |
| Andere Teigwaren (einschließlich zubereiteter Pastagerichte) | 1902.30.90.00-2 | 24% | F01 · MW0 |
| Wein (Behältnisse mit 2 Litern oder weniger) | 2204.21.00.00-5 | 10% | 463 · MW0 · W01 |
| Schaumwein Prosecco | 2204.10.90.00-9 | 20% | 463 · W01 |
| Balsamico-Essig | 2209.00.00.00-5 | 20% | F01 |
Quelle: amtliche Gesamttabelle „Daten des Einfuhrzolltarifs“ (GC413) der Zollverwaltung des Finanzministeriums; die Seite nennt als letzte Aktualisierung den 2026-07-29. Die Gültigkeitsdaten wurden mit der Zollsatzdatei derselben Behörde abgeglichen: Bei allen 17 Zeilen steht keine noch nicht in Kraft getretene Änderung aus, und keine davon steht auf der Liste der flexiblen Zollsätze oder auf der Liste der jährlichen Zollsenkungen 115–119. Die jüngste Änderung des Einfuhrzolltarifs (115-01-28, also der 28. Januar 2026, 華總一經字第 11500007801 號) betraf nur Malz 1107 und Hopfen 1210, nicht die oben genannten Waren. Die Einfuhrauflagen wurden zusätzlich unabhängig im System der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums überprüft.
⚠️ Die Zollsätze wurden zwar mit zwei Dateien gegengeprüft, doch beide stammen von der Zollverwaltung: Streng genommen handelt es sich um zwei öffentliche Dokumente derselben Behörde, nicht um zwei unabhängige Stellen.
Die 5% für Einzelstücke in Postpaketen: der Ursprung eines weit verbreiteten Missverständnisses
Man hört oft, „nach Taiwan geschickte Ware wird pauschal mit 5% verzollt“. Diese Aussage hat tatsächlich eine Grundlage, ihr Anwendungsbereich ist aber begrenzt. Die Position 9899.00.00.00-6 lautet wörtlich: „Abgabenpflichtige Einzelstücke, die nicht zum persönlichen Reisegepäck gehören, sowie Einzelstücke in Postpaketen werden – ausgenommen Waren, die einem Zollkontingent unterliegen – zum Satz von 5% verzollt (Allgemeine Regel 5 des Einfuhrzolltarifs)“; sowohl Spalte 1 als auch Spalte 3 liegen bei 5%. Das ist eine vereinfachte Besteuerung für Einzelstücke und gilt nicht für jede Ware: Sendungen mit höherem Wert oder in handelsüblicher Menge werden weiterhin nach der jeweils zutreffenden Position verzollt.
Nebenbei: Chinesische Waren fallen in dieselbe Spalte wie italienische
Viele glauben, europäische Einfuhren profitierten von einer günstigeren Zolltarifspalte. Das stimmt nicht. China (Nr. 29), Hongkong (Nr. 65) und Macau (Nr. 88) stehen ebenfalls auf der Liste zu Spalte 1 und fallen damit in dieselbe Spalte wie Italien.
Der Unterschied liegt bei Spalte 2: China steht auch auf dieser Liste (Nr. 6), allerdings mit einer einschränkenden Anmerkung: „in Kraft seit dem 1. Januar 2011 (100-01-01), gilt nur für Waren der Early-Harvest-Liste des ECFA“. Zusammen mit Allgemeiner Regel 2 – „Sind auf eine eingeführte Ware zugleich die Sätze der Spalte 1 und der Spalte 2 anwendbar, so gilt der niedrigere Satz“ – bedeutet das: Für chinesische Waren auf der Early-Harvest-Liste des ECFA gilt der niedrigere der beiden Sätze, für alle übrigen Spalte 1, genau wie bei Italien. Der Eindruck, „in Europa einkaufen sei steuerlich günstiger“, trifft auf der Ebene der Tarifspalten also nicht zu; den Unterschied macht allein der Satz der jeweiligen Ware.
3. Was die einzelnen Codes der Einfuhrauflagen regeln
| Code | Zuständige Behörde | Bedeutung |
|---|---|---|
| F01 | Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit, Ministerium für Gesundheit und Soziales | Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse; Antrag auf Einfuhrprüfung erforderlich |
| B01 | Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne, Landwirtschaftsministerium | Tier- und pflanzenquarantänepflichtig (Rohkaffee, fleischhaltige Erzeugnisse usw.) |
| 827 | Behörde für internationalen Handel, Wirtschaftsministerium | Weichenstellung für Fette und Öle; Nummer 1 lautet wörtlich: „Eingeführte Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse sind nach F01 zu behandeln“ |
| A02 | Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit und Quarantäne, Landwirtschaftsministerium | Bedingt: „Waren dieser Position sind, soweit es sich um Futtermittel handelt, bei der Einfuhr nach dem Futtermittelgesetz … zur Einfuhrprüfung anzumelden“ |
| 463 | Finanzministerium | Tabak und Alkohol; Einfuhrlizenz für Tabak und Alkohol erforderlich, außer für „zum Eigenbedarf eingeführten Tabak und Alkohol … Alkohol: 5 Liter“ oder weniger |
| W01 | Finanzministerium | Vorschriften zur Bewirtschaftung von Tabak und Alkohol |
| MW0 | Behörde für internationalen Handel, Wirtschaftsministerium | Waren aus Festlandchina sind zur Einfuhr nicht zugelassen |
| 504 | Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit, Ministerium für Gesundheit und Soziales | Medizinprodukte; Kopie der Zulassung und Angabe der 14-stelligen Zulassungsnummer erforderlich |
⚠️ Häufiges Missverständnis: Weil Olivenöl „827, A02“ trägt, sieht es nach zwei Verfahren aus. Tatsächlich gilt A02 nur dann, wenn die Ware ein Futtermittel ist; Speiseolivenöl läuft über Nummer 1 des 827, die auf F01 zurückverweist, und benötigt kein A02. Außerdem gilt: Ein leeres Feld „Einfuhrauflagen“ im Zolltarif bedeutet nicht, dass die Einfuhr frei ist. Bei Waren aus Krokodil- oder Pythonleder ist dieses Feld leer, sie unterliegen aber Artikel 24 des Wildtierschutzgesetzes; CITES wird nicht über die Codes der Einfuhrauflagen umgesetzt.
4. Die Wahrheit über die MwSt.-Rückerstattung: drei verbreitete Missverständnisse
Der italienische Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt 22% (DPR 633/1972 art. 16) und gilt auch für Luxusartikel, Lederwaren und Schuhe, die nicht in der Anlage A der ermäßigten Sätze stehen.
⚠️ Nebenbei sei eine weit verbreitete Behauptung korrigiert: Die italienischen 22% sind nicht „der zweithöchste Satz Europas“. Nach der Taxes in Europe Database der Europäischen Kommission haben von den 27 EU-Staaten 11 einen höheren Regelsatz als Italien (Ungarn 27%, Finnland 25.5%, Dänemark/Kroatien/Schweden 25%, Estland/Griechenland 24%, Irland/Polen/Portugal/Slowakei 23%); Italien teilt sich mit Slowenien Platz 12. Der Satz liegt etwas über dem EU-Durchschnitt, also im oberen Mittelfeld, aber keineswegs an der Spitze.
Auch zur „Rückerstattung“ kursieren vier Aussagen, die dem geltenden Recht nicht entsprechen.
Missverständnis 1: „Man bekommt 22% zurück.“ Falsch. Die 22% werden auf den Nettopreis aufgeschlagen, während der Ladenpreis die Steuer bereits enthält. Der im Bruttopreis enthaltene Steueranteil beträgt 22 ÷ 122 = 18.03%. Für eine mit €1,000 ausgezeichnete Tasche sind also theoretisch höchstens €180.3 zu erwarten, nicht €220. Und das ist noch die Obergrenze: Die Rückerstattungsdienstleister behalten eine Gebühr ein, sodass tatsächlich weniger ankommt.
Missverständnis 2: „Der Mindesteinkauf beträgt €154.94.“ Das ist veraltet. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 (L. 30 dicembre 2023, n. 213, art. 1 comma 77) hat Italien die Grenze auf €70 gesenkt, mit Wirkung vom 1. Februar 2024. Die geltende Fassung des DPR 633/1972 art. 38-quater lautet wörtlich: „…per un complessivo importo, comprensivo dell'imposta sul valore aggiunto, superiore a euro 70…“ (Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer über €70). Im Netz – und sogar auf offiziellen Seiten des italienischen Zolls – hält sich die alte Zahl hartnäckig.
Eine Randnotiz: €154.94 stand nie im Gesetzestext; die alte Fassung nannte „lire 300 mila“ (300,000 Lire), und €154.94 ist lediglich der Umrechnungswert (300,000 ÷ 1936.27). Die heutige Fassung schreibt direkt „euro 70“.
Berechnungseinheit ist eine einzelne Rechnung: Rechnungen verschiedener Geschäfte dürfen nicht addiert werden, und das Gesetz verlangt nicht, dass sie vom selben Tag stammen. Die Ausreise muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufmonat erfolgen.
Missverständnis 3: „Auch beim Direktversand einer Online-Bestellung nach Taiwan bekommt man die MwSt. zurück.“ Das sind zwei völlig verschiedene Mechanismen, und wer sie vermischt, schickt Leute auf einen unnötigen Weg. Derselbe art. 38-quater verlangt ausdrücklich, dass die Ware „da trasportarsi nei bagagli personali“ (im persönlichen Gepäck der reisenden Person befördert) das Zollgebiet der EU verlässt: Die Rückerstattung gilt nur, wenn die reisende Person die Ware selbst ausführt.
Wenn Sie auf Portalen wie Yoox mit Direktversand nach Taiwan bestellen, liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor (non imponibile): Der Verkäufer stellt Ihnen die Mehrwertsteuer gar nicht erst in Rechnung, es gibt also keine „Rückerstattung“. Der Endbetrag ist ähnlich, doch Mechanismus, Ablauf und Unterlagen sind völlig verschieden.
Missverständnis 4: „Ich kaufe in Italien, gebe die Ware einem Sammelversanddienst mit nach Taiwan und bekomme trotzdem die Steuer zurück.“ Diese Vorstellung ist gefährlich; in der Praxis funktioniert es nicht. Der italienische Zoll (ADM) stellt strenge Anforderungen an die Rückerstattung, wenn die Ware als unbegleitetes Gepäck zurückgeschickt wird: Absender und Empfänger müssen denselben Namen tragen, und der Luftfrachtbrief muss die Ausweisdaten der reisenden Person selbst ausweisen. Ein Versand im Namen eines Sammelversanddienstes oder an Verwandte und Freunde in Taiwan erfüllt diese Anforderungen nicht. Wirbt ein Anbieter damit, „die italienische Steuerrückerstattung zu übernehmen“, fragen Sie zuerst, wie er diese Vorgabe erfüllt.
Noch ein Punkt zur Klarstellung: keine MwSt. ≠ automatisch 18% billiger. Rechtlich ist der Online-Direktversand in ein Drittland eine steuerfreie Ausfuhr, doch das Gesetz garantiert nur, dass Ihnen keine Mehrwertsteuer berechnet wird; es garantiert nicht, dass der Plattformpreis im selben Verhältnis sinkt, denn der Verkaufspreis ist eine geschäftliche Entscheidung der jeweiligen Plattform. Außerdem gilt: Auch wenn in Italien keine Mehrwertsteuer anfällt, sind in Taiwan Zoll und 5% Mehrwertsteuer weiterhin zu zahlen (siehe die Tabelle in Abschnitt 2). Nur von „18% sparen“ zu sprechen, führt in die Irre.
Nebenbei eine Korrektur zu den Plattformen: MyTheresa ist ein deutsches Unternehmen (Sitz in München); abgezogen wird beim Bezahlen die deutsche Mehrwertsteuer von 19%, nicht die italienischen 22%. Die Plattform als „italienisch mit 22% Rückerstattung“ einzuordnen, ist falsch. Farfetch wiederum ist ein Marktplatz, auf dem jeder Verkäufer eigenständig versendet; ob eine Rückerstattung möglich ist, hängt vom Sitzland und von der Politik des Verkäufers ab.
Hinweis zur Geltungsdauer: Ab 2027 ändern sich sämtliche Artikelnummern. Italien hat im Januar 2026 den Testo unico IVA veröffentlicht (D.Lgs. 19 gennaio 2026, n. 10): Das gesamte DPR 633/1972 wird zum 1. Januar 2027 aufgehoben, sein Inhalt geht in das neue Gesetzbuch über: Steuersätze → art. 34, steuerfreie Ausfuhr → art. 45, Reiseerstattung → art. 51 (die Grenze bleibt bei €70). Die auf dieser Seite genannten Artikelnummern müssen nach 2027 durch die des neuen Gesetzbuchs ersetzt werden.
5. Lebensmittel im Einzelnen: die heikelste Warengruppe
Fast alle italienischen Lebensmittel tragen F01 (Einfuhrprüfung durch die Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit), und die Sätze gehen weit auseinander: von 0% bis 24%. Nachfolgend Position für Position.
Olivenöl: 0% Zoll, der einfachste Fall. Nativ extra (1509.20), nativ (1509.30), andere native Öle (1509.40) und raffiniert (1509.90) liegen in Spalte 1 allesamt bei 0%. Als Einfuhrauflage gilt 827, dessen Nummer 1 wörtlich lautet: „Eingeführte Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse sind nach F01 zu behandeln“.
⚠️ Zwei häufige Fehler: (1) Die Position 1509.10 existiert nicht mehr (HS2022 hat sie in 20/30/40 aufgeteilt); wer sie noch zitiert, gibt veraltete Informationen weiter. (2) Das zusätzlich genannte A02 ist eine bedingte Auflage: Im Original heißt es „Waren dieser Position sind, soweit es sich um Futtermittel handelt, nach dem Futtermittelgesetz zu behandeln …“ – auf Speiseolivenöl trifft das nicht zu, A02 entfällt also.
Kaffee: 0% Zoll, aber Rohkaffee durchläuft eine zusätzliche Quarantäne. Geröstete Kaffeebohnen (0901.21) liegen bei 0% und tragen F01. Ungeröstete Rohbohnen (0901.11) liegen ebenfalls bei 0%, ihre Einfuhrauflage lautet aber B01 + F01, wobei B01 die Tier- und Pflanzenquarantäne ist. Wer italienischen Kaffee möchte, fährt mit gerösteten Bohnen am einfachsten.
Pasta: die am höchsten belastete Gruppe, 21% bis 24%. Getrocknete Pasta ohne Ei (1902.19.90) liegt bei 21%; zubereitete Pastagerichte (1902.30.90) erreichen 24%. Beide tragen F01 und MW0 (in China hergestellte Ware darf nicht eingeführt werden).
⚠️ Einreihungsdetails: tagliatelle all'uovo mit Ei gehören zu 1902.11 und nicht zu 1902.19; Reisnudeln der Position 1902.19.10 unterliegen einem spezifischen Zoll von NT$49 je Kilogramm; Instantnudeln der Position 1902.30.10 liegen bei 20%, und die übrigen Reisnudeln der Position 1902.30.20 unterliegen ebenfalls einem spezifischen Zoll. Die Aussage „Pasta wird immer mit 21% verzollt“ ist deshalb falsch.
Käse: Die Einfuhr ist möglich, die Hürde liegt bei den Papieren, nicht beim Zollsatz. Alle Käsesorten (0406) liegen in Spalte 1 bei 5% und tragen F01, aber kein B01. Der eigentliche Engpass: Nach FDA食字第 1081302504 號 der Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (veröffentlicht am 109-02-05, also am 5. Februar 2020, in Kraft seit 109-05-01, also seit dem 1. Mai 2020) ist für die Positionen HS 0401 bis 0406 für jede einzelne Sendung ein amtliches Gesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes beizufügen.
Italien hat die systematische Überprüfung für Milcherzeugnisse noch nicht bestanden (bislang nur Litauen, Australien und Neuseeland), steht aber auf der Liste der Behörde „Positionen von Milcherzeugnissen, die aus Ländern ohne abgeschlossene systematische Überprüfung vorläufig eingeführt werden dürfen“, und die dort genannten 14 Positionen, darunter 0405 und 0406, bleiben einfuhrfähig: Parmigiano, Mozzarella, Gorgonzola und Ricotta gehören dazu. Die Schwierigkeit beim privaten Postversand liegt darin, dieses amtliche Gesundheitszeugnis zu bekommen, nicht darin, dass „italienischer Käse verboten“ wäre.
Wein: steuerlich komplizierter als gedacht – und die Freigrenze schützt hier nicht. Stillwein (2204.21, 750-ml-Flasche) wird mit 10% verzollt; Schaumwein (Prosecco, Franciacorta, 2204.10.90) liegt bei 20%, also exakt beim Doppelten, während Champagner (2204.10.10) bei 10% bleibt.
Hinzu kommt die Tabak- und Alkoholsteuer: Nach Artikel 8 des Tabak- und Alkoholsteuergesetzes gilt für „andere gegorene Getränke: sieben Neue Taiwan-Dollar je Liter und je Alkoholgrad“, für eine 750-ml-Flasche mit 13 Grad also rund NT$68.
🔴 Entscheidend: Die Freigrenze von NT$2,000 gilt nicht für Tabak und Alkohol. Die Bekanntmachung 台財關字第 1061018778 號 des Finanzministeriums lautet wörtlich: „Eingeführte Waren derselben Sendung, deren Zollwert zweitausend Neue Taiwan-Dollar nicht übersteigt, sind vom Zoll sowie von der durch den Zoll erhobenen Mehrwertsteuer und Warensteuer befreit; dies gilt jedoch nicht für Tabak und Alkohol sowie für Agrarerzeugnisse, die einem Zollkontingent unterliegen.“ Schon eine einzige Flasche wird besteuert.
Eigenbedarfsgrenze für Alkohol: 5 Liter. Der Wortlaut der Auflage 463 hält fest: „Handelt es sich um zum Eigenbedarf eingeführten Tabak oder Alkohol und übersteigt die Menge die folgenden Grenzen nicht, entfällt die Beifügung … (2) Alkohol: 5 Liter“; und Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die Prüfung eingeführter alkoholischer Getränke befreit „zum Eigenbedarf eingeführte alkoholische Getränke mit einer Menge von höchstens fünf Litern“ von der Gesundheitsprüfung (Abfertigungscode DN000000000001).
⚠️ Das ist jedoch eine Vereinfachung der Zollabfertigung und bedeutet nicht „legal und straffrei“. Absatz 3 desselben Artikels ergänzt: „Verstößt der Einführer gegen die angegebene Verwendung des von der Prüfung befreiten Alkohols, wird die Prüfungsbefreiung für sechs Monate ausgesetzt.“ Und wer nach der Einfuhr weiterverkauft, kann unter die Regeln des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes zu Schwarzbrand fallen.
Balsamico-Essig: 20%. Reiner Essig (2209.00) liegt in Spalte 1 bei 20% und trägt F01. Eingedickte Balsamico-Creme (balsamic glaze) kann unter 2103.90 (12%) fallen; eine eindeutige amtliche Auslegung zur Abgrenzung ließ sich nicht finden, in der Praxis entscheidet der Zoll.
6. Acht Einreihungsfallen
Dieselbe Warenart springt je nach Material, Machart oder Verwendung in eine andere Position – und zu einem um ein Vielfaches höheren Satz. Diese Punkte werden beim Schreiben und Rechnen am häufigsten falsch gemacht; sie fielen beim Abgleich der vollständigen Zolltariftabelle auf.
| Falle | So ist es wirklich |
|---|---|
| „Taschen kosten immer 6.6%“ | Die amtliche Warenbezeichnung zu 4202.21 lautet „Handtaschen, auch mit Schulterriemen oder ohne Handgriff“ und ist auf Waren mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder beschränkt. Ausführungen mit Außenseite aus Kunststofffolie oder Spinnstoff gehören zu 4202.22, solche aus anderen Stoffen zu 4202.29 (10%). |
| „Italienische Lederschuhe kosten 5%“ | Nur Schuhe, bei denen auch die Laufsohle aus Leder ist, liegen bei 5%. Die meisten heutigen Lederschuhe haben Gummi- oder Kunststoffsohlen, gehören zu 6403.99 und liegen bei 7.5%. |
| „Pasta kostet 21%“ | Nur getrocknete Pasta ohne Ei. Ware mit Ei gehört zu 1902.11; Reisnudeln der Position 1902.19.10 unterliegen einem spezifischen Zoll von NT$49 je Kilogramm; zubereitete Gerichte der Position 1902.30.90 liegen bei 24%. |
| „Schaumwein kostet immer 20%“ | Champagner ist die Ausnahme: Champagner der Position 2204.10.10 liegt bei 10%, und nur die übrigen Schaumweine der Position 2204.10.90 (darunter Prosecco) liegen bei 20%. |
| „Sonnenbrillen brauchen keine Genehmigung“ | Für Modelle ohne Sehstärke, 9004.10.00.90-7, bestehen tatsächlich keine Einfuhrauflagen; Sonnenbrillen mit Sehstärke, also mit Korrektionsgläsern, 9004.10.00.10-4, tragen dagegen 504: Sie gelten als Medizinprodukt und erfordern eine Kopie der Zulassung sowie die Angabe der 14-stelligen Zulassungsnummer. |
| „Wenn im Zolltarif keine Beschränkung steht, darf man einführen“ | Leeres Feld bei den Einfuhrauflagen ≠ freie Einfuhr. Bei Waren aus Krokodil- oder Pythonleder ist dieses Feld leer, sie unterliegen aber Artikel 24 des Wildtierschutzgesetzes und brauchen eine CITES-Genehmigung; bei Verstößen sieht Artikel 40 desselben Gesetzes eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren nebst einer Geldstrafe von 300,000 bis 1,500,000 Neuen Taiwan-Dollar vor. |
| „Spalte 2 ist günstiger, da muss man doch reinkommen“ | Spalte 2 ist bestimmten am wenigsten entwickelten Ländern sowie Staaten vorbehalten, die mit Taiwan ein Freihandels- oder Wirtschaftskooperationsabkommen geschlossen haben. Weder Italien noch ein anderer EU-Staat steht auf der Liste zu Spalte 2; in der Praxis gilt daher stets Spalte 1. |
| „Für Pelzmäntel fällt die Luxussteuer an“ | In der Regel nicht. Der Vorbehalt in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über die Sondersteuer auf bestimmte Waren und Dienstleistungen nimmt „wildlebende Tiere, die nicht nach dem Wildtierschutzgesetz geschützt sind, und daraus hergestellte Erzeugnisse“ aus; ein gewöhnlicher Nerz- oder Fuchsmantel bleibt daher auch bei hohem Preis außerhalb des Steuertatbestands. |
⚠️ Die vollständige Zolltariftabelle enthält zusätzlich eine Spalte „Erhebungsvorschriften“ (dort erscheinen Codes wie B, R oder T*); diese Seite konnte die amtliche Codeübersicht dazu nicht beschaffen und erläutert deren Bedeutung deshalb nicht, um nicht in die Irre zu führen. Die tatsächliche zolltarifliche Einreihung bestimmt der Zoll.
7. Häufige Fragen
9899.00.00.00-6 lautet wörtlich: „Abgabenpflichtige Einzelstücke, die nicht zum persönlichen Reisegepäck gehören, sowie Einzelstücke in Postpaketen werden – ausgenommen Waren, die einem Zollkontingent unterliegen – zum Satz von 5% verzollt (Allgemeine Regel 5 des Einfuhrzolltarifs)“. Das gilt für Einzelstücke, nicht für jede Ware: Sendungen mit höherem Wert oder in handelsüblicher Menge werden weiterhin nach der jeweils zutreffenden Position verzollt.8. Quellen und Versionsdaten
Jeder Zollsatz, jeder Code und jedes Aktenzeichen auf dieser Seite lässt sich auf eine der folgenden Primärquellen zurückführen, jeweils mit dem Stand der abgerufenen Fassung. Prüfdatum: 22. August 2026. Zolltarif und Seuchengebietslisten werden laufend angepasst; prüfen Sie den Stand am Tag der Zitierung mit.
- Amtliche Gesamttabelle des Einfuhrzolltarifs der Zollverwaltung des Finanzministeriums (Single Window für den Außenhandel, GC413, „Daten des Einfuhrzolltarifs“) —— Hauptgrundlage für die 17 Sätze und Einfuhrauflagen dieser Seite; enthält die Spalten 1, 2 und 3, die Erhebungsvorschriften und die Einfuhrauflagen. Die Seite nennt als letzte Aktualisierung 2026-07-29. Die Beginn- und Enddaten der Gültigkeit jedes Abschnitts wurden zusätzlich mit der „Zollsatzdatei“ derselben Behörde abgeglichen; danach steht bei keiner der 17 Zeilen eine noch nicht in Kraft getretene Änderung aus.
- Allgemeine Regeln 2 und 5 des Einfuhrzolltarifs (Nationale Rechtsdatenbank) —— Änderungsdatum: 28. Januar 2026 (115-01-28 nach dem Kalender der Republik China) (華總一經字第 11500007801 號). Allgemeine Regel 2 regelt die Anwendung der drei Spalten; Allgemeine Regel 5 ist die Grundlage für die Verzollung von Einzelstücken in Postpaketen mit 5%. ⚠️ Der Aufbau dieses Rechtstexts lautet „Auslegungsregeln → Allgemeine Regeln → Kapitel“: Er kennt keine „Artikel“, zitiert werden muss daher „Allgemeine Regel 2“ und nicht „Artikel 2“. Die jüngste Änderung betraf nur Malz 1107 und Hopfen 1210.
- Liste der Länder oder Gebiete, für die Spalte 1 des nationalen Zolltarifs gilt (Zollverwaltung) —— Italien ist dort als Mitglied der Welthandelsorganisation unter der Nummer 72 geführt (IT/Italy); in der Liste zu Spalte 2 taucht Italien nicht auf. China hat die Nummer 29, Hongkong 65 und Macau 88 – ebenfalls alle in Spalte 1.
- Abfrage der Ein- und Ausfuhrvorschriften für Waren (Behörde für internationalen Handel, Wirtschaftsministerium) —— Unabhängige Gegenprüfung der Codes der Einfuhrauflagen (F01/B01/827/A02/463/W01/MW0/504) bei einer zweiten Behörde; Abfrage am 2026-08-22. Auch die Wortlaute zu 827 und A02 stammen von dort.
- Liste der von ansteckenden Tierkrankheiten freien Länder (Gebiete) (Landwirtschaftsministerium) —— Bekanntmachung 農授防字第 1151868547 號 vom 2026-07-31. Unter den von der Afrikanischen Schweinepest freien europäischen Ländern ist Italien nicht aufgeführt. Vorgeschichte: 農防字第 1091481175 號 (Streichung am 109-02-19, also am 19. Februar 2020), 農防字第 1091482099 號 (Aufhebung am 109-07-31, also am 31. Juli 2020) und 農授防字第 1111480902 號 (erneute Streichung am 111-01-10, also am 10. Januar 2022; geltende Grundlage).
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten, Artikel 34, 45 und 45-1 —— Artikel 34 Absatz 3: Quarantänepflichtige Waren dürfen nicht auf dem Postweg eingeführt werden; geschieht dies doch, werden sie zurückgesandt, eingezogen oder vernichtet. Artikel 45 Nummer 13: Geldbuße von 30,000 bis 150,000 für Empfänger, die sie nicht zur Vernichtung übergeben. Artikel 45-1: Geldbuße von 10,000 bis 1,000,000 für „Reisende oder das Dienstpersonal auf Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen“, die die Quarantäne nicht anmelden.
- Kontrollmaßnahmen für Milcherzeugnisse der Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (Ministerium für Gesundheit und Soziales), FDA食字第 1081302504 號 —— Veröffentlicht am 109-02-05 (5. Februar 2020), in Kraft seit 109-05-01 (1. Mai 2020); für die Positionen HS 0401 bis 0406 ist je Sendung ein amtliches Gesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes beizufügen. Die systematische Überprüfung bestanden haben Litauen, Australien und Neuseeland; Italien steht bei den „Positionen von Milcherzeugnissen, die aus Ländern ohne abgeschlossene systematische Überprüfung vorläufig eingeführt werden dürfen“ – 14 Positionen, darunter 0405 und 0406. Pflegedatum der Behördenseite: 2026-07-14.
- Verordnung über die Prüfung eingeführter alkoholischer Getränke, Artikel 3; Tabak- und Alkoholsteuergesetz, Artikel 8 —— Zum Eigenbedarf eingeführte alkoholische Getränke von höchstens 5 Litern sind von der Prüfung befreit (Abfertigungscode DN000000000001); Absatz 3 desselben Artikels ergänzt, dass „die Prüfungsbefreiung für sechs Monate ausgesetzt wird, wenn der Einführer gegen die angegebene Verwendung des befreiten Alkohols verstößt“. Artikel 8 des Tabak- und Alkoholsteuergesetzes (geändert am 114-01-24, also am 24. Januar 2025) bestimmt: „andere gegorene Getränke: sieben Neue Taiwan-Dollar je Liter und je Alkoholgrad“.
- Zollgesetz Artikel 49 Absatz 2 und Bekanntmachung 台財關字第 1061018778 號 des Finanzministeriums —— Wörtlich: „Eingeführte Waren derselben Sendung, deren Zollwert zweitausend Neue Taiwan-Dollar nicht übersteigt, sind vom Zoll sowie von der durch den Zoll erhobenen Mehrwertsteuer und Warensteuer befreit; dies gilt jedoch nicht für Tabak und Alkohol sowie für Agrarerzeugnisse, die einem Zollkontingent unterliegen.“
- Italienisches DPR 633/1972, art. 16, art. 8 und art. 38-quater (Normattiva) —— art. 16: Regelsatz 22%. art. 8: steuerfreie Ausfuhr (nimmt „beni da trasportarsi nei bagagli personali“ ausdrücklich aus). art. 38-quater: Reiseerstattung, geltende Grenze „superiore a euro 70“, Ausfuhr im persönlichen Gepäck der reisenden Person erforderlich. ⚠️ Das gesamte DPR 633/1972 wird zum 2027-01-01 durch den Testo unico IVA (D.Lgs. 19 gennaio 2026, n. 10) ersetzt, die Artikelnummern ändern sich.
- Italienisches Haushaltsgesetz 2024: L. 30 dicembre 2023, n. 213, art. 1 comma 77 —— Ersetzt die Erstattungsgrenze „lire 300 mila“ (= €154.94) durch „euro 70“; wörtlich: „si applicano alle cessioni poste in essere a decorrere dal 1° febbraio 2024“.
- Erläuterungen der italienischen Zollagentur (ADM) zu Tax Free Shopping und OTELLO —— Erstattungsgrenze: „per ogni fattura… superiore ai 70 euro“. Beim Rückversand als unbegleitetes Gepäck müssen Absender und Empfänger denselben Namen tragen, und der Luftfrachtbrief muss den Ausweis der reisenden Person selbst ausweisen. Die Erstattung wickeln Mittler ab, die ihre Gebühr direkt vom Erstattungsbetrag abziehen; der Zoll selbst zahlt nichts aus.
- Taxes in Europe Database (TEDB) der Europäischen Kommission, Abfragedienst für Mehrwertsteuersätze —— Echtzeitabfrage der Mehrwertsteuer-Regelsätze der 27 EU-Staaten (situationOn 2026-08-22; die meisten Einträge haben den Stichtag 2026-07-01). ⚠️ Das früher jährlich von der Kommission veröffentlichte PDF zu den Mehrwertsteuersätzen ist eingestellt: Die letzte Ausgabe stammt von 2021, die Kommission verweist stattdessen auf die TEDB.
- EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC, art. 146 und art. 147 —— art. 146: Nullsatz bei der Ausfuhr. art. 147: Reiseerstattung, wobei die €175 eine Obergrenze sind, die jeder Mitgliedstaat absenken darf, und kein vorgeschriebener Wert; Italien hat sie auf €70 abgesenkt.
HowBridge bedient derzeit die Strecke China (Sammellager Shenzhen) nach Taiwan
Die auf dieser Seite dargestellten taiwanischen Zollsätze und Einfuhrauflagen gelten unabhängig davon, woher die Ware kommt – Sie können sich also unbesorgt darauf beziehen. Wenn Sie Einkäufe von Taobao, Tmall oder Pinduoduo gesammelt nach Taiwan schicken möchten, geben Sie den Artikelnamen einfach im Mitglieder-Tool ein: Das System gleicht den CCC-Zolltarifcode automatisch ab, zeigt die Einfuhrauflagen an und weist Sie direkt darauf hin, wenn eine Ware nicht zur Einfuhr zugelassen ist, etwa weil sie MW0 trägt.
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