Koreanische Kosmetik nach Taiwan: Zoll, Vorschriften und Sammelversand
Erstens: Entscheidend ist die Zolltarifposition, nicht die allgemeine Produktkategorie. Für Parfüm (3303), Make-up und Hautpflege (3304), Haarpflegeprodukte (3305) sowie Zahnpasta und Mundspülungen (3306) beträgt der Zollsatz in Spalte 1 durchgehend 0%. Für Rasierwasser, Deodorants, Badezusätze und Raumduftprodukte der Position 3307 gelten dagegen durchgehend 5%.
Zweitens: Das Prüf- und Zulassungsverfahren existiert nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2024 unterscheidet Taiwan bei Kosmetika nicht mehr zwischen „allgemeinen Produkten“ und „Produkten für besondere Zwecke“. Stattdessen müssen Unternehmen ihre Produkte registrieren und eine PIF erstellen. Wenn Sie für ein koreanisches Sonnenschutzprodukt keine Zulassungsnummer finden, liegt das an der Abschaffung des Verfahrens, nicht an einem Produktmangel.
Drittens: Zu „12 Flaschen je Sorte, insgesamt 36 Flaschen“ veröffentlichen zwei Behörden widersprüchliche Angaben. Die Bekanntmachung der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde zur Mengenbegrenzung wurde am 1. Juli 2024 aufgehoben; derzeit lässt sich keine geltende ausdrückliche Mengenangabe finden. Die Zollverwaltung nennt auf ihrer Seite für einreisende Personen jedoch weiterhin 12/36 Flaschen. Eine fehlende Mengenangabe garantiert keine Zollfreigabe.
Juli 2024: Das Prüf- und Zulassungsverfahren ist Geschichte
Viele Beiträge über den Einkaufsservice für koreanische Kosmetika behaupten weiterhin, „Kosmetika mit Arzneistoffen müssten geprüft und registriert werden und benötigten eine Zulassungsnummer“. Seit dem 2024 年 7 月 1 日 ist diese Aussage vollständig überholt. Nach Artikel 5 Absatz 7 des „Gesetzes über die Hygiene und Sicherheit von Kosmetika“ ist das Prüf- und Registrierungssystem für Kosmetika für besondere Verwendungszwecke seit dem Tag nicht mehr anwendbar, an dem seit Inkrafttreten des Gesetzes fünf Jahre vergangen waren (113 年 7 月 1 日 nach dem Kalender der Republik China). Bereits am 113 年 6 月 29 日 nach dem Kalender der Republik China hatte das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit 衛授食字第 1131603790 號令 die Aufhebung der „Verordnung über die Erteilung von Zulassungen für Kosmetika für besondere Verwendungszwecke“ bekannt gemacht.
Seit diesem Tag unterscheidet Taiwan nicht mehr zwischen „allgemeinen Kosmetika“ und „Kosmetika für besondere Zwecke“, sondern wendet eine einheitliche Produktkategorie an. Unternehmen müssen vor dem Inverkehrbringen die „Produktregistrierung“ abschließen und eine „Produktinformationsdatei (PIF)“ erstellen. Die zuständigen Behörden konzentrieren sich auf die Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen. Wenn Sie heute nach einer Zulassungsnummer für koreanischen Sonnenschutz oder Haarfärbemittel suchen, werden Sie deshalb keine finden: Das liegt nicht an einem Produktmangel, sondern daran, dass das Verfahren selbst abgeschafft wurde.
Geltender Zeitplan: seit Juli 2026 vollständig anwendbar
Wenn Sie Kosmetik nicht mehr nur für sich selbst kaufen, sondern zum Verkauf importieren möchten, sollten Sie den Zeitplan genau kennen. Laut Bekanntmachung 衛授食字第 1131604395 號 des Ministeriums für Gesundheit und Soziales gilt die Produktregistrierung seit dem 1. Juli des Jahres 113 für „Kosmetika mit Ausnahme fester handgefertigter Seifen aus Produktionsstätten, die von der Pflicht zur Betriebsregistrierung befreit sind“ – also für nahezu alle Kosmetika. Die PIF-Pflicht wurde gemäß Bekanntmachung 衛授食字第 1131604608 號 in drei Stufen eingeführt:
Die dritte Stufe trat im Juli 2026 in Kraft. Damit gilt: Jetzt, im September 2026, müssen alle importierten Kosmetika mit Ausnahme fester handgefertigter Seifen sowohl registriert sein als auch über eine PIF verfügen, bevor sie zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die Produktregistrierung erfolgt über die Kosmetikregistrierungsplattform der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde. Für die Anmeldung ist eine IC-Karte mit Unternehmenszertifikat erforderlich; alternativ können Nachweise der Unternehmens-, Fabrik- oder Gewerberegistrierung schriftlich eingereicht werden. Das System ist ausdrücklich für registrierte Unternehmen ausgelegt; natürliche Personen können keine Registrierung vornehmen.
Gelten „12 Flaschen/36 Flaschen“ noch?
Im früheren System veröffentlichte die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde eine Bekanntmachung über „Höchstmengen für die Einfuhr von Kosmetika für besondere Zwecke zum persönlichen Gebrauch ohne Antrag auf Prüfung und Zulassung“. Daraus stammt die im Internet verbreitete Angabe „12 Flaschen je Sorte, insgesamt 36 Flaschen“. Diese Bekanntmachung wurde am 1. Juli des Jahres 113 aufgehoben (衛授食字第 1131603792 號, gemäß Artikel 21 Nummer 2 des Gesetzes über die zentralen Standards für Rechtsvorschriften, mit sofortiger Wirkung). Mit dem Prüf- und Zulassungsverfahren entfielen auch die „Höchstmengen für die Befreiung von Prüfung und Zulassung“.
Erstens: Der Wortlaut von Artikel 5 Absatz 3 des zugrunde liegenden Gesetzes — „zum persönlichen Eigengebrauch, sofern die Menge der Bekanntmachung der zuständigen Zentralbehörde entspricht“ — steht bis heute unverändert im Gesetz und wurde nicht gestrichen. Allerdings sind die Absätze 1 und 2, auf die er sich bezieht, nicht mehr anwendbar, und die auf dieser Ermächtigung beruhende Bekanntmachung wurde ebenfalls aufgehoben. Daher haben wir derzeit keine geltenden amtlichen Höchstmengen gefunden. Zweitens: Auf der Informationsseite der Zollverwaltung des Finanzministeriums für einreisende Personen (veröffentlicht am 115 年 4 月 17 日 nach dem Kalender der Republik China, zuletzt aktualisiert am 2026 年 9 月 7 日) steht bis heute: „Kosmetika für besondere Verwendungszwecke: höchstens 12 Flaschen je Sorte und insgesamt höchstens 36 Flaschen“. Die öffentlich zugänglichen Angaben der beiden Behörden stimmen nicht überein.
Die dem Gesundheitsministerium zugeordnete Bekanntmachung zu „Höchstmengen für den persönlichen Gebrauch ohne Prüfung und Zulassung“ wurde aufgehoben; derzeit ist keine ausdrückliche Mengenangabe auffindbar. Die zollseitigen Bestimmungen für Reisegepäck verwenden jedoch weiterhin die Angabe 12/36 Flaschen. Bis die Zollverwaltung ihre Seite aktualisiert oder die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde eine neue Bekanntmachung veröffentlicht, sollten Sie „keine Mengenbegrenzung“ nicht als Garantie für die Zollfreigabe verstehen. Ob Abgaben erhoben oder Waren zurückgehalten werden, hängt letztlich davon ab, welche Menge der Zoll im Einzelfall als angemessen für den persönlichen Gebrauch anerkennt.
Zolltarif prüfen: Wo 0% enden und 5% beginnen
Ein Einzelabgleich mit den „Einfuhrzolldaten“ der Zollverwaltung des Finanzministeriums, Ausgabe 2026, ergibt: Für Parfüm (3303), Make-up und Hautpflegeprodukte (3304), Haarpflegeprodukte (3305) sowie Zahnpasta und Mundspülungen (3306) betragen sämtliche Zollsätze in Spalte 1 0%. Dabei sind die Felder für Einfuhrbestimmungen bei 3303/3304/3305 ausnahmslos leer — weder MW0 (Einfuhr von Waren aus Festlandchina unzulässig) noch MP1 oder sonstige Genehmigungs- und Prüfkennziffern sind eingetragen; bei 3306 gibt es jedoch 4 Ausnahmen auf Ebene der Zolltarifnummern: Zwei Positionen mit Arzneistoffen tragen 503, Prothesenreiniger tragen 504, und 3306.90.00.00-6 (andere Mund- oder Zahnhygieneprodukte) trägt MP1. Bei dieser Position ist die Einfuhr von Waren aus Festlandchina unter Auflagen zulässig. Anders ist es jedoch bei Position 3307: Für Rasiermittel, Deodorants, Badezusätze, Raumduftmittel, Enthaarungsmittel usw. betragen sämtliche Zollsätze in Spalte 1 5%.
| Zolltarifposition | Typische Produkte | Zollsatz in Spalte 1 | Einfuhrbestimmungen | Sammelversand aus zolltariflicher Sicht |
|---|---|---|---|---|
| 3303 | Parfüms und Toilettenwässer | 0% | (leer) | ✅ Kein MW0, keine Genehmigungs- oder Prüfcodes; wegen des Alkoholgehalts gelten jedoch gesonderte Transportbeschränkungen für entzündbare Waren |
| 3304 | Lippen- und Augen-Make-up, Nagellack, Gesichtspuder, Gesichtscremes, Hautpflegeprodukte | 0% | (leer) | ✅ Nagellack und Nagellackentferner sind entzündbare Flüssigkeiten und unterliegen gesonderten Transportbeschränkungen |
| 3305 | Shampoos, Haarspülungen, Dauerwellmittel, Haarstylingprodukte, Haarfärbemittel | 0% | (leer) | ✅ Für Spraydosen gelten Transportbeschränkungen |
| 3306 | Zahnpasta, Mundspülungen, Zahnseide (nicht medizinisch) | 0% | Überwiegend leer, 4 Zolltarifnummern als Ausnahmen | ⚠️ Zahnpasta/Mundspülungen mit Arzneistoffen tragen 503, Prothesenreiniger 504 und 3306.90.00.00-6 MP1; siehe unten |
| 3307 | Rasierwasser, Deodorants, Badezusätze, Duftzubereitungen | 5% | (überwiegend leer) | ✅ Anderer Zollsatz als bei den vier vorangehenden Positionen; nicht pauschal von Zollfreiheit ausgehen |
Bei diesen 11-stelligen Nummern ist Vorsicht geboten
Einige Produkte unterliegen laut Bekanntmachung des Amtes für Normen, Metrologie und Inspektion einer Einfuhrprüfung
Unterliegt den Vorschriften für Humanarzneimittel; erforderlich sind eine Arzneimittelhändlerlizenz und eine Einfuhrzulassung für Arzneimittel oder ein vom Ministerium für Gesundheit und Soziales ausgestelltes Zustimmungsdokument. Über die übliche Sammelversandabwicklung kann dies nicht bearbeitet werden.
Für Humanarzneimittel gilt 503; bei anderen Produkten muss vermerkt werden: „Diese Ware ist weder ein Human- noch ein Tierarzneimittel“
Gelten als Medizinprodukte; erforderlich sind eine Kopie der Medizinproduktzulassung oder ein Zustimmungsdokument sowie die Angabe der 14-stelligen Zulassungsnummer
Wird ebenfalls nach den Vorschriften für Humanarzneimittel behandelt
Waren aus Festlandchina dürfen „unter Bedingungen“ eingeführt werden und müssen die Anforderungen der Übersicht über die Einfuhrvorschriften erfüllen
Die Aussage „Kosmetika sind zollfrei“ gilt nur für 3303~3306; bei 3307 beträgt der Zollsatz bereits 5%. Sobald ein Produkt als „mit Arzneistoffen“ eingestuft wird, unterliegt es den Vorschriften für Arzneimittel oder Medizinprodukte und kann über die übliche Sammelversandabwicklung nicht bearbeitet werden. Deshalb muss die Zolltarifnummer stets bis zur 11. Stelle geprüft werden — eine pauschale Einordnung anhand von 4 oder 6 Stellen führt unmittelbar zu Fehlbeurteilungen.
Gilt Koreas Zertifizierung für „funktionelle Kosmetika“ auch in Taiwan?
Korea ordnet Produkte zur Hautaufhellung, gegen Falten und zum Sonnenschutz einer eigenen Kategorie „funktionelle Kosmetika (기능성화장품)“ zu. Für diese ist beim koreanischen Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) eine Prüfung oder Meldung erforderlich; erst nach Vorliegen des Ergebnisses dürfen sie in Korea in Verkehr gebracht werden. Taiwan verfolgt einen anderen Ansatz: Seit dem 1. Juli 2024 wird nicht mehr zwischen Kategorien unterschieden. Importunternehmen erledigen die Produktregistrierung und erstellen die PIF eigenverantwortlich; die zuständigen Behörden überwachen die Produkte nach dem Inverkehrbringen.
Die vollständige Prüfung der 32 Artikel des „Gesetzes über die Hygiene und Sicherheit von Kosmetika“ und aller 17 Artikel der „Verordnung über die Grenzkontrolle eingeführter Kosmetika“ (Artikelnummern 1–15、17、18, kein Artikel 16) ergab: Keine Bestimmung erkennt Genehmigungen, Zertifizierungen oder Prüfergebnisse ausländischer Kosmetikaufsichtsbehörden als Grundlage für die Einfuhr an. Artikel 4 der Grenzkontrollverordnung sieht zwar vor, dass bei Vorlage einer „von der zuständigen Behörde eines Ausfuhrlandes mit gegenseitiger Begünstigung durch Kontrollbefreiung ausgestellten Bescheinigung über eine bestandene Prüfung“ eine Befreiung von der Kontrolle gewährt werden kann. Dies beruht jedoch auf einer Liste von Ländern mit entsprechenden Gegenseitigkeitsregelungen; bei unseren Recherchen haben wir keine solche Liste für Taiwan und Südkorea gefunden. Praktisch bedeutet das: Die Aufschrift „기능성화장품“ auf einer koreanischen Flasche ist eine Konformitätskennzeichnung für den koreanischen Binnenmarkt. Nach der Einfuhr nach Taiwan erspart sie Ihnen keinen einzigen Verfahrensschritt und macht auch keinen in Taiwan verbotenen Inhaltsstoff zulässig.
Die uns vorliegenden Einzelheiten zum koreanischen Regelungssystem für funktionelle Kosmetika stammen aus Sekundärquellen, darunter eine Datenbank für Branchenvorschriften; der Primärtext der MFDS-Bestimmungen liegt uns nicht vor. Die Aussagen zur taiwanischen Rechtslage stützen sich dagegen auf die vollständigen Texte des „Gesetzes über die Hygiene und Sicherheit von Kosmetika“ und der „Verordnung über die Grenzkontrolle eingeführter Kosmetika“. Außerdem bestimmt Artikel 14 Absatz 1 des zugrunde liegenden Gesetzes über die Hygiene und Sicherheit von Kosmetika, dass die zuständige Behörde bestimmte Produktarten oder Einzelprodukte bei möglichen Risiken für Hygiene und Sicherheit durch Bekanntmachung benennen kann (eine Ermessensbefugnis, keine Pflicht). Wir haben keine solche Bekanntmachung gefunden — dies bedeutet lediglich, dass keine Bekanntmachung gefunden wurde. Daraus darf nicht umgekehrt geschlossen werden, dass die Einfuhr von Kosmetika grundsätzlich keiner Grenzkontrolle bedarf.
Koreanische Marken über das Lager in Shenzhen versenden: möglich, mit klaren Verantwortlichkeiten
HowBridge verfügt ausschließlich über ein Sammellager in Shenzhen und ein Betriebslager in Taoyuan und bietet Sammelversand nur von China → Taiwan an. Wir haben kein Lager in Korea und bieten weder Direktversand aus Korea noch eine Sammelversandroute von Korea nach Taiwan an. Die oben erläuterten Vorschriften dienen Mitgliedern als Orientierung, die koreanische Marken auf chinesischen E-Commerce-Plattformen kaufen und über das Lager in Shenzhen nach Taiwan versenden lassen. Für Pakete, die direkt in Korea aufgegeben werden, wenden Sie sich bitte an einen Anbieter, der diese Route bedient.
Aus Sicht der Einfuhrkontrollen ist diese Route zolltariflich zulässig: Bei sämtlichen 11-stelligen Tarifnummern unter 3303/3304/3305 ist das Feld für Einfuhrbestimmungen leer. Nach der Bekanntmachung der Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums gilt: Waren ohne MW0 (Einfuhr unzulässig) und ohne MP1 (Einfuhr unter Bedingungen zulässig) gehören zu den zur Einfuhr zugelassenen Waren aus Festlandchina. Eine zulässige Einfuhr bedeutet jedoch nicht, dass beim Versand alles erlaubt ist. Bitte unterscheiden Sie diese drei Bereiche:
1Eigenbedarf oder Gewerbe: Entscheidend ist, ob Sie die Produkte weiterverkaufen
Artikel 3 Nummer 2 des „Gesetzes über die Hygiene und Sicherheit von Kosmetika“ definiert „Kosmetikunternehmer“ als Personen, die Kosmetika gewerbsmäßig herstellen, einführen oder verkaufen. Entscheidend ist die Gewerbsmäßigkeit: Wer Produkte für den eigenen Gebrauch kauft, fällt nicht unter diese Definition; auch eine rein unentgeltliche Schenkung ohne gewerblichen Charakter begründet keine Unternehmereigenschaft. Die Pflichten zur Produktregistrierung und zur Führung einer PIF nach Artikel 4 gelten für „Unternehmer, die Kosmetika der von der zuständigen Zentralbehörde bekannt gemachten Arten und ab einer bestimmten Betriebsgröße herstellen oder einführen“ (nicht für reine Verkaufsunternehmen). Die in diesem Artikel aufgezählten Handlungen — „Lieferung, Verkauf, Verschenken, öffentliches Ausstellen oder Bereitstellen zum Ausprobieren durch Verbraucher“ — bestimmen dagegen den Zeitpunkt, zu dem diese Pflichten greifen. Verstöße werden nach Artikel 23 mit einer Geldbuße von mindestens 1 萬 und höchstens 100 萬 Neuen Taiwan-Dollar geahndet; für jeden weiteren Verstoß kann erneut eine Geldbuße verhängt werden. Ergänzend: Die Artikel 20 bis 24 dieses Gesetzes sehen ausschließlich verwaltungsrechtliche Geldbußen vor und enthalten keinerlei Strafvorschriften. Die im Internet verbreitete Behauptung, man könne deshalb strafrechtlich verurteilt werden, ist daher unzutreffend.
2Keine Produkte mit Arzneistoffen versenden
Waren mit den Zolltarifkennziffern 503/504/802 — Enthaarungsmittel, Zahnpasta mit Arzneistoffen, Mundspülungen mit Arzneistoffen, Körperpflegemittel mit Arzneistoffen und Kontaktlinsenreinigungsflüssigkeiten — unterliegen den Vorschriften für Arzneimittel oder Medizinprodukte. Bei 503/504 werden Privatpersonen beziehungsweise natürliche Personen zwar ausdrücklich als antragsberechtigt genannt. Sie müssen jedoch ein gesondertes Verfahren für ein vom Ministerium für Gesundheit und Soziales ausgestelltes Zustimmungsdokument durchlaufen, etwa für eine Einzelfallgenehmigung zur Einfuhr von Arzneimitteln zum persönlichen Eigengebrauch. Über die übliche Sammelversandabwicklung kann dies nicht bearbeitet werden. Legen Sie solche Waren nicht in ein Sammelversandpaket.
3Transportbeschränkungen gelten unabhängig von den Zollvorschriften
Parfüm, Nagellack, Nagellackentferner, Haarspray und Deosprays enthalten Alkohol oder stehen als Aerosole unter Druck und fallen damit unter die Gefahrgutvorschriften der Transportunternehmen. Eine zollrechtlich zulässige Einfuhr bedeutet nicht, dass eine Fluggesellschaft oder Reederei die Ware zur Beförderung annimmt. Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig. Klären Sie deshalb vor dem Versand, ob die Ware transportiert werden kann.
Weiterführende Grundlagen und Datenquellen
Die Aussagen zur Rechtslage auf dieser Seite beruhen auf den folgenden Primärquellen. Bei Marktdaten sind Behörde, Jahr und statistische Abgrenzung angegeben. Bitte vermischen Sie keine Zahlen mit unterschiedlichen Bezugsgrundlagen.
Rechtsvorschriften und amtliche Bekanntmachungen
- Gesetz über die Hygiene und Sicherheit kosmetischer Mittel, Artikel 3, 4, 5 und 20–24 (das gesamte Gesetz enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen)
- Erlass 衛授食字第 1131603790 號令 (113-06-29): Aufhebung der „Vorschriften zur Erteilung von Zulassungen für Kosmetika für besondere Zwecke“
- Bekanntmachung 衛授食字第 1131603792 號 (113-07-01): Aufhebung der Höchstmengen für den persönlichen Gebrauch ohne Antrag auf Prüfung und Zulassung
- Bekanntmachungen 衛授食字第 1131604395 號 und 第 1131604608 號 (113-06-26): Produktregistrierung und dreistufiger Zeitplan für die PIF
- Verordnung über Grenzkontrollen bei der Einfuhr kosmetischer Mittel, Artikel 4, 6 und 14
- Zollverwaltung des Finanzministeriums/Single Window für Zoll, Häfen und Handel: „海關進口稅則資料2026.xls“ (zuletzt aktualisiert am 2026-09-02)
- Behörde für internationalen Handel des Wirtschaftsministeriums: Warenverzeichnis für die Ein- und Ausfuhr der Republik China, Kapitel 33, sowie Erläuterungen zu den Einfuhrcodes
Marktdaten (unterschiedliche Behörden und Bezugsgrundlagen bitte getrennt kennzeichnen)
| 2025 erreichten Südkoreas Kosmetikexporte einen Gesamtwert von 114 億 3,100 萬 US-Dollar, ein Plus von 12.3% gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Exportländer stieg auf 202; damit wurde ein neuer historischer Höchststand erreicht (die 84.6 億 im Jahr 2023 lagen unter den 91.8 億 im Jahr 2021, daher handelt es sich um Rekordwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). | Veröffentlicht vom koreanischen Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit am 2026-01-09 |
| 2025 exportierte Korea Kosmetika im Wert von US$346,000,000 nach Taiwan, ein Plus von 19.8% gegenüber dem Vorjahr. Taiwan belegte Rang 7. | Veröffentlicht vom koreanischen Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit am 2026-01-09 |
| 2023 importierte Taiwan Kosmetika im Wert von US$211,000,000 aus Korea, ein Plus von 8.98% gegenüber dem Vorjahr. Korea belegte Rang 3 unter den Herkunftsländern. | KOTRA-Handelsbüro Taipeh: „Informationen zur taiwanischen Kosmetikbranche 2024“, 2024-02-06 |
Wissenschaftliche Studien und Forschungsberichte
Rechtliche Analyse der Höchstmengen und Kennzeichnung von Kosmetikzusatzstoffen (Nr. R00205)
Die Analyse vertritt die Auffassung, dass die taiwanische Tabelle der zulässigen Höchstmengen für Konservierungsstoffe/antimikrobielle Inhaltsstoffe <strong>keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hat und gegen den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts verstößt</strong>, und empfiehlt eine Gesetzesänderung. Als Vergleichsmaßstab nennt der Originaltext „Europa, die USA und Japan“, nicht allein die EU. Die Analyse veranschaulicht, dass jedes Land eigene Grenzwerte für Inhaltsstoffe festlegt: Die Zulässigkeit einer koreanischen Marke in Korea bedeutet nicht, dass sie auch in Taiwan zulässig ist. ⚠️ Der Beitrag untersucht die frühere „Verordnung über die Hygiene von Kosmetika“, die durch das geltende Gesetz ersetzt wurde.
Untersuchung der Maßnahmen zur Grenzkontrolle eingeführter Lebensmittel in verschiedenen Ländern
Der Beitrag untersucht Grenzkontrollen von <strong>Lebensmitteln</strong> anhand eines Vergleichs von 9 Ländern beziehungsweise Rechtsräumen: Australien, Neuseeland, USA, Kanada, EU, Japan, Südkorea, Singapur und Thailand. Er erläutert, dass die taiwanischen Lebensmittelkontrollen an der Grenze im Wesentlichen drei Stufen umfassen: <strong>reguläre stichprobenweise Kontrolle von Chargen, verstärkte stichprobenweise Kontrolle von Chargen und Kontrolle jeder einzelnen Charge</strong>. Als Quelle verdeutlicht er den allgemeinen Ansatz einer risikobasierten Abstufung der taiwanischen Grenzkontrollen. <strong>Dieser Ansatz darf jedoch nicht unmittelbar auf Kosmetika übertragen werden</strong> — für diese gelten gesondert die Bestimmungen von Artikel 6 der „Verordnung über die Grenzkontrolle eingeführter Kosmetika“.
Teilnahme an der gemeinsamen Sitzung des EU-Ausschusses für Kosmetika und Verbrauchergesundheit (CD-P-COS) und des Netzwerks der amtlichen Laboratorien für die Qualitätskontrolle von Kosmetika der EU (OCCLs)
Der Bericht belegt, dass die zuständige taiwanische Behörde 2018 an einer Sitzung teilgenommen hat (Dienstreisebericht über eine sechstägige Reise (6 天) zur Sitzung). Dies kann als ergänzender Hinweis darauf dienen, dass Taiwan internationale Entwicklungen im Kosmetikrecht verfolgt. ⚠️ Zur Klarstellung: CD-P-COS und OCCLs gehören zum institutionellen Rahmen des <strong>Europarats (Council of Europe) / EDQM</strong>, nicht zur Europäischen Kommission. Diese Seite übernimmt die Bezeichnungen aus dem offiziellen Titel des taiwanischen Dienstreiseberichts.
Studie zu Lebensstil und Konsumwert koreanischer Kosmetik am Beispiel von Studentinnen in Tainan
Zeigt anhand eines Strukturgleichungsmodells mit 400 gültigen Fragebögen, dass die Nachfrage nach koreanischer Kosmetik in Taiwan durch den Lebensstil beeinflusst wird – ein wissenschaftlicher Beleg für diesen Zusammenhang.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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