Wie funktioniert die Online-Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window? Für Unternehmen und Privatpersonen eine Vollmacht für bis zu 5 Jahre

⚡ Kurz zusammengefasst

Gemäß Art. 17 der „Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen“ kann die Zollvollmacht bei der Anmeldung importierter Expresssendungen mit dem vereinfachten Anmeldeformular auf eine von drei Arten erteilt werden: ① schriftliche Einzelfall- oder Langzeitbeauftragung, ② Online-Einzelfall- oder Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window, ③ Online-Einzelfallbeauftragung über die Echtnamen-Authentifizierungsplattform (EZ WAY). Wer die einzelne Bestätigung pro Sendung vermeiden möchte, kann sich – egal ob Unternehmen oder Privatperson – mit einem Zertifikat im CPT Single Window anmelden und dort die „Online-Langzeitbeauftragung“ (Vorgangscode WJA02) beantragen; laut Finanzministerium kann eine einmalige Vollmacht bis zu 5 Jahre gültig sein. Das tatsächliche Prüfverfahren bei der Zollabfertigung sollten Sie vor der Beantragung mit Ihrer Zollagentur abklären.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-29 | Quellen: Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen (geändert am 23. Februar 2026 [115 年]), Verordnung über die Zollabfertigung von Seeexpresssendungen, Durchführungsverordnung zum Betrieb des CPT Single Window, Pressemitteilung des Finanzministeriums „Nutzung der Online-Beauftragung für die Zollanmeldung über das CPT Single Window“ (23. Mai 2023), Bereich und FAQ der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur Echtnamen-Authentifizierung von Expresssendungsempfängern, Durchführungsrichtlinien zum Pilotprojekt der Echtnamen-Authentifizierung von Expresssendungsempfängern und der Online-Zollbeauftragung, Dienstleistungsliste des CPT Single Window (Government Open Data Platform)

Was ist die „Online-Langzeitbeauftragung“? Der Unterschied zu EZ WAY

Kurz beantwortet

Die „Online-Langzeitbeauftragung“ ist eine Beauftragungsart, bei der Sie sich mit einem Zertifikat im CPT Single Window anmelden, die Vollmacht „für mich die Zollanmeldung zu erledigen“ einmalig an eine bestimmte Zollagentur erteilen und dafür einen Gültigkeitszeitraum festlegen (laut Finanzministerium bis zu 5 Jahre). EZ WAY (易利委) hingegen ist eine Online-„Einzelfall“-Beauftragung auf der Echtnamen-Authentifizierungsplattform, bei der der Empfänger selbst für jede einzelne Sendung in der App einmal auf „Anmeldung stimmt überein“ (申報相符) tippen muss. Beide sind gesetzlich vorgesehene Beauftragungsarten; der Unterschied liegt darin, ob „eine Vollmacht einen ganzen Zeitraum abdeckt“ oder „jede Sendung einzeln bestätigt werden muss“.

Gesetzestext: Wahl zwischen drei Möglichkeiten

Art. 17 Abs. 1 der „Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen“ (geändert am 23. Februar 2026 [115 年]): „Wird die Zollanmeldung importierter Expresssendungen mit dem vereinfachten Anmeldeformular einer Zollagentur übertragen, ist die Zollvollmacht auf eine der folgenden Arten zu erteilen: 1. Schriftliche Einzelfall- oder Langzeitbeauftragung; bei einer schriftlichen Einzelfallbeauftragung hat die Zollagentur bei der Online-Anmeldung eine entsprechende Erklärung abzugeben und die Vollmachtsurkunde auf Verlangen des Zolls vorzulegen. 2. Online-Einzelfall- oder Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window. 3. Online-Einzelfallbeauftragung über die von einem Betreiber des Zollabfertigungsnetzes eingerichtete Echtnamen-Authentifizierungsplattform.“

Abs. 2 desselben Artikels (gemäß Art. 29 in Kraft seit dem 1. März 2026 [115 年]): „Wurde die Zollvollmacht nicht auf eine der in den vorstehenden Nummern genannten Arten erteilt und ist dies im Zollabfertigungs-Informationssystem entsprechend vermerkt, kann der Zoll die Annahme der Zollanmeldung verweigern.“ Das heißt, das Gesetz verlangt lediglich, dass eine der drei Nummern erfüllt und dies im System vermerkt ist – nicht, dass „ausschließlich EZ WAY verwendet werden darf“.

Stellt man die drei Nummern nebeneinander, wird es klar: Nur Nr. 3 (die Echtnamen-Authentifizierungsplattform, also EZ WAY) ist auf die „Einzelfall“-Beauftragung beschränkt; sowohl die schriftliche Beauftragung nach Nr. 1 als auch die Online-Beauftragung über das CPT Single Window nach Nr. 2 umfassen sowohl „Einzelfall“ als auch „Langzeit“. Wer den Ablauf der einzelnen Bestätigung bei EZ WAY kennenlernen möchte, kann zunächst den vollständigen Leitfaden zu EZ WAY 易利委 und die Erläuterung zur neuen Regelung der Vorab-Bestätigung der Beauftragung lesen; dieser Beitrag behandelt speziell die „Online-Langzeitbeauftragung“ nach Nr. 2.

Vorgangscodes des Online-Beauftragungssystems im CPT Single Window

Laut der auf der Government Open Data Platform veröffentlichten „Dienstleistungsliste des CPT Single Window“ umfassen die Online-Beauftragungsvorgänge unter anderem: WJA01 – Beantragung der Zoll-Einzelfallbeauftragung, WJA02 – Beantragung der Zoll-Langzeitbeauftragung, WJA03 – Verwaltung der Zollbeauftragung, WJA04 – Abfrage der Zollbeauftragung, WJA05 – Abfrage der Beauftragungsanmeldungen durch das Unternehmen, WJC01 – Verwaltung der Unternehmen-Personen-Beauftragungsbeziehung, WJD02 – Abfrage des Beauftragungsstatus, WJD04 – Abfrage der Beauftragungshistorie. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht WJA02.

Wer kann sie beantragen? Welches Zertifikat brauchen Unternehmen und Privatpersonen

Kurz beantwortet

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 23. Mai 2023: „Import-/Exportfirmen und Privatpersonen können bei der Zollbeauftragung – ob Einzelfall- oder Langzeitbeauftragung – das Online-Beauftragungssystem des CPT Single Window nutzen“, „eine einmalige Vollmacht kann bis zu 5 Jahre gültig sein“, „es wird lediglich das Unternehmenszertifikat (MOEA Certificate Authority) benötigt, oder ein bevollmächtigter Mitarbeitender nutzt das Bürger-Digitalzertifikat (Citizen Digital Certificate)“.

AntragstellerAnmeldezertifikatZusatzinfo
Unternehmen (Import-/Exportfirmen)UnternehmenszertifikatKann zusätzlich über WJC01 „Verwaltung der Unternehmen-Personen-Beauftragungsbeziehung“ Mitarbeitende bevollmächtigen, die Beauftragung mit dem Bürger-Digitalzertifikat für das Unternehmen zu erledigen (laut Bedienungsanleitung zur Online-Langzeitbeauftragung gibt es eine Obergrenze für die Anzahl bevollmächtigter Mitarbeitender; maßgeblich ist die tatsächliche Systemanzeige)
Privatperson (natürliche Person)Bürger-DigitalzertifikatDas CPT Single Window bietet bereits Registrierung und Login mit dem Mobilen Bürger-Digitalzertifikat (TW FidO) an (laut Bekanntmachung des Finanzministeriums); wer kein Kartenlesegerät hat, kann diesen Weg nutzen
Unternehmen möchte EZ WAY nutzen?Nicht anwendbarFAQ der Zollverwaltung zur Echtnamen-Authentifizierung: „Unternehmen sind für die Echtnamen-Authentifizierung nicht zugelassen; bitte bei der Importanmeldung ein schriftliches Beauftragungsverfahren verwenden“ – Unternehmen müssen ohnehin die schriftliche oder Online-Beauftragung nutzen

Zu beachten ist, dass „Auftraggeber“ und „Bevollmächtigter“ zwei unterschiedliche Seiten sind: Der Auftraggeber sind Sie (der Steuerpflichtige/Empfänger oder das Unternehmen), der Bevollmächtigte ist Ihre Zollagentur. Holen Sie sich vor der Beantragung deren Systemkennung (z. B. die Unternehmenssteuernummer) und vergewissern Sie sich, dass sie bereit ist, die Beauftragung im System anzunehmen.

Gültigkeitsdauer, Start-/Enddatum und Regeln zum Inkrafttreten

Kurz beantwortet

Die Gültigkeitsdauer kann bis zu 5 Jahre betragen, Start- und Enddatum tragen Sie selbst ein; das Beauftragungsverhältnis tritt erst in Kraft, wenn „die andere Seite es im System annimmt“. Laut Bedienungsanleitung zur Online-Langzeitbeauftragung des CPT Single Window kann entweder der Auftraggeber oder die Zollagentur den Vorgang einleiten; das System benachrichtigt beide Seiten per E-Mail, und erst wenn die andere Seite auf „Beauftragungsverhältnis annehmen“ klickt, kommt es zustande. Das Startdatum der Beauftragung darf nicht vor dem vom System vorgegebenen Folgetag liegen und darf sich auch nicht mit einem bestehenden Beauftragungszeitraum überschneiden.

Maximale Gültigkeitsdauer
Finanzministerium: Eine einmalige Vollmacht kann bis zu 5 Jahre gültig sein.
Wer kann sie einleiten
Entweder der Auftraggeber (Sie) oder der Bevollmächtigte (die Zollagentur) kann den Vorgang einleiten; das System benachrichtigt beide Seiten per E-Mail.
Wann sie in Kraft tritt
Sie tritt erst in Kraft, wenn die andere Seite im System auf „Beauftragungsverhältnis annehmen“ klickt – wurde sie nur von einer Seite eingereicht, ist sie noch nicht zustande gekommen.
Regel zum Startdatum
Das Startdatum darf nicht vor dem vom System vorgegebenen „nächsten Tag“ liegen; wird die Beauftragung heute erledigt, beginnt sie also frühestens am folgenden Tag.
Keine Überschneidung möglich
Start- und Enddatum dürfen sich nicht mit einem bestehenden Beauftragungsverhältnis überschneiden; prüfen Sie vor der Beantragung mit WJA04 das Enddatum einer bestehenden Beauftragung.
Zollüberwachungsnummer
Laut Bedienungsanleitung muss diese Nummer nur von bestimmten Akteuren wie Bonded-Warehouse-Unternehmen oder Schifffahrts-/Fluggesellschaften angegeben werden; gewöhnliche Importeure benötigen sie nicht.
Abfrage und Verwaltung
WJD02 zur Abfrage des Beauftragungsstatus, WJD04 zur Abfrage der Beauftragungshistorie, WJA03 zur Verwaltung (einschließlich Beendigung) der Beauftragung.

Die obigen Regeln stammen aus der Bedienungsanleitung zur Online-Langzeitbeauftragung des CPT Single Window; Systemoberfläche und Regeln können sich ändern – maßgeblich sind die Hinweise, die beim Einloggen tatsächlich angezeigt werden.

Antragsschritte (WJA02 in sechs Schritten)

Kurz beantwortet

Der Ablauf: Zertifikat und Daten der Zollagentur bereithalten → im CPT Single Window anmelden → das Online-Beauftragungssystem WJA02 aufrufen → Auftraggeber, Bevollmächtigten und Zeitraum eintragen → absenden → nach Annahme durch die Zollagentur tritt sie in Kraft. Alles läuft online ab, es muss nichts postalisch verschickt werden.

  1. Zertifikat und Daten der Gegenseite bereithalten

    Unternehmen: Unternehmenszertifikat (oder das Bürger-Digitalzertifikat eines bevollmächtigten Mitarbeitenden); Privatpersonen: Bürger-Digitalzertifikat oder Mobiles Bürger-Digitalzertifikat. Fragen Sie außerdem bei Ihrer Zollagentur deren Systemkennung wie die Unternehmenssteuernummer an und vergewissern Sie sich, dass sie die Beauftragung im System annehmen wird.

  2. Beim CPT Single Window registrieren und anmelden

    Gehen Sie zu portal.sw.nat.gov.tw: Bei der ersten Nutzung zunächst „Zertifikatsregistrierung“, danach über „Zertifikatsanmeldung“ einloggen. Eine allgemeine Einführung zum CPT Single Window finden Sie unter Was ist das CPT Single Window.

  3. Das Online-Beauftragungssystem aufrufen

    Navigieren Sie nach dem Login über „Zollabfertigungsdienste → Zertifikats-Zollabfertigungsdienste“ zum Online-Beauftragungssystem und wählen Sie „WJA02 – Beantragung der Zoll-Langzeitbeauftragung“. Prüfen Sie vorab mit WJA04 bestehende Beauftragungsverhältnisse, um Überschneidungen zu vermeiden.

  4. Auftraggeber, Bevollmächtigten und Beauftragungszeitraum eintragen

    Auftraggeber = Sie (Unternehmen oder Privatperson), Bevollmächtigter = die Zollagentur; das Startdatum muss mindestens der Folgetag sein, das Enddatum legen Sie nach Bedarf fest, die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre. Gewöhnliche Importeure müssen keine Zollüberwachungsnummer eingeben.

  5. Antrag absenden und auf Annahme durch die Gegenseite warten

    Nach dem Absenden benachrichtigt das System beide Seiten per E-Mail; bitten Sie Ihre Zollagentur, das Beauftragungsverhältnis in WJA03 „Verwaltung der Zollbeauftragung“ anzunehmen. Bis die Gegenseite annimmt, ist die Beauftragung noch nicht zustande gekommen.

  6. Inkrafttreten bestätigen und dem Sammelversand-Dienstleister mitteilen

    Bestätigen Sie mit WJD02 „Abfrage des Beauftragungsstatus“, dass sie in Kraft ist; danach kann die Zollagentur bei der Anmeldung auf dieses Beauftragungsverhältnis verweisen. 好運器-Kunden teilen bitte dem Kundenservice mit, dass eine Langzeitbeauftragung erledigt wurde und wie die bevollmächtigte Zollagentur heißt, und stellen sicher, dass Name/Firmenname und Unternehmenssteuernummer (oder Personalausweisnummer) des Anmelders im Versandauftrag exakt mit den Zertifikats- und Beauftragungsdaten übereinstimmen.

Vergleichstabelle der drei gesetzlichen Beauftragungsarten

Kurz beantwortet

Unternehmen können nur die schriftliche oder die Online-Beauftragung über das CPT Single Window nutzen (EZ WAY ist nicht anwendbar); Privatpersonen können alle drei Wege nutzen – der Unterschied liegt darin, ob jede Sendung einzeln bestätigt werden muss und welches Werkzeug benötigt wird.

ArtRechtsgrundlage (§17 Abs. 1)ZielgruppeGültigkeitsdauerErforderlichWas pro Sendung zu tun ist
Schriftliche EinzelfallbeauftragungNr. 1Unternehmen + PrivatpersonEinzelsendungVollmachtsurkunde (die Zollagentur gibt bei der Online-Anmeldung eine Erklärung ab und legt sie auf Verlangen des Zolls vor)Für jede Sendung eine Vollmachtsurkunde unterschreiben
Schriftliche LangzeitbeauftragungNr. 1Unternehmen + PrivatpersonGemäß dem in der Vollmachtsurkunde angegebenen ZeitraumLangzeit-Vollmachtsurkunde, von der Zollagentur beim Zoll registriertNicht nötig (die Zollagentur beruft sich innerhalb der Gültigkeitsdauer darauf)
Online-Einzelfallbeauftragung über das CPT Single Window (WJA01)Nr. 2Unternehmen + PrivatpersonEinzelsendungUnternehmenszertifikat / Bürger-DigitalzertifikatFür jede Sendung einmal online erledigen
Online-Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window (WJA02)Nr. 2Unternehmen + PrivatpersonBis zu 5 JahreUnternehmenszertifikat / Bürger-Digitalzertifikat (einschließlich Mobiles Bürger-Digitalzertifikat)Keine Beauftragung pro Sendung nötig (das tatsächliche Prüfverfahren richtet sich nach Zoll und Zollagentur)
EZ WAY 易利委 (Echtnamen-Authentifizierungsplattform)Nr. 3Nur PrivatpersonenPro SendungEchtnamen-Authentifizierung über die eigene Mobilfunknummer (Vertrag) oder Krankenversicherungskarte/AufenthaltstitelFür jede Sendung in der App auf „Anmeldung stimmt überein“ tippen (innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag nach der Push-Benachrichtigung)

Die 7-Tage-Frist von EZ WAY ergibt sich aus Nr. 9 der „Durchführungsrichtlinien zum Pilotprojekt der Echtnamen-Authentifizierung von Expresssendungsempfängern und der Online-Zollbeauftragung“: Erledigt der Empfänger die Online-Zollbeauftragung nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag nach der elektronischen Benachrichtigung über die Zollbeauftragung durch die Plattform, muss die Plattform ein Fehlerprotokoll anlegen und die Express-Zollagentur benachrichtigen, damit diese den Empfänger kontaktiert, um die Online-Zollbeauftragung zu erledigen oder gemäß den Vorschriften eine schriftliche Vollmachtsurkunde einzuholen.

Was das für Sammelversand-Kunden bedeutet: Wer sollte es unbedingt beantragen

Kurz beantwortet

Drei Kundengruppen profitieren am meisten: Unternehmenskunden (die ohnehin kein EZ WAY nutzen können), Privatpersonen, die regelmäßig aus China Sammelversand nutzen (die weniger einzelne Bestätigungen pro Sendung machen möchten), und Personen, die häufig im Ausland sind (EZ WAY schränkt seit dem 20. Juni 2025 den Zugriff über ausländische IP-Adressen ein).

Unternehmenskunden

Die FAQ der Zollverwaltung sagt eindeutig, dass Unternehmen für die Echtnamen-Authentifizierung nicht zugelassen sind und die schriftliche Beauftragung nutzen müssen. Statt für jede Sendung eine schriftliche Einzelfall-Vollmachtsurkunde vorzubereiten, ist es einfacher, mit dem Unternehmenszertifikat einmalig eine WJA02-Online-Langzeitbeauftragung zu erledigen, auf die sich die Zollagentur dann während der gesamten Gültigkeitsdauer beruft.

Privatpersonen mit regelmäßigem Sammelversand

Wer ein Bürger-Digitalzertifikat (oder ein Mobiles Bürger-Digitalzertifikat) besitzt, kann die Beauftragung der eigenen Zollagentur einmalig erteilen; es empfiehlt sich trotzdem, die EZ-WAY-Echtnamen-Authentifizierung zusätzlich abzuschließen, da gemäß Art. 18 Abs. 3 der „Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen“ bei angemeldeter Echtnamen-Mobilfunknummer die Angabe der Personalausweisnummer entfallen kann, was die Zollanmeldung vereinfacht.

Personen, die häufig im Ausland sind

Laut einem Bericht des öffentlich-rechtlichen Senders PTS akzeptiert EZ WAY seit dem 20. Juni 2025 keine Verbindungen von ausländischen IP-Adressen mehr, sodass man im Ausland nicht auf „Anmeldung stimmt überein“ tippen kann. Eine einmal zustande gekommene Langzeitbeauftragung bleibt während der gesamten Gültigkeitsdauer wirksam, ohne dass für jede Sendung die App im Inland bedient werden müsste; die Beantragung selbst sollte jedoch weiterhin innerhalb Taiwans erfolgen.

⚠️ Ein Punkt, den Sie unbedingt vorab mit Ihrer Zollagentur klären sollten

Der Zoll führt seit dem 1. März 2026 flächendeckend die „Vorab-Bestätigung der Beauftragung“ für importierte Expresssendungen mit vereinfachter Anmeldung ein (laut dem Themenbereich der Zollverwaltung: Steht der Importeur auf der Liste der Vorab-Beauftragung und hat die Bestätigung nicht beantwortet, gibt das System eine B6F-Fehlermeldung zurück und die Anmeldung wird nicht angenommen). Gesetzlich ist die Langzeitbeauftragung eine der in Art. 17 ausdrücklich genannten Arten, die Beauftragung abzuschließen, aber der Themenbereich der Zollverwaltung erläutert nicht gesondert, wie das Zollabfertigungssystem Personen mit bereits erledigter Langzeitbeauftragung tatsächlich prüft. Klären Sie daher vor der Beantragung mit Ihrer Zollagentur das genaue Verfahren bei deren zuständigem Zollamt und testen Sie es zunächst mit wenigen Sendungen, bevor Sie es vollständig anwenden. Dieser Beitrag erläutert das System, ist aber keine Garantie für den Ablauf beim Zoll.

Wie Sie bei 好運器 mitwirken

好運器 betreibt nur ein Lager Shenzhen und ein Lager Taoyuan und bietet ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan an; sobald die Ware in Taiwan ankommt, erfolgt die Anmeldung als importierte Expresssendung mit vereinfachter Anmeldung durch die zuständige Zollagentur. Wenn Sie bereits eine Langzeitbeauftragung abgeschlossen haben: ① Tragen Sie im Versandauftrag die Anmelderdaten (Firmenname + Unternehmenssteuernummer oder eigener Name + Personalausweisnummer) und Ihre eigene Handynummer genau wie im Zertifikat und in der Beauftragung ein; ② Teilen Sie dem Kundenservice den Namen der bevollmächtigten Zollagentur mit; ③ Bewahren Sie den WJD02-Bildschirm zum Beauftragungsstatus zur Nachweisführung auf. Nur so kann die Zollagentur bei der Anmeldung korrekt auf Ihr Beauftragungsverhältnis verweisen.

Häufige Fehler und Hinweise

Kurz beantwortet

Die vier häufigsten Fehler: das Startdatum auf den heutigen Tag zu setzen (das System verlangt mindestens den Folgetag), eine Überschneidung mit einer alten Beauftragung, falsche Angaben zum Bevollmächtigten und die Annahme, es sei bereits in Kraft, obwohl die Gegenseite noch nicht auf „Annehmen“ geklickt hat.

Das Startdatum darf nicht heute sein

Laut Bedienungsanleitung darf das Startdatum nicht vor dem vom System vorgegebenen Folgetag liegen; für dringende Sendungen nutzen Sie stattdessen die schriftliche Einzelfallbeauftragung oder EZ WAY (nur für Privatpersonen).

Erst prüfen, ob eine alte Beauftragung besteht

Start- und Enddatum dürfen sich nicht mit einer bestehenden Beauftragung überschneiden; prüfen Sie mit WJA04 das Enddatum einer bestehenden Beauftragung, und beenden Sie beim Wechsel der Zollagentur zuerst die alte Beauftragung über WJA03.

Den Bevollmächtigten korrekt eintragen

Bevollmächtigter ist die Zollagentur selbst, weder der Sammelversand-Dienstleister noch ein Spediteur; fragen Sie bei der Zollagentur die korrekten Kenndaten wie die Unternehmenssteuernummer an.

Hat die Gegenseite angenommen?

Wurde sie nur von einer Seite abgesendet, ist sie noch nicht zustande gekommen; bestätigen Sie mit WJD02, dass der Status „in Kraft“ ist, bevor Sie mit dem Versand beginnen.

Vor Ablauf rechtzeitig verlängern

Nach Ablauf der Beauftragung kann sich die Zollagentur nicht mehr darauf berufen; Sie können bereits vor Ablauf die nächste Periode beantragen (setzen Sie das Startdatum nach das Enddatum der alten Beauftragung, um Überschneidungen zu vermeiden).

Die Anmeldedaten müssen übereinstimmen

Die Beauftragung klärt, „wer die Zollanmeldung für Sie erledigt“, nicht „ob die Anmeldedaten korrekt sind“. Name/Firmenname, Unternehmenssteuernummer oder Personalausweisnummer sowie Mobilfunknummer im Versandauftrag müssen mit den Zertifikats- und Beauftragungsdaten übereinstimmen, sonst wird die Anmeldung dennoch zur Nachbesserung zurückgeschickt.

Echtnamen-Authentifizierung und Langzeitbeauftragung nicht verwechseln

Die EZ-WAY-Echtnamen-Authentifizierung dient der Identitätsprüfung (Art. 18 Abs. 3 erlaubt es Personen mit angemeldeter Echtnamen-Mobilfunknummer, auf die Personalausweisnummer zu verzichten); die Langzeitbeauftragung ist die Zollvollmacht. Bei Privatkunden können beide nebeneinander bestehen.

Die Beantragung sollte innerhalb Taiwans erfolgen

EZ WAY schränkt seit dem 20. Juni 2025 ausländische IP-Adressen ein; ob das CPT Single Window dieselbe Einschränkung hat, ist aus den öffentlich zugänglichen Informationen nicht ersichtlich – erledigen Sie die Zertifikatsvorgänge sicherheitshalber über eine Internetverbindung innerhalb Taiwans.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich nach der Online-Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window noch EZ WAY?

Gesetzlich reicht die Erfüllung einer der drei in Art. 17 der „Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen“ genannten Beauftragungsarten aus; die Online-Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window fällt unter Nr. 2. Der Zoll führt jedoch seit dem 1. März 2026 die Vorab-Bestätigung der Beauftragung für importierte Expresssendungen mit vereinfachter Anmeldung ein, und der Themenbereich der Zollverwaltung erläutert nicht gesondert, wie das Zollabfertigungssystem Personen mit bereits erledigter Langzeitbeauftragung tatsächlich prüft – lassen Sie dies vorab von Ihrer Zollagentur bei deren zuständigem Zollamt klären und testen. Außerdem vereinfacht die EZ-WAY-Echtnamen-Authentifizierung weiterhin die Anmeldedaten (bei angemeldeter Echtnamen-Mobilfunknummer kann die Personalausweisnummer entfallen); bei Privatkunden können beide nebeneinander bestehen.

Können Privatpersonen die Online-Langzeitbeauftragung beantragen?

Ja. Die Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 23. Mai 2023 stellt ausdrücklich fest: „Import-/Exportfirmen und Privatpersonen können bei der Zollbeauftragung – ob Einzelfall- oder Langzeitbeauftragung – das Online-Beauftragungssystem des CPT Single Window nutzen.“ Privatpersonen melden sich mit dem Bürger-Digitalzertifikat an; das CPT Single Window bietet außerdem bereits Registrierung und Login mit dem Mobilen Bürger-Digitalzertifikat an.

Wie lange kann die Langzeitbeauftragung höchstens gültig sein?

Laut Finanzministerium „kann eine einmalige Vollmacht bis zu 5 Jahre gültig sein“. Start- und Enddatum tragen Sie selbst in WJA02 ein; das Startdatum darf nicht vor dem vom System vorgegebenen Folgetag liegen und darf sich nicht mit einem bestehenden Beauftragungszeitraum überschneiden.

Können Unternehmen EZ WAY nutzen?

Nein. FAQ der Zollverwaltung zur Echtnamen-Authentifizierung: „Unternehmen sind für die Echtnamen-Authentifizierung nicht zugelassen; bitte bei der Importanmeldung ein schriftliches Beauftragungsverfahren verwenden und der beauftragten Zollagentur die Einzelfall-Vollmachtsurkunde übergeben.“ Möchte ein Unternehmen nicht für jede Sendung eine schriftliche Einzelfall-Vollmachtsurkunde vorbereiten, kann es mit dem Unternehmenszertifikat die Online-Langzeitbeauftragung über das CPT Single Window beantragen.

Was tun, wenn ich die Zollagentur wechseln möchte?

Prüfen Sie zunächst mit WJA04 die bestehende Beauftragung, beenden Sie die alte Beauftragung über WJA03 und beantragen Sie anschließend WJA02 für die neue Zollagentur; das Startdatum der neuen Beauftragung muss nach dem Enddatum der alten liegen, damit das System keine Überschneidung blockiert.

Warum ist die Beauftragung nach dem Absenden noch nicht in Kraft?

Das Beauftragungsverhältnis kommt erst zustande, wenn die andere Seite im System auf „Beauftragungsverhältnis annehmen“ klickt. Nach dem Absenden benachrichtigt das System beide Seiten per E-Mail; bitten Sie Ihre Zollagentur, dies in WJA03 anzunehmen, und bestätigen Sie den Status anschließend mit WJD02.

Kann ich sie im Ausland beantragen oder nutzen?

Laut einem PTS-Bericht akzeptiert EZ WAY seit dem 20. Juni 2025 keine Verbindungen von ausländischen IP-Adressen mehr. Eine einmal zustande gekommene Langzeitbeauftragung bleibt während der gesamten Gültigkeitsdauer wirksam, ohne dass für jede Sendung die App im Inland bedient werden müsste; die Zertifikatsvorgänge selbst sollten jedoch innerhalb Taiwans erledigt werden – ob das CPT Single Window Verbindungen aus dem Ausland einschränkt, ist aus den öffentlich zugänglichen Informationen nicht ersichtlich.

Was muss ich 好運器 nach der Langzeitbeauftragung mitteilen?

Teilen Sie dem Kundenservice den Namen der bevollmächtigten Zollagentur mit und stellen Sie sicher, dass die Anmelderdaten im Versandauftrag (Firmenname + Unternehmenssteuernummer oder eigener Name + Personalausweisnummer) sowie Ihre Handynummer genau mit den Zertifikats- und Beauftragungsdaten übereinstimmen. 好運器 betreibt nur ein Lager Shenzhen und ein Lager Taoyuan und bietet ausschließlich Sammelversand von China nach Taiwan an; sobald die Ware in Taiwan ankommt, übernimmt die zuständige Zollagentur die vereinfachte Anmeldung – nur bei übereinstimmenden Daten kann sie sich korrekt auf Ihr Beauftragungsverhältnis berufen.

Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen

  • Art. 17 der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen (geändert am 23. Februar 2026 [115 年]; Abs. 2 gemäß Art. 29 in Kraft seit dem 1. März 2026 [115 年]) – die drei Arten der Zollbeauftragung:law.moj.gov.tw
  • Vollständiger Text der Verordnung über die Zollabfertigung von Luftexpresssendungen (Art. 16 Vorab-Anmeldung, Art. 18 Abs. 3 Verzicht auf die Personalausweisnummer bei angemeldeter Echtnamen-Mobilfunknummer, Art. 29 Inkrafttretensdatum):law.moj.gov.tw
  • Verordnung über die Zollabfertigung von Seeexpresssendungen (entsprechende Regelung für die vereinfachte Anmeldung im Seefrachtverkehr):law.moj.gov.tw
  • Durchführungsverordnung zum Betrieb des CPT Single Window (teilnehmende Akteure umfassen Import-/Exportfirmen, Spediteure, Expressunternehmen und Privatpersonen; Zertifikatsregistrierung):law.moj.gov.tw
  • Pressemitteilung des Finanzministeriums „Nutzung der Online-Beauftragung für die Zollanmeldung über das CPT Single Window – bequem und sicher, wir laden alle zur Nutzung ein“ (23. Mai 2023; sowohl Import-/Exportfirmen als auch Privatpersonen, Gültigkeit bis zu 5 Jahre, Unternehmenszertifikat oder Bürger-Digitalzertifikat von Mitarbeitenden):mof.gov.tw
  • Bedienungsanleitung zur Online-Langzeitbeauftragung des CPT Single Window (WJA01–WJA04, WJC01; Regeln zu Einleitung/Annahme/Startdatum/Überschneidungsfreiheit usw.):PDF
  • Dienstleistungsliste des CPT Single Window (Government Open Data Platform; Vorgangscodes und Bezeichnungen WJA/WJC/WJD):data.gov.tw
  • Häufige Fragen der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur „Echtnamen-Authentifizierung von Expresssendungsempfängern“ (Frage 11: Unternehmen sind für die Echtnamen-Authentifizierung nicht zugelassen):customs.gov.tw
  • Themenbereich der Zollverwaltung des Finanzministeriums zur „Vorab-Bestätigung der Zollbeauftragung“ (B6F-Fehlermeldung, Anmeldung wird nicht angenommen):customs.gov.tw
  • Pressemitteilung der Zollverwaltung des Finanzministeriums „Achtung Online-Shopper: Der Zoll führt ab 1. März flächendeckend die Vorab-Bestätigung der Beauftragung ein“ (24. Februar 2026):customs.gov.tw
  • Nr. 9 der Durchführungsrichtlinien zum Pilotprojekt der Echtnamen-Authentifizierung von Expresssendungsempfängern und der Online-Zollbeauftragung (Online-Beauftragung innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag nach der Push-Benachrichtigung):law-out.mof.gov.tw
  • Pressemitteilung des Finanzministeriums „Registrierungsdienst für das Mobile Bürger-Digitalzertifikat im CPT Single Window ab 1. Oktober verfügbar“:mof.gov.tw
  • PTS-Nachrichten „EZ WAY verbietet ab dem 20. Juni 2025 Verbindungen von ausländischen IP-Adressen“:pts.org.tw
  • Portal des CPT Single Window (Zertifikatsregistrierung/Zertifikatsanmeldung):portal.sw.nat.gov.tw
Diese Seite dient als Referenz zum besseren Verständnis des Systems der Zollbeauftragung. Maßgeblich für Beauftragungsarten, Gültigkeitsdauer, Systemregeln und die Prüfung bei der Zollabfertigung sind die jeweils aktuellen Vorschriften und Bildschirmhinweise der Zollverwaltung des Finanzministeriums und des CPT Single Window; klären Sie die tatsächliche Zollabfertigung bitte mit Ihrer Zollagentur ab. Die Vorschriften können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils neuesten Bekanntmachungen.

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Autoritative Quellen

Diese Seite zitiert primäre Quellen von Behörden, Justiz und Wissenschaft aus dem Zollreferenzindex von HowBridge (1,171 Einträge). Jeder Eintrag verweist auf die Originalquelle.

Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16