Online bestellte Arzneimittel nach Taiwan versenden: die korrekte Darstellung von Mengengrenzen, verschreibungspflichtigen Medikamenten und Bußgeldvorschriften
📅 Letzte Aktualisierung: 2026-09-01 · ✍️ HowBridge Redaktion für Sammelversand · 🛡️ Geprüft von einem AEO-zertifizierten Partner-Zollagenten
- Versand rezeptfreier Arzneimittel zum Eigenbedarf per Post: Je Sendung dürfen höchstens 12 Flaschen, bei Tuben höchstens 12 Stück, bzw. insgesamt höchstens 1.200 Stück versendet werden, und innerhalb von 6 Monaten darf kein weiterer Antrag gestellt werden (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken).
- Verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht generell vom Postversand ausgeschlossen: Sie dürfen zum Eigenbedarf versendet werden, jedoch muss vorab eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden; die Menge ist auf die im Rezept angegebene angemessene Verbrauchsmenge begrenzt, und es sind eine Diagnosebescheinigung einer inländischen medizinischen Einrichtung sowie das ärztliche Rezept beizufügen.
- Melatonin wird in Taiwan als Arzneimittel eingestuft (Bekanntmachung des Gesundheitsamts vom 15. Oktober im 85. Jahr der Republik China [1996]) und gilt nicht als Nahrungsergänzungsmittel; eine Ausnahme bilden getrocknete Pulver aus der Zirbeldrüse von Rindern, Schafen oder Schweinen mit einem Melatoningehalt von höchstens 20 ppm, die als Lebensmittelzutat verwendet werden dürfen.
- Die Bußgeldvorschrift wird am häufigsten falsch wiedergegeben: Die im Internet verbreitete Angabe „Höchststrafe von 2.000.000 neuen Taiwan-Dollar“ stammt aus Art. 92, 92-1 und 96-1 des Arzneimittelgesetzes und richtet sich an Gewerbetreibende wie Arzneimittelhändler, Hersteller oder Zulassungsinhaber; Arzneimittel, die eine Privatperson ohne Genehmigung eigenmächtig einführt, gelten nach Art. 22 als „verbotene Arzneimittel“, wofür die strafrechtliche Verantwortung nach Art. 82 gilt. Beide dürfen nicht miteinander vermischt werden.
- Lachgas (Distickstoffmonoxid) gilt als besorgniserregende Chemikalie nach dem Gesetz zur Kontrolle giftiger und besorgniserregender Chemikalien; es bedarf einer Genehmigung, einer Kennzeichnung und einer Meldung, und der Verkauf per Versandhandel oder elektronischem Handel ist verboten.
Mengengrenzen für rezeptfreie Arzneimittel und ihre Rechtsgrundlage
Beim Versand rezeptfreier Arzneimittel per Post oder Kurierdienst nach Taiwan zum Eigenbedarf dürfen je Sendung höchstens 12 Flaschen, bei Tuben höchstens 12 Stück, bzw. insgesamt höchstens 1.200 Stück versendet werden, und innerhalb von 6 Monaten darf kein weiterer Antrag gestellt werden; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken, bekannt gemacht durch das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt am 5. Juni im 103. Jahr der Republik China [2014] und in Kraft seit dem 1. Juli im 104. Jahr der Republik China [2015].
Viele Zusammenfassungen vermischen zwei unterschiedliche Sachverhalte: Der Versand per Post oder Kurierdienst nach Taiwan folgt der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken (eine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich); das persönliche Mitführen durch einreisende Reisende folgt hingegen der vom Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gemeinsam mit dem Finanzministerium bekannt gemachten „Tabelle der Mengengrenzen für von einreisenden Reisenden mitgeführte Arzneimittel zum Eigenbedarf“. Die Mengengrenze ist in beiden Fällen zufällig identisch – 12 Flaschen bzw. 1.200 Stück –, doch die zugrunde liegenden Vorschriften und Verfahren unterscheiden sich. Bei jeder Bezugnahme muss angegeben werden, um welche Situation es sich handelt; die für mitgeführte Arzneimittel geltende Regelung darf nicht unmittelbar auf den Postversand übertragen werden.
| Kategorie | Höchstmenge | Situation und Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Rezeptfreie Arzneimittel | Je Sendung 12 Flaschen / bei Tuben 12 Stück / insgesamt 1.200 Stück, innerhalb von 6 Monaten kein weiterer Antrag | Postversand zum Eigenbedarf: Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken |
| Verschreibungspflichtige Medikamente | Begrenzt auf die im Rezept angegebene angemessene Verbrauchsmenge | Postversand zum Eigenbedarf: Vorherige Beantragung einer Einfuhrgenehmigung erforderlich, mit Diagnosebescheinigung und ärztlichem Rezept |
| Chinesische Arzneimittelrohstoffe | Höchstens 1 Kilogramm je Art, insgesamt höchstens 12 Arten | Tabelle der Mengengrenzen für von einreisenden Reisenden mitgeführte Arzneimittel zum Eigenbedarf (ob dies auch für den Postversand gilt, sollte vorab geklärt werden – siehe Hinweis unten) |
| Zubereitungen der chinesischen Medizin | Höchstens 12 Flaschen (Packungen) je Art, insgesamt höchstens 36 Flaschen (Packungen) | Wie oben |
⚠️ Die Mengengrenzen für chinesische Arzneimittelrohstoffe und -zubereitungen stammen aus dem offiziellen Dokument mit dem Namen „Tabelle der Mengengrenzen für von einreisenden Reisenden mitgeführte Arzneimittel zum Eigenbedarf“, das seinem Wortlaut nach das persönliche Mitführen durch einreisende Reisende regelt. Ob dieselbe Tabelle auch für den Postversand gilt, ließ sich anhand keiner eindeutigen offiziellen Angabe klären; vor dem Versand chinesischer Arzneimittel per Post wird empfohlen, dies zunächst bei der TFDA oder der Zollverwaltung zu klären, statt die Regelung ungeprüft zu übernehmen.
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen tatsächlich versendet werden – jedoch erst nach vorheriger Beantragung
Häufig heißt es, „verschreibungspflichtige Medikamente dürften nicht per Post versendet werden“ – das ist eine zu stark vereinfachte Darstellung. Nach den Bekanntmachungen des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt dürfen verschreibungspflichtige Medikamente zum Eigenbedarf versendet werden, doch muss vorab eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden, wobei die Menge auf die im Rezept angegebene angemessene Verbrauchsmenge begrenzt ist.
- Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst beantragen, nach Genehmigung versenden – nicht zuerst versenden und die Unterlagen nachreichen.
- Dem Antrag müssen eine von einer inländischen medizinischen Einrichtung ausgestellte Diagnosebescheinigung sowie das ärztliche Rezept beigefügt werden (Art. 14 der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken).
- Dieser Weg gilt etwa für die Langzeitmedikation bei chronischen Erkrankungen oder wenn im Inland kein Präparat mit demselben Wirkstoff erhältlich ist; über die Genehmigung entscheidet die zentrale Gesundheitsbehörde im Einzelfall.
Auf der Website der TFDA gibt es einen eigenen Bereich zur „Einfuhr von Arzneimitteln zum persönlichen Eigenbedarf“, in dem sich das Antragsverfahren nachlesen lässt; diese Website übernimmt weder die Beantragung der Arzneimitteleinfuhr noch bietet sie einen Einkaufsservice für Arzneimittel an.
Warum Melatonin kein Nahrungsergänzungsmittel ist
Das Gesundheitsamt (heute das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt) gab am 15. Oktober im 85. Jahr der Republik China [1996] bekannt: Produkte, die als Melatonin enthaltend gekennzeichnet sind, sind als Arzneimittel einzustufen; wer solche Produkte ohne Genehmigung eigenmächtig einführt, herstellt oder verkauft, wird nach den einschlägigen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zur Verantwortung gezogen.
- In den USA, Japan und anderen Ländern wird Melatonin häufig als Nahrungsergänzungsmittel verkauft; maßgeblich für die Einstufung ist jedoch die taiwanische Rechtslage, nicht das Land des Kaufs.
- In Taiwan verfügt derzeit kein Melatoninprodukt über eine Arzneimittelzulassung, was bedeutet, dass am Markt kein Produkt legal verkauft wird.
- Ausnahme: Getrocknetes Pulver aus der Zirbeldrüse von Rindern, Schafen oder Schweinen mit einem Melatoningehalt von höchstens 20 ppm darf als Lebensmittelzutat verwendet werden.
Dieselbe Logik gilt auch für andere Inhaltsstoffe: Was im Herkunftsland als Nahrungsergänzungsmittel gilt, kann in Taiwan als Arzneimittel eingestuft sein. Vor der Bestellung sollte die Einstufung des jeweiligen Inhaltsstoffs in Taiwan geprüft werden, statt von der Einordnung im Kaufland auszugehen.
So wird die Einfuhrgenehmigung beantragt
Für den Postversand von Arzneimitteln zum Eigenbedarf muss bei der zentralen Gesundheitsbehörde eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden; Art. 14 der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken listet die erforderlichen Unterlagen auf.
- Die internationale Paketabholbenachrichtigung oder der Zollfrachtbrief, ausgestellt auf den Namen des Patienten selbst als Empfänger.
- Die Umverpackung und der Beipackzettel des Arzneimittels.
- Eine schriftliche Verpflichtungserklärung mit dem Wortlaut, dass das genehmigte Arzneimittelmuster keinesfalls verkauft, weitergegeben oder zur Behandlung anderer Patienten verwendet wird.
- Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sind zusätzlich eine von einer inländischen medizinischen Einrichtung ausgestellte Diagnosebescheinigung und das ärztliche Rezept beizufügen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich „Patienten, die mit einer von einer medizinischen Einrichtung ausgestellten Bescheinigung die Einfuhr zum eigenen Bedarf beantragen“; Verfahren und Formulare richten sich nach den Bekanntmachungen der TFDA.
Lachgas und Produkte mit Wirkversprechen
Lachgas (Distickstoffmonoxid) wurde als besorgniserregende Chemikalie im Sinne des Gesetzes zur Kontrolle giftiger und besorgniserregender Chemikalien eingestuft; im Mittelpunkt der Kontrolle stehen „vier Pflichten und zwei Verbote“. Grauzonen-Produkte mit Wirkversprechen können hingegen als Arzneimittel eingestuft werden.
- Genehmigungspflicht: Für den Umgang mit besorgniserregenden Chemikalien muss bei der zuständigen Behörde eine Genehmigungsurkunde eingeholt werden (Art. 25).
- Kennzeichnungspflicht: Behälter und Verpackung müssen mit dem Warnhinweis „Nur für industrielle Zwecke, Inhalation verboten“ sowie einem Sicherheitsdatenblatt versehen sein (Art. 27).
- Meldepflicht: Jeder Vorgang ist einzeln zu dokumentieren und monatlich zu melden (Art. 26).
- Verbot des Online-Handels: Der Verkauf über Versandhandel, elektronischen Handel oder andere Vertriebswege, bei denen die Identität der Vertragsparteien nicht festgestellt werden kann, ist untersagt (Art. 28).
- Verbot des Betriebs ohne Genehmigung: Ohne Genehmigungsurkunde dürfen weder Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Verwendung noch Lagerung erfolgen.
Bußgeld: Wer ohne Genehmigung handelt, nicht meldet oder nicht kennzeichnet, wird mit einem Bußgeld von 30.000 bis 300.000 neuen Taiwan-Dollar belegt (Art. 61); Versandhandels- oder Online-Handelsunternehmen, die unter Verstoß dagegen verkaufen, werden mit einem Bußgeld von 60.000 bis 300.000 neuen Taiwan-Dollar belegt, wobei je Verstoß erneut bestraft werden kann (Art. 60). Zuständige Behörde ist das Amt für Chemikalienverwaltung des Umweltministeriums.
Produkte mit Wirkversprechen
Produkte, die mit Wirkversprechen wie schneller Gewichtsabnahme, Potenzsteigerung oder schnell wirkender Schlafhilfe beworben werden, können in Taiwan als Arzneimittel statt als Lebensmittel eingestuft werden – in diesem Fall gelten die Einfuhrvorschriften für Arzneimittel, und eine Einfuhr ohne Genehmigung gilt als verbotenes Arzneimittel. Die Faustregel ist einfach: Je stärker ein Produkt mit schneller Wirkung und Heilversprechen wirbt, desto höher das Risiko. Vor dem Kauf sollte die vollständige Zutatenliste geprüft werden.
Bußgeldvorschriften: der am häufigsten falsch dargestellte Abschnitt
Im Internet kursiert die Behauptung, „bei einer Einfuhr über die Eigenbedarfsmenge hinaus drohe einer Privatperson eine Höchststrafe von 2.000.000 neuen Taiwan-Dollar“ – diese Aussage vermischt zwei völlig unterschiedliche Sanktionssysteme.
- Bußgeld von bis zu 2.000.000 neuen Taiwan-Dollar (Verwaltungsstrafe): Diese Obergrenze ergibt sich aus Art. 92 und Art. 92-1 (30.000 bis 2.000.000 neue Taiwan-Dollar) sowie Art. 96-1 (100.000 bis 2.000.000 neue Taiwan-Dollar) des Arzneimittelgesetzes. Adressaten dieser Vorschriften sind ausschließlich Gewerbetreibende – Arzneimittelhändler, Hersteller, verantwortliche Chargenfreigabepersonen oder Zulassungsinhaber –, nicht Privatpersonen, die zum Eigenbedarf eine übermäßige Menge einführen.
- Strafrechtliche Verantwortung: Art. 22 Abs. 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes definiert „ohne Genehmigung eigenmächtig eingeführte Arzneimittel“ als verbotene Arzneimittel (ausgenommen sind Reisende oder Bordpersonal, die innerhalb der bekannt gemachten Mengengrenze Arzneimittel zum Eigenbedarf mitführen); nach Art. 82 wird, wer gefälschte oder verbotene Arzneimittel herstellt oder einführt, mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft, wobei zusätzlich eine Geldstrafe von bis zu NT$ 100 000 000 verhängt werden kann.
Mit anderen Worten: Führt eine Privatperson ohne Genehmigung eigenmächtig Arzneimittel ein, fällt dies unter die strafrechtliche Verantwortung und nicht unter das Verwaltungsbußgeld von 2.000.000 neuen Taiwan-Dollar für Gewerbetreibende. Wer beides vermischt, zitiert nicht nur die falschen Artikel, sondern lässt Leser das tatsächliche Risiko unterschätzen.
In der Praxis verlangt der Zoll bei einer übermäßigen Eigenbedarfseinfuhr durch Privatpersonen häufig die Rücksendung oder beschlagnahmt die Ware; diese Website konnte jedoch keine ausdrückliche Vorschrift zur Einziehung und Vernichtung speziell für „übermäßige Eigenbedarfseinfuhr durch Privatpersonen“ finden. Die tatsächliche Vorgehensweise wird im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgelegt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Dieser Artikel wurde auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes, der Verordnung über die Verwaltung von Arzneimittelmustern und -geschenken, des Gesetzes zur Kontrolle giftiger und besorgniserregender Chemikalien sowie der Bekanntmachungen des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt und des Amts für Chemikalienverwaltung des Umweltministeriums zusammengestellt; Datum der Überprüfung: 2026-09-01. Vorschriften und Bekanntmachungen können sich ändern; für Einzelfälle wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Einzelfallbeurteilung durch die zuständige Behörde.
Legaler Sammelversand mit vorheriger Prüfung
HowBridge bietet den Sammelversand von China (Sammellager Shenzhen) nach Taiwan an; beim Wareneingang im Lager wird fotografiert, sodass der Inhalt vorab geprüft werden kann. Verbotene und beschränkte Waren werden vorab gemeldet, die Zollanmeldung erfolgt durch einen AEO-zertifizierten Partner-Zollagenten, und bei der Verifizierung mit EZWay wird unterstützt. Bei Produkten, die als Arzneimittel eingestuft sind, sollte vorab geklärt werden, ob eine legale Einfuhr möglich ist.
Kostenlos registrieren und mehr über legalen Sammelversand erfahren →