Namensleihe bei der Zollanmeldung, EZ WAY missbraucht – wofür hafte ich?

Kurz gesagt: Steht dein Name in der Zollanmeldung, haftest du

Wenn du in der Zollanmeldung als Importeur oder Empfänger stehst oder dein EZ WAY-Klarname verwendet wird, bist du rechtlich der „Importeur“ und für die Angaben verantwortlich. Meldet der Sammelversender den Wert zu niedrig an, importiert jemand unter deinem Namen oder wird dein EZ WAY missbraucht, drohen nach Artikel 37 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels eine Geldbuße von bis zum 5-Fachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben sowie die Einziehung oder zusätzliche Einziehung der Waren. Den Auftrag rechtzeitig zurückzuweisen und Nachweise aufzubewahren, ist dein wichtigster Selbstschutz.

Grundbegriff: Was ist ein „formeller Importeur“ und warum haftest du?

Viele denken: „Der Sammelversender hat die Zollanmeldung erledigt und den Wert zu niedrig angegeben, also betrifft mich das nicht.“ Das ist ein gefährlicher Irrtum. Für den Zoll zählt der in der Zollanmeldung genannte Importeur oder Empfänger. Werden dein Name, deine Adresse und deine EZ WAY-Klarnamen-Authentifizierung verwendet, bist du rechtlich der „Importeur“ und für die Angaben zu dieser Sendung verantwortlich: Warenbezeichnung, Menge und Wert. Der Sammelversender übernimmt zwar die Abwicklung, doch für falsche Angaben haftet in erster Linie der formelle Importeur. Ob du deinen Namen verleihst, eine Unterdeklaration zulässt oder auf einen EZ WAY-Missbrauch nicht reagierst: Das Risiko fällt letztlich auf dich zurück.

Risiko 1: Wert zu niedrig erklärt

Bei „Steuern inklusive“ wird häufig der Zollwert zu niedrig angegeben

Abbildung: Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem angemeldeten Wert bildet das Risiko einer Unterdeklaration.
Abbildung: Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem angemeldeten Wert bildet das Risiko einer Unterdeklaration.

Manche Sammelversender werben mit „Steuern inklusive“ oder „keine Sorge um Abgaben“. Eine dabei verwendete Methode ist, den Zollwert zu niedrig anzusetzen, um weniger Zoll und Umsatzsteuer zu zahlen. Das wirkt wie eine Ersparnis. Ermittelt der Zoll jedoch den tatsächlichen Kaufpreis, werden Nachzahlung und Geldbuße dem formellen Importeur – also dir – zugerechnet.

Rechtsgrundlage: Nach Artikel 37 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels gilt die „falsche Angabe von Beschaffenheit, Wert oder Spezifikation der beförderten Waren“. Dafür drohen eine Geldbuße von bis zum 5-Fachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben oder die Einziehung beziehungsweise zusätzliche Einziehung der Waren. Dient der Verstoß der Umgehung von Beschränkungen, erfolgt die Ahndung nach Absatz 3 desselben Artikels gemäß Artikel 36 Absatz 1 und Absatz 3.
Selbstschutz: Verlange eine wahrheitsgemäße Anmeldung und bewahre die Bestellseite mit dem tatsächlichen Kaufpreis sowie Zahlungsnachweise auf. Wähle keine Pauschale mit Unterdeklaration, nur um etwas Steuer zu sparen. Eine transparente Berechnung findest du im Taobao-Steuerrechner.

Risiko 2: Namensleihe/„Mitfahrt“

Andere nutzen deinen Namen oder Freibetrag, aber du trägst die Verantwortung

Abbildung: Wer anderen seine Identität für die Zollanmeldung leiht, trägt weiterhin die rechtliche Verantwortung.
Abbildung: Wer anderen seine Identität für die Zollanmeldung leiht, trägt weiterhin die rechtliche Verantwortung.

Bei einer „Namensleihe“ nutzt jemand deine Identität, deinen EZ WAY-Klarnamen oder deinen Freibetrag für eine Einfuhr – etwa um die Freigrenze zu nutzen, Einfuhren aufzuteilen oder den tatsächlichen Käufer zu verbergen. Wird der Wert zu niedrig angegeben, werden Vorschriften verletzt oder handelt es sich um beschränkte Waren, verfolgt der Zoll den formellen Importeur – also dich.

Rechtsgrundlage: Falsche Angaben des formellen Importeurs werden nach Artikel 37 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels geahndet. Bei beschränkten Waren gilt Artikel 36 Absatz 1: Für die unerlaubte Einfuhr droht eine Geldbuße von bis zum 3-Fachen des Warenwerts; nach Absatz 3 desselben Artikels können die Waren außerdem eingezogen werden.
Selbstschutz: Verleihe niemandem deinen Namen, deinen Freibetrag oder deinen EZ WAY-Klarnamen. Nimmst du etwas für Freunde an, prüfe zuvor Inhalt und angemeldeten Wert und bewahre die Kommunikation auf.

Risiko 3: EZ WAY missbraucht

Jemand verwendet deine verifizierte Identität als Empfänger

Abbildung: Bei einer Beauftragungs-Mitteilung zu einem nicht selbst gekauften Paket sollte man zurückweisen statt bestätigen.
Abbildung: Bei einer Beauftragungs-Mitteilung zu einem nicht selbst gekauften Paket sollte man zurückweisen statt bestätigen.

EZ WAY ist die Plattform zur Klarnamen-Authentifizierung von Empfängern bei Kuriersendungen. Missbraucht jemand deine Identität als Empfänger, erhältst du in der App einen Beauftragungs-Hinweis zu einem Paket, das du nicht gekauft hast. Bestätigst du ihn unbedacht, verbürgst du dich damit für eine fremde Sendung und könntest als formeller Importeur gelten.

Verfahren: Klarnamen-Authentifizierung und Online-Beauftragung erfolgen nach Artikel 17 der Bestimmungen zur Zollabfertigung von Luftkurierwaren, Artikel 18 der Bestimmungen zur Zollabfertigung von Seekurierwaren sowie den Vorschriften zur Mobilfunknummer für die Klarnamen-Authentifizierung von Empfängern. Das Finanzministerium führt mit Wirkung zum 2026 / 3 / 1 vollständig die „Vorab-Bestätigung der Beauftragung“ ein. Vereinfachte Anmeldungen für Privatpersonen erfordern dann eine Online-Beauftragung mit verifizierter Identität, was den Spielraum für Identitätsmissbrauch verringert.
Selbstschutz-SOP: Unbekannter Paket-Hinweis in der App → „Nicht mein Paket“ antippen und die Beauftragung ablehnen oder zurückweisen – nicht bestätigen → den EZ WAY-Kundendienst unter (02)7735-2812 oder den kostenlosen Zollservice unter 0800-005-055 kontaktieren. Hinweise zur Einrichtung findest du in der Anleitung zur EZ WAY-Klarnamen-Authentifizierung.

Welche Strafen drohen? Bußgeldtabelle

Die Tabelle zeigt die rechtliche Einordnung und mögliche Folgen falscher Angaben, einer Namensleihe und eines Identitätsmissbrauchs nach dem Gesetz zur Bekämpfung des Zollschmuggels.

SzenarioEinordnungRechtsgrundFolgenSelbstschutz
Unterdeklaration/PauschaleFalsche WertangabeArt. 37 Abs. 1 Nr. 2Geldbuße bis zum 5-Fachen der hinterzogenen Einfuhrabgaben oder Einziehung beziehungsweise zusätzliche Einziehung der WarenWahrheitsgemäß anmelden; Bestell- und Zahlungsnachweise aufbewahren
Namensleihe/verbotene WareHaftung; bei Verbot SchmuggelArt. 37/Art. 36Geldbuße bis zum 3-Fachen des Warenwerts; Waren können eingezogen werdenName, Freibetrag und EZ WAY nicht verleihen
Postwert falsch deklariertFalsche Angaben auf PaketArt. 38Waren oder Gegenstände können eingezogen werdenKorrekte Warenbezeichnung und korrekten Wert beim Sammelversender prüfen

Hinweis: Die genannten Strafen sind gesetzliche Obergrenzen und Strafrahmen. Über die tatsächliche Sanktion entscheidet der Zoll anhand der Umstände des Einzelfalls.

Was „bei Unkenntnis straffrei“ wirklich bedeutet

Häufig wird die Befreiungsvorschrift in Artikel 36 Absatz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels angeführt. Dabei sind jedoch ihre Anwendungsvoraussetzungen zu beachten: Straffrei bleibt, wer nicht wusste, dass es sich um geschmuggelte Waren handelt, und sie entladen, befördert, entgegengenommen, gelagert, gekauft oder in Kommission verkauft hat, sofern der Zoll dies bestätigt. Diese Handlungen betreffen Personen, die mit geschmuggelten Waren umgehen. Die Vorschrift bedeutet nicht unmittelbar, dass ein formeller Importeur bei Identitätsmissbrauch automatisch straffrei bleibt. Für Betroffene ist es entscheidend, die Beauftragung rechtzeitig zurückzuweisen und vollständige Nachweise aufzubewahren, um dem Zoll zu belegen, dass sie die Anmeldung nicht selbst abgegeben haben und tatsächlich nichts davon wussten. Ob eine Strafe entfällt, entscheidet der Zoll weiterhin anhand der Nachweise im Einzelfall. Bei einer konkreten Sanktion oder einem verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelf solltest du die Zollverwaltung oder Fachleute für Zollabfertigung beziehungsweise Rechtsberatung kontaktieren.

Missbrauch oder Namensleihe: Selbstschutz in 5 Schritten

1Nicht zu niedrig deklarieren

Bei vielen einzelnen Onlinebestellungen liegt der Zollwert ohnehin innerhalb der Freigrenze. Es gibt keinen Grund, wegen einer Unterdeklaration eine Geldbuße bis zum 5-Fachen zu riskieren. Eine transparente Berechnung findest du im Taobao-Steuerrechner.

2Name/Freigrenze/EZ WAY nie leihen

Wer „einem Freund beim Freibetrag hilft“ oder „nur kurz seinen Namen leiht“, kann zum formellen Importeur vorschriftswidriger Waren werden.

3EZ WAY: „Nicht mein Paket“ wählen

Nicht unbedacht bestätigen. Weise die Beauftragung zurück und kontaktiere EZ WAY unter (02)7735-2812 oder den Zoll unter 0800-005-055.

4„Vorab-Bestätigung“ abschließen

Ab 2026 / 3 / 1 werden vereinfachte Anmeldungen für Privatpersonen nur mit einer Online-Beauftragung unter der verifizierten Identität der Person akzeptiert. Das verringert den Spielraum für Identitätsmissbrauch. Die Einrichtung erklärt die EZ WAY-Anleitung.

5Nachweise aufbewahren

Bestellpreis auf der Einkaufsplattform, Zahlungsbelege und Nachrichten mit dem Sammelversender sind entscheidende Nachweise gegenüber dem Zoll – sowohl für korrekte Angaben als auch dafür, dass du die Anmeldung nicht selbst abgegeben hast.

Häufige Fragen

F1. Warum werde ich bestraft, wenn der Sammelversender den Wert zu niedrig angibt?
Weil du in der Zollanmeldung als Importeur stehst. Für den Zoll ist der formelle Importeur zur korrekten Anmeldung verpflichtet; der Sammelversender übernimmt lediglich die Abwicklung. Daher haftest in erster Linie du für falsche Angaben. Ob du anschließend Ansprüche gegen den Sammelversender geltend machst, ist eine andere Frage. Deshalb sind Pauschalangebote mit Unterdeklaration nicht zu empfehlen.
F2. Ein Freund möchte nur meinen Freibetrag nutzen. Ist das ebenfalls riskant?
Ja. Geht eine Einfuhr unter fremdem Namen mit Unterdeklaration, Verstößen oder beschränkten Waren einher, verfolgt der Zoll den formellen Importeur. Dass du „nur helfen wolltest“, befreit dich nicht automatisch von deiner Verantwortung für die Anmeldung. Außerdem kannst du meist nicht kontrollieren, was die andere Person tatsächlich versendet.
F3. EZ WAY zeigt ein Paket an, das ich nicht bestellt habe. Kann ich es ignorieren?
Davon ist abzuraten. Tippe aktiv auf „Nicht mein Paket“, um die Beauftragung zurückzuweisen, statt die Meldung zu ignorieren oder unbedacht zu bestätigen. Kontaktiere danach den EZ WAY-Kundendienst unter (02)7735-2812 oder den Zoll unter 0800-005-055 und bewahre einen Screenshot der Anzeige auf.
F4. Ich wusste wirklich nichts davon. Bin ich dann garantiert straffrei?
Nein, so darf die Vorschrift nicht verstanden werden. Die Straffreiheit nach Artikel 36 Absatz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des Zollschmuggels setzt voraus, dass jemand nicht wusste, dass es sich um geschmuggelte Waren handelt, und sie entladen, befördert, entgegengenommen, gelagert, gekauft oder in Kommission verkauft hat. Sie betrifft Personen, die mit geschmuggelten Waren umgehen. Bei einem formellen Importeur, dessen Identität missbraucht wurde, entscheidet der Zoll weiterhin anhand der Nachweise des Einzelfalls, ob eine Strafe entfällt. Deshalb solltest du die Beauftragung rechtzeitig zurückweisen und vollständige Nachweise aufbewahren.
F5. Welche Nachweise sollte ich aufbewahren?
Mindestens drei Arten: ① die Bestellseite mit dem Kaufpreis auf der Einkaufsplattform als Nachweis des tatsächlichen Preises, ② Zahlungsnachweise wie Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbelege und ③ Nachrichten mit dem Sammelversender. Bei Identitätsmissbrauch solltest du zusätzlich Screenshots der EZ WAY-Mitteilung und den Nachweis deiner Zurückweisung aufbewahren.
F6. Verhindert die „Vorab-Bestätigung der Beauftragung“ jeden Identitätsmissbrauch?
Sie verringert den Spielraum für Identitätsmissbrauch erheblich, beseitigt das Risiko aber nicht vollständig. Ab 2026 / 3 / 1 erfordern vereinfachte Anmeldungen für Privatpersonen eine Online-Beauftragung unter der verifizierten Identität der betroffenen Person. Dadurch kommt eine zusätzliche persönliche Bestätigung hinzu. Prüfe trotzdem regelmäßig deine EZ WAY-Mitteilungen und weise unbekannte Pakete sofort zurück.
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht zu rechtlichen Grundsätzen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und die Beurteilung des Einzelfalls. Bei konkreten Sanktionen oder verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen wende dich bitte an die Zollverwaltung des Finanzministeriums oder an Fachleute für Zollabfertigung beziehungsweise Rechtsberatung.

Von China nach Taiwan mit HowBridge

Wir bieten Warenannahme im China-Lager, Konsolidierung, Schutzverpackung, grenzüberschreitenden Transport, Einfuhrabfertigung und EZ-WAY-Hilfe. Artikel und Route vor der Auswahl bestätigen.

China-LagerKonsolidierungLuft/SeeZoll & Tracking
Verpflichtung zum rechtmäßigen Betrieb (taiwanesische Unternehmensregisternummer 57151105 · AEO-zertifizierter Partner-Zollagent)

✅ Wir bieten

  • Grenzüberschreitenden Sammelversand (Seefracht / See-Express / Luftfracht)
  • Einfuhrverzollung über unseren AEO-zertifizierten Partner-Zollagenten
  • Ausstellung amtlicher Rechnungen (rein für Sammelversandleistungen)
  • Kundenservice in 14 Sprachen + Unterstützung bei der EZ WAY-Identitätsprüfung

❌ Wir bieten nicht

  • Zahlungen in RMB oder Fremdwährung in Ihrem Namen (nach § 29 des taiwanesischen Bankgesetzes dürfen nur Banken Geldwechsel- und Überweisungsgeschäfte betreiben)
  • Bestellung und Bezahlung im Ausland in Ihrem Namen (bitte nutzen Sie Ihre eigenen Zahlungswege)
  • Vorstreckung von Geldern oder Kreditkartenzahlungen in Ihrem Namen
Rechtmäßige Wege für grenzüberschreitende Zahlungen:
① Alipay mit Identitätsprüfung über den Taiwan Compatriot Permit ② Auslandsüberweisung via Wise oder WorldFirst ③ RMB-Konto bei der E.SUN Bank oder der CTBC Bank ④ Manche Verkäufer akzeptieren die direkte Zahlung mit VISA- oder Mastercard-Kreditkarten
Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16

Legal und transparent versenden – ohne Unterdeklaration oder Namensleihe

Wahrheitsgemäße Anmeldung, Hilfe bei der EZ WAY-Authentifizierung und transparente Steuerberechnung sorgen dafür, dass deine Auslandseinkäufe sicher ankommen.

Gratis anmelden und legal versenden