Video-Tutorials・Anmeldekonformität・2026-03-24・Zuletzt aktualisiert:
Im März 2026 nahm der Gründer von HowBridge dieses Video auf: Nach den Elektrofahrzeugen prüft der Zoll als Zweites Bluetooth- und Funkgeräte streng – Bluetooth-Kopfhörer, Handys mit Funkfunktionen, IP-Router, Drohnen; steht „kabellos“ oder „Bluetooth“ auf der Verpackung, wird man aufmerksam. Die NCC-Regel gab er so wieder: „Prüfung ist Pflicht, ob Eigengebrauch oder Verkauf“, mit rund NT$1.500 Gebühr für zwei Handys. Dieser Artikel gleicht das Video mit Artikel 18 der Verordnung über die Verwaltung kontrollierter Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte und den öffentlichen Aussagen der NCC ab: Für den Eigengebrauch gibt es eine klare Freigrenze ohne Genehmigungsschreiben, und die Prüfgebühr von NT$750 ist bereits erloschen; aber seit dem 1. August 2026 hat die NCC keine amtierenden Kommissionsmitglieder, und Waren über der Freigrenze, die ein Genehmigungsschreiben brauchen, hängen tatsächlich beim Zoll fest – wer jetzt Bluetooth-Produkte verschickt, muss auf die Freigrenze achten, nicht auf eine Prüfgebühr.
Das Wichtigste in 30 Sekunden: ① Bluetooth-Kopfhörer, WLAN-Router, Handys und Tablets mit Funkfunktionen, Drohnen und Walkie-Talkies sind allesamt von der NCC kontrollierte Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte der Klasse 2; ihre Zolltarifnummern tragen meist die Einfuhrbestimmungen 602 (NCC) und C01/C02 (BSMI); ② Nach Artikel 18 der Verordnung über die Verwaltung kontrollierter Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte gilt für den Eigengebrauch: im Reisegepäck höchstens 5 Stück pro Einreise, per Post oder Kurier höchstens 2 Stück pro Sendung, ohne Antrag auf ein Einfuhrgenehmigungsschreiben; dieselbe Person darf von derselben Marke und demselben Modell höchstens 10 Stück pro Jahr einführen; über der Freigrenze muss bei der NCC ein Einfuhrgenehmigungsschreiben mit Eigengebrauchserklärung beantragt werden; ③ Geräte, die bereits die Typzulassung bestanden oder die Registrierung der Konformitätserklärung abgeschlossen haben, werden mit der Zertifizierungsnummer abgefertigt; ④ Die im Video genannte Prüfgebühr: Die Eigengebrauchs-Prüfgebühr von NT$750 der NCC wurde im Februar 2025 eingeführt, am 10. Februar ausgesetzt, erlosch nach der Ablehnung durch den Legislativ-Yuan etwa im Juni, und die NCC hat beschlossen, sie nicht zu erheben; die NT$1.500 im Video waren damals die Gebühr eines Agenten oder Spediteurs, keine NCC-Gebühr; ⑤ Seit dem 01.08.2026 hat die NCC keine amtierenden Kommissionsmitglieder und kann keine Einfuhrgenehmigungsschreiben ausstellen – Sendungen mit mehr als 2 Stück (etwa drei Audiogeräte auf einem Konnossement) hängen beim Zoll fest, typzugelassene Geräte sind nicht betroffen.
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Nach den Elektrofahrzeugen ist Bluetooth der zweite Posten im Visier – die NCC gewährt auch für den Eigengebrauch keine Prüfbefreiung #TaiwanSpeziallinie #HowBridge
Das Video wurde am 24. März 2026 aufgenommen. Der Gründer sagt, der Zoll greife in letzter Zeit vor allem Bluetooth-Geräte heraus: Bluetooth-Kopfhörer, Handys mit Bluetooth- oder Funkfunktionen, IP-Router, Drohnen – „alle Funk- und Bluetooth-Geräte stehen in dieser Runde auf der Liste“; Produkte, auf deren Verpackung kabellos oder Bluetooth steht oder die diese Funktionen offensichtlich haben, werden vom Zoll streng geprüft. Die NCC-Regel gibt er so wieder: „Jedes Produkt, ob Eigengebrauch oder Verkauf, wird gleich behandelt und muss geprüft werden“; nach verlässlichen Informationen koste die Prüfung von zwei Handys NT$1.500, sie sei nur eine Aktenprüfung ohne Zerlegen und leicht zu bestehen – „formal geht es ums Kassieren“.
Das im Video beschriebene Phänomen stimmt: Funkgeräte sind tatsächlich ein gemeinsamer Schwerpunkt von Zoll und NCC. Ob aber „Prüfpflicht auch für den Eigengebrauch“ und „NT$1.500“ zutreffen, zeigt erst der Abgleich mit den Vorschriften – den wir unten Punkt für Punkt vornehmen.
Funkfrequenzgeräte geringer Leistung wie Bluetooth, WLAN und 4G/5G sind von der NCC kontrollierte Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte der Klasse 2; ihre Einfuhr erfordert grundsätzlich eine Einfuhrgenehmigung der NCC (das sogenannte Einfuhrgenehmigungsschreiben bzw. die Sondergenehmigung). Artikel 18 der Verordnung über die Verwaltung kontrollierter Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte räumt dem Eigengebrauch jedoch einen klaren antragsfreien Weg ein:
| Einfuhrweg | Freigrenze für den Eigengebrauch ohne Genehmigungsschreiben | Bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Im Reisegepäck bei der Einreise | Höchstens 5 Stück pro Einreise | 6–10 Stück: Einfuhrgenehmigungsschreiben bei der NCC beantragen, Eigengebrauchserklärung beifügen |
| Post, Kurier (die Sammelspedition läuft über diesen Weg) | Höchstens 2 Stück pro Sendung | 3–10 Stück: Einfuhrgenehmigungsschreiben bei der NCC beantragen, Eigengebrauchserklärung beifügen |
| Jahresgrenze für dieselbe Marke und dasselbe Modell | Dieselbe Person: höchstens 10 Stück pro Jahr | Darüber gilt nicht mehr als Eigengebrauch |
| Typzulassung bestanden / Konformitätserklärung registriert | Abfertigung mit der Zertifizierungsnummer | Keine Stückgrenze (legal vermarktetes Produkt) |
Stimmt also „Prüfpflicht auch für den Eigengebrauch“?:Es sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Die NCC-Ebene: Für den Eigengebrauch sind bis zu 2 Stück per Post ohne Genehmigungsschreiben erlaubt – es heißt nicht „alles muss geprüft werden“; erst ab mehr als 2 Stück ist ein Genehmigungsschreiben nötig, und das Gerät muss den technischen Spezifikationen entsprechen. Die BSMI-Ebene: Fallen Handys, Tablets und dergleichen unter prüfpflichtige Waren, sind nach Auskunft des Zolls Taipei ein Gesamtwert derselben Spezifikation bis USD 1.000 oder über USD 1.000 bei höchstens 5 Stück von der Beantragung einer Prüfung beim Amt für Normen, Metrologie und Inspektion befreit. Das „gleich behandelt“ im Video passt eher zur Situation über der Freigrenze oder zur gewerblichen Einfuhr.
Die NCC führte ab dem 5. Februar 2025 eine Prüfgebühr von NT$750 je Vorgang für die „Einfuhrgenehmigung kontrollierter Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte der Klasse 2 für den Eigengebrauch“ ein und stellte innerhalb von 5 Tagen 366 Vorgänge aus; am 10. Februar kündigte sie die Aussetzung an und beantragte beim Finanzministerium nach dem Gebührengesetz einen einjährigen Erhebungsstopp. Danach beschloss der Verkehrsausschuss des Legislativ-Yuan am 2. April, die Regelung zurückzuweisen und nicht zur Kenntnis zu nehmen; die Bestimmung erlosch etwa im Juni 2025. Ein NCC-Beamter erklärte im Januar 2026, „politisch ist entschieden, sie nicht zu erheben“ – eine Wiederaufnahme nach Ablauf der Aussetzung stehe nicht zur Debatte.
Mit anderen Worten: Die NCC selbst erhebt für Eigengebrauchsanträge keine Prüfgebühr. Die „NT$1.500 für zwei Handys, Aktenprüfung ohne Zerlegen“ im Video entsprechen dem, was Agenten damals für die Beschaffung des Genehmigungsschreibens berechneten, oder dem, was Spediteure ihren Kunden in Rechnung stellten – das ist eine Unternehmensgebühr, keine NCC-Gebühr; und innerhalb von 2 Stück braucht es ohnehin kein Genehmigungsschreiben. Die Frage eines Sammelspeditionskunden lautet: Überschreitet diese Sendung 2 Stück? Nicht: erst einmal eine Prüfgebühr zahlen.
Nicht tun: auf mehrere Konnossemente aufteilen oder fremde Namen nutzen, um bei „2 Stück“ zu bleiben:Die Jahresgrenze von 10 Stück derselben Marke und desselben Modells wird je „dieselbe natürliche Person“ gezählt; das Aufteilen unter geliehenen Namen ist derselbe Trick wie die „stückweisen“ Einfuhren, die beim Vorgehen gegen Elektrofahrzeuge aufflogen, und Sie haften für jedes unter Ihrem Namen angemeldete Stück. Siehe Kein einziges Elektrofahrzeug darf eingeführt werden: warum der stückweise Weg geschlossen wurde.
Das ist es, was man beim Versand von Bluetooth-Produkten jetzt am dringendsten wissen muss. Die Amtszeit der drei NCC-Kommissionsmitglieder endete am 31. Juli 2026, und seit dem 1. August befindet sich die NCC in einer Vakanz ohne amtierende Mitglieder; der Exekutiv-Yuan legte am 24. Juli eine neue Kandidatenliste vor, der Legislativ-Yuan hielt am 19. August eine öffentliche Anhörung zur Zustimmung ab, und zum Aktualisierungsdatum dieses Artikels steht die Abstimmung noch aus. Die Central News Agency berichtete am 5. August: Die NCC erklärte, sie könne keine Einfuhrgenehmigungsschreiben für kontrollierte Funkfrequenzgeräte und keine Herstellungsgenehmigungsbescheinigungen für inländische Hersteller bearbeiten; betroffen sind unter anderem Walkie-Talkies, Drohnen, WLAN, Bluetooth-Kopfhörer, Bluetooth-Lautsprecher sowie 4G- und 5G-Handys; jemand, der in Japan Audiogeräte gekauft hatte, konnte nicht abfertigen lassen, weil drei Artikel auf einem Einfuhrkonnossement standen und damit die Postgrenze von 2 Stück überschritten war.
Die NCC erklärte zugleich, dass typzugelassene Geräte mit der Zertifizierungsnummer abgefertigt werden können und das iPhone 18 derzeit unproblematisch sei. Die Trennlinie ist also klar: bis 2 Stück Eigengebrauch ohne Genehmigungsschreiben → wie gewohnt; typzugelassene Handelsware → wie gewohnt; mehr als 2 Stück ohne Typzulassung → kein Genehmigungsschreiben möglich, die Ware bleibt hängen.
Maßgeblich ist die aktuelle Bekanntmachung der NCC:Wann die Vakanz endet, hängt von der Abstimmung des Legislativ-Yuan ab; dieser Artikel wurde am 02.09.2026 aktualisiert. Prüfen Sie vor dem Versand auf der NCC-Website oder bei der NCC, ob der Genehmigungsschreiben-Service wieder läuft – vor allem bei 3 oder mehr Stück, Drohnen und Walkie-Talkies, die immer ein Genehmigungsschreiben brauchen.
So werden die Regeln zur Checkliste vor der Bestellung:
So handhabt es HowBridge:Unser Lager in Shenzhen prüft beim Wareneingang die Warenbezeichnung: Bei Bluetooth-, WLAN- und Funkprodukten erinnern wir Mitglieder an die Freigrenze von 2 Stück für den Eigengebrauch; bei Überschreitung oder bei Artikeln, die immer ein Genehmigungsschreiben brauchen, wie Drohnen und Walkie-Talkies, prüfen wir vor dem Versand den Servicestatus der NCC, damit Ihre Ware nicht beim Zoll hängen bleibt. Zugehörige Zolltarifnummern und Beschränkungen finden Sie unter Liste der in Taiwan verbotenen und beschränkten Einfuhrwaren.
Für den Eigengebrauch sind bis zu 2 Stück pro Sendung per Post oder Kurier nach Artikel 18 der Verordnung über die Verwaltung kontrollierter Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte ohne Einfuhrgenehmigungsschreiben erlaubt; die Grenze liegt bei 10 Stück derselben Marke und desselben Modells pro Jahr. Erst ab mehr als 2 Stück muss bei der NCC ein Genehmigungsschreiben mit Eigengebrauchserklärung beantragt werden.
Die Eigengebrauchs-Prüfgebühr von NT$750 der NCC wurde direkt nach ihrer Einführung im Februar 2025 ausgesetzt, erlosch etwa im Juni nach der Zurückweisung durch den Legislativ-Yuan, und die NCC hat beschlossen, sie nicht zu erheben. Die im Video genannten NT$1.500 waren damals die Gebühr eines Agenten oder Unternehmens, keine NCC-Gebühr; zudem braucht es innerhalb von 2 Stück für den Eigengebrauch gar kein Genehmigungsschreiben.
Die Amtszeit der NCC-Kommissionsmitglieder endete am 31. Juli, und seit dem 1. August ist niemand im Amt, sodass keine Einfuhrgenehmigungsschreiben ausgestellt werden können. Sendungen über der Eigengebrauchsgrenze von 2 Stück ohne Typzulassung (etwa drei Audiogeräte auf einem Konnossement) bleiben deshalb hängen; typzugelassene Geräte werden mit der Zertifizierungsnummer abgefertigt. Wann der Service wieder läuft, hängt von der Abstimmung des Legislativ-Yuan über die neuen Kandidaten ab – maßgeblich ist die aktuelle Bekanntmachung der NCC.
Nach Auskunft des Zolls Taipei sind Handys, Tablets und dergleichen mit WLAN- und Bluetooth-Funktion von der Beantragung einer Prüfbescheinigung beim Amt für Normen, Metrologie und Inspektion befreit, wenn der Gesamtwert derselben Spezifikation höchstens USD 1.000 beträgt oder über USD 1.000 bei höchstens 5 Stück liegt. NCC und BSMI sind zwei getrennte Regelwerke und müssen getrennt betrachtet werden.
Sie sind ebenfalls von der NCC kontrollierte Funkfrequenzgeräte, und die Central News Agency berichtete, dass die NCC während der Vakanz keine Einfuhrgenehmigungsschreiben für Walkie-Talkies und Drohnen bearbeiten kann. Drohnen unterliegen zusätzlich den Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde – klären Sie das vor dem Versand mit der NCC und den zuständigen Stellen.
Bis zu 2 Stück für den Eigengebrauch brauchen kein Genehmigungsschreiben; das Gerät selbst muss aber weiterhin den einschlägigen technischen Spezifikationen entsprechen, und Produkte ohne Typzulassung dürfen in Taiwan nicht verkauft werden. Für den Weiterverkauf oder über der Freigrenze ist die Typzulassung oder ein Genehmigungsschreiben erforderlich.
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Dieser Artikel wurde auf Grundlage von Artikel 18 der Verordnung über die Verwaltung kontrollierter Telekommunikations-Funkfrequenzgeräte, des Hinweises des Zolls Taipei zu Reisenden mit Handys, Tablets oder Telekommunikations-Funkfrequenz-Endgeräten, der Berichte der Central News Agency vom 19.02.2025 und 05.08.2026 sowie des TechNews-Berichts vom 29.01.2026 erstellt und unterscheidet NCC-Gebühren von Unternehmensgebühren; Stückgrenzen, der Status des Genehmigungsschreiben-Service und Prüfanforderungen richten sich nach den jeweils aktuellen Bekanntmachungen der NCC, des Amts für Normen, Metrologie und Inspektion und der Zollverwaltung. Der Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Beratung im Einzelfall dar.
Bluetooth- oder Funkprodukte nach Taiwan schicken? Erst Stück zählen, dann den Zolltarif prüfen Die intelligente Zolltarifsuche von HowBridge ist kostenlos: Produktnamen eingeben und Einfuhrbestimmungen wie 602 und C01/C02 sehen. Unser Lager in Shenzhen erinnert beim Wareneingang an die Freigrenze von 2 Stück für den Eigengebrauch, prüft bei genehmigungspflichtigen Artikeln erst den NCC-Status und fasst andere versandfähige Warengruppen zur Frachtersparnis zusammen – korrekt angemeldet für einen problemlosen Weg nach Taiwan. Kostenlos registrieren · Adresse des Sammellagers in Shenzhen erhalten