Freigrenzen und Anmeldevorschriften für Reisegepäck, Tabak und Alkohol bei der Einreise nach Taiwan
- Tabak und Alkohol abgabenfrei: 1 Stange Zigaretten (200 Stück, ab 20 Jahren); nach Anmeldung und Abgabenzahlung höchstens 5 Stangen (1 000 Stück), darüber hinaus müssen die Waren zurückgesandt werden. Alkohol: 1.5 Liter abgabenfrei (ab 18 Jahren, seit 2025/1/25 von 1 Liter erhöht), bei Anmeldung höchstens 5 Liter.
- Anmeldepflichtig und über den roten Ausgang: Tabak oder Alkohol über der Freimenge, Reisegepäck mit einem Gesamtwert über NT$35 000 (seit 2024/6/26 von zwanzigtausend Neuen Taiwan-Dollar erhöht), Fremdwährungsbargeld über einem Gegenwert von zehntausend US-Dollar (US$10 000), mehr als einhunderttausend Neue Taiwan-Dollar oder mehr als zwanzigtausend Renminbi.
- Strikt verboten: E-Zigaretten und Vapes, nicht vom taiwanischen Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigte erhitzte Tabakprodukte, Fleischwaren aus Seuchengebieten (bei Schweinefleischerzeugnissen bereits beim ersten Verstoß NT$200 000 Geldbuße), Drogen, Fälschungen und geschützte Arten.
- Nicht angemeldete Mehrmengen können eingezogen und mit einer Geldbuße belegt werden. Innerhalb der gesetzlichen Anmeldehöchstmenge und ohne weitere Verbote, Beschränkungen oder fehlende Unterlagen werden Waren erst nach freiwilliger Anmeldung am roten Ausgang und Zahlung der Abgaben freigegeben.
Quellen: taiwanische Zollverwaltung des Finanzministeriums, amtliche Bekanntmachungen des Finanzministeriums (Erhöhung der Freigrenze auf NT$35 000 am 2024/6/26; Erhöhung der Alkohol-Freimenge auf 1.5 Liter am 2025/1/25) und Ministerium für Gesundheit und Soziales. Die zitierten Quellen finden Sie am Ende dieser Seite.
📅 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-21 (anhand der aktuellen Bekanntmachungen des Finanzministeriums, der Zollverwaltung und der Zentralbank sowie des Wortlauts des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden überprüft: Genehmigungsvoraussetzungen für erhitzte Tabakprodukte, Vorbehalt bei freiwilliger Anmeldung, Status des Entwurfs vom 28. August und Regeln zur Halbierung) · ✍️ Redaktion von HowBridge Paketweiterleitung · 🛡️ Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht
🖼️ 2026-10-17: 3 erklärende Abbildungen ergänzt; Zahlen und Erläuterungen zu den Vorschriften entsprechen weiterhin der Prüfung vom 2026-09-21.
Freigrenzen für Tabak, Alkohol und Waren
Die Abgabenbefreiung für Einreisende umfasst drei Bereiche: Tabakwaren, Alkohol und gewöhnliche Waren im Reisegepäck. Die amtlichen Freigrenzen wurden in den vergangenen zwei Jahren mehrfach erhöht: In seiner Bekanntmachung hielt das Finanzministerium fest, die bisherige Freigrenze von NT$20 000 sei „im Jahr 1989 festgelegt und seit über 30 Jahren nicht überprüft worden“; seit 2024/6/26 wurde sie auf NT$35 000 angehoben. Seit 2025/1/25 wurde außerdem die abgabenfreie Alkoholmenge von 1 Liter auf 1.5 Liter erhöht.

| Kategorie | Abgabenfreie Menge/Freigrenze |
|---|---|
| Tabakwaren (ab 20 Jahren; nur eine der vier Kategorien, nicht kombinierbar) | 200 Zigaretten (1 Stange) oder 25 Zigarren oder 1 Pfund Rauchtabak oder 200 Stück ausgewählter erhitzter Tabakprodukte, die vom taiwanischen Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigt wurden (ab 2026/2/1) |
| Alkohol (ab 18 Jahren) | 1.5 Liter (seit 2025/1/25 von 1 Liter erhöht, unabhängig von der Flaschenzahl) |
| Gesamtwert gewöhnlicher Waren im Reisegepäck | Freigrenze NT$35 000 (seit 2024/6/26 von NT$20 000 erhöht) |
| Bargeld in Fremdwährung | Beträge über einem Gegenwert von zehntausend US-Dollar (US$10 000) müssen angemeldet werden |
| Neue Taiwan-Dollar/Renminbi | Mehr als einhunderttausend Neue Taiwan-Dollar oder mehr als zwanzigtausend Renminbi müssen angemeldet werden |
Hinweis: Bei erkennbar gewerblicher Mitnahme von Waren oder bei häufigen Ein- und Ausreisen (mindestens 2 Ein- oder Ausreisen innerhalb von 30 Tagen beziehungsweise mindestens 6 innerhalb eines halben Jahres) in Verbindung mit früheren Verstößen kann der Zoll die Menge und den Wert der mitgeführten Waren nach Artikel 16 der Verordnung über die Anmeldung, Prüfung, Besteuerung und Freigabe von Reisegepäck einreisender Passagiere halbieren. Die gewerbliche Mitnahme von Waren setzt dabei keine früheren Verstöße voraus.
Wie hoch sind die Abgaben bei Mehrmengen an Tabak oder Alkohol?
Für jede zusätzliche Stange Zigaretten (200 Stück) fallen tatsächlich etwa 750~980 Neue Taiwan-Dollar an Abgaben an. Die Tabak- und Alkoholsteuer von 318 Neuen Taiwan-Dollar und die Gesundheits- und Wohlfahrtsabgabe auf Tabakwaren von 200 Neuen Taiwan-Dollar sind feste mengenbezogene Abgaben von zusammen 518 Neuen Taiwan-Dollar. Hinzu kommen 27% Zoll und 5% Umsatzsteuer, deren Höhe vom durch den Zoll festgesetzten Zollwert abhängt. Die Mehrmenge muss innerhalb der nachstehend genannten gesetzlichen Anmeldehöchstmenge liegen, und es dürfen keine weiteren Verbote, Beschränkungen oder fehlenden Unterlagen vorliegen; nur dann wird sie nach freiwilliger Anmeldung am roten Ausgang und Zahlung der Abgaben freigegeben. Eine freiwillige Anmeldung bedeutet nicht, dass verbotene oder beschränkte Waren oder Waren oberhalb der gesetzlichen Höchstmenge eingeführt werden dürfen.
| Abgabe | Gesetzlicher Satz | Beispiel für 1 zusätzliche Stange (200 Stück) bei einem Zollwert von NT$800 |
|---|---|---|
| Einfuhrzoll | Spalte 1: 27% (CCC 24022000006) | NT$216 |
| Tabak- und Alkoholsteuer auf Zigaretten | NT$1 590 je tausend Stück | NT$318 |
| Gesundheits- und Wohlfahrtsabgabe auf Tabakwaren | NT$1 000 je tausend Stück | NT$200 |
| Umsatzsteuer | (Zollwert+Zoll+Tabak- und Alkoholsteuer+Gesundheitsabgabe)×5% | NT$77 |
| Nachzuzahlende Abgaben insgesamt | — | etwa NT$811 |
Davon sind 518 Neue Taiwan-Dollar für die Tabak- und Alkoholsteuer sowie die Gesundheitsabgabe feste mengenbezogene Abgaben, die sich nicht mit dem Warenwert ändern. Zoll und Umsatzsteuer werden dagegen anhand des vom Zoll festgesetzten Zollwerts berechnet. Bei einem Zollwert zwischen 600 und 1 300 Neuen Taiwan-Dollar beträgt die Gesamtsumme etwa NT$750~980. Bei Alkohol umfasst die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer dagegen Zollwert, Alkoholsteuer und Zoll, multipliziert mit 5%, jedoch keine Gesundheitsabgabe.
Die Tabak- und Alkoholsteuer auf alkoholische Getränke richtet sich nach Getränkeart und Menge: NT$26 je Liter Bier; bei Spirituosen wie Whisky oder Brandy NT$2.5 je Liter und Alkoholgrad, bei 40 Grad also NT$100 je Liter; bei weiterverarbeiteten alkoholischen Getränken über 20% Alkohol NT$185 je Liter, bei höchstens 20% Alkohol NT$7 je Liter und Alkoholgrad; bei Kochwein NT$9 je Liter.
Höchstmengen für eine Anmeldung mit Abgabenzahlung
Waren über der Freimenge können nicht unbegrenzt als persönlicher Bedarf gegen Zahlung der Abgaben eingeführt werden. Nach den Einfuhrvorschriften gilt eine Höchstmenge von 1 000 Zigaretten (5 Stangen), 125 Zigarren, 5 Pfund Rauchtabak oder 1 000 Stück ausgewählten erhitzten Tabakprodukten sowie insgesamt 5 Liter Alkohol. Für alkoholische Getränke aus Festlandchina, deren Einfuhr nicht freigegeben ist, gilt eine Höchstmenge von 1 Liter. Innerhalb dieser Grenzen ist bei Anmeldung und Abgabenzahlung keine Einfuhrlizenz für Tabak und Alkohol erforderlich. Waren über diesen Höchstmengen dürfen auch bei Anmeldung nicht im Reisegepäck eingeführt werden. Sie müssen zurückgesandt oder gemäß dem Gesetz über die Verwaltung von Tabak und Alkohol als gewerbliche Einfuhr abgefertigt werden.
Besonderer Hinweis zu erhitzten Tabakprodukten
Seit dem 1. Februar 2026 dürfen Reisende ab 20 Jahren 200 Stück „ausgewählter Tabakprodukte, deren Gesundheitsrisikobewertung vom taiwanischen Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigt wurde“ (erhitzte Tabakprodukte) abgabenfrei mitführen — wahlweise statt Zigaretten, Zigarren oder Rauchtabak, also nur eine der vier Kategorien. Entscheidend ist, ob das konkrete Produkt zu den vom Ministerium genehmigten ausgewählten Tabakprodukten gehört; der bloße Kauf im Ausland macht es nicht pauschal illegal. Reisende sollten vor dem Mitführen die aktuelle Genehmigungsliste, Verpackung und das konkrete Produkt prüfen. Nicht genehmigte erhitzte Tabakprodukte und E-Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden; gewöhnliche Reisende können bei einer rechtswidrigen Einfuhr nach Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden mit NT$50 000 bis NT$5 Millionen bestraft werden.
Gegengeprüft mit der HowBridge-Zolltarifdatenbank: Der auf dieser Seite genannte Zollsatz von 27% wurde mit der seiteneigenen Zolltarifdatenbank abgeglichen und bestätigt. Die Datenbank enthält alle rund 12 700 geltenden Positionen des Einfuhrzolltarifs (wöchentlich automatisch mit der offenen Tarifdatei der Zollverwaltung des Finanzministeriums synchronisiert). Für CCC 24022000006 „Zigaretten mit Tabak“ beträgt der Satz der ersten Spalte 27% und lässt sich in der Zolltarifabfrage jederzeit überprüfen. Die Beispielrechnung von NT$811 wurde von der Redaktion anhand der gesetzlichen Sätze Posten für Posten nachgerechnet (Zoll 216 + Tabak- und Alkoholsteuer 318 + Gesundheitsabgabe 200 + Umsatzsteuer 77).
Rechtsgrundlagen der Abgabensätze: Artikel 7 und 8 des Tabak- und Alkoholsteuergesetzes (Taipei National Taxation Bureau des Finanzministeriums) sowie Artikel 4 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden. Höchstmengen und Anmeldevorschriften gemäß der Bekanntmachung des Zollamts Keelung der taiwanischen Zollverwaltung. Der Zollwert wird von der Zollbehörde anhand der ermittelten Preise festgesetzt; maßgeblich ist stets der endgültige Abgabenbescheid der Zollbehörde.
Wie viel Alkohol darf man nach Taiwan einführen? Wie viele Flaschen 1,5 Liter sind und wie die Abgaben über der Freimenge berechnet werden
Pro Reisenden dürfen 1,5 Liter Alkohol abgabenfrei nach Taiwan eingeführt werden, ab 18 Jahren, ohne Begrenzung der Flaschenzahl. Maßgeblich ist allein das Gesamtvolumen: zwei 750-ml-Weinflaschen ergeben exakt 1,5 Liter; zwei 700-ml-Whiskyflaschen liegen mit 1,4 Litern noch darunter; zwei 720-ml-Sakeflaschen ergeben 1,44 Liter — drei 750-ml-Flaschen (2,25 Liter) liegen dagegen 0,75 Liter darüber.
Zwei Lockerungen werden häufig verwechselt. Die Altersgrenze sank zum 1. Januar 2023 von 20 auf 18 Jahre; die Menge stieg zum 25. Januar 2025 von 1 auf 1,5 Liter, wobei das Finanzministerium anmerkte, die alte 1-Liter-Freimenge sei „seit über 20 Jahren nicht überprüft" worden. Oberhalb der Freimenge kann weiterhin über den roten Kanal angemeldet und verzollt werden, und zwar bis insgesamt 5 Liter; für nicht zur Einfuhr freigegebenen Alkohol aus Festlandchina gilt eine Grenze von 1 Liter. Darüber hinaus ist die Einfuhr auch bei Anmeldung ausgeschlossen — es bleibt Rücksendung oder gewerbliche Abfertigung.
Die Abgabe besteht aus drei Teilen: Zoll + Alkoholsteuer + Umsatzsteuer. Der Zoll unterscheidet sich stark nach Art. Abgeglichen mit unserer eigenen Zolltarifdatenbank (wöchentlich aus der veröffentlichten Tarifdatei der Zollverwaltung synchronisiert, alle rund 12.700 geltenden Positionen): Whisky (CCC 22083000000) und Bier (22030000001) liegen in Spalte 1 bei 0 %, Traubenwein (22042100005) bei 10 %, und die Position für vergorene Getreidegetränke, unter die Sake fällt (22060010006), mit 20 % am höchsten. Die Alkoholsteuer wird nach Menge gemäß Artikel 8 des Tabak- und Alkoholsteuergesetzes erhoben, die Umsatzsteuer beträgt einheitlich 5 %.
Warum ist ausgerechnet Sake teuer? Laut dem Bericht der Nationalen Schatzverwaltung Steuerausgaben-Bewertung zur Senkung des Einfuhrzolls auf vergorene Getreidegetränke (überarbeitet April 2019) fielen nach Taiwans WTO-Beitritt am 1. Januar 2002 und dem Ende des Tabak- und Alkoholmonopols die meisten Einfuhrzölle auf Alkohol unter 20 % — vergorene Getreidegetränke (Tarifposition 22060010, Fermented cereal beverage) blieben jedoch mit Rücksicht auf inländische Hersteller und staatliche Reisbestände lange bei 40 %. Genau dieser Bericht empfahl die Senkung auf 20 %, den heutigen Spalte-1-Satz. Für dieselbe eine Flasche über der Freimenge kann die Abgabe bei Sake also mehr als doppelt so hoch ausfallen wie bei Whisky — nicht wegen des Alkoholgehalts, sondern wegen der Tarifposition.

| Art (CCC-Position) | Zoll Spalte 1 | Alkoholsteuer (Art. 8) | Berechnung für 1 Flasche über der Freimenge | Summe ca. |
|---|---|---|---|---|
| Rotwein 750 ml/13 % 22042100005 | 10 % | Sonstige vergorene: NT$7 je Liter je Grad | Wert NT$800: Zoll 80+Alkoholsteuer 68+Umsatzsteuer 47 | ≈ NT$195 |
| Whisky 700 ml/40 % 22083000000 | 0 % | Destillate: NT$2,5 je Liter je Grad | Wert NT$1.200: Zoll 0+Alkoholsteuer 70+Umsatzsteuer 64 | ≈ NT$134 |
| Sake 720 ml/15 % 22060010006 (Getreide) | 20 % | Sonstige vergorene: NT$7 je Liter je Grad | Wert NT$900: Zoll 180+Alkoholsteuer 76+Umsatzsteuer 58 | ≈ NT$313 |
| Bier 500 ml×3=1,5 l 22030000001 (CCC 22030000001) | 0 % | Bier: NT$26 je Liter | Wert NT$300: Zoll 0+Alkoholsteuer 39+Umsatzsteuer 17 | ≈ NT$56 |
- Besteuert wird nur das Volumen oberhalb von 1,5 Litern, nicht die Gesamtmenge; die Tabelle rechnet mit „einer Flasche über der Freimenge". Den Zollwert setzt der Zoll fest, maßgeblich ist dessen Festsetzung.
- Nichtanmelden kostet weit mehr als Verzollen. Die Übermenge wird eingezogen und nach Volumen mit NT$500 je Liter geahndet, bei über 10 % vol mit NT$2.000 je Liter. Eine 750-ml-Flasche Wein mit 13 % bedeutet NT$1.500 — fast das Achtfache der NT$195, die bei Anmeldung fällig gewesen wären.
- „Keine Flaschenbegrenzung" heißt nicht „keine Volumenbegrenzung": sechs 330-ml-Bierdosen ergeben 1,98 Liter und liegen 0,48 Liter darüber.
- Auch Einkäufe im Duty-free zählen auf dieselben 1,5 Liter. Die 1-Liter-Grenze für nicht freigegebenen Alkohol aus Festlandchina gilt getrennt von der allgemeinen 5-Liter-Anmeldegrenze.
Roter vs. grüner Ausgang

Roter Ausgang (anmeldepflichtig)
- Tabak oder Alkohol über der Freimenge
- Gesamtwert der Waren im Reisegepäck über NT$35 000
- Fremdwährungsbargeld über einem Gegenwert von zehntausend US-Dollar
- Beschränkte, quarantänepflichtige oder sonstige anmeldepflichtige Waren
Grüner Ausgang (nichts anzumelden)
- Keine anmeldepflichtigen Waren
- Tabak und Alkohol innerhalb der Freimengen
- Gesamtwert der Waren innerhalb der Freigrenze
- Stichprobenkontrollen durch den Zoll bleiben möglich
Was unbedingt angemeldet werden muss
Wenn einer der folgenden Fälle zutrifft, müssen Sie eine „Zollerklärung der Republik China (Taiwan)“ ausfüllen und den roten Ausgang benutzen:
- Tabak oder Alkohol über der Freimenge
- Gesamtwert der Waren im Reisegepäck über der Freigrenze von NT$35 000
- Fremdwährungsbargeld einschließlich Hongkong-Dollar und Macau-Pataca mit einem Gesamtwert über zehntausend US-Dollar (US$10 000)
- Bargeld in Neuen Taiwan-Dollar über NT$100 000: anmeldepflichtig; der übersteigende Betrag darf auch bei Anmeldung nicht eingeführt werden und wird vom Zoll zurückgewiesen. Ohne Anmeldung wird der übersteigende Teil eingezogen. Eine Mitnahme über dieser Grenze steht grundsätzlich nicht im allgemeinen Antragsverfahren offen; die Zentralbank genehmigt lediglich besondere Einzelfälle (Artikel 18-1 des Zentralbankgesetzes). Mehr als 20 000 Renminbi: anmeldepflichtig; der übersteigende Betrag wird beim Zoll versiegelt hinterlegt und darf bei der Ausreise wieder mitgenommen werden.
- Wertpapiere mit einem Gesamtnennwert über einem Gegenwert von zehntausend US-Dollar; Gold im Wert von mehr als zwanzigtausend US-Dollar, das zusätzlich förmlich verzollt werden muss
- Beschränkte Waren, quarantänepflichtige tierische oder pflanzliche Erzeugnisse beziehungsweise Wasserprodukte, nicht gleichzeitig mit dem Reisenden eintreffendes Aufgabegepäck oder kommerzielle Muster und Warenproben
- Gegenstände mit einem Gesamtwert von mehr als dem Gegenwert von NT$500,000, die für Geldwäsche missbraucht werden könnten (gemeint sind Diamanten, Edelsteine und Platin, die über den persönlichen Bedarf hinausgehen) — nach den Artikeln 2 und 3 der Verordnung über die Anmeldung und Meldung von Gegenständen bei der Ein- und Ausreise zur Bekämpfung der Geldwäsche
Eine ehrliche Anmeldung führt nicht zwangsläufig zu hohen Abgaben. Wer anmeldepflichtige Waren jedoch verschweigt und kontrolliert wird, riskiert Einziehung, Geldbußen oder sogar strafrechtliche Folgen.
Strikt verbotene Waren
- E-Zigaretten und Vapes als tabakähnliche Produkte: vollständig verboten — niemand darf sie herstellen, einführen oder verkaufen. Erhitzte Tabakprodukte dürfen nur als vom taiwanischen Ministerium für Gesundheit und Soziales nach Gesundheitsrisikobewertung genehmigte ausgewählte Tabakprodukte mitgeführt werden; ob ein Produkt zulässig ist, richtet sich nach seiner Genehmigung, nicht pauschal nach dem Kaufort. Nicht genehmigte erhitzte Tabakprodukte dürfen nicht eingeführt werden: Gegen gewöhnliche Reisende kann nach Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden eine Geldbuße von NT$50 000 bis NT$5 Millionen verhängt werden, gegen unerlaubt einführende Unternehmen nach Absatz 1 desselben Artikels eine Geldbuße von bis zu NT$50 Millionen (weitere Informationen unter Einreisevorschriften für E-Zigaretten). (NT$5 000 000) [5 000 × NT$10 000]
- Fleischerzeugnisse aus Seuchengebieten: Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wird die unerlaubte Einfuhr von Schweinefleischerzeugnissen bereits beim ersten Verstoß mit NT$200 000 und höchstens NT$1 000 000 geahndet (weitere Informationen unter Seuchenschutz gegen eingeschmuggelte Fleischwaren).
- Drogen und kontrollierte Arzneimittel, Fälschungen, geschützte Arten und daraus hergestellte Produkte sowie nicht kontrollierte Tiere, Pflanzen oder Samen (weitere Informationen unter Liste der Einfuhrverbote).
Strafen bei Mehrmengen oder Nichtanmeldung
- Nicht angemeldete Mehrmengen an Tabak oder Alkohol: Der übersteigende Teil wird eingezogen. Zusätzlich werden je Kategorie folgende Geldbußen verhängt: NT$1 000 je Stange Zigaretten oder ausgewählter erhitzter Tabakprodukte (200 Stück), NT$3 000 je Pfund Rauchtabak, NT$500 je 25 Zigarren beziehungsweise NT$4 000 je 25 handgerollte Blattzigarren sowie NT$500 je Liter Alkohol oder NT$2 000 bei einem Alkoholgehalt über 10%. Bei freiwilliger Anmeldung können die Zigaretten nach Zahlung von etwa NT$811 je Stange behalten werden. Ohne Anmeldung werden sie dagegen eingezogen und zusätzlich mit NT$1 000 je Stange geahndet. Eine ehrliche Anmeldung ist daher deutlich günstiger.
- Mitführen nicht genehmigter erhitzter Tabakprodukte oder E-Zigaretten: Gegen gewöhnliche Reisende wird nach Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden eine Geldbuße von NT$50 000 bis NT$5 Millionen verhängt; zusätzlich wird angeordnet, die Produkte innerhalb einer Frist zurückzurufen, zu vernichten oder zurückzusenden. Gegen Unternehmen, die solche Produkte unerlaubt herstellen oder einführen, wird nach Absatz 1 desselben Artikels eine Geldbuße von NT$10 Millionen bis NT$50 Millionen verhängt. (NT$10 000 000–NT$50 000 000) [1 000–5 000 × NT$10 000]
- Unterlassene oder falsche Anmeldung: Behandlung gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung des Zollschmuggels und weiteren Vorschriften. Der nicht angemeldete Teil des Fremdwährungsbargelds sowie nicht angemeldete Neue Taiwan-Dollar über der zulässigen Grenze werden eingezogen.
Wichtige Grundregeln
✓ 4 wichtige Grundregeln
- Im Zweifel den roten Ausgang benutzen: Melden Sie unsichere Waren an. Bei ehrlicher Anmeldung müssen häufig nur die Abgaben entrichtet werden, ohne hohe Geldbuße.
- Freimengen für Tabak und Alkohol merken: 1 Stange Zigaretten und 1.5 Liter Alkohol; Mehrmengen zuerst anmelden.
- Keine E-Zigaretten, nicht genehmigten erhitzten Tabakprodukte oder Seuchengebiet-Fleischwaren: Bei erhitztem Tabak zählt die taiwanische Genehmigung, nicht allein der Kaufort.
- Große Bargeldbeträge anmelden: Fremdwährungen über einem Gegenwert von zehntausend US-Dollar (US$10 000), mehr als einhunderttausend Neue Taiwan-Dollar und mehr als zwanzigtausend Renminbi müssen unbedingt angemeldet werden, um Rechtsverstöße zu vermeiden.
Wichtige Begriffe zur Abgabenbefreiung bei der Einreise
- Roter Ausgang (anmeldepflichtig)
- Der anmeldepflichtige Kanal bei der Einreiseabfertigung. Wer Tabak oder Alkohol über der Freimenge, Reisegepäck im Gesamtwert von mehr als NT$35,000, Bargeld in Fremdwährung im Gegenwert von mehr als US$10,000, mehr als NT$100 000 in Neuen Taiwan-Dollar, mehr als 20 000 Renminbi oder sonstige anmeldepflichtige Gegenstände mit sich führt, muss eine Zollanmeldung ausfüllen und den roten Ausgang benutzen.
- Grüner Ausgang (nichts anzumelden)
- Anmeldefreier Einreisekanal: keine anmeldepflichtigen Waren, Tabak und Alkohol innerhalb der Freimenge, Gepäckwert unter der Freigrenze. Stichprobenkontrollen bleiben möglich.
- Freigrenze (abgabenfreier Höchstwert für Reisegepäck)
- Der Höchstwert, bis zu dem einreisende Reisende Waren des persönlichen Bedarfs im Reisegepäck zollfrei einführen dürfen; derzeit NT$35 000 (seit 2024/6/26 von NT$20 000 angehoben).
- Eine Stange Zigaretten
- Die handelsübliche Verpackungseinheit für Zigaretten: 1 Stange = 10 Schachteln = 200 Stück (nach Artikel 8 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden darf eine Verkaufseinheit nicht weniger als 20 Zigaretten enthalten, also 20 Stück je Schachtel). Die Freimenge bei der Einreise nach Taiwan entspricht genau 1 Stange Zigaretten (200 Stück, erst ab 20 Jahren).
- Zollwert
- Der vom Zoll festgesetzte Warenwert, der als Bemessungsgrundlage für die Abgaben dient. Bei Tabak und Alkohol über der Freimenge richten sich Zoll und Umsatzsteuer nach dem Zollwert, während die Tabak- und Alkoholsteuer sowie die Gesundheits- und Wohlfahrtsabgabe feste mengenbezogene Abgaben sind.
- Ausgewählte Tabakprodukte (erhitzte Tabakprodukte)
- Tabakprodukte, deren Gesundheitsrisikobewertung vom taiwanischen Ministerium für Gesundheit und Soziales genehmigt wurde. Seit 2026/2/1 dürfen Reisende ab 20 Jahren 200 Stück abgabenfrei mitführen — wahlweise statt Zigaretten, Zigarren oder Rauchtabak, also nur eine der vier Kategorien. Nicht genehmigte Produkte dürfen nicht eingeführt werden.
- Gesundheits- und Wohlfahrtsabgabe auf Tabakwaren
- Die nach Artikel 4 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden auf Tabakwaren erhobene Abgabe: NT$1 000 je 1 000 Zigaretten (bei 200 Stück je Stange also NT$200 pro Stange). Auf alkoholische Getränke wird keine Gesundheits- und Wohlfahrtsabgabe erhoben.
- Höchstmengen für die Anmeldung
- Die Obergrenze, bis zu der Mehrmengen über der Freimenge noch als persönlicher Bedarf angemeldet und nachverzollt werden können: 1 000 Zigaretten (5 Stangen) oder 125 Zigarren oder 5 Pfund Rauchtabak oder 1 000 Stück ausgewählter erhitzter Tabakprodukte; bei Alkohol insgesamt 5 Liter (für alkoholische Getränke aus Festlandchina, deren Einfuhr nicht freigegeben ist, 1 Liter). Waren darüber hinaus dürfen auch bei Anmeldung nicht eingeführt werden; sie müssen zurückgesandt oder als gewerbliche Einfuhr abgefertigt werden.
Häufig gestellte Fragen
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